Was ist der unterschied zwischen kleiner und großer witwenrente

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Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?

Die Witwenrente (Hinterbliebenenrente) können Sie erhalten,

  • wenn Sie mit der verstorbenen Person bis zu ihrem Tod verheiratet waren
    und
  • wenn diese eine Rente bezogen hat oder Anspruch hierauf gehabt hätte.

Letzteres ist immer dann der Fall, wenn die verstorbene Person mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Hinterbliebenenrente können Sie auch zusätzlich zu Ihrer eigenen Altersrente erhalten. Ihr eigenes Einkommen wird allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Die Hinterbliebenenrente wird in der Regel nicht gezahlt, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen von dieser Ein-Jahres-Klausel gelten beispielsweise dann, wenn der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.

Höhe: Wie hoch könnte meine Witwenrente sein?

Die Höhe der Witwenrente hängt von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person ab.

Für die ersten drei Monate nach deren Tod gilt die Regel des Sterbevierteljahrs. Das heißt: Drei Monate lang wird Ihnen die Rente voll weitergezahlt. Ihr eigenes Einkommen wird in dieser Zeit auch nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Falls die verstorbene Person noch keine Rente bezogen hat, haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die sie hätte erhalten können.

Was gilt nach dem Sterbevierteljahr?

Ab dem vierten Monat nach dem Tod des Partners fällt die Hinterbliebenenrente niedriger aus. Wie hoch sie ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

  • der Höhe der Rente beziehungsweise der Rentenansprüche des Verstorbenen und
  • Ihrem eigenen Lebensalter.

Je nachdem wie alt Sie sind, können Sie die höhere große Witwenrente oder die niedrigere kleine Witwenrente erhalten.

Wie hoch ist die große Witwenrente? Wie hoch die kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt meist 60 Prozent der Rente, die der Partner bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte.

Bei der kleinen Witwenrente sind es dagegen nur 25 Prozent.

Dazu kommt meist noch ein Kinderzuschlag.

Wer bekommt die große Witwenrente?

Die große Witwenrente können Witwen und Witwer ab einem bestimmten Alter erhalten. Ab welchem Alter Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben, hängt davon ab, wann Ihr Partner gestorben ist. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente jährlich angehoben.

Für Todesfälle im Jahr 2022 gilt: Anspruch auf große Witwenrente besteht ab einem Alter von mindestens 45 Jahren und elf Monaten.

Können auch Jüngere die große Hinterbliebenenrente erhalten?

Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können Sie die große Hinterbliebenenrente trotzdem erhalten, nämlich wenn Sie

  • erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind oder
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des/der Verstorbenen erziehen.

Wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente erhalten Witwen und Witwer, die die Voraussetzungen für die große Hinterbliebenenrente nicht erfüllen. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie

  • jünger als 45 Jahre und elf Monate sind (gilt 2022),
  • nicht erwerbsgemindert sind und
  • kein Kind erziehen.

Seit 2012 steigt die Altersgrenze stufenweise auf 47 Jahre an.

Tipp: erst kleine Witwenrente, dann große Witwenrente

Wer zu jung für die große Witwenrente ist, kann auch noch später wechseln. Sobald Sie das entsprechende Alter erreicht haben, haben Sie Anspruch auf die große Witwenrente. Sie müssen jedoch umgehend einen Antrag hierauf stellen. In die große Hinterbliebenenrente wechseln sie auch, wenn Sie ein Kind bekommen oder erwerbsgemindert werden.


Ab welchem Alter Hinterbliebene die große Witwenrente erhalten können

Todesjahr des VersichertenAnhebung um Monateauf Alter
Jahr
Monat
2012 1 45 1
2013 2 45 2
2014 3 45 3
2015 4 45 4
2016 5 45 5
2017 6 45 6
2018 7 45 7
2019 8 45 8
2020 9 45 9
2021 10 45 10
2022 11 45 11
2023 12 46 0
2024 14 46 2
2025 16 46 4
2026 18 46 6
2027 20 46 8
2028 22 46 10
ab 2029 24 47 0
Quelle: § 242a SGB VI

Dauer: Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, geht der Anspruch auf die Witwenrente Fall verloren. Bei erneuter Heirat können Sie allerdings eine Abfindung auf die Witwenrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten.

Ansonsten wird die große Witwenrente bis zum Tod gezahlt. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente ist dies anders. Sie wird nur 24 Monate gewährt. Das ist im neuen Recht der Hinterbliebenenrente so geregelt.

Witwenrente: altes Recht oder neues Recht?

Wie viel und wie lange Sie eine Witwenrente erhalten, hängt auch davon ab, welches Recht zur Anwendung kommt. Der Gesetzgeber hat bereits vor rund zwei Jahrzehnten die Hinterbliebenenrente reformiert. Dennoch gilt in den meisten Fällen noch das alte Recht.

Altes Recht gilt:

  • wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder
  • wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Bei Ehen ab 1. Januar 2002 gilt immer neues Recht.

Kleine und große Witwenrente: Unterschiede altes Recht und neues Recht

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
60 Prozent der Rente des Verstorbenen 25 Prozent der Rente des Verstorbenen
Altes Recht zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt
Eigene Rente und Erwerbseinkommen werden angerechnet
55 Prozent der Rente des Verstorbenen 25 Prozent der Rente des Verstorbenen
Neues Recht plus Kinderzuschlag plus Kinderzuschlag
zeitlich unbegrenzt begrenzt auf zwei Jahre
Außer der gesetzlichen Rente und Erwerbseinkommen werden auch Kapitaleinkünfte, private Renten, Betriebsrenten und Elterngeld angerechnet.

Witwenrente, Freibetrag und Anrechnung von Einkommen

Wenn Sie eigene Einkünfte aus Berufstätigkeit oder einer eigenen Rente haben, werden diese auf Ihre Witwenrente angerechnet. Es gibt allerdings einen Freibetrag, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Einkommen unterhalb des Freibetrags bleibt unberücksichtigt.

  • Witwenrente Freibetrag 2021/2022 alte Bundesländer: 950,93 Euro (bis 30.6.2023)
  • Witwenrente Freibetrag 2021/2022 neue Bundesländer: 937,73 Euro (bis 30.6.2023)

Liegt Ihr Nettoeinkommen über dem Freibetrag, werden von dem übersteigenden Teil 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Rechenbeispiel: Witwenrente und Einkommen aus Altersrente

Im März 2020 ist Ihr Ehepartner verstorben. Angenommen, Sie bekämen ohne Einkommensanrechnung eine Witwenrente in Höhe von 600 Euro brutto.

Sie beziehen selbst seit 2015 eine Altersrente. Diese beträgt derzeit monatlich brutto 1500 Euro. Dies entspricht nach der pauschalierten Umrechnung, die die deutsche Rentenversicherung vornimmt, einer Nettorente in Höhe von 1290 Euro.

Dieser Betrag übersteigt den Freibetrag von 950,93 Euro um 339,07 Euro. 40 Prozent davon sind 134,63 Euro. Von den 600 Euro Witwenrente gehen also 135,63 Euro ab.

Ihre Witwenrente beträgt damit brutto 464,37 Euro. Diesen Betrag erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Altersrente. Wichtig allerdings: Von beiden Renten gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.


Witwenrente beantragen

Die Hinterbliebenenrente gibt es nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die entsprechenden Formulare können Sie von der Internetseite der Rentenversicherung herunterladen.

Witwerrenten können Sie für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend beantragen. Ist Ihr Ehepartner also im Dezember 2021 verstorben, wird die Rente auch bei einer Antragstellung im Dezember 2022 noch für die ganze Zeit rückwirkend gezahlt.

Hilfe beim Rentenantrag

Wann müssen Sie Ihren Rentenantrag stellen und welche Zeilen müssen Sie wie ausfüllen? Denis McGee von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beantwortet Ihre Fragen.

Tipp: Kontenklärung oft notwendig

Falls Ihr verstorbener Partner noch keine Rente bezogen hat, ist oft eine Klärung von dessen Rentenkonto notwendig. Hierzu sollten Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbaren.


Vorschuss auf Witwenrente möglich

Wenn Ihr Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat, können Sie einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Dann werden Ihnen drei Monatsrenten des Verstorbenen auf einen Schlag ausgezahlt. Den Antrag können Sie innerhalb eines Monats nach dem Tod Ihres Partners beim Rentenservice der Deutschen Post stellen. Das dafür vorgesehene Antragsformular müssen Sie ab Punkt 7 ausfüllen.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Sie haben Fragen zum Thema? Dann posten Sie Ihre Frage in unserem Expertenforum und erhalten Sie kompetente Antworten von Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.

Wer bekommt kleine oder große Witwenrente?

Große oder kleine Witwenrente, je nach Alter Welche Variante der Hinterbliebene bekommt, hängt von dessen Alter ab. „Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung.

Wie lange muss man verheiratet sein um die große Witwenrente zu bekommen?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende bezahlt. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und in denen einer der Eheleute vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, beträgt sie 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde ab 2002 geheiratet, liegt der Satz bei 55 Prozent.

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.