Was ist der unterschied zwischen völkerrecht und menschenrecht

Thema

Das Völkerrecht ist die Rechtsordnung, die die Beziehung zwischen Staaten bzw. Völkerrechtssubjekten regelt. Es besteht aus Prinzipien und Regeln, die unter anderem auf der Charta der Vereinten Nationen basieren. Im Unterschied zum nationalen Recht verfügt das Völkerrecht nicht über ein zentrales Gesetzgebungsverfahren, eine strukturierte Gerichtsbarkeit oder eine stets verfügbare Exekutivgewalt.

Drohnen

Der Fall Bünyamin E.

Pakistan

Das ECCHR unterstützte den Fall des deutschen Drohnenopfers in Pakistan, Bünyamin E. In seiner Stellungnahme zeigte das ECCHR Ermittlungsdefizite sowie Rechtsfehler auf und half den Hinterbliebenen dabei, ihre Rechte geltend zu machen.

Institut

Neue Perspektiven auf das Recht: Dekoloniale Rechtstheorie und Rechtspraxis

Forschung & Wissenschaft

Das Buch Dekoloniale Rechtskritik und Rechtspraxis, das im August 2020 beim Nomos Verlag erscheint, ist der erste Sammelband zentraler Grundlagentexte zu dekolonialer Rechtskritik. Theoretische Ansätze von Wissenschaftler*innen wie Antony Anghie, Martti Koskenniemi, Silvia Rivera Cusicanqui und Makau Mutua erscheinen erstmals gesammelt in deutscher Übersetzung.

Jemen

Europas Verantwortung für Kriegsverbrechen im Jemen

Waffenexporte

Im Oktober 2016 tötete ein Luftangriff – offenbar des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses – im Dorf Deir Al-Ḩajārī im Jemen eine sechsköpfige Familie. Die absichtliche und gezielte Bombardierung der Zivilbevölkerung oder einzelner unbeteiligter Zivilist*innen sind Kriegsverbrechen. Das ECCHR geht juristisch dagegen vor.

Kolumbien

Der Fall Padilla und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Bewaffneter Konflikt

General Freddy Padilla war zu der Zeit, als sich die „falsos positivos“ (wahllose Tötungen von Zivilist*innen) extrem häuften, Oberbefehlshaber der kolumbianischen Streitkräfte. Somit ist er für Völkerstraftaten der ihm unterstellten Militärs, die er nicht verhindert oder geahndet hat, mutmaßlich verantwortlich.

Spanien

Hoffen auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Push-Back bei Ceuta

Pushbacks

Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: So endete der Einsatz der Guardia Civil am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen der spanischen Exklave Ceuta und Marokko. Der tödliche Push-Back ist immer noch nicht juristisch aufgearbeitet. Das ECCHR unterstützt Überlebende, die bereit sind, als Zeug*innen auszusagen.

Sri Lanka

Nach dem Ende des Bürgerkriegs in Sri Lanka: Regierungsbeamte weiter straflos

Bewaffneter Konflikt

Seit der Endphase des Bürgerkriegs setzt sich das ECCHR dafür ein, dass hochrangige Militärs, (ehemalige) Mitglieder der sri-lankischen Regierung und der Sicherheitskräfte für ihre Rolle bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sexualisierter Gewalt strafrechtlich verfolgt werden.

USA

Folter in Guantánamo: Spanien stellt Ermittlungen gegen „Bush Six“ ein

Guantánamo

Im März 2009 stellte der ECCHR-Kooperationsanwalt Gonzalo Boye in Spanien Strafanzeige gegen sechs ehemalige US-Regierungsmitarbeiter eingereicht, damit diese für Verstöße gegen das Völkerrecht zur Verantwortung gezogen werden. Die sechs Regierungsbeamten wurden als „Bush Six“ bekannt.

Mit seiner Hilfe soll das Leiden, das durch Kriege verursacht wird, verringert werden, indem es die Opfer schätzt und ihnen beisteht, soweit dies möglich ist.

Begriff

Das humanitäre Völkerrecht bezieht sich auf Zeiten bewaffneter Konflikte, ist um den Ausgleich zweier gegenläufiger Interessen bemüht – auf der einen Seite die Berücksichtigung militärischer Interessen, auf der anderen Seite die Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit – und enthält Bestimmungen sowohl zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, als auch Beschränkungen der Kriegsmethoden und -mittel.

Ein wichtiger Zweck des humanitären Völkerrechts besteht in der Begrenzung des Leidens, das durch Kriege verursacht wird, in dem es die Opfer schützt und ihnen beisteht soweit dies möglich ist. Es knüpft damit an die internationale Realität bewaffneter Konflikte an und fragt gerade nicht nach den Gründen oder der etwaigen völkerrechtlichen Berechtigung zur Führung eines bewaffneten Konflikts.

Rechtsquellen

Rechtsnormen zur Mäßigung der Kriegführung und Linderung des Leides sind so alt wie der Krieg selbst. Das moderne humanitäre Völkerrecht fand seinen Ursprung in der Gründung des Roten Kreuzes im Jahr 1863 und der Annahme der ersten Genfer Rot-Kreuz-Konvention von 1864 (Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten). Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ergab sich eine bis heute fortschreitende Kodifikationsbewegung, deren wichtigste Bausteine die Haager Abkommen von 1899 und 1907, die 1949 verabschiedeten vier Genfer Abkommen sowie die 1977 und 2005 verabschiedeten Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen darstellen. Während die Haager Abkommen vor allem Regeln zur Kriegsführung kodifiziert haben (Haager Recht), enthalten die Genfer Konventionen insbesondere Vorschriften zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten in bewaffneten Konflikten (Genfer Recht).

In den letzten Jahrzehnten hinzugetreten sind das Umweltkriegsübereinkommen (1977), das VN-Waffenübereinkommen (1980), das Chemiewaffenübereinkommen (1993), das Ottawa-Abkommen über das Verbot von Personenminen (1997) und das Übereinkommen über Streumunition (2008). Ein weiteres bedeutendes Abkommen des Humanitären Völkerrechts ist das Haager Übereinkommen zum Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten von 1954 sowie die zwei Protokolle zu diesem Übereinkommen.

Viele Vorschriften der genannten Abkommen, insbesondere die Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen des Kriegs, stellen heute unabhängig von der vertraglichen Bindung ein für alle Staaten geltendes Völkergewohnheitsrecht dar. Das humanitäre Völkergewohnheitsrecht ist vor allem für die nicht-internationalen bewaffneten Konflikte bedeutsam, da für diese bislang weniger völkervertragsrechtliche Regelungen bestehen. In einer umfangreichen Studie hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) 2005 untersucht, welche Regeln im Bereich des humanitären Völkerrechts völkergewohnheitsrechtliche Geltung beanspruchen können.

Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte

Das humanitäre Völkerrecht und der internationale Menschenrechtsschutz ergänzen sich wechselseitig. Beide streben den Schutz des Einzelnen an, jedoch unter unterschiedlichen Umständen und in unterschiedlicher Weise. Während das Humanitäre Völkerrecht auf die Situation bewaffneter Konflikte abstellt, zielt der internationale Menschenrechtsschutz vor allem auf den Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen in Friedenszeiten.

Allerdings verliert ein „harter Kern“ von Menschenrechten auch in Zeiten bewaffneter Konflikte nicht seine Geltungskraft (sogenannter „menschenrechtlicher Mindeststandard“). Der internationale Menschenrechtsschutz kennt keine Normen über die Begrenzung der Mittel und Methoden der Kriegführung, die einen wesentlichen Regelungsinhalt des humanitären Völkerrechts bilden.

Wesentliche Grundsätze

Grundlegendes Ziel aller Normen des humanitären Völkerrechts ist der Ausgleich zweier gegenläufiger Interessen: Auf der einen Seite die Berücksichtigung militärischer Belange, auf der anderen Seite die Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit in bewaffneten Konflikten. Hieraus ergeben sich einige tragende Grundsätze des humanitären Völkerrechts:

  • Weder die Konfliktparteien noch die Angehörigen ihrer Streitkräfte haben uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl der zur Kriegführung eingesetzten Methoden und Mittel. So ist der Einsatz jeglicher Waffen und Kampfmethoden verboten, die überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden bewirken.
  • Zum Zwecke der Schonung der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte ist jederzeit zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten zu unterscheiden. Weder die Zivilbevölkerung als Ganzes noch einzelne Zivilisten dürfen angegriffen werden. Angriffe dürfen ausschließlich auf militärische Ziele gerichtet sein.
  • In der Gewalt einer gegnerischen Partei befindliche Kämpfer und Zivilisten haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens und ihrer Würde. Sie sind vor jeglichen Gewalthandlungen oder Repressalien zu schützen.
  • Es ist verboten, einen Gegner, der sich ergibt oder zur Fortsetzung des Kampfes nicht in der Lage ist, zu töten oder zu verletzen.

Institutionen

Die bedeutendste Institution zur Wahrung und Förderung des Humanitären Völkerrechts ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Das IKRK ist eine Organisation mit partieller Völkerrechtsfähigkeit, die sich als ein Verein nach Schweizer Recht mit Sitz in Genf konstituiert hat.

Die Arbeit des IKRK im Rahmen internationaler bewaffneter Konflikte beruht auf den vier Genfer Konventionen von 1949 und dem Zusatzprotokoll I von 1977. Darin ist das Recht des IKRK auf Entfaltung bestimmter Aktivitäten ausdrücklich anerkannt, zum Beispiel Hilfeleistungen für verwundete, kranke oder schiffbrüchige Soldaten, Besuch von Kriegsgefangenen und Hilfe für Zivilpersonen. Auch in Bürgerkriegen ist das IKRK auf Grund des Gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen berechtigt, Kriegsparteien seine Dienste anzubieten. Grundvoraussetzung für die Arbeit des IKRK ist seine Überparteilichkeit und Neutralität.

Das IKRK und die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften bilden, zusammen mit der internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Ihre Repräsentanten treffen sich mit den Vertretern der Vertragsparteien der Genfer Konventionen auf internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenzen, die in der Regel alle vier Jahre stattfinden.

Daneben kommt der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission, die sich gemäß Artikel 90 des I. Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 konstituiert hat, eine besondere Bedeutung bei der Beachtung und Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts zu. Bei der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission handelt es sich um ein Gremium von 15 unabhängigen Experten, das in Staaten, die die Zuständigkeit der Kommission anerkannt haben (knapp die Hälfte der Staaten weltweit), schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht untersuchen soll.

Ist Menschenrecht Völkerrecht?

Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet alle Konfliktparteien, also reguläre und irreguläre Streitkräfte. Menschenrechte dagegen schützen alle Menschen. Es sind subjektive Rechte, die auch als angeboren, unverletzlich, unveräusserlich und von der Staatsangehörigkeit unabhängig bezeichnet werden.

Was ist Völkerrecht einfach erklärt?

Unter Völkerrecht versteht man, einfach ausgedrückt, die Gesamtheit der auf internationaler Ebene geltenden rechtsverbindlichen Regeln. Das Völkerrecht hat in erster Linie eine ordnende Funktion.

Was fällt unter Völkerrecht?

Zum Völkerrecht gehören die Entstehung, die Kontinuität und der Untergang von Staaten, die Umgrenzung und Veränderung des Staatsgebiets, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Staaten und die Haftung bei Völkerrechtsverletzung.

Wer setzt Völkerrecht durch?

Das Hauptrechtsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof (ICJ). Dieses UN-Hauptorgan regelt Streitigkeiten, welche Staaten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht an ihn herantragen.