Was passiert wenn man schadensersatz nicht zahlen kann

Schadensersatz ist laut § 249 BGB eine Wiedergutmachung bzw. ein Ausgleich eines Schadens, der einer anderen Person entstanden ist. Oftmals wird Schadensersatz durch finanziellen Ausgleich geleistet.

Die häufigsten Formen des Schadensersatzes sind:

  • Schadensersatz, der auf einer unerlaubten Handlung beruht
  • Schadensersatz für Verletzungen von vertraglichen Pflichten

Schadensersatz nach unerlaubter Handlung

In § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es zum Schadensersatz, der auf einer unerlaubten Handlung beruht:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wer in seinen Rechten verletzt wird, hat also unter bestimmten Bedingungen einen Schadensersatzanspruch. Grundvoraussetzung ist, dass durch das Schadensereignis direkte Schäden entstanden sind. Zu diesen gehören sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.

Beispiele für Schadensersatz sind:

Bei materiellen Schäden

Bei immateriellen Schäden

Abschleppkosten

Haushaltsführungsschaden

Sachverständigengutachten

Umschulungskosten

Behandlungskosten

Verspäteter Berufseintritt bei Jugendlichen

Kosten für Verdienstausfall

Unterhaltsschaden Unterhaltsberechtigter

Vermögensschaden durch Wertminderung

Schockschäden naher Angehöriger

Bei wirtschaftlich nicht messbaren Schäden wie Schmerzen nach Verletzungen entsteht hingegen ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Vertraglicher Schadensersatz

Schadensersatz kommt auch bei Verletzungen von vertraglichen Pflichten in Betracht, wenn Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden ist.

In § 280 Abs. 1 S. 1 BGB heißt es zum vertraglichen Schadensersatz:

„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.“

2. Wann kann ich einen Schadensersatzanspruch geltend machen?

Gemäß BGB besteht ein Schadensersatzanspruch u. a., wenn Sie oder Ihr Eigentum durch das Fehlverhalten einer anderen Person zu Schaden kommen. Damit Sie einen rechtmäßigen Schadensersatzanspruch geltend machen können, müssen darüber hinaus bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Rechtliche Grundlagen

Ein Anspruch auf Schadensersatzleistungen entsteht nur dann, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dieser kann aber auf ganz unterschiedliche Weise zustande kommen, z. B. durch folgende Rechtsverletzungen:

  • Verletzung vertraglicher Pflichten (z. B. fehlerhafte Beratung durch einen Steuerberater)
  • Verletzung einer Pflicht aufgrund eines Kaufvertrages (z. B. nicht bezahlte Ware)
  • Sachschäden (z. B. Kratzer am Auto beim Ausparken)
  • Personenschäden (z. B. durch einen Behandlungs- oder Diagnosefehler)
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z. B. Beleidigung)

Weitere Voraussetzungen

Besteht ein rechtlicher Schadensersatzanspruch, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Geschädigte den Schadensersatz geltend machen können. Diese sind:

  • Nachweis, dass die Handlungen des Schädigers Ursache der Rechtsverletzung sind
  • Nachweis, dass die die Verletzung geschützter Rechtsgüter wie Körper und Eigentum Ursache des Schadens sind
  • Nachweis für eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Schädigers

Voraussetzung für die Forderung von Schadensersatz nach einer Verletzung geschützter Rechtsgüter ist, dass der Verursacher des Schadens sie vorsätzlich oder zumindest fahrlässig geschädigt oder anderweitig für den Schaden einzustehen hat. Nur dann ist auch eine Haftung gegeben und der Verursacher ist schadensersatzpflichtig.

Haben Geschädigte selbst zum Ereignis oder Unfall beigetragen, liegt eine Teil- bzw. Mitschuld vor. Nicht immer besteht der Anspruch dann fort – in vielen Fällen reduziert er sich durch ein Mitverschulden. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, einen möglichen Anspruch durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Fristen & Verjährung

Um Schadensersatz geltend machen zu können, darf der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt sein. Laut § 195 BGB verjährt dieser nach 3 Jahren. Oft gelten aber auch längere Verjährungsfristen, z. B. bei Schadensersatzansprüchen aus Körperverletzungen (§ 197 BGB).

Die Verjährung von Schadensersatz setzt dabei zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von Schaden sowie Schädiger erhalten hat.

Beispiel: Durch einen Zusammenstoß im Mai 2018 kam es zu erheblichen Schäden am Auto, welche einen Schadensersatzanspruch begründen. Da der Unfallverursacher einen Tag nach seiner Fahrerflucht ausfindig gemacht werden konnte, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 und endet demzufolge am 31.12.2021.

Andere Verjährungsfristen greifen allerdings, wenn der Schädiger oder das Ausmaß der Schäden unbekannt oder noch nicht absehbar ist. § 199 BGB unterscheidet in diesem Zusammenhang folgende Fristen:

  • Verjährungsfrist von 10 Jahren, wenn Schädiger unbekannt ist,
  • Verjährungsfrist von 30 Jahren, wenn das Ausmaß der Schäden nicht abgeschätzt werden kann.

Nach 30 Jahren kann man dann grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch mehr geltend machen – alle Ansprüche sind nach dieser Frist verjährt.

Weil bestimmte Umstände die gesetzlichen Verjährungsfristen hemmen oder neu auslösen können, lässt sich ein Anspruch auf Schadensersatz oder dessen Verjährung nur anhand des individuellen Einzelfalls beurteilen. Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und feststellen, ob Sie einen gültigen Schadensersatzanspruch haben. Jetzt Schadensersatzanspruch prüfen.

3. Wie viel Schadensersatz kann ich erhalten?

Schadensersatz ist eine Wiedergutmachung, die meistens durch finanziellen Ausgleich stattfindet: Durch Geldleistungen oder Reparaturen können entstandene Beschädigungen und finanzielle Einbußen ausgeglichen werden. Allerdings sollen Schadensersatzleistungen nicht dazu dienen, den Schaden über das entstandene Maß hinaus zu regulieren – sondern nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Um eine für alle Seiten faire Bestimmung der Ausgleichszahlung sicherzustellen, gibt es verschiedene Methoden, um den Schadensersatz zu berechnen.

Folgenden Faktoren sind zur Berechnung wichtig:

  • Schwere und Ausmaß des Schadens
  • Dauerschäden
  • Mitverschulden am Entstehen des Schadens

Schadensersatz richtig berechnen & einfordern

Eine angemessene Schadenssumme lässt sich mit einer dieser 3 Methoden bestimmen:

  • Differenzmethode: Schadensersatz wird oft mithilfe der Differenzmethode berechnet. Dabei wird die theoretisch bestehende Vermögenslage ohne Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit Schaden verglichen. Die daraus entstehende Differenz bestimmt die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes.
  • Konkrete Schadensberechnung: Lässt sich der entstandene Schaden eindeutig bestimmen und beweisen (z. B. durch eine Rechnung), lässt sich die dort konkret ausgewiesene Summe als Schadensersatz geltend machen.
  • Abstrakte Schadensberechnung: Ist es nicht möglich, die Höhe des Schadenersatzes anhand der Differenz oder konkret zu ermitteln, werden für die Berechnung typischerweise bei Schadensereignissen entstehende Beschädigungen zugrunde gelegt.

Für die Berechnung des Schadensersatzes gibt es aber keine pauschale Formel. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, ist vom jeweiligen Fall, den Umständen und dem konkreten Schadensereignis abhängig.

Sind Sie sich nicht sicher, welche Schadensersatzforderung angemessen ist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Er kann auf Basis Ihrer Schilderungen und vorliegender Dokumentationen eine erste Berechnung des Schadensersatzes aufstellen und Sie über die Erfolgsaussichten der Durchsetzung beraten. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung lassen sich häufig ebenfalls vom Schädiger als Schadensersatz zurückfordern.

4. Wie lässt sich Schadensersatz einfordern?

Schadensersatz lässt sich auf 2 Wegen geltend machen: außergerichtlich und vor Gericht.

Bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst immer außergerichtlich versuchen, den Schaden ersetzt zu bekommen oder aber eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen. Diese Maßnahmen sind meist wesentlich kostengünstiger, da die Verfahrenskosten für Rechtsanwälte und Gerichtkosten dann entfallen.

Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz

Um außergerichtlich Schadensersatz geltend zu machen, können Sie zunächst ein Schreiben mit der Schadensersatzforderung aufsetzen und der Gegenseite – also den Schädiger bzw. dessen Versicherung – schicken.

  • Beschreiben Sie ausführlich das Schadensereignis und den daraus entstandenen Schaden.
  • Fügen Sie ggf. Nachweise für die Dokumentation bei wie Fotos, Zeugen- und Polizeiberichte oder Sachverständigengutachten.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist für die Auszahlung des Geldes.

Ist die gegnerische Versicherung bereit, der Schadensersatzforderung nachzukommen, fordert sie in der Regel eine vorbehaltlose Abfindungserklärung von Ihnen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie nach der Zahlung keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend machen – auch dann nicht, wenn noch nicht absehbare Spätfolgen auftreten.

Die Unterzeichnung sollte daher gut überlegt sein. Lassen Sie sich vorher besser durch einen Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz unterstützen oder Ihre Ansprüche für Sie geltend machen. Häufig sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ebenfalls als Schadensersatz von der Gegenseite einforderbar.

Zudem ist die außergerichtliche Geltendmachung/Einigung nicht nur der kostengünstigere, sondern auch schnellere Weg, um Schadensersatz zu erreichen.

Lässt sich hingegen keine Einigung oder Erledigung erzielen, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Schadensersatz gerichtlich geltend machen

Um Schadensersatz gerichtlich geltend zu machen, können Sie eine Schadensersatzklage anstreben. Ob Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen müssen, hängt u. a. von der Höhe der Forderung ab: Ab einem Streitwert von über 5.000 Euro ist regelmäßig das Landgericht für die Klage zuständig – vor diesem herrscht Anwaltszwang.

Möchten Sie Schadensersatz einklagen, läuft das Verfahren wie folgt ab:

  1. Sie reichen die Klageschrift beim zuständigen Gericht (Amts- oder Landgericht) ein. Hierbei müssen Sie alle anspruchsbegründenden Tatsachen unter Beweisangebot vortragen
  2. Sie begleichen den geforderten Gerichtskostenvorschuss (ohne diesen beginnt das Gericht nicht mit der Bearbeitung der Klage).
  3. Wenn sich der Beklagte gegen die Klage verteidigt, prüft das Gericht die vorgetragenen Sachverhalte und lässt unter Umständen die in diesem Zusammenhang angebotenen Beweise zu.
  4. Nachdem die Parteien sich zum Sachverhalt geäußert haben, versucht das Gericht in einer mündlichen Verhandlung, auf eine Einigung hinzuwirken. Sofern das nicht gelingt, wird das Gericht über den Anspruch per Urteil entscheiden

Übrigens: Haben Sie vor Gericht Erfolg, muss die Gegenseite sämtliche Kosten übernehmen – auch die Kosten Ihres eigenen Anwalts in gesetzlicher Höhe.

5. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs können Kosten entstehen. Eine außergerichtliche Einigung kostet meistens weniger Geld, da die Gebühren für die Arbeit des Gerichts und die weiteren Verfahrenskosten entfallen.

Außergerichtliche Kosten

Zu den außergerichtlichen Kosten zählen z. B.:

  • Kosten für ein außergerichtliches Sachverständigengutachten
  • Anwaltskosten für die Vertretung/Einigung

Für eine außergerichtliche Verhandlung benötigen Sie grundsätzlich keine juristische Vertretung. Es kann jedoch hilfreich sein, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung zu beauftragen – denn die gegnerische Versicherung wird kaum ohne einen Rechtsbeistand in die Verhandlungen treten.

Für die Arbeit des Anwalts entstehen Kosten. Diese darf er aber nicht beliebig festsetzen: Abhängig vom gewählten Vergütungsmodell kann er die rechtlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) heranziehen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder mit Ihnen ein Festpreis-Honorar vereinbaren.

Welche außergerichtlichen Anwaltskosten entstehen können, wenn Sie Ihren Schadensersatzanspruch durchsetzen möchten, weiß ein Anwalt. Er kann Sie bereits in einem ersten Gespräch über entstehende Gebühren aufklären.

Gerichtliche Kosten

Lässt sich keine gütliche Einigung erzielen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Schadenersatzanspruch einzuklagen. Für das Klageverfahren entstehen Prozesskosten für die Arbeit des Gerichts und ggf. Anwaltsgebühren.

Gerichtskosten setzen sich zusammen aus:

  • Gerichtliche Gebühren (abhängig vom Streitwert)
  • Gerichtliche Auslagen (Dokumentenpauschalen, Entschädigungen für Zeugen, Honorare für Sachverständige und Dolmetscher, Kosten für Telefon, Porto, etc.)

Anwaltskosten fallen nur an, wenn Sie oder die Gegenseite einen Rechtsbeistand für das Verfahren beauftragen. Besteht Anwaltszwang, brauchen Sie zwingend einen Anwalt. Das gilt z. B. für alle Prozesse vor einem Landgericht und dem Oberlandesgericht (§ 78 ZPO).

Bei einem gerichtlichen Vorgehen fallen die Kosten für die Tätigkeit des Anwalts gemäß des RVG regelmäßig höher aus als bei einer außergerichtlichen Verhandlung. Diese können Sie mit unserem Anwaltskostenrechner vorab berechnen. Sie können allerdings auch eine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Anwalt treffen. In vielen Fällen ist zudem eine Kostenübernahme möglich.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Möchten Sie Schadensersatz geltend machen, bestehen verschiedene Möglichkeiten, um die entstehenden Prozesskosten zu reduzieren:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Können Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Prozesskostenhilfe: Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel für eine Klage, können Sie Unterstützung beim Gericht beantragen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit übernimmt die Staatskasse die Kosten für Anwalt und Gericht bzw. vergibt ein Darlehen.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die entstehenden Prozesskosten – auch wenn Sie vor Gericht verlieren sollten. Voraussetzung ist eine vorherige Deckungszusage Ihres Versicherers.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie stellen. Schildern Sie dazu bitte hier Ihren Fall.

6. Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend machen: So geht’s

Schadensersatzansprüche können auf vielfältige Weise entstehen: Es gibt unzählige Möglichkeiten, dass jemand anderes Sie in Ihren Rechten verletzt. Ob absichtlich oder nicht – es ist wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte bewusst sind: Sie haben das Recht, für den entstandenen Schaden Entschädigung einzufordern.

Doch auch wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, verweigert die Gegenseite oftmals die Schadensregulierung durch Zahlung eines finanziellen Ausgleichs. Dann kann es hilfreich sein, einen Anwalt hinzuziehen.

Durch sein Fachwissen und seine Erfahrungen weiß er, wie sich die Gegenseite zur Zahlung der Schadensersatzforderung bewegen lässt. Dazu gehört auch, eine angemessene Schadensersatzsumme zu bestimmen.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht kann nicht nur während des Verfahrens Druck auf Ihren Prozessgegner ausüben, sondern von Beginn an sicherstellen, dass Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich erfolgreich durchsetzen.

Dies kann der Anwalt gewährleisten, indem er

  • prüft, ob ein Anspruch besteht.
  • eine umfassende und stichhaltige Dokumentation des Schadens sicherstellt.
  • eine angemessene Entschädigungssumme ermittelt.
  • bei erfolgloser außergerichtlicher Verhandlung Klage einreicht.
  • vor Gericht durch eine zielführende Beweisführung Ihren Anspruch geltend macht.

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Ist Schadensersatz eine Strafe?

Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen (§ 340 BGB Abs. 2 BGB@).

Wann erlischt ein Schadensersatzanspruch?

Wann verjähren Schadensersatzansprüche? Gem. § 195 BGB verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren. Die Frist für die Verjährung von Schmerzensgeld beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem sich der Schaden ereignet hat und der Geschädigte erfahren hat, wer der Schädiger war, § 199 BGB.

Was tun bei Schadensersatzforderung?

Schadensersatz lässt sich auf 2 Wegen geltend machen: außergerichtlich und vor Gericht. Bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst immer außergerichtlich versuchen, den Schaden ersetzt zu bekommen oder aber eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen.

Wie hoch kann Schadensersatz sein?

Die Höhe des Schadensersatzes errechnet sich hier aus der Differenz zwischen dem Vermögen, wie es ohne den eingetretenen Schaden anzunehmen wäre und dem Vermögen nach Eintritt des Schadens. Die konkrete Schadensberechnung wird angewendet, wenn sich der Schaden in Zahlen konkret benennen lässt.