Was darf man in NRW ohne Baugenehmigung bauen?

Ab wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Auch bei der Frage, ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, kommt es auf die Bauordnungen der Bundesländer an. Diese können unterschiedlich sein, wodurch die Frage nach der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben nicht pauschal beantwortet werden kann. Grundsätzlich können neben Neubauten auch Änderungen an Bestandsgebäuden sowie Anbauten oder das Errichten von Carports und Gartenhäusern genehmigungspflichtig sein. Bei kleineren Bauvorhaben ohne Genehmigungspflicht reicht es häufig aus, die Gemeinde über den Bau zu informieren.

Ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt neben der Größe des Objektes auch von Faktoren wie dem Einbau von Aufenthaltsräumen, Feuerstätten oder Toiletten ab. Im Folgenden möchten wir anhand zweier typischer Beispiele erläutern, ab wann eine Baugenehmigung tatsächlich erforderlich ist.

Das Carport

Das Carport ist ein typisches Beispiel, bei dem die Frage aufkommt: Brauche ich dafür überhaupt eine Baugenehmigung? Hier spielen vor allem regionale Besonderheiten eine Rolle: Während die Brutto-Grundfläche eines genehmigungsfreien Carports im Saarland beispielsweise nur bei 36 Quadratmetern liegen darf, sind andere Bundesländer wie Bayern, Bremen oder Hamburg großzügiger und verzichten bis zu einer Größe von bis zu 50 Quadratmetern auf den zeitraubenden Genehmigungsprozess.

Als Faustformel können Sie Sich daran orientieren, dass die meisten Vorhaben mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei sind. Übersteigt das Bauvorhaben diese Maße, empfehlen wir Ihnen, sich genauer mit den regionalen Bauvorschriften vertraut zu machen.

Das Gartenhaus

Auch das Gartenhaus gehört zu den meistdiskutierten Bauvorhaben bei der Frage, ab wann die Baugenehmigung erforderlich ist. Hier sind ebenfalls die Bauvorschriften des Bundeslandes entscheidend: Während Gartenhäuser in Bayern bis zu einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 Kubikmetern grundsätzlich genehmigungsfrei sind, liegt die Grenze in Rheinland-Pfalz bei 50 Kubikmetern und in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bei 30 Kubikmetern.

Darüber hinaus spielt auch die Ausstattung eine wichtige Rolle: In den meisten Bundesländern ist unabhängig von der Größe eine Genehmigung erforderlich, wenn Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten vorgesehen sind.

Tipp: Als Kleingärtner mit einer Gartenlaube in einer Kleingartenkolonie haben Sie Glück: Laut Bundeskleingartengesetz benötigen Sie keine Baugenehmigung, wenn die Grundfläche der Gartenlaube 24 Quadratmeter nicht übersteigt.

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In welchen Fällen kann ich ohne Baugenehmigung bauen?

Die Landesbauordnungen der Bundesländer haben Vorhaben definiert, die genehmigungsfrei sind und die Sie daher auch ohne langwierige Genehmigungsverfahren in Angriff nehmen können. Neben Gartenhäusern und Carports, die die regionalen Genehmigungsgrenzen einhalten, können auch Gebäude oder Vorbauten ohne Aufenthaltsräume sowie Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Wasserbecken genehmigungsfrei sein.

Unabhängig von der Erfordernis einer Baugenehmigung empfehlen wir, bei der Durchführung des Bauvorhabens die Anforderungen des öffentlichen Baurechts, wie die Abstandsvorschriften, zu berücksichtigen.

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Was passiert, wenn ich illegal baue?

Was darf man in NRW ohne Baugenehmigung bauen?

Unser gut gemeinter Rat: Sehen Sie vom Bau eines genehmigungspflichtigen Gebäudes ohne Baugenehmigung lieber ab. Denn das kann ein Nachspiel haben und seitens des Gesetzgebers mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Wenn Sie z.B. in Berlin unerlaubt den ersten Spatenstich zu einem genehmigungspflichtigen Gebäude durchführen, sind als Folge Strafzahlungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Darüber hinaus kann es passieren, dass Sie von der zuständigen Behörde zum Abriss des Gebäudes auf eigene Kosten verpflichtet werden.

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Wie groß darf ein Anbau ohne Genehmigung sein?

Als Faustformel können Sie Sich daran orientieren, dass die meisten Vorhaben mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei sind.

Wie groß darf ein Geräteschuppen sein ohne Baugenehmigung in NRW?

Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 a) der BauO NRW ist die Errichtung eines Gartenhauses mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten genehmigungsfrei.

Was sind genehmigungsfreie Bauten?

Es gibt einige genehmigungsfreie Bauten im Außenbereich. Sie können beispielsweise ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichten oder ein Carport ohne Baugenehmigung bauen. Auch für kleine Geräteschuppen oder Mauern und Zäune brauchen Sie im Regelfall keinen Antrag zu stellen.

Was ist nicht genehmigungspflichtig?

Ebenfalls genehmigungsfrei können nach NBauO beispielsweise folgende Bauvorhaben sein: Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toilettenhäuschen und Feuerstätten, wenn diese Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ umbauten Raum einnehmen und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.