Wenn die ehefrau stirbt

Je nach Alter zahlt die Versicherung im Todesfall unterschiedlich hohe Renten. Bei Wiederheirat gibt es ein Startkapital.

Antje Höning
10.12.2020 | Stand 10.12.2020, 14:12 Uhr

Bielefeld. Der Tod des Ehepartners ist ein schwerer Schicksalsschlag. Schon im Vorfeld machen sich viele Sorgen über die finanzielle Absicherung ihres Partners. Daher ist es gut, die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kennen. Grundsätzlich gilt: Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau, hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Der Einfachheit halber sprechen wir von Witwenrente. Diese leitet sich aus den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab. 2002 wurde das Recht geändert. Man unterscheidet kleine und große Witwenrente.

Was bekommt der Mann Wenn die Frau stirbt?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Was tun wenn Frau stirbt?

Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle bzw. ins Krematorium. Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen. Ein eventuell vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben.

Wie lange dauert Trauer um Ehefrau?

Wie lange die Trauer um einen verstorbenen Ehepartner dauert, ist bei jeder verwitweten Person anders – manche erleben die akute Trauerphase nur einige Wochen oder Monate, bei anderen dauert sie (meist in abnehmender Form) über Jahre an.

Hat ein Mann Anspruch auf Witwenrente?

Bekommen Männer auch Witwenrente? Selbstverständlich bekommen auch Männer eine Witwenrente. Seit dem Jahr 1986 haben Witwer darauf einen Rechtsanspruch auf die gleiche Rente, wie dies auch bei Frauen der Fall ist.