Wer haftet wenn ein baum auf mein auto fällt

Während des Sturms Sabine war mein Auto auf der Strasse im Quartier parkiert. Ein grosser Ast einer Eiche des benachbarten Grundstücks krachte auf meinen Wagen. Dabei wurde das Fahrzeugdach massiv beschädigt. Wer bezahlt den Schaden?

Wer haftet wenn ein baum auf mein auto fällt

Beat Frischkopf.

In der Schweiz gibt es eine obligatorisch mit der Feuer­versicherung gekoppelte Elementarschadenversicherung. Danach sind die Versicherer dazu verpflichtet, Elementarschäden zu entschädigen. Dies sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden, z.B. bei Hagel, Überschwemmungen oder Erd­rutschen. Auch Sturmschäden sind ab einer Windstärke 9 (Beaufort-Skala oder 75 km/h) in der Teilkaskoversicherung mitenthalten.

Sie können somit den Sturmschaden melden, unabhängig davon, welcher Gegenstand das Auto durch den Sturm getroffen hat. Voraus­setzung ist natürlich, dass Sie nebst der obligatorischen Haftpflichtversicherung freiwillig auch ein Kaskorisiko mitversichert haben. Eine Vollkaskoversicherung (Kol­lisionsrisiko) ist dafür nicht notwendig, ausser Sie wären bloss über den bereits am Boden liegenden Ast gefahren und dies hätte den Schaden bewirkt.

Verfügen Sie über keine Teilkaskoversicherung, bleibt der Schaden an Ihnen hängen, ausser Sie könnten beweisen, dass dem Eigentümer der schä- digenden Eiche ein Vorwurf gemacht werden kann. War der Ast morsch oder altersschwach und hätte er dies sehen müssen, so können Sie den Eigentümer des Baumes für den Autodachschaden belangen. Er ist für den Unterhalt seines Gartens verantwortlich. Dazu gehört auch das Entfernen von Ästen oder gar Bäumen, die die Sicherheit der benachbarten Grundstücke (Trottoir, Strasse, Parkplatz usw.) be­einträchtigen könnten. Das Corpus Delicti würde ich aufbewahren.

Für Sturmschäden an Gebäuden, egal ob ein Fensterglas zerstört wurde, Ziegel vom Dach gefallen sind oder Storen zerstört wurden, kommt die kantonale Gebäudeversicherung (oder, in den Kantonen, wo das Obligatorium noch nicht besteht, die freiwillige Sachversicherung) auf. Selbst Folgeschäden (z.B. wenn ein Feuer durch Kurzschluss auftritt) sind mitversichert. Einzig der Selbstbehalt ist vom Geschädigten zu tragen. Damit der Versicherer zahlt, müssen aber zuvor übliche Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Storen bei Sturm einfahren) getroffen worden sein. Beschädigte Gegenstände auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder vor dem Haus sind grundsätzlich über die Hausratversicherung gedeckt.

Haftung des Nachbarn

Wenn ein Gegenstand aus dem Nachbarsgarten bei Ihnen einen Schaden verursacht hat, kann der Nachbar evtl. haftbar gemacht werden. Denkbar ist dies, wenn er die Wetterwarnung leichtfertig ignoriert und seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, was z.B. der Fall ist, wenn er den Gartenstuhl ungesichert auf seinem Gartensitzplatz aufgestellt liess und trotz der drohenden Gefahr nichts unternahm. Dann kann er für den Schaden an Ihrem Gartenhaus haftbar gemacht werden. Im Haftpflichtrecht wird aber nur der Zeitwert ersetzt.

* Dr. iur. Beat Frischkopf ist Rechtsanwalt, Sursee; www.frischkopf.ch

Wer haftet wenn ein baum auf mein auto fällt
Auto durch Sturm beschädigt - In welchen Fällen zahlt die Versicherung? © Bu - Anwalt-Suchservice

Immer wieder rasen, insbesondere im Herbst und im Frühjahr, Stürme oder gar Orkane über Deutschland. Hierbei kommt es oft zu schweren Schäden an Privateigentum. Was Sie als Geschädigter tun können und ob eine Versicherung den Schaden bezahlt oder wer sonst dafür aufkommt, lesen Sie in unserem Rechtstipp.

Gerade in Frühjahr und Herbst kommt es oft zu Stürmen und Unwettern mit großen Schäden. Oft sind die Folgen abgedeckte Dächer, umgefallene Bäume und abgerissene Äste auf den Straßen, zertrümmerte Autos und jede Menge zerbrochenes Glas. In einigen Fällen zahlen Versicherungen den Schaden. Aber: Dabei gibt es einige Einschränkungen. Und in manchen Fällen kann auch eine bestimmte Person für den Schaden haftbar gemacht werden. Dabei kann dem Geschädigten unter Umständen ein Mitverschulden vorgeworfen werden.

Sturmschäden am Haus: Welche Versicherungen gibt es?


Wichtig sind hier eine Hausratsversicherung und eine Wohngebäudeversicherung. Die Hausratsversicherung sichert Schäden an allen beweglichen Gegenständen ab, die sich im Haus befinden. Beschädigt also etwa ein Sturm das Dach und werden der neue Fernseher und die teure Couchgarnitur durch Regenwasser zerstört, sind Fernseher und Sitzmöbel ein Fall für die Hausratsversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ist dagegen für das Dach selbst zuständig. Sie sichert nämlich die Substanz des Gebäudes ab und betrifft nicht dessen beweglichen Inhalt.

Der Glasbruch an Fenstern oder Möbeln ist ein besonderes Thema. Glasbruch ist nicht selbstverständlich in alle Versicherungsverträge eingeschlossen. Oft muss eine entsprechende Versicherung als Zusatzbaustein oder als besondere Glasversicherung gesondert abgeschlossen werden.

Für Hauseigentümer und auch für Mieter ist außerdem eine Haftpflichtversicherung wichtig. Falls zum Beispiel ein Sturm die Satellitenantenne vom Dach fegt oder einen Blumentopf vom Balkon weht und Autos oder Passanten geschädigt werden, können auf die Verantwortlichen schnell hohe Schadensersatzforderungen zukommen. Hier haftet derjenige, der sein Eigentum nicht ausreichend gegen Sturm gesichert hat.
Was und wie viel die Versicherungen im Einzelfall bezahlen, ist von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig, die Teil des Versicherungsvertrages sind. Die Versicherungen müssen sich dabei aber auch an die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes halten.

Wann liegt überhaupt ein Sturmschaden vor?


Versicherungen und Gerichte gehen von einem Sturmschaden aus, wenn der Wind Stärke acht erreicht. Diese Windstärke entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Alles darunter gilt nicht als Sturm, sondern lediglich als schlechtes Wetter.

Wichtig zu wissen: Der Versicherungsnehmer muss den Grad der Windstärke nicht beweisen. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 251/04). Demzufolge reicht es aus, wenn diese Windstärke zum Zeitpunkt des Schadens in der näheren Umgebung des Hauses gemessen worden ist. Welche Windstärke ein Sturm in einer bestimmten Region hatte, kann man beim Deutschen Wetterdienst erfragen. Natürlich gelten auch zeitgleiche ähnliche Schäden in der Nachbarschaft als gutes Indiz für einen Sturmschaden.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?


Schäden am Haus selbst sind in der Wohngebäudeversicherung versichert. Diese kann nur der Eigentümer abschließen. Die meisten Versicherungspolicen schließen auch Schäden durch Sturm- und Hagel ein. Typische Sturmschäden an Gebäuden sind etwa davongeflogene Dacheindeckungen oder Schäden an Dächern und Fassaden durch umgestürzte Bäume oder abgebrochene Äste.

Ein eigenes Verschulden kann den Versicherungsschutz in Gefahr bringen. Unterlässt es ein Immobilieneigentümer zum Beispiel vor einem Sturm, die Außenmarkise einzufahren, wird seine Versicherung ihm anschließend sehr wahrscheinlich keine neue Markise bezahlen. Er hat nämlich grob fahrlässig gehandelt (Amtsgericht München, Urteil vom 14. Januar 2009, Az. 112 C 31663/08). Hier kommt es jedoch sehr auf den Vertragsinhalt an: Immer mehr moderne Versicherungsverträge schließen den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ aus. Mit dieser Regelung sichert die Versicherung ihrem Kunden zu, dass sie sich nicht auf dessen grobe Fahrlässigkeit berufen wird, um seinen Anspruch zu kürzen.

Was gilt für Wohngebäude mit Vorschäden?


Wenn ein Wohnhaus schon Vorschäden hatte, die weitere Schäden durch einen Sturm begünstigt haben, hat die Gebäudeversicherung den Sturmschaden trotzdem zu ersetzen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. In diesem Fall hatte sich bei Sturm der durch Hohlstellen geschwächte Außenputz eines Hauses gelöst (Urteil vom 12.4.2006, Az. 5 U 496/05-53).

Wann zahlt die Hausratsversicherung?


Direkte Sturmschäden am beweglichen Hausrat sind über die Hausratsversicherung versichert. Sie kann von Mietern und Eigentümern für selbst bewohnte Immobilien abgeschlossen werden. Zu entsprechenden Schäden kommt es zum Beispiel, wenn ein Fenster oder das Dach beschädigt wird und Regenwasser das bewegliche Inventar beschädigt.

Der Hausrat ist jedoch nicht gegen selbst verschuldete Schäden versichert. Lässt man bei Sturm ein Fenster offen oder Möbel im Freien stehen, bekommt man nichts. Nicht versichert sind auch auf der Terrasse stehende Gartenmöbel oder andere Gegenstände wie etwa ein Grill. Was draußen steht, sollte man daher vor einem Sturm sicher unterstellen.

Wichtig zu wissen: Jeder Versicherungsnehmer hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Er muss also alles Zumutbare dafür tun, den Schaden nach Möglichkeit gering zu halten. Es gilt zum Beispiel als zumutbar, teure Möbel und den Plasmafernseher vom zerstörten Fenster wegzurücken oder einen teuren Orientteppich beiseite zu räumen, wenn darauf von oben Wasser tropft.

Bei der Hausratsversicherung ist es besonders wichtig, den echten Wert des Hausrats zu versichern. Dies gilt besonders bei Wertgegenständen wie teurer Elektronik, Designermöbeln oder Antiquitäten. Der meist nach Quadratmetern Wohnfläche berechnete Standardbetrag der Versicherung reicht oft nicht aus. Auch sollte man Kaufbelege von Wertgegenständen aufbewahren, um später deren Wert nachweisen zu können.

Was ist eine Elementarschadenversicherung?


Zwar schützt eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung vor Schäden durch Sturm und Hagel. Sie zahlt jedoch nicht die Schäden durch unwetterbedingt überflutete Keller oder Wasserschäden durch einen Rückstau in den Abwasserleitungen. So etwas kommt bei Überschwemmungen durch Unwetter sehr oft vor. Hier hilft dann nur eine Elementarschadenversicherung. Diese schützt vor Schäden durch Naturereignisse wie beispielsweise Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben.
Sie kann als Zusatzbaustein für die Hausrats- und die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Achtung: Schäden durch einen Rückstau in Abwasserleitungen sind auch bei ihr oft nur versichert, wenn die Leitung mit einer Rückstausicherung ausgestattet ist.

Welche Versicherung deckt Schäden am Bau ab?


Risiken während der Bauphase können Bauherren mit besonderen Versicherungen absichern. Zum Beispiel können durch eine Rohbauversicherung Sturmschäden abgedeckt werden. Sie zahlt für Schäden am Rohbau selbst und auch an dem auf der Baustelle gelagerten Baumaterial. Auch Elementarschäden kann man versichern. Eine Rohbauversicherung lässt sich gesondert abschließen. Kostengünstiger ist es meist, vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossener Rohbauversicherung abzuschließen.

Sturmschaden am Auto: Was zahlt die Versicherung?


Manche Autofahrer haben für ihr Auto nur die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Nach einem Sturm haben sie Pech und gehen leer aus. Eine Teilkaskoversicherung leistet bei Sturmschäden ab Windstärke acht oder auch bei nachvollziehbaren Hagelschäden. Mit Hilfe des deutschen Wetterdienstes oder von ähnlichen Schäden in der Nachbarschaft kann der Geschädigte solche Schäden glaubhaft machen. Aber: Der Schaden muss direkt durch die Naturgewalten entstanden sein und nicht unter Mitwirkung des Fahrers.

Dazu ein Beispiel: Wenn ein Baum auf ein geparktes Auto fällt, zahlt die Teilkasko. Rammt nun aber der Fahrer einen Baum, der vor ihm auf die Straße gefallen ist, zahlt diese Versicherung nicht. Ebenso zahlt sie nicht, wenn ein Baum hauptsächlich deshalb umgefallen ist, weil er morsch war. Allenfalls bekommt der Fahrzeughalter hier den Glasbruch ersetzt. In den genannten Fällen zahlt höchstens eine Vollkaskoversicherung den kompletten Schaden.

Ein vom Wasser überflutetes Auto ist ein Fall für die Teilkasko. Wer aktiv in eine Überschwemmung hineinfährt, bekommt nichts. Auch beim Parken ist das Verhalten des Autofahrers wichtig: Stellt er sein Auto an einer besonderen Gefahrenstelle ab, zum Beispiel unter einem morschen Baum oder neben einer Baustelle mit schlecht gesicherten Gegenständen, verringert die Versicherung ihre Zahlungen. Immerhin schließen auch viele Autoversicherungen den Einwand der groben Fahrlässigkeit aus. Für ihre Kunden ist dies ein großer Vorteil.

Fälle vor Gericht: Fliegende Baustellenklos und rasende Müllcontainer


Wenn sich Gegenstände im Sturm selbstständig machen und dabei fremdes Eigentum beschädigen, haften oft ihre Besitzer. Diese haben eine Verkehrssicherungspflicht. Daher müssen sie so gut wie möglich verhindern, dass durch ihre Gegenstände andere einen Schaden erleiden.

Das Amtsgericht Ratingen befasste sich zum Beispiel mit einem vom Sturm umgeworfenen Mobilklo. Dieses hatte einen geparkten PKW getroffen. Das Gericht entschied, dass der Aufsteller des Baustellenklos den Schaden tragen musste: Er hätte die Pflicht gehabt, es vor dem Sturm zu sichern und den Standort so zu wählen, dass kein fremdes Eigentum in Gefahr sei. Der Autobesitzerin wurde aber ein Mitverschulden von 50 Prozent auferlegt, weil sie ihr Auto bei Sturm neben dem Baustellenklo abgestellt hatte (Urteil vom 21.12.1990, Az. 8 C 1768/90).

Bei Sturm machen sich nicht selten auch Müllcontainer auf Rollen selbstständig. Kollidieren sie mit geparkten Autos, hängt die Haftung stark vom Einzelfall ab. Einige Gerichte lehnen eine Haftung des Container-Eigentümers ab, wenn dieser die Feststellbremse des Containers angezogen hatte (LG Coburg, Beschluss vom 9.6.2006, Az. 33 S 38/06). War jedoch ein starker Sturm angekündigt, muss der für den Container Verantwortliche unter Umständen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen treffen.

Praxistipp


Einen Sturmschaden sollten Sie Ihrer Versicherung unverzüglich melden. Dafür setzen die Vertragsbedingungen kurze Fristen. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, kann Ihre Versicherung die Leistung verweigern. Auch muss der Versicherung meist Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens gegeben werden – und zwar, bevor Reparaturen stattfinden oder beschädigte Gegenstände entsorgt werden.
Darauf kann man höchstens im Ausnahmefall verzichten, wenn etwa ohne sofortiges Handeln Folgeschäden drohen. Auch dann sollte man aber sinnvollerweise das Vorgehen mit der Versicherung absprechen. Ein im Zivilrecht tätiger Anwalt oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie beraten oder Sie im Prozess vertreten.

(Bu)

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Wer haftet für Sturmschäden am Auto?

Sturmschaden am Auto Wer mit seinem Auto gegen einen umstürzenden Baum fährt oder auf wessen Auto Äste oder auch Dachziegel fallen, kann den Schaden über eine bestehende Teilkaskoversicherung geltend machen. Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn nachweislich Sturm mit mindestens Windstärke 8 geherrscht hat.

Welche Versicherung deckt Sturmschäden am Auto ab?

Welche Versicherung zahlt Sturmschäden? Haftpflicht-Versicherte haben bei einem Sturmschaden am Auto das Nachsehen: Einzig Voll- und Teilkasko-Versicherungen zahlen. Hier kommt es jedoch auch auf den individuellen Fall an.

Wer haftet für Sturmschäden?

Je nach Schaden und Situation greifen bei Sturmschäden die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung. Sturmschäden am Haus: Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf.

Ist Sturmschaden Teilkasko?

Wann zahlt den Sturmschaden die Teilkasko? Einen Sturmschaden am Auto zahlt die Teilkasko ab der Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) aufwärts. Das können Sie sich vom Deutschen Wetterdienst (www.dwd.de) bestätigen lassen. Eine Teilkasko zahlt auch nur unmittelbare (direkte) Sturmschäden.