Was kostet es wenn ich 10 kmh zu schnell fahre?

Innerorts in der 30er Zone oder Außerorts auf der Autobahn oder Landstraße zu schnell gefahren und geblitzt worden? Mit dem Blitzer-Bußgeldrechner ermitteln Sie schnell welches Bußgeld, Strafe und wie viele Punkte auf Basis der StVo-Novelle auf Sie zukommen könnten. Mit Blitz-Tabelle zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Blitzer-Rechner: Geblitzt Bußgeld, Kosten & Punkte berechnen

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Was kostet es wenn ich 10 kmh zu schnell fahre?
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Dieser Blitzrechner/Bußgeldrechner errechnet den Regelsatz. Spezifische Umstände wie beispielsweise Sachbeschädigung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder bisherige Punkte fließen nicht in die Berechnung mit ein.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Außerorts auf Landstraße/Autobahn

GeschwindigkeitBußgeld/StrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h 20 € 0 nein
11 – 15 km/h 40 € 0 nein
16 – 20 km/h 60 € 0 nein
21 – 25 km/h 100 € 1 nein
26 – 30 km/h 150 € 1 1 Monat (Im Wiederholungsfall)
31 – 40 km/h 200 € 1 1 Monat (Im Wiederholungsfall)
41 – 50 km/h 320 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 480 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

Was kostet es wenn ich 10 kmh zu schnell fahre?
Hohe PS-Zahlen verleiten zum Rasen – und das obwohl eine höhere Geschwindigkeit in den meisten Fällen die wirkliche Fahrzeit nur wenig reduziert. Überhöhte Geschwindigkeit und Alkoholfahrten gelten schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt. Wenn der Geschwindigkeitsverstoß festgestellt wurde ist die erste Amtshandlung festzustellen, ob es sich bei Fahrer und Halter um dieselbe Person handelt.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Innerorts oder 30er-Zone

GeschwindigkeitBußgeld/StrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h 30 € 0 nein
11 – 15 km/h 50 € 0 nein
16 – 20 km/h 70 € 0 nein
21 – 25 km/h 115 € 1 1 Monat (Im Wiederholungsfall)
26 – 30 km/h 180 € 1 1 Monat (Im Wiederholungsfall)
31 – 40 km/h 260 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 400 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

Wie hoch ist der Toleranz-Abzug?

Polizei und kommunale Behörden berechnen automatisch einen Toleranzabzug mit ein. Dies soll etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Es ist es jedoch grundsätzlich unerheblich, ob kleinere Ungenauigkeiten tatsächlich vorgelegen haben.

Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h werden jeweils 3 km/h vom Messergebnis abgezogen. Bei einem Tempo von über 100 km/h liegt der vorgeschriebene Abzug bei 3 Prozent. Dies würde in der Praxis beispielhaft bedeuten, dass bei einer Fahrt von 130 km/h nur 126 km/h auf dem späteren Bußgeldbescheid erscheinen.

Eine höhere Toleranz gilt nur für den Fall, dass die Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug ermittelt wurde. Hier beträgt die Toleranz 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h).

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wer einen Fehler vermutet, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Einspruch innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde erhoben wird. Das bedeutet, dass der Einspruch innerhalb der Zweiwochenfrist zugegangen sein muss. Mögliche Gründe sind, dass die darin aufgeführte Geschwindigkeitsbegrenzung falsch ist oder dass ein anderer Fehler vorliegt. Es gibt einige Gründe, durch die ein Bußgeldbescheid ungültig wird, nämlich diese:

  • Das Hinweisschild für die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht weit genug vom Blitzer angebracht, sodass es nicht möglich war, innerhalb der kurzen Zeit angemessen zu reagieren und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
  • Beim Blitzer wurde die Eichung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
  • Der Aufbau des Messgerätes ist nicht korrekt durchgeführt worden.

Wer neben dem Bußgeld noch mit einem Fahrverbot belegt wird und beruflich auf das Autofahren angewiesen ist, sollte einen Rechtsanwalt einschalten. In diesem Fall ist es möglich, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden kann, was allerdings nur in Härtefällen gelingt.

Fahrverbot: Führerschein weg?

Abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung kann ein Fahrverbot einen Monat bis drei Monate dauern, wobei Verstöße innerhalb einer Ortschaft höher geahndet werden als außerhalb von Ortschaften.

  • Mit einem Monat Fahrverbot müssen die Autofahrer rechnen, die die Geschwindigkeit um mindestens 31 km/h (Kilometer pro Stunde) innerhalb von Ortschaften und um mindestens 41 km/h außerhalb von Ortschaften übertreten.
  • Zwei Monate Fahrverbot werden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 51 km/h innerorts und ab 61 km/h außerhalb von Ortschaften verhängt.
  • Drei Monate Fahrverbot drohen bei einer überhöhten Geschwindigkeit ab 61 km/h in Ortschaften und außerhalb ab 71 km/h.

Es gibt spezielle Vorschriften, wenn die Geschwindigkeitsübertretung infolge von Alkohol- oder Drogenkonsums verursacht wurde.

Wer häufiger im Ausland unterwegs ist, sollte wissen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen in anderen europäischen Ländern sehr viel strenger geahndet werden als in Deutschland.

Ausnahmen: Härtefälle – wenn das Fahrverbot nicht zumutbar ist

Ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Es gibt jedoch zahlreiche Beispiele, in denen Gerichte bestimmte Sachverhalte als Härtefälle gewertet haben, nämlich

  • wenn das Fahrverbot für einen Selbstständigen existenzgefährdend ist,
  • bei Vorliegen eines sogenannten „Augenblickversagens“, wenn ein ansonsten konzentriert handelnder Autofahrer für einen kurzen Moment die erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt,
  • wenn zwischen der Geschwindigkeitsübertretung und dem eigentlichen Urteil ein sehr großer Zeitraum liegt,
  • wenn ein Arbeitnehmer wegen des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verlieren würde oder
  • wenn besondere Umstände vorlagen, die abhängig vom Einzelfall entschieden werden.

Bleibt der Einspruch trotz aller Bemühungen erfolglos, muss der Führerschein innerhalb des genannten Zeitraums bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, entweder per Post oder persönlich. Regelmäßig kann der Autofahrer innerhalb einer Frist von vier Monaten den Zeitpunkt des Beginns selbst festlegen. Wer trotz Fahrverbot ohne Führerschein fährt, muss mit Sanktionsmaßnahmen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis rechnen.

In der Probezeit geblitzt worden?

Besonderheiten gelten für die Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit, in der nahezu alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung härter geahndet werden. Auch wenn der Bußgeldbescheid mit dem von erfahrenen Verkehrsteilnehmern identisch ist, kommen noch weitere Sanktionsmaßnahmen hinzu, nämlich diese:

  • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h und mehr in der Probezeit gilt als sogenannter A-Verstoß, der mit speziellen Maßnahmen für Fahranfänger verbunden ist.
  • Das Bußgeld für einen deratigen Verstoß liegt bei mind. 70 € (außerorts) bzw. mind. 80 € (innerorts). Zudem wird in beiden Fällen mindestens ein Punkt fällig.
  • Übersteigt die Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung 60 Euro, wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Hinzu kommt der verpflichtende Besuch eines Aufbauseminars.
  • Kommt es zu einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  • Befindet sich der Fahrer bereits in der verlängerten Probezeit und kommt es zu einem erneuten Verstoß, wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen.

In der Probezeit wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegende Vergehen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Vergehen) unterschieden.

Aufgrund dieser verschärften Sanktionsmaßnahmen sollten Fahranfänger vorsichtiger unterwegs sein und nicht leichtsinnig oder fahrlässig Geschwindigkeitsüberschreitungen provozieren in der Hoffnung, nicht geblitzt zu werden.

Wiederholter Verstoß: Welche Konsequenzen drohen?

Laut der Straßenverkehrsordnung gilt der Temposünder als Wiederholungstäter, wenn bei ihm zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres festgestellt werden. Dabei gilt das Zeit- und nicht das Kalenderjahr.

Ergänzend zu den Sanktionen in Form von Bußgeldern sieht der Gesetzgeber in diesem Fall einen zusätzlichen Monat Fahrverbot vor. Dies gilt als verkehrserzieherische Maßnahmen und trifft Verkehrsteilnehmer oft besonders hart.

Warum eine Geschwindigkeitsübertretung geahndet wird

Es gibt einen guten Grund, warum Geschwindigkeitsübertretungen mindestens mit einem Bußgeld belegt werden. Es geht um die allgemeine Verkehrssicherheit. Zu schnelles Fahren kann sehr schnell gefährlich werden. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Geschwindigkeitsübertretungen eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschaden.

Warum werden Geschwindigkeitsgrenzen übertreten?

  • Bei manchen ist es Unachtsamkeit beim Führen des Fahrzeugs.
  • Ein weiterer Grund ist, dass Schilder mit einem Tempolimit übersehen werden oder nicht realisiert wird, dass eine Ortschaft bereits begonnen hat.
  • Manche Fahrer haben es auch einfach besonders eilig und missachten bewusst die vorgegebenen Geschwindigkeitsbestimmungen.

Welcher Grund es auch immer ist, Geschwindigkeitsübertretungen gefährden nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Grund für die Geschwindigkeitsübertretung ist jedoch zweitrangig, wenn der Betroffene geblitzt oder von der Polizei kontrolliert wird. Dann muss er mit einem Bußgeld rechnen, dessen Höhe abhängig ist von der tatsächlichen Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit. Möglicherweise kommen Punkte in Flensburg und ein vorübergehendes Fahrverbot hinzu, wobei es sich um verkehrserzieherische Maßnahmen handelt. Diese treffen den Verkehrsteilnehmer oft besonders hart.

Tempolimits in bestimmten Situationen

Es gibt weitere Situationen, in denen Autofahrer verpflichtet sind, das Tempo zu drosseln, nämlich diese:

  • Straßen, in denen separate Verkehrsschilder eine zusätzliche Beschränkung der Geschwindigkeit vorgeben, zum Beispiel ausgewiesene 30er-Zonen.
  • Manche Wetterbedingungen verlangen ebenfalls nach einer Reduzierung der Geschwindigkeit. Das gilt für schlechte Sichtverhältnisse und Fahrbedingungen bei Schnee, Regen, Nebel, Glatteis oder Hagel. Auch dann sind Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrgeschwindigkeit an die Wetterverhältnisse anzupassen. Wer hier schneller als 50 Kilometer pro Stunde fährt und geblitzt wird, dem droht ebenfalls eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften: Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 Kilometern pro Stunde. Auch Autobahnen liegen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften: Wer bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wird, muss mit deutlich höheren Sanktionsmaßnahmen rechnen. Grund ist, dass innerhalb geschlossener Ortschaften mehr Fahrradfahrer und Fußgänger unterwegs sind, sodass die Unfallgefahr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung deutlich höher ist. Deshalb gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Um Autofahrer zur Einhaltung des Geschwindigkeitslimits zu zwingen, sind vielerorts feste stationäre Blitzer installiert.

So kommt es zu einem Bußgeldbescheid

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von einem temporären oder stationären Blitzer geblitzt wurde, erhält einen Bußgeldbescheid. Die von dem Blitzer oder dem Ampelblitzer gemachten Fotos werden an die entsprechende Bußgeldstelle weiter geleitet, wo anhand des Kennzeichens der Fahrzeughalter und seine Adresse ermittelt werden.

Dann wird ein Bußgeldbescheid erstellt, der an den Halter des Fahrzeugs geschickt wird. Darin aufgeführt ist nicht nur die Höhe des eigentlichen Bußgeldes, sondern auch der Umfang der Sanktionsmaßnahmen sowie die Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren der Behörden.

Wer allerdings direkt von der Polizei bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, die mit einer Laserpistole gemessen wurde, wird erst einmal an Ort und Stelle von der Polizei heraus gewunken. Dann besteht die Möglichkeit, das Bußgeld sofort zu bezahlen oder den Bußgeldbescheid abzuwarten. Wird das Bußgeld nicht innerhalb der im Bußgeldbescheid genannten Frist bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das bedeutet, dass ein neuer Bußgeldbescheid ausgestellt und zugeschickt wird, wodurch höhere Gebühren anfallen.

Wussten Sie schon?

  • Radar-Detektoren dürfen in Deutschland bereits seit 2002 in Kraftfahrzeugen weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche im Fall der Aufdeckung ein Bußgeld sowie eine Beschlagnahmung des Gerätes nach sich zieht.
  • Den Gegenverkehr mittels Lichthupe vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen, wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet, da ein Einsatz der Lichthupe nicht gerechtfertigt ist. Im Nachbarland Österreich gibt es hingegen kein Verbot, Warnungen jedweder Art mit der Lichthupe durchzuführen.
  • Im Februar 1959 wurde auf der Strecke zwischen Düsseldorf und Ratingen erstmals ein mobiles Radargerät zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt. Die Laserpistole oder Videotechnik im Polizeiauto folgten erst später.
  • Viele Anzeigen auf einem Tacho liegen im Schnitt 4% über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Bei einigen Fahrzeugen sind geringere Abweichungen möglich. Bei nach 1991 zugelassenen Fahrzeugen darf diese Tachovoreilung gemäß einer EU-Richtlinie maximal 10 Prozent (plus 4 km/h) betragen.

FAQ

Ich bin 50 in der 30er Zone gefahren. Was hat dies für Konsequenzen?

Gemäß des ab September 2021 gültigen Bußgeldkatalogs zahlen Sie innerorts für eine Überschreitung von 16 – 20 km/h ein Bußgeld in Höhe von 70€. Waren Sie gar mit 55 oder 60 km/h in der 30er Zone unterwegs, so liegt das Bußgeld bereits im Bereich zwischen 115 und 180€.
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Lohnt sich ein Widerspruch, wenn man geblitzt wurde?

Nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheids sollte dieser erstmal genau geprüft werden. Ein Widerspruch kann Sinn machen, wenn der Bescheid fehlerhaft ist. Dies wäre z.B. der Fall, wenn eine Verwechselung vorliegen sollte, d.h. das Auto samt Nummernschild entspricht nicht dem eigenen oder es ist eine andere Person am Steuer. Auch für den Fall, dass ein Hinweisschild für die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht weit genug vom Blitzer angebracht war, kann die Zeit nicht ausgereicht haben, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Sollte das Bild so unscharf sein oder der Kopf so verdeckt sein, dass die Person am Steuer nicht einwandfrei identifiziert werden kann, bestehen gute Chancen, dass ein Widerspruch zum Erfolg führt.
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Was passiert, wenn man zu schnell in einer Baustelle geblitzt wird?

Baustellen gelten als Gefahrenzonen mit erhöhtem Unfallrisiko, weswegen diese häufig zum Schutz der Bauarbeiter mit Blitzern versehen werden. Wird man dort geblitzt, gelten die herkömmlichen Sanktionen für Tempoüberschreitungen gemäß des Bußgeldkatalogs.
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