Wer bekommt energiepauschale von 300 €

5. Oktober 2022

Das Bundeskabinett hat sich am 4. Oktober geeignigt, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zuzuleiten, dass alle Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Der VdK beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema. Diese Seite wird stetig aktualisiert.

Wer bekommt energiepauschale von 300 €

© IMAGO / Sven Simon

Gibt es unterschiedliche Energepreispauschalen?

Es gibt zwei getrennte Pauschalen mit unterschiedlichen Regelungen. Einmal die Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP) und die Energiepreispauschale für Rentner (RentEPP). Alle Details zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige finden Sie hier auf der Website des BMF.

Erhalten alle Rentnerinnen und Rentner die 300 Euro, auch Erwerbsminderungsrentner und Bezieher von Hinterbliebenen-Renten?

Alle, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen die 300 Euro Energiepreispauschale. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sowie Hinterbliebene, also Witwen und (Halb-)Waisen. Die Pauschale wird einmal pro Person ausgezahlt und nicht einmal pro Rente.

Die 300 Euro erhalten außerdem Versorgungsempfänger des Bundes. Wer hier eine Rente und eine Pension bezieht, bekommt die 300 Euro über die Rente ausbezahlt. Anspruch auf die 300 Euro haben auch Empfänger von Renten aus anderen EU-Ländern, beispielsweise Österreich. Es ist jedoch noch unklar, wie sie diese erhalten.

Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder treffen die Länder momentan eigene Regelungen.

Bekommen auch Rentner mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente die RentEPP?

Ja.

Gibt es ein Mindestalter für den Rentenbezug?

Nein, weder für Halbwaisen noch alle anderen, die vorzeitig in Rente gegangen sind.

Was ist mit Renten aus privaten Verträgen?

Renten aus Lebensversicherungen, privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen oder anderen privaten Verträgen, haben keinen Anspruch auf die 300 Euro.

Und Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder der Unfallversicherung?

Wer eine Rente nach BVG oder von der Berufsgenossenschaft bezieht, bekommt die 300 Euro nicht.

Bekommen Rentnerinnen und Rentner, die noch nebenbei arbeiten, auch die Pauschale?

Ja. Diese Menschen bekommen sowohl die EPP als auch die RentEPP. Die Auszahlung erfolgt einmal im September über den Arbeitgeber und einmal im Dezember über die Rentenversicherung.

Was ist mit Studenten?

Im Entlastungspaket III wurde eine Pauschale von 200 Euro für Studentinnen und Studenten angekündigt. Dazu gibt es aber noch keinen Gesetzentwurf.

Was ist mit Lohnersatzleistungen?

Wer Eltern-, Kranken- und Übergangsgeld bezieht und noch einen Arbeitsvertrag hat, bekommt die 300 Euro vom Arbeitgeber.

Wer geht weiterhin leer aus?

Es fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend bräuchten. Dazu gehören:

  • Pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente,
  • Eltern in Elternzeit, jenseits des Elterngeldbezugs,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I,
  • Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis,
  • Vorruheständler,
  • Rentner, die nur eine Rente nach dem BVG oder aus der Unfallversicherung beziehen.

Wird die Pauschale automatisch ausgezahlt oder muss sie beantragt werden?

Die RentEPP wird automatisch ab dem 1. Dezember und bis spätestens 15. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Es ist kein Antrag nötig. Sie wird auf das Konto überwiesen, auf das auch die laufende Rentenzahlung erfolgt.

Wird die RentEPP auf Sozialleistungen angerechnet?

Nein, die 300 Euro werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Rentner, die Grundsicherung im Alter bekommen, erhalten die 300 Euro zusätzlich zur Einmalzahlung von 200 Euro im Juli.

Werden auf die 300 Euro für Rentner Sozialversicherungsabgaben fällig, zum Beispiel zur Krankenversicherung?

Nein, Sozialabgaben werden nicht fällig. Es gibt keine Regelung zur Besteuerung, daher ist davon auszugehen, dass die 300 Euro versteuert werden müssen.

Muss die Pauschale in der kommenden Steuererklärung angegeben werden?

Ja, falls sowieso eine Steuererklärung gemacht wird.

Was ist, wenn ich die 300 Euro im Dezember nicht erhalte?

Es gibt einen zweiten Zahlungslauf im Januar. Wer dann immer noch kein Geld erhalten hat, obwohl der Anspruch besteht, muss einen Antrag stellen bei der Knappschaft Bahn-See. Sobald es Einzelheiten zum Verfahren gibt, informieren wir Sie hier.

vo/VdK

Wer bekommt energiepauschale von 300 €

Auch Rentnerinnen und Rentner erhalten 300 Euro als Einmalzahlung gegen die hohen Energiekosten. Wann und wie wird die Energiepreispauschale ausgezahlt? Foto: Marijan Murat/dpa

  • Energiepauschale: Auch Rentnerinnen und Rentner erhalten 300 Euro
  • Bundestag beschließt Einmalzahlung
  • Wer genau erhält den Zuschuss?
  • Wie und wann landet das Geld auf dem Konto?
  • Verzögerungen bei der Auszahlung für bestimmten Empfänger-Gruppen
  • Werden Steuern fällig?

Die Ampel-Regierung hat das dritte Entlastungspaket für Bürger*innen auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen umfassen insgesamt rund 65 Milliarden Euro. Anders als bei den zwei zuvor verabschiedeten Paketen profitieren aber dieses Mal auch direkt Rentnerinnen und Rentner von den Maßnahmen der Bundesregierung – durch eine Einmalzahlung von 300 Euro. Am Donnerstag, 20. Oktober 2022, hat auch der Bundestag grünes Licht für die Energiepauschale gegeben. Lediglich die Abgeordneten der AfD enthielten sich, alle übrigen Fraktionen stimmten dafür.

300-Euro-Bonus für Rentner: Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

Um die hohen Lebens-, Miet- und Energiekosten auszugleichen, erhalten Ruheständler*innen als Einmalzahlung den Zuschuss aus dem Entlastungspaket. Auch pensionierte Beamt*innen werden den Bonus laut Bundesregierung erhalten. Insgesamt werden rund 20 Millionen Rentner nun von der Finanzspritze profitieren. 

Konkret heißt es dazu beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat." Dabei sei es unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. 

Anspruch bestehe aber nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden (zum Beispiel Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

Wann wird das Geld bezahlt - und werden Steuern fällig? 

Das Geld soll von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab dem 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die DRV konkretisiert, dass die Auszahlung bis zum 15. Dezember 2022 abgeschlossen sein soll. Das sieht auch der Bundestags-Beschluss vor. Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. 

Rentner*innen müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.

Die DRV wies darauf hin, dass es sich um eine gesonderte Einmalzahlung handle, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen werde. Die Entlastung umfasst insgesamt gut sechs Milliarden Euro. Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen. Wer weniger Rente bekommt, muss allerdings auch weniger Steuern zahlen und profitiert so mehr von der Einmalzahlung. Eine konkrete gesetzliche Regelung zur Besteuerung gibt es allerdings noch nicht,was von Fachleuten und Politiker*innen kritisiert wird.

Nicht alle bekommen die 300 Euro im Dezember

Eine Gruppe wird wohl im Dezember vergeblich auf die Einmalzahlung für Ruheständler warten: Personen, die erstmals Ende Dezember 2022 eine Rente ausgezahlt bekommen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zum Thema Energiepauschale mit. "Eine Auszahlung der Energiepreispauschale im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich", heißt es dort. Die Betroffenen erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst Anfang 2023. Die Auszahlung erfolge dann ebenfalls automatisch, ein Antrag sei nicht notwendig.

Außerdem wichtig zu wissen: Wer neben der Rente noch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, kann das Energiegeld nicht doppelt beziehen. Wer es dennoch versucht, kann sich strafbar machen!

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Wie bekomme ich die 300 Euro Energiepauschale?

Jede Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat und im Jahr 2022 in einem Dienstverhältnis steht, erhält vom Arbeitgeber die 300 Euro. Für Selbständige und Minijobber gibt es besondere Vorgaben, genauso wie für Personen, die sich in Elternzeit befinden oder deren Arbeitsverhältnis sich im September 2022 verändert.

Wer hat Anspruch auf Energiepauschale?

Für Arbeitnehmer heißt das: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht und sich in Steuerklasse I bis V befindet oder wer geringfügig beschäftigt ist und pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht, bekommt die Pauschale.

Wer bekommt Energiepauschale 2022?

Die Energiepreispauschale wird vom Arbeitgeber im September 2022 ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer am 1.9.2022 in einem ersten Dienstverhältnis steht und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht ist.

Wann bekommt man die 300 € Einmalzahlung 2022?

Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte "Energiepreispauschale". So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor.