Was muss man beachten wenn man in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt?

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Grenzgänger/innen

Als Grenzgänger/innen gelten Bürger/innen, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbstständige mit Firmensitz in der Schweiz). Es muss in der Regel mindestens einmal pro Woche eine Rückkehr an den Wohnort (im Ausland) erfolgen. Die Grenzgängerbewilligung wird von den kantonalen Behörden des Arbeitsortes ausgestellt.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Deutschland – Schweiz – Frankreich
EURES-T Oberrhein

Österreich - Deutschland – Fürstentum Liechtenstein – Schweiz
Arbeitsmarkt Bodensee

Italien – Schweiz
Broschüren der Provinz Bozen - Südtirol

Frankreich – Schweiz
Maison transfrontalière
Netzwerk für grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein
L'association des transfrontaliers franco-suisses
 

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https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/europaeische-arbeitsvermittlung---eures/grenzgaenger-innen.html

Die meisten Ausländerinnen und Ausländer benötigen eine Erlaubnis, wenn sie in der Schweiz arbeiten wollen. Wie man zu einer solchen Erlaubnis kommt, hängt von der Staatsangehörigkeit und der Art der angestrebten Arbeit ab.

Alle Themen

Wo bin ich sozialversichert?

Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird durch die EG-Verordnung 883/2004 geregelt. Die Systeme der sozialen Sicherheit umfassen Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Invalidität, Altersrenten, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. Jeder Staat hat sein eigenes Sozialversicherungssystem. Die europäischen Koordinierungsvorschriften bestimmen, welches Sozialversicherungssystem für Sie als Grenzgängerin gilt. Nähere Informationen über Ihre Rechte als Grenzgänger bei der Sozialversicherung und wo Sie auf welche Sozialversicherungsleistungen Anspruch haben, finden Sie in unserer Broschüre Koordinierung der Systeme der Sozialversicherung. 

Als Grenzgängerin bzw. Grenzgänger wird eine Person bezeichnet, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehrt.
Grundsätzlich sind Sie als Grenzgängerin im Beschäftigungsstaat Deutschland sozialversichert.
Zur Sozialversicherung in Deutschland gehören verschiedene Zweige: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Familienleistungen.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Info-Blatt Sozialversicherung in Deutschland 2022. 

Wo muss ich Steuern zahlen?

Die Besteuerung von Grenzgängern ist im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 11.08.1971 geregelt. Beachten Sie auch den Auszug aus dem Abkommen zur Besteuerung bei Grenzgängern zwischen der Schweiz und Deutschland.

Als Grenzgängerin bezahlen Sie Ihre Steuern in der Regel im Wohnsitzstaat Schweiz. 

Steuerrechtlich gesehen sind Sie allerdings nur dann Grenzgänger, wenn Sie sowohl innerhalb einer definierten Grenzzone arbeiten und wohnen als auch grundsätzlich täglich an Ihren Wohnort zurückkehren. Es gibt einige Ausnahmen. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.

Welches Arbeitsrecht gilt für mich?

Im Allgemeinen ist Ihr Arbeitsvertrag nach dem Recht des Landes abgefasst, in dem Sie als Beschäftigte gewöhnlich arbeiten. Also gilt für Sie bei Arbeitsort Deutschland das deutsche Arbeitsrecht. Bei arbeitsrechtlichen Fragen beispielsweise zu den Themen Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Lohn oder Kündigung helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?

Für Sie als ehemaliger Grenzgänger gilt das Wohnortsprinzip. Das bedeutet, dass im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld vom Wohnsitzstaat Schweiz bezahlt wird, obwohl Sie die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung im Beschäftigungsstaat Deutschland eingezahlt haben.

Sie benötigen für die Beantragung des Arbeitslosengeldes im Wohnsitzstaat das Formular PD U1 (portable document unemployed 1). 

Wenn Ihnen Aufhebungsvertrag, Kündigung und Arbeitslosigkeit bevorstehen, lassen Sie sich auf jeden Fall beraten. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Schritte zu veranlassen.

Wo zahlt man Steuern Wenn man in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt?

Ein wichtiges Gesetz darin besagt, dass das Gehalt vom Wohnsitzstaat besteuert wird und nicht wie in vielen EU-Ländern üblich, von dem Staat, in dem der Arbeitsplatz liegt. Wer regelmäßig in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, zahlt die Einkommensteuer also an das deutsche Finanzamt.

Wie viel Steuern zahlt man wenn man in der Schweiz arbeitet aber in Deutschland wohnt?

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber in der Eidgenossenschaft arbeitet, zahlt seine Steuern im Wohnsitzstaat – also in der Bundesrepublik. Über die Quellensteuer behält die Schweiz jedoch einen Pauschalbetrag von maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns ein.

Auf was muss ich achten wenn ich in der Schweiz arbeite?

EU-Staatsangehörige dürfen bis zu drei Monate ohne eine spezielle Bewilligung in der Schweiz arbeiten, hierbei besteht lediglich eine Meldepflicht. Dauert die Arbeit unerwartet länger, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde melden und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Wie wird das Gehalt in der Schweiz versteuert?

Der Tätigkeitsstaat Schweiz darf eine Besteuerung von bis zu 4,5 % des Bruttolohnes erheben. Der Wohnsitzstaat Deutschland rechnet dann diese im Tätigkeitsstaat gezahlte Steuer auf die in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer für des Arbeitseinkommen an.