Zu Hause sparen, im Büro schön aufwärmen – das wird in diesem Winter nur teilweise klappen. Die Bundesregierung hat Arbeitgebern kurzfristige Energiesparmaßnahmen auferlegt. Sie gelten seit 1. September 2022 für zunächst sechs Monate und regeln unter anderem die Temperatur in Arbeitsräumen. Show Rechtliche GrundlageWie warm ein Arbeitsplatz zu sein hat oder wie kalt er sein darf, ist in Deutschland klar geregelt. Den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zufolge müssen Arbeitsräume eine „gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ haben. Bei leichten, überwiegend sitzend verrichteten Tätigkeiten muss normalerweise eine Mindesttemperatur von 20 Grad gewährleistet sein. Werden mittelschwere Tätigkeiten im Laufen oder stehend erledigt, wie in Sicherheits- oder Reinigungsberufen, reichen 17 Grad. Wer körperlich schwerer Arbeit nachgeht und beispielsweise Lasten heben muss, braucht mindestens 12 Grad am Arbeitsplatz. Neue GrenzwerteMit der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist es Arbeitgebern übergangsweise gestattet, die Mindesttemperatur zum Teil um 1 Grad zu unterschreiten. Die Arbeit im Büro dürfte damit auch bei 19 Grad verrichtet werden. Von der Verordnung ausgenommen sind schwere Tätigkeiten, hier bleibt die Mindesttemperatur bei 12 Grad. Auch für Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen ändert sich nichts. Hier sind weiterhin mindestens 21 Grad vorgeschrieben. Bei Waschräumen mit Duschen ist eine Lufttemperatur von 24 Grad Pflicht. Öffentliche GebäudeWährend private Unternehmen die Mindesttemperatur in diesem Winter auf 19 Grad begrenzen dürfen, es ihren Beschäftigten aber auch wärmer machen können, darf diese Grenze in öffentlichen Gebäuden nicht überschritten werden. In amtlichen Büros sollen in der aktuellen Heizperiode also grundsätzlich maximal 19 Grad herrschen. Es wurde inzwischen allerdings schon berichtet, dass es nicht in allen öffentlichen Gebäuden geeignete Thermostate gibt, um diese Maximaltemperatur konsequent einzustellen. Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden, die nicht für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind, unterliegen aufgrund der Energiesparverordnung einem Heizverbot. Gemeint sind damit Eingangshallen, Treppenhäuser, Flure oder Lagerräume. Geheizt werden dürfen diese nur, wenn damit Schäden am Gebäude oder der darin befindlichen Technik verhindert werden. Von der Verordnung ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Schulen und Kitas. Ab wann darf geheizt werden?Die Arbeitsschutzbehörde macht Unternehmen eindeutige Vorgaben zur Arbeitsplatztemperatur, aber die neue Verordnung zur Energieeinsparung hebelt diese teilweise wieder aus. Arbeitsrechtlich ergeben sich daraus wichtige Fragen. Was geht vor: Arbeitsschutz oder Energieeinsparung? Welche Verordnung überwiegt? Klar ist: Wem bei der Arbeit kalt wird, der darf deswegen nicht gleich die Heizung aufdrehen. Beschäftigte dürfen aber Abhilfe verlangen. Erfolgen kann diese in Form von
Zu den arbeitsplatzbezogen technischen Maßnahmen zählen beispielsweise die Verwendung von Wärmestrahlungsheizungen oder Heizmatten. Organisatorisch wäre eine Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice oder die Einführung von festen Aufwärmzeiten denkbar, personenbezogen die Lockerung des Dresscodes zugunsten warmer Kleidung. Erst wenn alle Schutzmaßnahmen nicht ausreichen und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet bleibt, kann die Heizung trotz der Energiesparvorgaben hochgefahren werden. Das sollte dann aber abgesprochen werden. Widersetzen sich Arbeitnehmende einer klaren Weisung ihres Arbeitgebers und spielen eigenmächtig am Temperaturregler, verletzen sie damit je nach Art der Anweisung möglicherweise Arbeitspflichten. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Abmahnung führen. Für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Schwangere, gelte ein besonderer Schutz, erklärt Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin. Über ein ärztliches Attest kann hier eine Anpassung der Raumtemperatur gefordert werden. Tipp: Bevor Sie mit Ihrem Arbeitgeber in Konflikt über die Raumtemperatur geraten, versuchen Sie im Gespräch eine Lösung zu finden. Können Sie sich nicht einigen, wenden Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat, sofern es in Ihrem Unternehmen einen gibt. Regelungen zur Raumtemperatur können auch in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Alles rund ums Thema Arbeitsrecht
Bei welcher Temperatur muss man nicht mehr Arbeiten?Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.
Welche Temperaturen sind bei der Arbeit zulässig?Im Stehen oder Gehen betragen die Mindesttemperaturen 19 Grad Celsius bei leichten und 17 Grad Celsius bei mittleren Belastungen. Bei schwerer körperlicher Arbeit darf die Temperatur nicht unter 12 Grad Celsius sinken. In Pausen- oder Sanitärräumen dagegen muss die Lufttemperatur stets bei mindestens 21 Grad liegen.
Was ist ein Hitzearbeitsplatz?Hitzearbeitsplätze sind Arbeitsplätze, an denen durch Überforderung der Entwärmungsmechanismen infolge kombinierter Belastung aus Wärmezustand, Umgebungswärme und Arbeitsenergieumsatz am Arbeitsplatz Gesundheitsschäden entstehen können.
Wann ist es zu kalt im Büro?5) schreibt folgende Werte vor: Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz selbst mindestens +20 Grad haben. Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen reichen +17 Grad. bei schweren Arbeiten reicht eine Temperatur von +12 Grad.
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