Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet

Zum 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten um 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten so wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.

Die Höhe des Einkommensfreibetrag ist abhängig vom Wohnsitz der Witwe oder des Witwers:

Für Witwen und Witwer mit einem Wohnsitz in Westdeutschland erhöht sich der Einkommensfreibetrag von bisher 902,62 Euro auf zukünftig 950,93 Euro.

Für Witwen und Witwer mit Wohnsitz in Ostdeutschland steigt der Freibetrag zum 1. Juli 2022 von heute 883,61 Euro auf 937,73 Euro.

Und auch der zusätzliche Freibetrag für Witwen und Witwer mit Kindern erhöht sich. Voraussetzung, um diesen erhöhten Freibetrag nutzen zu können, ist, dass die Kinder eine Waisenrente erhalten bzw. eine Waisenrente erhalten würden, sofern es sich bei den Kindern um Kinder des Verstorbenen handeln würde.

Der Freibetrag für pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt bei Wohnsitz im Westen von derzeit 191,46 Euro um 10,25 Euro auf 201,71 Euro.

Bei Wohnsitz im Osten steigt der Zusatzfreibetrag in Höhe von derzeit 187,43 Euro um 11,48 Euro auf ab Juli 2022 dann 198,91 Euro.

Wichtiger Hinweis

Und noch ein wichtiger Hinweis zu den Freibeträgen:

Es handelt sich hierbei um Netto-Freibeträge. Entscheidend für die Rentenversicherung ist jedoch nicht das tatsächliche Netto-Einkommen bzw. der tatsächliche Netto-Verdienst, sondern ein fiktives Netto-Einkommen, welches die Rentenversicherung aus dem Brutto-Verdienst errechnet.

Abhängig davon, um welche Art von Einkommen es sich handelt, reduziert die Rentenversicherung das Einkommen um einen pauschalen Prozentsatz für Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge.

Für reguläres Arbeitsentgelt gilt beispielsweise, dass der Brutto-Verdienst pauschal um 40 % gekürzt wird, um das anzurechnende Netto-Einkommen zu errechnen.

Bei einem Brutto-Verdienst von 1.500 Euro ergäbe sich somit ein anzurechnendes Netto-Einkommen von 900 Euro (1.500 Euro – 40 %). Da der Freibetrag bei einem Einkommen von 900 Euro nicht überschritten wird, würde die Witwenrente neben dem Arbeitsentgelt in voller Höhe gezahlt.

Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Dabei sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen, auf die ich in verschiedenen Beiträgen bereits genauer eingegangen bin:

Kleine Witwenrente, große Witwenrente, Sterbevierteljahr, Antrag & Höhe – wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die Witwenrente zusammengestellt.

Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet

Der Tod des Partners oder der Partnerin ist emotional ein schwerer Schlag. Auch wenn der Verlust eines geliebten Menschen durch nichts ersetzt werden kann, soll zumindest die Witwenrente beziehungsweise Witwerrente Hilfe in der schweren Zeit sein und die Existenz sichern. Wir haben die 11 wichtigsten Fakten rund um die Witwenrente und Witwerrente für Sie zusammengestellt.

Übrigens:

Da für die Witwenrente und die Witwerrente die gleichen Regelungen gelten, ist in diesem Artikel der Einfachheit halber nur noch von der Witwenrente die Rede. Gemeint sind damit beide Renten wegen Todes.

Leider ist das Thema Witwenrente sehr komplex. Denn bevor Sie sich über Höhe, Anspruch und Laufzeit der Witwenrente informieren können, müssen Sie zuerst prüfen, ob für Sie die Witwenrente nach altem oder nach neuem Recht gilt.

Sie bekommen Witwenrente nach altem Recht, wenn

  • Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
     
  • Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Sie bekommen Witwenrente nach neuem Recht, wenn

  • Sie Ihren Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder
     
  • Sie früher geheiratet haben, beide Partner aber nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

1. Anspruch auf Witwenrente

Zuerst klären wir die wichtigste Frage: Wer hat Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente? Die Witwenrente gibt es, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war – das ist die sogenannte Mindestversicherungszeit –, Ihr Partner die Wartezeit vorzeitig erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Außerdem müssen Sie bis zum Tod Ihres Partners mit ihm verheiratet gewesen sein. Es spielt keine Rolle, ob Sie zusammen oder getrennt leben. Außerdem muss die Ehe in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben. Ist die Ehe allerdings rechtskräftig geschieden, für nichtig erklärt, aufgehoben oder Sie waren bisher nur verlobt, gehen Sie leider leer aus.

Übrigens:

Erfüllen eingetragene Lebenspartner die gleichen Voraussetzungen, haben sie ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente. Entsprechend treffen alle Erklärungen in diesem Text auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften zu.

2. Witwenrente beantragen

Eine Hinterbliebenenrente wie die Witwenrente müssen Sie beantragen. Ein Antrag funktioniert wie folgt: Formulare ausfüllen und entweder per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken oder in einer der örtlichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung abgeben. Die Antragsformulare gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download.

3. Höhe der Witwenrente

Wie hoch die Witwenrente ausfällt, kommt ganz darauf an, ob Sie Anspruch auf die kleine oder die große Witwenrente haben. Grundsätzlich lässt sich sagen: Bei der kleinen Witwenrente bekommen Sie weniger Geld als bei der großen. Dazu gleich mehr.

4. Das Sterbevierteljahr

Um Ihnen den Übergang auf Ihre veränderte finanzielle Situation zu erleichtern, gibt es für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente. Diese drei Monate werden auch „Sterbevierteljahr“ genannt. In dieser Zeit wird auch Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet.

5. Die kleine Witwenrente

Zuerst klären wir die Frage, wer die kleine Witwenrente bekommt. Voraussetzungen sind:

  • Sie haben das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet.
     
  • Sie sind nicht erwerbsgemindert.
     
  • Sie erziehen kein Kind.

Nun zur Höhe der kleinen Witwenrente. Die deutsche Rentenversicherung prüft zuerst, welchen Rentenanspruch Ihr verstorbener Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Davon bekommen Sie dann 25 Prozent als kleine Witwenrente. Ist Ihr Ehepartner aber leider schon vor dem 65. Geburtstag gestorben, müssen Sie mit einem Abschlag rechnen.

Wichtig auch zu wissen: Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners begrenzt, Sie können also nur zwei Jahre lang mit diesem Geld rechnen. Außer für Sie gilt noch die alte Rechtsprechung. Dann bekommen Sie die kleine Witwenrente ohne zeitliche Begrenzung.

6. Die große Witwenrente

Auch bei der großen Witwenrente gibt es Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:

  • Sie haben das 47. Lebensjahr vollendet
     
  • oder sind erwerbsgemindert
     
  • oder Sie sind nach dem seit 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig
     
  • oder Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen, das noch nicht 18 Jahre alt ist.

Auch bei der Höhe der großen Witwenrente ist entscheidend, welchen Rentenanspruch Ihr verstorbener Ehepartner gehabt hätte beziehungsweise wie hoch die Rente war, die er bereits bezogen hat. Sie bekommen als große Witwenrente 55 Prozent der Versichertenrente. Auch hier gilt: Stirbt Ihr Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr, wird die Witwenrente um einen Abschlag gemindert.

Übrigens:

Es gibt Besonderheiten für Witwer, Regelungen für den Fall von mehreren Anspruchberechtigten oder auch einen Kinderzuschlag. Die deutsche Rentenversicherung hat eine Broschüre mit allen Informationen rund um die Witwenrente zum Nachlesen zusammengestellt.

 7. Der Rentenabschlag

Wie schon erwähnt, wird Ihre Witwenrente um einen Abschlag gekürzt, wenn Ihr Ehepartner vor dem 65. Geburtstag stirbt. Wie hoch der Abschlag ausfällt, ist vom Lebensalter abhängig:

  • Beginnt die Witwenrente vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen, müssen Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen.
     
  • Liegt der Beginn der Witwenrente zwischen dem 62. und 65. Geburtstag des Verstorbenen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag.

8. Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet

Sie haben neben der Hinterbliebenenrente noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel eine private Rente? Diese Einkünfte werden Ihnen oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Der Freibetrag liegt vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen. Er wird in der Regel jährlich erhöht.

Die Rentenversicherung ermittelt von Ihrem Bruttoverdienst das Nettoeinkommen. Nur wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Beim Abzug kommt es schlussendlich darauf an, um welche Einkünfte es sich genau handelt. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.

Übrigens:

Die Witwenrente ist ein sogenannter abgeleiteter Rentenanspruch. Das bedeutet, dass die Witwenrente nicht aus Ihrem eigenen Versicherungsanspruch bezahlt wird, sondern aus der Versicherung des Verstorbenen. Das hat eine Konsequenz: Bekommen Sie neben der Witwenrente zum Beispiel zusätzlich eine Altersrente aus Ihrer eigenen Versicherung, zählt diese Rente als Einkommen und wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

9. Wiederheirat: Die Rentenzahlung endet

Sowohl die kleine als auch die große Witwenrente endet, wenn Sie wieder heiraten. Und zwar immer mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Heiraten Sie also am 10. April, endet die Witwenrente zum 30. April.

Es gibt aber im Falle einer Wiederheirat die Möglichkeit einer sogenannten Rentenabfindung. Das lohnt sich: Bei der großen Witwenrente beträgt die Rentenabfindung zwei Jahresbeträge der Witwenrente, die Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten durchschnittlich bekommen haben. Entscheidend für die Berechnung ist der Rentenbetrag nach der Einkommensanrechnung, aber vor dem eventuellen Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Sterbevierteljahr wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Klingt kompliziert? Ein Beispiel schafft Klarheit.

Witwe Marie bezieht seit Mai 2017 die große Witwenrente. Sie heiratet im Juli 2021 wieder, damit endet Ihre Witwenrente zum 31. Juli 2021. Sie beantragt eine Rentenabfindung. Zur Berechnung der Rentenabfindung ist somit der Zeitraum vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 entscheidend. In diesem Zeitraum bekam Marie – nachdem Ihr Einkommen angerechnet wurde – im Schnitt 500 Euro Witwenrente. Sie bekommt das 24-Fache der Durchschnittsrente, also 12.000 Euro Rentenabfindung.

Achtung: Bei der kleinen Witwenrente fällt die Abfindung geringer aus, da sie ohnehin nur 24 Monate gezahlt wird. Ausgezahlt wird Ihnen in diesem Fall nur der Restbetrag, also die noch ausstehenden Monatsrenten.

10. Rentensplitting – Alternative zur Witwenrente

Alternativ zur Witwenrente können sich Ehepartner für das sogenannte Rentensplitting entscheiden. Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt. Das lohnt sich vor allem für den Partner, der geringere Rentenanwartschaften hat. Aber: Haben Sie sich für das Rentensplitting entschieden, gibt es keinen Weg zurück zur Witwenrente.

Bevor Sie sich zwischen Witwenrente und Rentensplitting entscheiden, müssen Sie einen Blick in die Glaskugel werfen: Welcher Ehepartner wird der Hinterbliebene sein? Wie sieht dann das Einkommensverhältnis aus? Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen anhand von Proberechnungen zeigen, wie hoch Ihre Altersrente nach dem Rentensplitting sein kann und wie hoch Ihre Witwenrente sein kann. Dort können Sie das Rentensplitting auch beantragen.

Alle Voraussetzungen für das Rentensplitting und viele weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ der Deutschen Rentenversicherung.

11. Witwenrente und Steuererklärung

Steuerlich gesehen gelten für die Witwenrente die gleichen Regeln wie für eine reguläre Altersrente: Rentner kommen in den Genuss eines Rentenfreibetrags, ein Teil der Rente bleibt also steuerfrei. Das Jahr des Renteneintritts bestimmt die Höhe des Rentenfreibetrags. Ausführliche Informationen zum Rentenfreibetrag, den Steuersätzen für Rentner und ab wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, finden Sie in unserem Artikel Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? 

Sie sehen: Das Thema Witwenrente ist unheimlich komplex, es kommt stark auf den Einzelfall an. Deshalb kann Ihnen dieser Artikel auch nur einen ersten Überblick liefern und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen und Unsicherheiten rund um die Witwenrente ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Partner für Sie. Bei Problemen mit der Steuererklärung stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater jederzeit gerne zur Seite. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche. 
 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Ab 2020 wird ein Freibetrag von bis zu 224,50 € brutto im Monat nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, falls der verstorbene Ehepartner eine Mindestversicherungszeit von 33 Jahren aufwies und der hinterbliebene Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente bezieht.

Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Der Freibetrag beträgt das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts (= Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung). Der aktuelle Rentenwert liegt derzeit bei 32,03 Euro (West) bzw. 30,69 Euro (Ost). Daraus ergeben sich als Freibeträge 845,59 Euro (West) bzw.

Wird ein 450 € Job auf die Witwenrente angerechnet?

Heute: Wird ein 450-Euro-Job auf die Witwenrente mit angerechnet? Ja. Auf die Witwenrente wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Dazu zählen zum Beispiel eine eigene Rente oder auch Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit, auch wenn es sich um einen Minijob handelt.