Wer muss die Hecke auf der Nachbarseite schneiden?

Was tun, wenn die Hecke zu dicht steht?

Sollte Nachbars Hecke oder ein Baum dichter an der Grenze stehen, als es das Landesrecht erlaubt, können Sie verlangen, dass die Abstände eingehalten werden. Dazu müssen die Anpflanzungen je nach Landesrecht entweder zurückgeschnitten oder auf den passenden Abstand zurückgesetzt werden.

Allerdings sollten Sie sich mit Ihrer Beschwerde gegen eine Anpflanzung nicht all zu viel Zeit lassen. In den meisten Bundesländern verjährt der Anspruch auf Beseitigung innerhalb von fünf Jahren. Auch dabei gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Die Verjährungsfristen variieren zwischen zwei und sechs Jahren. Dazu kommt, dass der Beginn der Frist nicht einheitlich festgelegt ist: Mal gilt der Zeitpunkt der Pflanzung, mal der Zeitpunkt, zu dem die Maximalhöhe überschritten wurde.

Die Verjährung bleibt auch bei einem Besitzerwechsel bestehen. Wer also ein Haus kauft, hat möglicherweise keine Handhabe gegen die zu dicht stehenden Bäume auf dem Nachbargrundstück.

Überhängende Zweige und Wurzeln

Blumen und Büsche, die nicht allzu hoch sind, könnten gewöhnlich direkt am Zaun gepflanzt werden, erklärt Haus & Grund Deutschland. Zweige und Blätter sollten aber möglichst nicht auf das Nachbargrundstück hängen. Gleiches gilt für Hecken.

Wenn Zweige oder gar Wurzeln des Nachbarn, die auf das eigene Grundstück ragen, sehr stören, können Sie vom Nachbar verlangen, dass er den Überhang abschneidet. Laut § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen.

Wichtig: Allerdings verjährt dieser Anspruch in drei Jahren, beginnend mit der erstmaligen Störung. Danach haben Betroffene laut Gesetz aber immer noch die Möglichkeit, herüberragende Äste abzuschneiden, wenn der Nachbar dies trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist tut. Dieses Recht zur Selbsthilfe unterliegt nicht der Verjährung. Das gilt auch bei Hecken, die zwar auf dem Grundstück des Nachbarn stehen, aber in den eigenen Garten hinüberwachsen.

Hier laufen Sie dabei leicht Gefahr, sich schadenersatzpflichtig zu machen – wenn Sie etwa zu viel abschneiden. Es darf nämlich wirklich nur der Überhang abgeschnitten werden. Auch wer voreilig Wurzeln kappt, muss möglicherweise für den dadurch entstandenen Schaden haften. Sie müssen Ihrem Nachbarn Gelegenheit geben, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Übrigens: Teilweise können Sie die Äste auch selbst entfernen – im Sinne des im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Rechtes zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19), erklärt der BGH. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.

Mangelnder Baumbeschnitt kann teuer werden

Einem Grundstückseigentümer kann es teuer zu stehen kommen, wenn er seine Bäume und Hecken nicht korrekt beschneidet. "Er ist verpflichtet, den auf Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen", teilte das Verwaltungsgericht in Mainz sein Urteil mit (Az. 3 K 363/17.MZ). Erledige er dies nicht, könne die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung den Bewuchs selbst beschneiden lassen, die Kosten hierfür müsse der Eigentümer zahlen. In dem aktuellen Fall war einem Eigentümer über 500 Euro in Rechnung gestellt worden. Die Straßenbaubehörde hatte einen Gartenbaubetrieb mit dem Rückschnitt beauftragt.

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Ein guter Nachbar ist hilfreich. Wenn er auch noch Ihre Hecke schneidet, so sagen Sie, sei dies aber nicht in Ihrem Sinne? Wenn Sie ihm seine Hilfe verbieten und möglichen Ärger vermeiden wollen, sollten Sie die nachbarschaftliche Rechtslage kennen.

Wer muss die Hecke auf der Nachbarseite schneiden?
Provozieren Sie nicht Ihren Nachbarn. © Marcel_Erler / Pixelio

Wenn der Nachbar Ihre Hecke schneidet, kann dies eine durchaus begrüßenswerte Maßnahme sein. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Nachbar sich darüber geärgert hat, dass Ihre Hecke über den Gartenzaun gewachsen ist und er Ihnen vielleicht auch noch eine Kostenrechnung für die Entsorgung des Grünschnitts präsentiert.

Nachbar hat ein Selbsthilferecht

  • Sie müssen wissen, dass ein Nachbar ein Selbsthilferecht hat, wenn er sich von Ihrem Grundstück ausgehenden Einwirkungen auf sein Grundstück beeinträchtigt fühlt. Dies ist in § 910 BGB geregelt.
  • Danach ist Ihr Nachbar berechtigt, Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die von Ihrem Nachbargrundstück aus in sein eigenes Grundstück hineinragen, unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuschneiden.

Wer selbst schneidet, muss Frist setzen

  • Allerdings verlangt das Gesetz, das Ihnen Ihr Nachbar zuvor eine angemessene Frist gesetzt und Sie aufgefordert hat, die Hecke selbst zu kürzen. Das Ausmaß der Frist richtet sich dabei nach dem Umfang der vorzunehmenden Arbeiten und der Jahreszeit. Brütet gerade die Amsel in Ihrer Hecke, ist die Brutzeit abzuwarten. Sie brauchen auch im eiskalten Winter nichts zu veranlassen.
  • Weisen Sie den Nachbarn auch darauf hin, dass er die Hecke nur zurückschneiden darf, wenn der Überwuchs die Benutzung seines Grundstücks unmittelbar beeinträchtigt. Solange sich die Hecke nicht auf die Nutzung seines Grundstücks direkt auswirkt, muss er den Überwuchs akzeptieren.
  • Wer muss die Hecke auf der Nachbarseite schneiden?

    Wer einen Garten hat, sollte darauf achten, seine Hecke regelmäßig zu schneiden, um den Nachbar …

  • Das Gesetz verlangt nämlich eine ganz konkrete Beeinträchtigung der Nutzung. Je kleiner das Grundstück des Nachbarn ist, umso berechtigter dürfte sein Wunsch sein, den Überwuchs zu beanstanden. Dazu müssen Sie auch wissen, dass ein objektiver Maßstab anzulegen und das subjektive Empfinden des Nachbarn nicht maßgebend ist.
  • Auch müssen Sie wissen, dass der Nachbar die Hecke nur bis zur Grundstücksgrenze und nicht darüber hinaus abschneiden darf. Wenn der Nachbar die Hecke schneidet, darf er sie auch in der Höhe nur so weit abschneiden, wie seine Nutzung des Grundstücks tatsächlich beeinträchtigt ist.
  • Liegen die Voraussetzungen, also Fristsetzung und Grundstücksbeeinträchtigung, nicht vor, darf Ihr Nachbar auch keinen Kostenersatz für die Grünschnittentsorgung von Ihnen fordern.

Für die Hecke gelten Grenzabstände

  • Aber auch Sie sind in der Pflicht! In allen deutschen Bundesländern gibt es Nachbarrechtsgesetze, die den Abstand von Pflanzen an Grundstücksgrenzen regeln. Die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Im Baden-Württemberg beispielsweise müssen Sie bei einer Hecke bis 1,80 m Höhe einen Grenzabstand von 0,50 m einhalten. In Nordrhein-Westfalen verlangt das Gesetz bei Hecken über 2 m Höhe ein Grenzabstand von 1 m.
  • Beachten Sie, dass Bambus meist nicht als Hecke bewertet wird, sondern den Gehölzen gleichgestellt wird. Der Grenzabstand ist dann noch größer anzusetzen.
  • Wie die Situation auch immer ist: Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens und unter Berücksichtigung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Heckenwuchs immer auf Ihr Grundstück beschränkt ist und der Nachbar keinen Anlass hat, einen Überwuchs zu beanstanden.

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Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Anpflanzungen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zu beseitigen oder zu versetzen bzw. Hecken zurückzuschneiden sind.

Wie Hecke schneiden erst oben oder Seite?

Eine Hecke wird in der Regel von oben nach unten geschnitten. Führen Sie die Heckenschere stets parallel zur Hecke, damit Sie nicht aus Versehen „Löcher“ in die Hecke schneiden.

Wer muss die Hecke schneiden Niedersachsen?

Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden. (1) Bäume, Sträucher oder Hecken mit weniger als 0,25 m Grenzabstand sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Der Nachbar kann dem Eigentümer die Wahl lassen, die Anpflanzungen zu beseitigen oder durch Zurückschneiden auf einer Höhe bis zu 1,2 m zu halten.

Bis wann darf man Hecken schneiden in der Schweiz?

Aus diesem Grund ist im Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ein Heckenschnittverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September verankert. [1] Wir alle müssen in diesen Monaten besondere Rücksicht auf die Tiere und ihre Jungen nehmen.