Was geht von der rente ab

Die Altersgrenze stieg zwischen 2012 und 2019 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Weitere Details

Ab dem Geburtsjahrgang 1947 erhöht sich die Altersgrenze zunächst pro Jahr um einen Monat, ab 2024 pro Jahr um zwei Monate. Wer 1958 geboren ist, erreicht die Altersgrenze also mit genau 66 Jahren. Für alle Jahrgänge ab 1964 beträgt sie 67 Jahre. 

Tabelle:

Geburtsjahr
 
RegelaltersgrenzeReegelaltersgrenze

bis 1946

65
 
 
1947 65 + 1 Monat
 
02/2012 bis 01/2013
 
1948 65 + 2 Monate
 
03/2013 bis 02/2014
 
1949 65 + 3 Monate
 
04/2014 bis 03/2015
 
1950 65 + 4 Monate
 
05/2015 bis 04/2016
 
1951 65 + 5 Monate
 
06/2016 bis 05/2017
 
1952 65 + 6 Monate
 
07/2017 bis 06/2018
 
1953 65 + 7 Monate
 
08/2018 bis 07/2019
 
1954 65 + 8 Monate
 
09/2019 bis 08/2020
 
1955 65 + 9 Monate
 
10/2020 bis 09/2021
 
1956 65 + 10 Monate
 
11/2021 bis 10/2022
 
1957 65 + 11 Monate
 
12/2022 bis 11/2023
 
1958 66 Jahre 01/2024 bis 12/2024
1959 66 + 2 Monate
 
03/2025 bis 02/2026
 
1960 66 + 4 Monate
 
05/2026 bis 04/2027
 
1961 66 + 6 Monate
 
07/2027 bis 06/2028
 
1962 66 + 8 Monate
 
09/2028 bis 08/2029
 
1963 66 + 10 Monate
 
11/2029 bis 10/2030
 
1964 67 01/2031 bis 12/2031

 Informationen zur Beschäftigung von Rentnern und Pensionären finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 222 kB) .

Gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung

Der wichtigste Baustein für die Altersvorsorge

Was geht von der rente ab

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Aktualisiert am 09. September 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Die durchschnittliche Rente liegt heute bei 1.058 Euro. Für viele wird allein die gesetzliche Rente aber nicht ausreichen.
  • Das Alter für den regulären Renteneintritt steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Gehst Du früher in den Ruhestand, bekommst Du weniger Rente.
  • Grundlage der gesetzlichen Rente ist das Umlageverfahren: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren jeweils die aktuellen Rentner.

So gehst Du vor

  • Perspektivisch gibt es immer weniger gesetzliche Rente. Sorge daher auch privat vor.
  • Versuche, Deine Rentenlücke realistisch einzuschätzen. Dabei hilft die jährliche Renteninformation, die Du zugeschickt bekommst.
  • Prüfe, ob Du Deine Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen kannst.
  • Kümmere Dich um eine zusätzliche private Altersvorsorge: Mit einem ETF-Sparplan lässt sich günstig und flexibel fürs Alter sparen. 

Das Bundesarbeitsministerium hat Anfang September den Referentenentwurf zur Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung vorgestellt. Hinter dem komplizierten Namen versteckt sich ein Vorschlag zu der Höhe von verschiedenen Werten, die für die Berechnung Deiner Rente und Rentenbeiträge 2023 wichtig sind. Zum Beispiel soll die Bei­trags­be­messungs­grenze steigen. So gut wie sicher wird auch das vorläufige Durchschnittsentgelt steigen – und zwar deutlich um rund elf Prozent. Welche Auswirkung das auf Deine Rente hat, liest Du im Abschnitt zur Höhe Deiner Rente.

39 Millionen Deutsche zahlen Monat für Monat in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Doch wer heute einzahlt, bekommt später im Schnitt nur die Hälfte seines letzten Bruttogehalts als Rente. Der gewohnte Lebensstandard lässt sich damit im Alter nur schwer halten. Rentenreformen wie die Aktienrente sind zwar in Planung – doch darauf allein solltest Du Dich nicht verlassen und zusätzlich privat vorsorgen.

Immerhin: Die gesetzliche Rente ist zum 1. Juli 2022 gestiegen – im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Bundesländern seit fast 40 Jahren. Doch für manche Rentner dürfte das auch eine Steuererhöhung bedeuten.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Das System der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland beruht auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuelle Generation der Beitragszahler finanziert die Rente der heutigen Rentner. Das eingezahlte Geld wird direkt umgelegt und ausgezahlt. Wer heute arbeitet, bekommt seine Rente später entsprechend durch die folgende Generation der Kinder und Enkelkinder finanziert. Man spricht daher auch von einem Generationenvertrag

Über Jahrzehnte hat das Umlageverfahren grundsätzlich gut funktioniert. Mit dem demografischen Wandel kommt auf die deutsche Rentenkasse allerdings die größte Herausforderung seit ihrem Bestehen zu. Die steigende Lebenserwartung sowie niedrige Geburten- und Zuwanderungszahlen sorgen dafür, dass die deutsche Bevölkerung immer älter wird. Dadurch gibt es mehr Rentenempfänger und weniger Beitragszahler.

Was geht von der rente ab

Welche Renten gibt es?

Wenn von der Rente die Rede ist, dann ist meistens die Altersrente gemeint. Die Altersrente beziehen die Versicherten, wenn sie ihr Renteneintrittsalter erreicht haben.

Neben dieser Altersrente gibt es aber noch weitere Rentenarten. Die nach Beziehern zweitgrößte Rentenart in Deutschland ist die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Sie sichert Menschen ab, die wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können.

Mit der Hinterbliebenenrente sind Angehörige von gesetzlich Rentenversicherten abgesichert. Sie wird noch einmal aufgeteilt in die Witwen- und die Waisenrente.

Bei der Grund- und der Mütterrente handelt es sich trotz des irreführenden Namens nicht um eigene Rentenarten. Es sind Zuschläge auf die Altersrente, die aufgrund von Altersarmut oder als Anerkennung von Kindererziehung gezahlt werden.

Rente steigt zusammen mit Löhnen

Durch das Umlageverfahren ist die Entwicklung der Rente an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Steigt der durchschnittliche Lohn pro Kopf der jetzigen Arbeitnehmer, steigt auch die Rente der jetzigen Rentner. Stichtag für eine Anpassung ist immer der 1. Juli eines Jahres. Wenn die Löhne sinken, wird die Rente aber nicht gekürzt. Das verhindert die Rentengarantie.

Zum 1. Juli 2022 sind die Renten wieder gestiegen: Im Westen gibt es 5,35 Prozent, im Osten 6,12 Prozent mehr Geld. Um das Ungleichgewicht zu den gesunkenen Löhnen aus dem vergangenen Jahr wieder auszugleichen, hat die Ampelkoalition den sogenannten Nachholfaktor wieder eingeführt.

Der Nachholfaktor ist so etwas wie ein Gegenpol zur Rentengarantie. Hätten nur Lohnerhöhungen, aber keine Lohnsenkungen Auswirkungen auf die Rente, würde diese immer weiter steigen und sich von der realen Entwicklung der Löhne entkoppeln.

Weil die Rente dank der Rentengarantie aber nicht sinken darf, wartet man bis zu einem Jahr, in dem eine Erhöhung ansteht. Die eigentlich notwendige Kürzung aus den Jahren davor wird dann mit dieser Erhöhung verrechnet. Die Renten steigen also weniger stark.

2020 sanken die Löhne beispielsweise wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie. 2021 hätte die Rente deswegen eigentlich gesenkt werden müssen. Deshalb hat der Nachholfaktor bei der Erhöhung 2022 eingesetzt. Im Ergebnis bedeutet das: Ohne diesen Nachholfaktor wäre die Rentenanpassung noch höher ausgefallen.

Renten steigen weniger stark als Löhne

Grundsätzlich steigen Löhne und Renten nicht im Gleichschritt. In der Rentenformel, mit deren Hilfe die Höhe der Rente berechnet wird, findet sich ein Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser trägt dem demografischen Wandel Rechnung: Weil der Anteil der jüngeren Bundesbürger abnimmt, gibt es immer weniger Beitragszahler, die einen Rentner finanzieren. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor fallen Rentenerhöhungen immer niedriger aus als die Lohnentwicklung. Das soll vermeiden, dass der Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung erhöht werden muss.

Rentenniveau sinkt dauerhaft

Weil Renten weniger stark steigen als Löhne, sinkt mit den Jahren das sogenannte Rentenniveau. Dieses markiert, wie viel ein Sparer, der 45 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt hat, an Rente (vor Steuern) bekommt – prozentual am Durchschnittseinkommen (vor Steuern) gemessen.

Die Große Koalition unter Angela Merkel hatte sich 2018 darauf verständigt, das derzeitige Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 zu stabilisieren. Das bedeutet, dass eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 48 Prozent des dann gültigen Durchschnittsverdienstes sinken sollte. Bis zum Jahr 2030 soll das Rentenniveau mindestens 43 Prozent betragen. Das Sichern des Rentenniveaus ist ein Teil einer Vereinbarung, die in der Politik „doppelte Haltelinie“ genannt wird.

So hoch ist der Beitrag zur Ren­ten­ver­si­che­rung

Der andere Teil der doppelten Haltelinie ist der Beitragssatz zur Ren­ten­ver­si­che­rung. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Einkommens in die Rentenkasse ein. Der Pflichtbeitrag für die Ren­ten­ver­si­che­rung liegt seit Anfang 2018 bei 18,6 Prozent. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Die Große Koalition hatte sich in ihrem Rentenpaket darauf geeinigt, diesen Beitragssatz bis 2025 auf maximal 20 Prozent anzuheben, bis 2030 auf maximal 22 Prozent. Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung schätzt, dass der Beitragssatz im Jahr 2024 angehoben wird, voraussichtlich auf 19 Prozent.

So hoch ist die Bei­trags­be­messungs­grenze

Der prozentuale Beitragssatz wird aber nur bis zu einer Höchstgrenze auf das Einkommen angerechnet, der sogenannten Bei­trags­be­messungs­grenze. Die Grenze liegt im Jahr 2022 im Westen bei 7.050 Euro monatlich, im Osten bei 6.750 Euro (84.600 Euro beziehungsweise 81.000 Euro pro Jahr).

Im neuesten Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu den Rechengrößen in den Sozialversicherungen ist für 2023 eine Anhebung der Bei­trags­be­messungs­grenze geplant. In den alten  Bundesländern soll Sie bei 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat liegen.

Wer mehr verdient, muss auf das Einkommen über der Grenze keinen Beitrag zahlen. Seit 2019 wird die Bei­trags­be­messungs­grenze im Osten schrittweise auf den West-Wert angehoben, bis sie diesen im Jahr 2025 erreicht.

Was geht von der rente ab

Hermann-Josef Tenhagen

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Wie viel Rente kannst Du erwarten?

Im Umlageverfahren werden eingezahlte Beiträge gleich wieder an die aktuellen Rentner ausgezahlt. Eigene Ansprüche sammelst Du in Form von Entgeltpunkten, umgangssprachlich Rentenpunkten. Sie bemessen sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Und zwar so:

Einen Entgeltpunkt sammelt, wer im jeweiligen Jahr genau so viel verdient, wie alle Versicherten im Durchschnitt. Im Jahr 2021 betrug dieses Durchschnittseinkommen brutto 40.463 Euro (West) beziehungsweise 38.317 Euro (Ost). Das aktuelle (vorläufige) Durchschnittseinkommen 2022 liegt niedriger – bei 38.901 Euro im Westen und 37.333 Euro im Osten. Sollte Dein Einkommen gleich hoch ausfallen wie im vergangenen Jahr, bekommst Du also möglicherweise mehr Entgeltpunkte. Umgekehrt dürfte das 2023 aussehen, wenn das vorläufige Durchschnittsentgelt voraussichtlich auf 43.142 Euro (West) und 41.967 (Ost) steigt.

Wer nur die Hälfte des Durchschnitts verdient, bekommt einen halben Entgeltpunkt gutgeschrieben, wer das Doppelte verdient, erhält zwei Punkte. Einem Entgeltpunkt ist ein Geldwert zugeordnet, der sogenannte Rentenwert. Im Westen bringt ein Punkt seit Juli 2022 eine Rente von 36,02 Euro, im Osten 35,52 Euro.

Rente berechnen mit einer Formel

Die Ren­ten­ver­si­che­rung rechnet zum Renteneintritt die Entgeltpunkte mit einer Formel in eine Rente um: monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.

Mit dem Zugangsfaktor werden Auf- oder Abschläge berücksichtigt, die zum Beispiel durch einen verfrühten Start in den Ruhestand entstehen können. Der Rentenartfaktor bezieht sich auf verschiedene Höhen der Rentenarten. Zum Beispiel beträgt eine Zahlung bei teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte einer vollen Rente.

Die Rentenformel kannst Du auch selbst anwenden, um Dir einen besseren Überblick über Deine Altersvorsorge zu verschaffen. Das ist einfacher als Du vielleicht denkst. Hilfe findest Du in unserem Ratgeber zur Rentenformel.

Wie hoch ist die Durchschnittsrente?

Oft wird als Modell für Rechnungen zur Rentenhöhe der sogenannte Eckrentner herangezogen. Das ist ein Verbraucher, der 45 Jahre lang immer im Bundesdurchschnitt verdient hat. Ein solcher Rentner kann 2022/2023 mit einer Bruttorente von etwa 1.621 Euro in den alten und 1.598 Euro in den neuen Bundesländern rechnen. Nach Abgaben an die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung und vor Steuern hat der Rentner noch knapp 1.423 Euro (West) beziehungsweise 1.402 Euro (Ost).

Diese Werte sind aber keinesfalls mit einer durchschnittlichen Rente in Deutschland zu vergleichen. Die liegt laut der aktuellsten Zahlen aus 2020 bei 1.058 Euro. Aber auch diese Zahl ist aus statistischen Gründen mit Vorsicht zu genießen. Zum Beispiel muss man wissen, dass die Renten von Frauen im Schnitt deutlich niedriger liegen als die von Männern und dadurch auch der Gesamtschnitt niedriger ausfällt. Der Grund ist, dass vor allem in der Vergangenheit Frauen weniger Chancen als Männer hatten, eine Karriere zu verfolgen und über ihre Arbeit entsprechend hohe Rentenansprüche zu erwerben. Mit der Gesellschaft ändert sich aber auch dieses Problem, und Frauen haben vor allem in den alten Bundesländern bei Rentenansprüchen und Ver­si­che­rungsdauer in den vergangenen 20 Jahren deutlich aufgeholt.

Außerdem wurden mit der Mütterrente und den Kindererziehungszeiten Werkzeuge geschaffen, damit Frauen oder Männer auch durch das Großziehen von Kindern Rentenansprüche erwerben.

Private Vorsorge stärken

Dennoch wird die gesetzliche Rente den wenigsten im Alter reichen, um den Lebensstandard zu halten. Umso wichtiger ist es, sich früh mit der möglichen Finanzierungslücke im Alter zu beschäftigen und zusätzlich privat vorzusorgen. Im Ratgeber private Altersvorsorge erklären wir, wie Du Deine Rentenlücke abschätzen kannst. Im Ratgeber Altersvorsorge findest Du in mehreren Entscheidungsbäumen mögliche Ergänzungen zur gesetzlichen Rente – etwa Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge oder flexibles Sparen mit günstigen Aktien-Indexfonds (ETFs).

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Wann beginnt die Rente?

Es gibt verschiedene Regelungen, die es ermöglichen, früher oder später das Berufsleben zu beenden. Das Grundmodell ist die Regelaltersrente. Anspruch auf die Regelaltersrente haben alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt haben. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder Wartezeit.

Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, wird erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

Im Jahr 2022 dürfen Neurentner des Jahrgangs 1957 im Alter von 65 Jahren und elf Monaten ihre Rente beantragen. 

Übersicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze

Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung (Stand: April 2022)

Für schwerbehinderte Menschen liegt die Regelaltersgrenze im Jahr 2022 bei 64 Jahren (Jahrgang 1958). Sie wird schrittweise bis zum Jahr 2029 auf 65 Jahre steigen.

Sonderfall: Besonders langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre lang rentenversichert war, darf mit frühestens 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch dabei gibt es eine Übergangs­regelung zur Anhebung der Altersgrenze. Für Jahrgänge ab 1964 ist die vorzeitige Rente erst mit 65 Jahren möglich.

Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt

Immer weniger Versicherte werden 45 Jahre Ver­si­che­rungszeit erfüllen. Wer dennoch vor dem Erreichen seiner Altersgrenze Rente beantragen möchte, muss Abschläge auf die Auszahlungen hinnehmen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand kostet 0,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung. Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Wartezeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung (Altersrente für langjährig Versicherte).

Ein Beispiel: Ein Mann, 1960 geboren, müsste laut Gesetz bis zum Alter von 66 Jahren und vier Monaten arbeiten, um abschlagsfrei in die Regelaltersrente zu gehen. Kommt er nicht auf 45 Beitragsjahre und möchte trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen, sinkt seine Rente, und zwar um 0,3 Prozent x 40 (= 12 Prozent). Denn für eine abschlagsfreie Rente hätte er noch 40 Monate mehr arbeiten müssen.

Das sind allerdings noch nicht alle Einbußen bei der vorgezogenen Altersrente. Worauf Du dich gefasst machen musst, wenn in Frührente gehen willst, liest Du in unserem Ratgeber zu Abzügen bei der Rente ab 63.

Wie viel kannst Du zur Rente hinzuverdienen?

Ruhestand bedeutet nicht unbedingt: Nie wieder arbeiten. Auch wer in Rente ist, darf weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Damit Du neben Deiner Rente Geld verdienen kannst, wurde 2017 das sogenannte Flexi-Rentengesetz eingeführt.

Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es Dir, Geld zu verdienen, auch wenn Du schon in Regelaltersrente bist. Aber auch wenn Du früher in Rente gehst, profitierst Du von dem Gesetz.

Wer regulär in Rente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es, aus dem Zuverdienst weiterhin Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzuzahlen. Dadurch steigt Dein Rentenanspruch einmal pro Jahr.

Wer vorzeitig in Rente geht, darf hingegen nur begrenzt zusätzlich verdienen. Grundsätzlich darfst Du aktuell höchstens 46.060 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Verdienst Du mehr, dann wird der darüber hinausgehende Anteil zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Deine Rente wird dann also um diesen Betrag gekürzt. Dass die sogenannte Hin­zu­ver­dienst­gren­ze so hoch ist, hat mit der Corona-Pandemie zu tun. Während dieser hat die Bundesregierung das ursprüngliche Maximum von 6.300 Euro angehoben, um pandemiebedingte Personalengpässe zu verhindern.

Die gute Nachricht: Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bei vorgezogenen Altersrenten soll 2023 komplett abgeschafft werden. Ursprünglich hatte der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP nur eine dauerhafte Erhöhung der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze auf die Pandemie-Werte vorgesehen.

Neben der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gibt es noch den Hinzuverdienstdeckel. Deine Rente plus Gehalt dürfen so hoch sein wie Dein höchstes Gehalt in den letzten 15 Jahren. Überschreitet Dein Verdienst diese Grenze, wird der darüber hinausgehende Betrag zu 100 Prozent auf Deine Rente angerechnet. Der Hinzuverdienstdeckel ist bei vorgezogenen Altersrenten jedoch zusammen mit der Erhöhung der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze während der Pandemie de facto außer Kraft gesetzt worden. Ob dieser Hinzuverdienstdeckel zusammen mit der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze abgeschafft werden soll, ist noch unklar.

Wenn Du noch mehr über die Möglichkeiten eines Nebenjobs im Ruhestand erfahren möchtest, findest Du alle wichtigen Infos in unserem Ratgeber zur Hin­zu­ver­dienst­gren­ze.

Renteneintritt verschieben 

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht sofort seine Arbeit niederlegen. Du darfst den Renteneintritt auch nach hinten verschieben. Jeder Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, in dem Du nicht die Rente beantragst, steigert die Auszahlung um einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Arbeitest Du weiter, erhöhst Du Deine Rente zusätzlich, weil Du weiterhin in die Rentenkasse einzahlst.

Abschläge ausgleichen

Abschläge durch einen vorzeitigen Ruhestand kannst Du mit zusätzlichen Beitragszahlungen ausgleichen. Nach dem Flexi-Rentengesetz dürfen bereits 50-Jährige Sonderzahlungen in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung leisten, um Abschläge auszugleichen. Dadurch kauft man sich praktisch Entgeltpunkte nach.

Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung hilft bei der Berechnung dieser Zahlungen. Sie bietet einen Rechner an, mit dem jeder Bürger verschiedene Varianten zum persönlichen Renteneintritt durchspielen kann.

2022 lohnen sich die freiwilligen Sonderzahlungen übrigens besonders. Warum das so ist und worauf Du bei den Sonderzahlungen achten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zum Kauf von Entgeltpunkten.

Mehr Rente durch Pflege

Wer Angehörige pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben – und kann dadurch seine Rente aufbessern. Seit Inkrafttreten der Flexi-Rente können auch Rentner, die zum Beispiel den Ehepartner pflegen, dadurch zusätzliche Rentenpunkte erwerben. Bis zu 30 Euro zusätzliche Rente im Monat können Pflegende so dazuverdienen.

Voraussetzung ist, dass der Pflegefall mindestens den Pflegegrad 2 oder höher hat, Du mindestens zwei Tage und mindestens zehn Stunden die Woche pflegst und das für mindestens zwei Monate im Jahr.

Beziehst Du bereits Rente, musst Du mit der Rentenkasse Kontakt aufnehmen. Um das Modell zu nutzen, musst Du Dich als Teilrentner einstufen lassen und auf 1 Prozent Deiner gesetzlichen Rente verzichten. In Summe lohnt sich das aber meist. Die Ren­ten­ver­si­che­rung rechnet das für Dich durch.

Wer ist alles pflichtversichert?

Nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, vor allem Handwerker oder Hebammen, können Pflichtmitglieder in der Ren­ten­ver­si­che­rung sein. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, als Selbstständiger freiwillig Beiträge zu zahlen. Selbstständige müssen ihren Beitrag komplett alleine tragen, außer sie sind Mitglied in der Künstlersozialversicherung. Denn diese übernimmt den Arbeitgeberanteil.

Wer außerdem Rentenansprüche erwirbt

Durch einige Sonderregelungen zählen auch Zeiten ohne eigene oder mit reduzierten Beiträgen zur Mindestversicherungszeit für die Rente dazu. Pflichtversichert sind:

  • Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, wird einem Elternteil drei Jahre lang jeweils etwa ein Entgeltpunkt zugeschrieben. Pro vor 1992 geborenem Kind gibt es zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit. Diese Regelung ist als Mütterrente bekannt. Den zusätzlichen Rentenanspruch gibt es auch, wenn der Elternteil nebenbei arbeitet. Allerdings wird der Anspruch nur bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze angerechnet.
  • pflegende Angehörige: Die Pflegekasse zahlt für sie Beiträge zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Höhe ist abhängig vom Pflegeaufwand und wird individuell berechnet.
  • Menschen mit Behinderung
  • Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst
  • Empfänger von Krankengeld, Ar­beits­lo­sen­geld I oder anderen Un­ter­halts­er­satz­leis­tung­en
  • teilweise auch Studenten mit Nebenjob

Minijobber haben bei der Rente die Wahl

Für einen Minijob fallen außerdem Beiträge in Höhe von 15 Prozent an, die der Arbeitgeber zahlt. Grundsätzlich sind Minijobber rentenversichert. Die restlichen 3,6 Prozent bis zum vollen Beitragssatz zahlen sie aus ihrem Gehalt. Minijobber können sich von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Dann wird der Minijob aber auf die Rentenhöhe und die Mindestversicherungszeit nicht voll angerechnet.

Auch bei einem Midijob zahlen die Angestellten geringere Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung. Das führt im Gegensatz zum Minijob seit 2019 nicht mehr zu reduzierten Ansprüchen an die Ren­ten­ver­si­che­rung. Der Arbeitgeber zahlt bei einem Midijob mit 9,3 Prozent die Hälfte des Beitragssatzes. Der Angestellte zahlt Beiträge abhängig von der Höhe seines Gehalts. Erreicht der Verdienst die Midijob-Obergrenze von 1.300 Euro im Monat, muss der Angestellte den vollen Beitragssatz bezahlen.

Im Oktober 2022 ändert sich mit der Anhebung des Mindestlohns diese Verdienstgrenze und damit auch die Berechnung des Beitragssatzes für die Ren­ten­ver­si­che­rung. Ausführliche Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Mini- und Midijobs.

Wer kann freiwillig Beiträge einzahlen?

Mit freiwilligen Beiträgen lässt sich entweder die zukünftige Rente erhöhen oder überhaupt ein Anspruch auf Rente aufbauen.

Freiwillige Beiträge kann nur zahlen, wer nicht pflichtversichert ist. Es ist nur eine Anmeldung beim zuständigen Ren­ten­ver­si­che­rungsträger erforderlich, mit der Angabe, ab wann Beiträge in welcher Höhe gezahlt werden sollen. Die Ren­ten­ver­si­che­rung berät beim Antrag. Besonders lohnt es sich freiwillig einzuzahlen, wenn Du durch wenige zusätzliche Zahlungen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen kannst. Erst dann hast Du überhaupt einen Rentenanspruch.

Ein Beispiel: Eine Mutter, die vor 1992 ein Kind zur Welt gebracht hat, hat insgesamt 30 Monate Beitragszeit erworben. Für die Mindestversicherungszeit zur Regelaltersgrenze fehlen ihr weitere 30 Monate. Zahlt sie diese freiwillig nach, erwirbt sie einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, ohne jemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein.

Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, gibt es automatisch drei Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Rentenpunkte zusätzlich. Mütter und Väter mit vor 1992 geborenem Nachwuchs erhalten zweieinhalb Rentenpunkte zusätzlich pro Kind.

Wenn Du Dich freiwillig rentenversicherst, kannst Du die Höhe und die Zahl der Beiträge selbst bestimmen. 2022 müssen die Beiträge mindestens 83,70 Euro und dürfen höchstens 1.311,30 Euro pro Monat betragen. In den meisten Fällen kannst Du die Beiträge für ein Jahr noch bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen. In wenigen Ausnahmen, etwa wie im obigen Beispiel der Mutter, sind freiwillige Beiträge aber auch noch viele Jahre später möglich.

Welche Infos findest Du in der jährlichen Renteninformation?

Du erhältst jedes Jahr eine Renteninformation, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hast. Darin berechnet die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung für verschiedene Szenarien die Höhe der Rentenzahlung.

Zum einen findest Du dort die Höhe Deiner vollen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te und die Höhe Deiner Regelaltersrente, die Du mit Deinen bisher gesammelten Ansprüchen erreichen würdest. Zusätzlich zeigt die Renteninformation, wie sich Dein Rentenanspruch entwickelt, sofern Du Deinen Durchschnittsverdienst der vergangenen fünf Jahre beibehältst.

Eine Hochrechnung zur Rentenhöhe zeigt exemplarisch, wie die Rente ausfällt, sollte das Rentenniveau jährlich um 1 oder 2 Prozent angepasst werden. Falls Du diese Hochrechnung nicht bekommst, kannst Du sie unkompliziert auf der Website der Ver­si­che­rung anfordern.

Besonders in den ersten Jahren nach dem Berufseinstieg sind die Berechnungen der Ren­ten­ver­si­che­rung zur Altersrente kaum aussagekräftig. Denn die Rechnung stützt sich auf die vergangenen fünf Jahre. Dort fließen dann möglicherweise noch Beitragszahlungen aus einem schlecht bezahlten Nebenjob ein. Die prognostizierte Altersrente nach fünf vollen Berufsjahren sollte aber deutlich höher ausfallen.

Unser Podcast zum Thema

Wie hoch sind Steuern und Kran­ken­kas­senbeiträge?

Bekommst Du im Jahr 2022 erstmalig eine Rente, musst Du dauerhaft 82 Prozent Deiner Rente versteuern. Bleibt Dein Einkommen allerdings unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Jahr 2022, dann musst Du auch keine Steuern zahlen. Das gilt aber nur, wenn Du außer Deiner Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hast.

Der zu versteuernde Anteil der Rente wird bis 2040 schrittweise angehoben. Wer 2023 in Rente geht, muss beispielsweise schon 83 Prozent seiner Rente versteuern. Wie hoch die Steuern auf Deine Rente tatsächlich ausfallen, hängt dann von Deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab.

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung 2022

Wer durch die Rentenerhöhung im Juli 2022 über den Grundfreibetrag von 10.347 Euro kommt, muss erstmalig seine Rente besteuern. Doch die Erhöhung des Grundfreibetrags von 9.744 Euro auf 10.347 Euro dürfte bei vielen Rentnern dazu führen, dass sie weiterhin unter der Freibetragsgrenze bleiben.

Ein Beispiel: Paul aus Köln bekommt eine monatliche Rente von 810 Euro. Ab Juli 2022 steigt seine Rente auf 853,34 Euro. Durch den neuen steuerlichen Grundfreibetrag bleibt seine Rente (10.240 Euro im Jahr) steuerfrei. 

So hoch sind die Kran­ken­kas­senbeiträge

Auf die gesetzliche Rente musst Du Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner zahlen oder Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz beträgt in beiden Fällen 7,3 Prozent plus halbem Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte des Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags übernimmt die Ren­ten­ver­si­che­rung. Rentner in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung haben ein Recht auf einen Zuschuss.

So hoch sind die Beiträge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung

Die Beiträge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlen Rentner im Gegensatz zur Kran­ken­ver­si­che­rung komplett alleine. Für Rentner mit Kindern liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent. Kinderlose Rentner zahlen hingegen einen erhöhten Beitragssatz von 3,4 Prozent.

Wo steht die politische Rentendebatte?

Es ist eine Herausforderung: Die gesetzliche Rente soll während des Arbeitslebens bezahlbar bleiben und zugleich im Alter ein Auskommen sichern. Mit dem Renteneintritt der besonders geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren (Babyboomer) wird das Problem noch größer. Heute versorgen 1,8 Beitragszahler einen Rentner, im Jahr 2030 werden es voraussichtlich nur noch 1,5 Beitragszahler sein. Vor knapp 50 Jahren waren es noch vier. Schon jetzt stützt der Staat die Ren­ten­ver­si­che­rung mit einer gewaltigen Summe von Steuergeldern, um die Leistungen zu finanzieren. Über 107 Milliarden Euro sind im Bundeshaushalt 2022 für die Ren­ten­ver­si­che­rung vorgesehen. Es ist der größte Posten des gesamten Haushalts.

Um die gesetzliche Rente in Zukunft finanzieren zu können, müssen entweder die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben gesenkt werden.

Weitere Anhebung des Renteneintrittsalters

Ein Hebel, der gleichzeitig Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen würde, wäre eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Genau das wird in der öffentlichen Debatte um die Zukunft der Rente auch in regelmäßigen Abständen von Ökonomen, Arbeitgeberverbänden oder Politikern gefordert. Relativ neu hingegen ist der Vorschlag einer flexibleren Regelaltersgrenze, die sich an der Lebenserwartung orientiert.

Vonseiten der Bundesregierung wird derzeit eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch noch keine öffentlich kommunizierten Pläne, wie es über das Jahr 2030 hinaus mit der gesetzlichen Rente und deren Finanzierung weitergehen soll.

Besteuerung der Renten

2021 hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestimmt, wie genau berechnet werden muss, ob Rentner doppelt Steuern zahlen. Das Gericht warnte außerdem davor, dass künftigen Rentnergenerationen eine Dop­pel­be­steu­er­ung droht. Um das zu verhindern, muss die Politik nun aktiv werden. Plänen der Ampelkoalition zufolge sollen deswegen schon ab 2023 sämtliche Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent steuerlich absetzbar sein. Der entsprechende Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 liegt mittlerweile vor.

Gleichzeitig hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bekräftigt, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten langsamer steigen und erst 2060 statt 2040 bei 100 Prozent liegen soll. Bisher ist über diese Ankündigungen hinaus aber nichts Konkretes passiert.

Vorteile für Geringverdiener

Einige Forderungen aus der Politik und Verbänden der vergangenen Jahre hat der Gesetzgeber in dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2018 gebündelt: So werden Riester-Rente und betriebliche Altersvorsoge nicht mehr komplett auf die Grundsicherung angerechnet. Wer im Laufe des Lebens für sein Alter vorgesorgt hat, soll so auch davon profitieren, selbst wenn er zusätzlich zur Rente Grundsicherung beziehen muss.

Angleichung in Ost und West

Auch beschlossen ist die Angleichung der Renten in Ost und West. Bisher unterscheidet sich der Rentenwert, also der Betrag, den ein Rentenpunkt in der Auszahlung wert ist. Bis 2025 soll dieser einheitlich werden. Für bisherige und baldige Ost-Rentner ist das positiv, ihre Renten werden höher ausfallen.

Für Arbeitnehmer im Osten bedeutet diese Angleichung aber möglicherweise eine Einbuße. Denn viele verdienen im Osten weniger als im Westen. Daher werden die Gehälter bislang fiktiv hochgerechnet. Für weniger Gehalt bekommen Beschäftigte im Osten derzeit also mehr Anspruch auf Rentenpunkte. Doch diese Höherwertung entfällt künftig.

Grundrente seit 2021

Im Januar 2021 wurde zudem die Grundrente nach einem Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingeführt. Das Prinzip: Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll mehr bekommen als die Grundsicherung im Alter. Maximal beträgt die Grundrente 418 Euro pro Monat.

Einen Antrag brauchst Du dafür nicht zu stellen. Seit Juli 2021 verschickt die DRV die ersten Grundrentenbescheide. Die Einzelprüfung aller Rentnerinnen wird allerdings bis 2023 dauern. Doch unabhängig davon, wann Du den Rentenbescheid erhältst: Die Grundrente wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gezahlt.

Es gibt allerdings Höchstgrenzen. Um den vollen Zuschlag von 418 Euro zu bekommen, dürfen Singles aktuell höchstens 1.317 Euro und Paare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften höchstens 2.055 Euro im Ruhestand haben.

Aktienrente in Planung

Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente geplant, die sogenannte Aktienrente. Angelehnt an das schwedische Modell möchte die Ren­ten­ver­si­che­rung künftig einen Teil der Beitragszahlungen in einen Fonds anlegen und so von den Renditechancen am Aktienmarkt profitieren. Dazu möchte der Staat zunächst 10 Milliarden Euro in den Fonds einbringen. Die konkrete Umsetzung dieser Pläne steht noch aus.

Autoren

Annika Krempel

Jan Scharpenberg

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Wie viel Prozent geht von der Rente ab?

Derzeit – Stand 2022 – sind 82 Prozent der Brutto-Rente eines Neurentners steuerpflichtig, ein Prozent mehr als im Vorjahr. Für Neurentner des Jahres 2025 sind schon 85 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil steigt dann jährlich noch um einen Punkt.

Was bleibt von 2000 € Rente übrig?

So erhöhen sich die Renten in Ost und West.

Was bleibt von 1300 Euro Rente übrig?

Von 1300 Euro, die die Renteninformation beispielsweise einem Durchschnittsverdiener in Aussicht stellt, bleiben real gerade einmal 950 Euro übrig“, teilte der Sender mit. Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund nannte die Darstellung „in hohem Maße irreführend und teilweise auch schlicht falsch“.

Was wird von der Rente abgezogen 2022?

Wer 2022 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2022 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.