Was sind Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 4a?

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Was sind Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 4a?

Community-Experte

Steuern, Steuererklärung

im Grunde alles was du an Geld oder sonstige Wirtschaftsgüter ins betriebsvermögen eingelegt oder entnommen hast

Diese Angaben sind aber nur relevant, falls du Zinsen als Betriebsausgaben geltend machen willst. Wenn du keine Zinsen für betriebliche Darlehen gezahlt hast, brauchst Du die Zeilen garnicht ausfüllen. Wenn das dämliche Elster online da trotzdem einen Wert haben will trage jeweils 0 ein. Oder besorge dir besser eine vernünftige Software bzw für 2019 gibt es noch das Programm Elster Formular.

oder noch besser: lass das von einem Steuerberater machen

Was sind Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 4a?

Entnahmen sind alles was Du entweder als Bargeld für private Zwecke vom Geschäftskonto oder der Kasse abgehoben hast oder was Du an privaten Angelegenheiten vom Geschäftskonto überwiesen hast (z.b. Wohnungsmiete vom Geschäftskonto überwiesen.

Bei Einlagen ist es natürlich genau umgekehrt. Entweder hast Du Bargeld auf das Geschäftskonto/Betriebskasse eingezahlt, oder Du hast z.b. die Miete der Geschäftsräume von Deinem privaten Konto überwiesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was möchtest Du wissen?

Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an.

[Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23]

In den folgenden Zeilen 2388 sind alle Betriebsausgaben aufzuschlüsseln. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Abflusses zu erfassen.

Bestimmte Berufsgruppen können den Betriebsausgabenabzug pauschalieren, d. h. sie ziehen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben ab. Eine weitergehende Berücksichtigung von einzelnen Kosten ist nicht mehr möglich.

 Ist der pauschale Betriebsausgabenabzug für Sie günstiger, tragen Sie in Zeile 23 diesen Betrag ein. Damit ist für Sie der Teil «Betriebsausgaben» erledigt und Sie können zu Zeile 88 «springen».

Die Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG, § 3 Nr. 26a EStG bzw. § 3 Nr. 26b EStG sind nicht mehr in Zeile 23, sondern in den Zeilen 91 bis 93 einzutragen.

[Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 29–44]

Berechnen Sie die AfA-Beträge in der Anlage AVEÜR, die Sie zusammen mit Ihrer Gewinnermittlung einreichen.

[Restbuchwert ausgeschiedener Anlagegüter → Zeile 45]

Nicht vergessen dürfen Sie die Eintragung des Restbuchwerts ausgeschiedener Anlagegüter in Zeile 45.

[Miete, Grundstücksaufwendungen → Zeilen 46–48]

Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind ausschließlich in Zeile 70 einzutragen. Mietaufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören in die Zeile 47.

Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 29 und Schuldzinsen Zeile 61 f.) in Zeile 48 einzutragen.

Sonstige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

[Miete/Leasing → Zeile 53]

Nicht in Zeile 53 gehören Kfz-Leasingkosten (Zeile 81) oder Raummiete (Zeile 46).

[Schuldzinsen zwecks Finanzierung von Wirtschaftsgütern → Zeile 61]

Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. 

Tragen Sie in Zeile 61 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.).

Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzinsen für das häusliche Arbeitszimmer sind in Zeile 70 zu erfassen.

[Übrige Schuldzinsen → Zeile 62]

In die Zeile 62 tragen Sie die übrigen Schuldzinsen mit dem vollen Betrag ein.

Sind hier weniger als 2.050 € einzutragen, brauchen Sie sich keine weiteren Gedanken machen. Der Betrag ist voll abzugsfähig. In allen anderen Fällen muss die Anlage «Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen – Anlage SZ» ausgefüllt und mit der Einnahmen­überschussrechnung eingereicht werden. Einen sich daraus ergebenden Korrekturbetrag müssen Sie in die Zeile 108 eintragen.

[Gezahlte Vorsteuer → Zeile 63]

Die an andere Unternehmer (Lieferanten etc.) gezahlten abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 einzutragen.

[Gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer → Zeile 64]

Die an das Finanzamt im entsprechenden Jahr tatsächlich abgeführte Umsatzsteuerzahllast gehört in Zeile 64. Die gezahlten steuerlichen Nebenleistungen, wie z. B. ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, sind aber in Zeile 66 einzutragen.

[Bildung von Rücklagen → Zeile 65]

In den ergänzenden Angaben (Zeilen 121–124) berechnen Sie die Summe der Gewinnminderungen aus der Bildung von Rücklagen und Ausgleichsposten. Übertragen Sie den Betrag in Zeile 65.

Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

[Geschenke, Bewirtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitszimmer → Zeilen 67-71]

Im Folgenden sind die beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben anzugeben. Hierzu gehören insbesondere Geschenke, Bewirtung, Reisekosten, Kosten der doppelten Haushaltsführung, das häusliche Arbeitszimmer etc.

Die Gesamtaufwendungen sind in «nicht abziehbare» und «abziehbare» aufzuteilen.

[Kraftfahrzeugkosten → Zeilen 81-86]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für:

  • Kfz-Leasing (Zeile 81)
  • Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 82)
  • sonstige Fahrtkosten (Zeile 83)

In Zeile 83 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwecke (z. B. Geschäftsreisen) genutzt wurden, hier zu berücksichtigen.

Wurden Privatfahrzeuge betrieblich genutzt, sind die Kosten in Zeile 84 einzutragen. Hier kann entweder die km-Pauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden oder der tatsächliche km-Satz, der anhand von Einzelaufzeichnungen nachzuweisen ist. 

Da die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie für die Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nur beschränkt abzugsfähig sind, werden die anteiligen Gesamtkosten (anteilige Beträge, die in der vorigen Zeile erfasst wurden), zzgl. der anteiligen AfA für den betrieblichen Pkw (aus Zeile 31) und die Finanzierungskosten des Pkw) in der Zeile 85 eingetragen und mindern die Betriebsausgaben.

Die für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abziehbaren Pauschbeträge (z. B. Entfernungspauschale) werden unabhängig von der Art des genutzten Verkehrsmittels in Zeile 86 erfasst. Wird der Privatanteil nach der 1 %-Regelung berechnet, beachten Sie die Kostendeckelung

[Nichtabziehbare Beträge → Zeile 87]

Sind in den Zeilen 26 bis 86 Beträge enthalten, die den Gewinn nicht mindern dürfen (z. B. unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG oder nicht abziehbare Restbuchwerte nach § 55 Abs. 6 EStG) müssen diese hier eingetragen werden. Dadurch werden diese Betriebsausgaben neutralisiert.

Was trage ich bei Entnahmen und Einlagen ein?

Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Neben den durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – gehören auch die Geldeinnahmen und -einlagen dazu.

Was sind Entnahmen und Einlagen bei Eür?

Entnahmen/Einlagen: Barentnahmen werden im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht berücksichtigt. Sachentnahmen hingegen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Handelt es sich bei der Sachentnahme beispielsweise um einen PKW, so sind im Gegenzug die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe anzusetzen.

Was sind Einnahmen und Einlagen?

Einlagen entstehen durch Überführung von Wirtschaftsgütern, sowie Bargeld oder Rechten, aber auch Kapitalvermögen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Erträge und Aufwendungen, die mit Einlagen im Zusammenhang stehen, sind als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben zu erfassen.

Was bedeutet 4 Absatz 4a EStG?

§ 4 Absatz 4a EStG zu berücksichtigen. Der Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ist eingeschränkt, wenn Überentnahmen vor- liegen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres.