Welche Temperaturen am Arbeitsplatz sind zulässig

Zu Hause sparen, im Büro schön aufwärmen – das wird in diesem Winter nur teil­weise klappen. Die Bundes­regierung hat Arbeit­gebern kurz­fristige Energiesparmaß­nahmen auferlegt. Sie gelten seit 1. September 2022 für zunächst sechs Monate und regeln unter anderem die Temperatur in Arbeits­räumen.

Recht­liche Grund­lage

Wie warm ein Arbeits­platz zu sein hat oder wie kalt er sein darf, ist in Deutsch­land klar geregelt. Den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) der Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (BAuA) zufolge müssen Arbeits­räume eine „gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ haben. Bei leichten, über­wiegend sitzend verrichteten Tätig­keiten muss normaler­weise eine Mindest­temperatur von 20 Grad gewähr­leistet sein. Werden mittel­schwere Tätig­keiten im Laufen oder stehend erledigt, wie in Sicher­heits- oder Reinigungs­berufen, reichen 17 Grad. Wer körperlich schwerer Arbeit nachgeht und beispiels­weise Lasten heben muss, braucht mindestens 12 Grad am Arbeits­platz.

Neue Grenz­werte

Mit der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist es Arbeit­gebern über­gangs­weise gestattet, die Mindest­temperatur zum Teil um 1 Grad zu unter­schreiten. Die Arbeit im Büro dürfte damit auch bei 19 Grad verrichtet werden. Von der Verordnung ausgenommen sind schwere Tätig­keiten, hier bleibt die Mindest­temperatur bei 12 Grad. Auch für Pausen-, Bereit­schafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen ändert sich nichts. Hier sind weiterhin mindestens 21 Grad vorgeschrieben. Bei Wasch­räumen mit Duschen ist eine Luft­temperatur von 24 Grad Pflicht.

Öffent­liche Gebäude

Während private Unternehmen die Mindest­temperatur in diesem Winter auf 19 Grad begrenzen dürfen, es ihren Beschäftigten aber auch wärmer machen können, darf diese Grenze in öffent­lichen Gebäuden nicht über­schritten werden. In amtlichen Büros sollen in der aktuellen Heiz­periode also grund­sätzlich maximal 19 Grad herr­schen. Es wurde inzwischen allerdings schon berichtet, dass es nicht in allen öffent­lichen Gebäuden geeignete Thermostate gibt, um diese Maximal­temperatur konsequent einzustellen.

Gemein­schafts­flächen in öffent­lichen Gebäuden, die nicht für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind, unterliegen aufgrund der Energiespar­ver­ordnung einem Heiz­verbot. Gemeint sind damit Eingangs­hallen, Treppenhäuser, Flure oder Lagerräume. Geheizt werden dürfen diese nur, wenn damit Schäden am Gebäude oder der darin befindlichen Technik verhindert werden. Von der Verordnung ausgenommen sind medizi­nische Einrichtungen, Schulen und Kitas.

Ab wann darf geheizt werden?

Die Arbeits­schutz­behörde macht Unternehmen eindeutige Vorgaben zur Arbeits­platz­temperatur, aber die neue Verordnung zur Energie­einsparung hebelt diese teil­weise wieder aus. Arbeits­recht­lich ergeben sich daraus wichtige Fragen. Was geht vor: Arbeits­schutz oder Energie­einsparung? Welche Verordnung über­wiegt? Klar ist: Wem bei der Arbeit kalt wird, der darf deswegen nicht gleich die Heizung aufdrehen. Beschäftigte dürfen aber Abhilfe verlangen. Erfolgen kann diese in Form von

  • arbeits­platz­bezogenen tech­nischen Maßnahmen,
  • organisatorischen Maßnahmen oder
  • oder personenbezogenen Maßnahmen.

Zu den arbeits­platz­bezogen tech­nischen Maßnahmen zählen beispiels­weise die Verwendung von Wärmestrahlungs­heizungen oder Heizmatten. Organisatorisch wäre eine Verlagerung der Arbeit ins Home­office oder die Einführung von festen Aufwärm­zeiten denk­bar, personenbezogen die Lockerung des Dress­codes zugunsten warmer Kleidung.

Erst wenn alle Schutz­maßnahmen nicht ausreichen und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet bleibt, kann die Heizung trotz der Energiespar­vorgaben hoch­gefahren werden. Das sollte dann aber abge­sprochen werden. Widersetzen sich Arbeitnehmende einer klaren Weisung ihres Arbeit­gebers und spielen eigenmächtig am Temperaturregler, verletzen sie damit je nach Art der Anweisung möglicher­weise Arbeits­pflichten. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Abmahnung führen.

Für bestimmte Personen­gruppen, beispiels­weise Schwangere, gelte ein besonderer Schutz, erklärt Arbeits­rechtler Alexander Bredereck aus Berlin. Über ein ärzt­liches Attest kann hier eine Anpassung der Raum­temperatur gefordert werden.

Tipp: Bevor Sie mit Ihrem Arbeit­geber in Konflikt über die Raum­temperatur geraten, versuchen Sie im Gespräch eine Lösung zu finden. Können Sie sich nicht einigen, wenden Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat, sofern es in Ihrem Unternehmen einen gibt. Rege­lungen zur Raum­temperatur können auch in einer Betriebs­ver­einbarung vereinbart werden.

Alles rund ums Thema Arbeits­recht

  • Über­stunden. Müssen sie ange­ordnet werden, werden sie bezahlt oder kann ich sie ansammeln? Kann oder muss ich sie abbummeln? In unserem Special Überstunden beant­worten wir die wichtigsten Fragen zum Thema.
  • Krankmeldung. Was muss ich beachten? Bis wann muss ich mich bei meiner Firma melden? Antworten finden Sie im Special Krankmeldung beim Arbeitgeber.
  • Weiterbildung. Welche Weiterbildung kann ich im Job machen, welche muss ich? Wer bezahlt sie? Lesen Sie dazu unser FAQ Recht auf Weiterbildung.
  • Sonder­urlaub. Wann steht mir Sonder­urlaub zu? Was gilt bei Hoch­zeit oder Geburt eines Kindes? Zählen auch Umzüge und Trauerfälle? All das klärt unser Special Sonderurlaub.
  • Bildungs­urlaub. Wann steht mir Bildungs­urlaub zu – und wie lange? Welche Art von Weiterbildung zählt als Bildungs­urlaub? Welche Regeln gelten in welchen Bundes­ländern? Mehr dazu im Special Bildungsurlaub.
  • Kündigung. Wann ist eine Kündigung recht­lich zulässig? Wie schnell muss ich dagegen vorgehen? Wann bekomme ich eine Abfindung? Diese Fragen behandelt unser Special Jobkündigung und Abfindung.

Bei welcher Temperatur muss man nicht mehr Arbeiten?

Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.

Welche Temperaturen sind bei der Arbeit zulässig?

Im Stehen oder Gehen betragen die Mindesttemperaturen 19 Grad Celsius bei leichten und 17 Grad Celsius bei mittleren Belastungen. Bei schwerer körperlicher Arbeit darf die Temperatur nicht unter 12 Grad Celsius sinken. In Pausen- oder Sanitärräumen dagegen muss die Lufttemperatur stets bei mindestens 21 Grad liegen.

Was ist ein Hitzearbeitsplatz?

Hitzearbeitsplätze sind Arbeitsplätze, an denen durch Überforderung der Entwärmungsmechanismen infolge kombinierter Belastung aus Wärmezustand, Umgebungswärme und Arbeitsenergieumsatz am Arbeitsplatz Gesundheitsschäden entstehen können.

Wann ist es zu kalt im Büro?

5) schreibt folgende Werte vor: Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz selbst mindestens +20 Grad haben. Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen reichen +17 Grad. bei schweren Arbeiten reicht eine Temperatur von +12 Grad.