Außerdem hat jede medizinische Fachabteilung, abhängig vom Tätigkeitsfeld, verschiedenste Geräte zur medizinischen Diagnostik oder Behandlung (Medizingeräte), wie Röntgengeräte, Ultraschallgeräte, EKG-/EEG-Geräte, HF-Chirurgie-Geräte, Zentrifugen und anderes. Im Bereich der Haustechnik werden neben zahlreichen kleinen handgeführten Elektrowerkzeugen wie z. B. Bohr- und Schleifmaschinen auch große elektrische Anlagen wie Nieder- und Hochspannungsverteilungen, Notstromaggregate, raumlufttechnische Anlagen, Aufzüge, Kompressoren etc. betrieben. Der unsachgemäße Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sowie technische Defekte können zu schweren Stromunfällen führen. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Kurzschlüsse, Körperdurchströmungen oder Sekundärwirkungen (z. B. Absturz bei Arbeiten auf Leitern), die auch schon bei Spannungen von 230 V schwere Verletzungen verursachen können und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Darüber hinaus geht von elektrischen Geräten eine ernst zu nehmende Brandgefahr aus. Defekte elektrische Geräte sind eine der Hauptursachen für Krankenhausbrände. Der Unternehmer/Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Er hat dafür zu sorgen, dass elektrische Geräte und Anlagen grundsätzlich so betrieben, installiert, gewartet und instand gesetzt werden, dass das Risiko von Stromunfällen und möglichen Brandausbrüchen minimiert ist. Das potenzielle Sicherheitsrisiko, das von elektrischen Geräten und Anlagen ausgeht, macht die Durchführung von Elektroprüfungen und die Einhaltung elektrotechnischer Regeln und Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Abgrenzung von MedizingerätenGrundsätzlich werden allgemeine elektrische Arbeits- bzw. Betriebsmittel und medizinische Geräte („Medizinprodukte“) unterschieden. Im Hinblick auf elektrische Geräte gelten als Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) im Wesentlichen solche, die der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Untersuchung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen dienen. Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) konkretisiert die Anforderungen an Prüffristen, Prüfumfänge und Prüferqualifikationen. Demnach sind, sofern durch den Hersteller oder durch die „anerkannten Regeln der Technik“ keine anderen Vorgaben gemacht werden, Medizinprodukte spätestens nach zwei Jahren sicherheitstechnisch überprüfen zu lassen. In Bezug auf die Prüfung elektrischer Medizinprodukte ist insbesondere VDE 0751 als „Regel der Technik“ zu berücksichtigen. Alle anderen, nicht diesen Zwecken dienenden krankenhauseigenen Elektrogeräte gelten als elektrische Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung bzw. als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. StromunfälleWann kommt es zu welcher Unfallart?Ein Stromunfall kann physiologische, thermische und mechanische Unfallwirkungen auf den Menschen haben. Die Wirkungen des elektrischen Stromes hängen ab von:
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