Was darf man mit führerschein klasse 3 fahren

Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen – unter Auflagen. Eine Übersicht, was erlaubt ist und was nicht.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Was darf man mit führerschein klasse 3 fahren

Honda

Motorräder wie die Honda CBF125 sollen bald auch von Klasse-B-Führerscheininhabern gefahren werden können.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Unberührt davon sind aber die bisher schon gültigen Regeln, die den Inhabern des Klasse-B-Führerscheins bereits das Fahren von Zweirädern erlaubt.

Auch die Klassen AM und A2 sind möglich

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen. Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln

Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat. Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Umfrage

Ja. Damit wird mehr Menschen individuelle Mobilität ermöglicht.

Nein. Das ist ein absolutes Sicherheitsrisiko.

Fazit

Wer einen Klasse B oder Klasse 3-Führerschein besitzt, ist nicht auf ein vierrädriges Fahrzeug festgelegt. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber erlaubt ihm vielfältige Möglichkeiten, auch Zweiräder zu bewegen.

Was darf man mit führerschein klasse 3 fahren

Führerscheinklasse 3 (© M. Schuppich / fotolia.com)
Die gute alte "Führerscheinklasse 3", der Standardführerschein in rosanem Papier. Ist er heutzutage noch was wert?Die Antwort lautet: Eine ganze Menge! Viele Gesetzesänderungen und Reformen, vor allem die Führerscheinreform aus dem Jahr 1999 mit der Einteilung in neue Führerscheinklassen haben für viel Verwirrung gesorgt. Die neuen Fahrerlaubnisklassen lauten A, B, C, D und E. Als Laie steigt man da zumindest nicht mehr so leicht durch und hat keine Klarheit welche Fahrzeuge man heute mit der "alten Klasse 3" fahren darf.


  • 1. Führerscheinklasse 3 - Ort und Datum maßgeblich
  • 2. Für welche Fahrzeuge gilt der Führerschein Klasse 3?
  • 3. Anhänger
  • 4. Die Schlüsselzahlen im Führerscheinsystem

Führerscheinklasse 3 - Ort und Datum maßgeblich

Wenn man einen alten Führerschein besitzt, ist es immer wichtig, darauf zu achten, dass der Ort an dem der Führerschein ausgestellt wurde und auch das Erteilungsdatum zu erkennen sind.Die Schwierigkeiten, die sich auftun, liegen an der unterschiedlichen Rechtsprechung, den vom System abgegrenzten Behördenwesen der DDR. Doch auch Sonderregeln einzelner Bundesländer in der Vergangenheit tragen zu der Verwirrung bei. So konstituierte beispielsweise in den 60ziger Jahren das Saarland eine ganze Reihe von Ausnahmegesetzen. Hier eine Liste, die eine Übersicht ermöglicht.

Ort und Datum der Erteilung

Entsprechend

Schlüsselnummern

DDR Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder ausgestellt vor dem 31.03.1957

AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T

BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

DDR Führerscheinklasse 3 für Traktoren ausgestellt vor dem 1.12.1954

AM, A1, A2, A, B, L

L 174, L 175

DDR Führerscheinklasse 3 für Traktoren ausgestellt zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980

AM, A1, L

A1 79.05
L 174, 175

DDR Führerscheinklasse 3 für Traktoren ausgestellt nach dem 31.03.1980

AM, L

L 174, L 175

BRD Führerscheinklasse 3 ausgestellt zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171

BRD Führerscheinklasse 3 ausgestellt nach dem 1.01.1989

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171

BRD  Führerscheinklasse 3a und 3b
ausgestellt  vor dem 1.12.1954

AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

BE 79.06
L 174, L 175
C1 171

BRD Führerscheinklasse 3 ausgestellt
vor dem 1.12.1954

AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

BE 79.06
L 174, L 175
C1 171

BRD - Führerscheinklasse 3 ausgestellt  zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171

Für welche Fahrzeuge gilt der Führerschein Klasse 3?

Wie sich aus obiger Liste ersehen lässt, ist die Aussage über bestimmte Klassen, die mit dem alten Führerschein 3 auf den neuen EU-Führerschein übertragen werden, nicht wirklich zu treffen, zumindest sehr kompliziert. Grundsätzlich gilt jedoch: Ganz danach, wann und wo der Führerschein ausgestellt wurde, ist es möglich zu fahren:

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg 
  • Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern
  • Trikes und Motorräder
  • Wer den alten Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, ist berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.
  • Busse unter 7500 Kilogramm ohne Passagiere mit C1 SN 171

Anhänger

Was darf man mit führerschein klasse 3 fahren

Autoanhänger (© ginton / fotolia.com)Wer sich einen alten Führerschein der Klasse 3 bei der Behörde umschreiben lässt, wird auch die Klasse BE in sein neues Dokument eingetragen bekommen. So ist es möglich, Gespanne zu fahren, die aus einem Auto bis zu 3500 Kilogramm und einem Hänger zwischen 750 Kilogramm und 3500 Kilogramm bestehen. Ist die Schlüsselzahl 79.06 im Schein eingetragen, ist es möglich, auch Anhänger zu bewegen, die mehr als 3500 Kilogramm auf die Waage bringen. Immer sollte man aber vorsichtig sein, zulässige Gewichtsangaben nicht zu überschreiten, denn das käme dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Mit der alten Führerscheinklasse 3 wird auch die Erlaubnis zum Führen eines Trikes mit Anhänger bis zu 750 Kilogramm überschrieben. Voraussetzung ist hier die Schlüsselzahl A79.04.

Die Schlüsselzahlen im Führerscheinsystem

Auf der Rückseite des neuen EU-Führerscheines finden sich die Schlüsselzahlen aufgelistet. Sie sind definiert als Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in der EU. Die Schlüsselzahlen erklären sich als Beschränkungen beziehungsweise Auflagen für den jeweiligen Inhaber des Führerscheins.

Aus der Fahrerlaubnisverordnung FeV Paragraph § 23  Absatz 2

„Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die           Fahrerlaubeisbehörde die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig beschränken oder unter den             erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.“

Die Rechtsgrundlage findet sich in der Richtlinie des Rates vom 29. 07.1991 über den Führerschein sowie in der Neufassung vom 20.12.2006 mit der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein in ihrer Neufassung. Hier ein kleiner Auszug aus den sogenannten „harmonisierten Gemeinschaftscodes“.

Schlüssel­zahl

Wortlaut
Richtlinie 2006/126/EG

In der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Deutschland

In der Führerscheingesetz
Durchführungsverordnung Österreich

05.

Beschränkte Gültigkeit (verpflichtender Gebrauch von Untercodes, das Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen)

Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen

Beschränkte Gültigkeit

05.01

Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)

Lediglich bei Tageslicht

Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde vor Sonnenaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang)

05.02

Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von x km des Wohnsitzes oder innerorts oder innerhalb der Region

In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts  oder innerhalb der Region

Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von x km des Wohnsitzes oder innerorts oder innerhalb der Region

05.03

Fahren ohne Beifahrer

Ohne Beifahrer / Sozius

Fahren ohne Beifahrer /Mitfahrer

05.04

Beschränkt auf höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als x km/h

Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als x km/h

Beschränkt auf höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als  x km/h

05.05

Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins sist

Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist

Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins ist

05.06

Ohne Anhänger

Ohne Anhänger

Ohne Anhänger

05.07

Fahren auf Autobahnen nicht gestattet

Nicht gültig auf Autobahnen

Fahren auf Autobahnen nicht gestattet

72.

Nur für Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (A1)

Nur für Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (A1)

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 472/2012)[4]

73.

Nur dreirädrige sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)

Nur dreirädrige sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)

Nur dreirädrige sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)

74.

Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7.500 kg (C1)

Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7.500 kg (C1)

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 472/2012)[4]

75.

Nur für Fahrzeuge der Klasse D mit maximal 16 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz (D1)

Nur für Fahrzeuge der Klasse D mit maximals 16 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz (D1)

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 472/2012)[4]

76.

Nur für Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespannes Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1 + E)

Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1 E)

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 472/2012)[4]

77.

Nur für Gespanne, die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1 + E)

Nur für Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern

a) die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 472/2012)[4]

Es existieren neben diesen in der Europäischen Union außerdem harmonisierte Gemeinschaftscodes in den einzelnen Staaten. Die sind in aller Regel dreistellig, manchmal gibt auch noch Unterschlüssel. Diese Schlüsselzahlen haben nur als eigenständige, nationale Rechtsprechung Gültigkeit. Hier ein Beispielauszug. So steht die Schlüsselzahl 104 beispielsweise für: Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen. Oder die Schlüsselzahl 171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Die Schlüsselzahl 172: für Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.

So sind eine ganze Reihe von Schlüsselzahlen in den neuen EU-Führerschein aufzunehmen. Es lohnt sich, sich genauer mit dieser Materie zu befassen.

Wie viel ccm darf man mit Führerschein Klasse 3 fahren?

Wissenswertes zur "alten" Führerschein Klasse 3 Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm. Hubraum, 11 kW Motorleistung).

Welches Motorrad darf ich mit Klasse 3 fahren?

FAQ: Führerschein Klasse 3 Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorrad bis 125 ccm sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den zulässigen Fahrzeugen.

Welchen Anhänger darf ich mit der alten Klasse 3 fahren?

Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.

Was darf ich mit dem alten grauen Führerschein fahren?

Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein.