Der Tod eines Familienmitglieds kann Angehörige auch finanziell belasten. Die gesetzlichen Hinterbliebenenrenten sollen den Unterhalt ersetzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Witwer- bzw. Witwenrente, Erziehungsrente und Waisenrente sind, wer Anspruch auf diese Renten hat und wie hoch die Renten ausfallen. Show
Das Wichtigste im Überblick:
Gut zu wissen: Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften sind bei der Hinterbliebenenrente gleichgestellt. In diesem Ratgeber bedeutet „Partner“ also Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner beiden Geschlechts. Witwer- und Witwenrente, Waisenrente und Erziehungsrente: Was ist die Hinterbliebenenrente?Stirbt der Partner oder ein Elternteil, zahlt die Deutsche Rentenversicherung unter Umständen eine Hinterbliebenenrente. Diese muss dort beantragt werden. Es gibt 3 Arten der Hinterbliebenenrente:
Die Hinterbliebenenrente wird auch Witwen- und Waisenrente genannt. Sie wird unabhängig vom Geschlecht an Witwen und Witwer ausgezahlt. Hinterbliebene von Beamten bekommen eine Hinterbliebenenversorgung vom Staat, nicht von der Deutschen Rentenversicherung. Höhe und Dauer der Hinterbliebenenversorgung sind ähnlich wie bei der Hinterbliebenenrente. Es gibt aber Unterschiede in den Voraussetzungen. Und statt des Sterbevierteljahrs zahlt der Staat ein einmaliges Sterbegeld. Witwer- bzw. Witwenrente: Hinterbliebenenrente für den PartnerDie Witwer- bzw. Witwenrente wird an den überlebenden Partner ausgezahlt. Ob, wie viel und wie lang Sie Witwer- bzw. Witwenrente bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Die Antworten auf diese Fragen haben Einfluss darauf, ob Sie nach neuem oder altem Recht Rente bekommen und ob Sie die kleine oder große Witwer- bzw. Witwenrente erhalten. Wer hat Anspruch auf Witwer- bzw. Witwenrente?Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Witwer- bzw. Witwenrente, wenn Sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Es kommt auch darauf an, wie lange Ihr Partner rentenversichert war. Er muss:
Geht der hinterbliebene Partner eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein, wird eine Abfindung gezahlt und die Hinterbliebenenrente gestoppt. Sollte der neue Partner sterben oder die Ehe bzw. Partnerschaft geschieden werden, wird die Witwer- bzw. Witwenrente wieder gezahlt. Auch wenn Sie Rentensplitting wählen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Witwer- bzw. Witwenrente. Beim Rentensplitting teilen Sie und Ihr Partner sich Ihre Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft gesammelt haben. Tipp: Auch nach dem Tod Ihres Partners können Sie sich noch für das Rentensplitting entscheiden. Rentensplitting kann sich z. B. lohnen, wenn Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft weniger Rentenpunkte als der verstorbene Partner sammeln konnten. Tipp: Auch nach dem Tod Ihres Partners können Sie sich noch für das Rentensplitting entscheiden. Rentensplitting kann sich z. B. lohnen, wenn Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft weniger Rentenpunkte als der verstorbene Partner sammeln konnten. Was ist das Sterbevierteljahr?Die ersten 3 ganzen Monate nach dem Tod Ihres Partners geht sein voller Rentenanspruch auf Sie über. Diese 3 Monate nennt man Sterbevierteljahr. Ihr Einkommen wird in dieser Zeit nicht von der Rente abgezogen. Achtung: Das Sterbevierteljahr wird auch bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Doch es gibt eine Besonderheit: Sie können innerhalb von 30 Tagen bei der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen. Kleine und große Witwer- bzw. Witwenrente: Wann wird welche gezahlt?Es gibt eine kleine und eine große Witwer- bzw. Witwenrente. Die große Witwer- bzw. Witwenrente wird gezahlt, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:
Wenn keiner dieser Punkte auf Sie zutrifft, erhalten Sie die kleine Witwer- bzw. Witwenrente. Gut zu wissen: Die Altersgrenze von 47 Jahren gilt erst ab 2029. Früher lag sie bei 45 Jahren. Sie wird nun sukzessive erhöht. Stirbt der Partner im Jahr 2021, liegt die Altersgrenze für die große Witwer- bzw. Witwenrente bei 45 Jahren und 10 Monaten. Altes Recht vs. neues RechtZum 1. Januar 2002 trat ein neues Hinterbliebenenrecht in Kraft. Deshalb unterscheidet sich die Witwer- bzw. Witwenrente, je nachdem wann Sie geheiratet haben und wie alt der ältere der beiden Partner ist. Die Rente nach dem neuen Recht ist geringer und wird ggf. nicht für immer ausgezahlt. Grundsätzlich gilt immer das neue Recht. Das alte Recht gilt nur, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Kleine und große Witwer- bzw. Witwenrente: Höhe und DauerSo unterscheiden sich große und kleine Witwer- bzw. Witwenrente in Höhe und Dauer:
Tipp: Die Hinterbliebenenrenten reichen häufig nicht aus, um den Lebensunterhalt der Angehörigen zu decken. Sorgen Sie deshalb vor und ergänzen Sie die gesetzlichen Renten mit einer Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung bzw. privaten Unfallversicherung. Tipp: Die Hinterbliebenenrenten reichen häufig nicht aus, um den Lebensunterhalt der Angehörigen zu decken. Sorgen Sie deshalb vor und ergänzen Sie die gesetzlichen Renten mit einer Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung bzw. privaten Unfallversicherung. Rentenabfindung: Was passiert bei einer neuen Ehe mit der Witwer- bzw. Witwenrente?Wenn Sie eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wird keine Witwer- bzw. Witwenrente mehr gezahlt. Sie können aber eine Rentenabfindung beantragen. Die Rentenabfindung entspricht der Summe von 2 Jahren Ihrer Witwer- bzw. Witwenrente. Wenn Sie die kleine Witwer- bzw. Witwenrente nach neuem Recht erhalten, wird Ihnen der Betrag ausgezahlt, den Sie noch bis Ende der Laufzeit bekommen hätten. Wichtig: Die Rentenabfindung wird nur einmal gezahlt. Das heißt: Wer Witwer- bzw. Witwenrente erhält und das erste Mal heiratet oder sich verpartnert, bekommt eine Abfindung. Wer danach noch einmal heiratet, bekommt keine Abfindung. Witwer- und Witwenrente und eigenes Einkommen bzw. eigene RenteVon der Witwer- und Witwenrente werden 40 % des Einkommens oberhalb eines Freibetrags abgezogen. Als Einkommen gelten unter anderem:
Bei Renten nach altem Recht werden nur Erwerb und Erwerbsersatzeinkommen angerechnet. Erhalten Geschiedene eine Witwer- bzw. Witwenrente?Geschiedene haben nicht automatisch Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Für Geschiedene mit Kindern gibt es die Erziehungsrente. In wenigen Ausnahmefällen können auch Geschiedene Witwer- bzw. Witwenrente erhalten. Grundsätzlich allerdings nur, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Das heißt, die Witwer- bzw. Witwenrente für Geschiedene läuft langsam aus. Zusätzlich müssen diese 3 Voraussetzungen erfüllt sein:
Erziehungsrente: Hinterbliebenenrente für geschiedene AlleinerziehendeWenn der Ex-Partner stirbt, können Geschiedene mit Kindern unter Umständen eine Erziehungsrente beziehen. Sie soll den Unterhalt ersetzen, den der Verstorbene ggf. gezahlt hat. Wer hat Anspruch auf Erziehungsrente?Die Voraussetzungen für die Erziehungsrente:
Erziehungsrente: Höhe und DauerDie Erziehungsrente wird so lange gezahlt, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird berechnet wie die volle Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem eigenen Rentenanspruch. Das heißt: Je mehr Sie einzahlen, umso mehr Rente bekommen Sie. Damit junge Menschen nicht zu wenig bekommen, wird das ausgefallene Gehalt geschätzt. Mit dieser Schätzung wird der Rentenanspruch berechnet. Von der Erziehungsrente wird auch ein Teil des eigenen Einkommens abgezogen. Der Abzug geschieht nach den gleichen Regeln wie bei der Witwer- bzw. Witwenrente. Waisenrente: Hinterbliebenenrente für KinderWenn ein Elternteil oder beide Eltern sterben, können die Kinder Waisenrente beziehen. Vorausgesetzt, der Verstorbene hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder kam bei einem Unfall ums Leben. Wer hat Anspruch auf Waisenrente?Eine Waisenrente können die leiblichen Kinder des Verstorbenen beziehen, aber auch adoptierte Kinder, Pflege- und Stiefkinder. Auch Enkel oder kleine Geschwister, die vom Verstorbenen versorgt wurden, können ggf. Waisenrente erhalten. Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Die Dauer kann bis maximal zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Das ist möglich, wenn das Kind
In Pausen von bis zu 4 Monaten zwischen diesen Phasen wird die Waisenrente weitergezahlt. Höhe der Vollwaisenrente und der HalbwaisenrenteWenn beide Eltern gestorben sind, erhält das Kind Vollwaisenrente. Sie beträgt 20 % des Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch. Ist ein Elternteil gestorben, erhält das Kind Halbwaisenrente in Höhe von 10 % des Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils. Es gibt auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Diese Halbwaisenrente der gesetzlichen Unfallversicherungen liegt bei 20 % des Gehalts des verstorbenen Elternteils, die Vollwaisenrente bei 30 % des Gehalts beider Eltern. Das könnte Sie auch interessieren:Ähnliche Beiträge:Wer bekommt die Hinterbliebenenrente?Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.
Wer bekommt keine Hinterbliebenenrente?Wenn Sie nur religiös getraut wurden, haben Sie dagegen keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, müssen mindestens ein Jahr lang vor dem Tod des Partners bestanden haben. Sie haben nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
Wie lange wird die Hinterbliebenenrente gezahlt?Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, geht der Anspruch auf die Witwenrente Fall verloren. Bei erneuter Heirat können Sie allerdings eine Abfindung auf die Witwenrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten.
Was bezeichnet man als Hinterbliebenenrente?Definition: Was ist "Hinterbliebenenrenten"? Renten, die von der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung wegen Todes gewährt werden.
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