Gesamtschule Weierheide / Abt. III Oktober 2014 Show
Informationen zur gymnasialen Oberstufe(APO GOSt ab Abiturjahrgang 2014) AllgemeinesDie gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Jahrgang 11) und die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13). Die Höchstverweildauer beträgt 4 Jahre, das heißt, nur ein Jahrgang kann wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Abiturprüfung kann sich die Höchstverweildauer verlängern. Beim Eintritt in die Oberstufe dürfen SchülerInnen das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab dem Schuljahr 2011/12 gilt für alle SchülerInnen eine Belegverpflichtung von 102 (Bandbreite 100 – 104) Wochenstunden während ihrer Sek-II-Laufbahn. Das bedeutet im Regelfall eine Belegpflicht von 34 Wochenstunden pro Schuljahr. Um sicherzustellen, dass alle SchülerInnen diese Belegpflicht erfüllen können, werden vor Beginn der Jahrgangsstufe 11 schon die Kurse für alle drei Jahre gewählt. Umwahlen sind nur möglich, wenn die Schullaufbahn davon nicht beeinträchtigt wird. Neu ab Schuljahr 2013/14: Die Bandbreite fällt weg, die SchülerInnen müssen in Jg. 11 34 Stunden belegen und in der Qualifikationsphase im Durchschnitt 34 Std (d.h. es dürfen z.B. in 12 36 Std sein und in 13 32). Kurse in Jahrgang 11Alle Kurse in Jahrgang 11 sind Grundkurse (3-stündig; neu einsetzende Fremdsprache 4-stündig). Folgende Kurse sind zu belegen:
In Jahrgang 11 werden zweistündige Vertiefungskurse in Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten. Diese dienen der Förderung von SchülerInnen, bei denen Defizite im Kernfachbereich bestehen. Über die Zuweisung zu Vertiefungskursen entscheidet die Schule auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs. SchülerInnen können bis zu 4 Halbjahreskurse in den Vertiefungsfächern belegen. Vertiefungskurse werden nicht benotet, sondern durch eine qualifizierende Zeugnisbemerkung dokumentiert. Jede/r SchülerIn belegt mindestens 10 Grundkurse plus zwei Vertiefungsfächer oder 11 Grundkurse plus einem Vertiefungsfach oder einen weiteren Grundkurs. Fremdsprachen und NaturwissenschaftenJede/r SchülerIn muss von Jahrgang 11 bis Jahrgang 13 entweder zwei Fremdsprachen oder zwei Naturwissenschaften durchgängig belegen. Alle SchülerInnen müssen in ihrer Schullaufbahn insgesamt zwei Fremdsprachen belegen. Englisch ist bei uns Pflichtfach bis zum Abitur. SchülerInnen, die von Jahrgang 6 bis 10 Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, haben die Pflichtbedingungen für die zweite Fremdsprache erfüllt. SchülerInnen, die von Jahrgang 8 an eine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen diese bis Ende 11 fortführen (bei uns Spanisch oder Latein). Daraus ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten in der Sek. II:
KlausurenAlle Klausuren in Jahrgang 11 sind zweistündig. Längere Klausuren lässt die APO GOSt nicht zu. In D,M, FS finden pro Halbjahr zwei Klausuren statt (Pflichtbelegung), in den Natur- und Gesellschaftswissenschaften je eine. Ein natur- sowie ein gesellschaftswissenschaftliches Fach muss schriftlich belegt werden. Wer zwei Fächer der Gruppe belegt, kann im ersten Halbjahr das eine und im zweiten Halbjahr das andere schriftlich belegen. In Deutsch und Mathematik wird die zweite Klausur in 11/II zentral gestellt. Wegfall der Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende der Jahrgangsstufe 11 und Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 Ein Schüler / eine Schülerin wird in die Jahrgangsstufe 12 versetzt auf der Grundlage der Noten in der Jahrgangsstufe 11/II (neun Kurse des Pflichtbereichs sowie ein Kurs des Wahlbereichs (APO GOSt §8 Abs. 2 und 4)). Im Falle einer bis zum Ende von Jahrgang 11 fortgeführten Fremdsprache (bei uns im Moment Spanisch ab 8 und Latein ab 8) tritt diese an die Stelle des Wahlkurses. Versetzt wird, wer in den o.g. zehn Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt hat. Zulässig ist ein ‚mangelhaft’, wobei im Falle der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch ein Ausgleich durch ein ‚befriedigend’ in einem anderen Fach dieser Gruppe nötig ist. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich. Eine Nachprüfung ist möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung um eine Notenstufe in einem Fach genügt, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich, wenn die Jahrgangsstufe bereits wiederholt wurde. Ab dem Schuljahr 2011/12 fällt der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Jahrgang 11 weg. Kurse in Jahrgang 12 und 13In Jahrgang 12 sind 2 Leistungskurse und mindestens 6 (oft 7) Grundkurse zu belegen. Alle gewählten Fächer müssen schon in Jahrgang 11 belegt worden sein. Alle Fächer, die für eine/n SchülerIn als Abiturfächer in Frage kommen, müssen ab 12 schriftlich belegt werden. Leistungskurse sind fünfstündig. Bei uns werden im Moment Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte und Mathematik angeboten. Grundkurse sind dreistündig (Fremdsprache 11 ist weiterhin vierstündig). Das Fächerangebot richtet sich nach dem in Jahrgang 11, wobei Spanisch 8 im Jahrgang 12 nicht fortgesetzt wird. Folgende Pflichtkurse sind zu belegen (LK oder GK):
Jede/r SchülerIn wählt außerdem aus dem Angebot der Schule einen handlungs- und anwendungsorientierten Projektkurs. Dieser wird als doppelstündiger Jahreskurs angeboten und kann als doppelte Grundkursleistung in die Abiturqualifikation eingebracht werden. Besonderheit im Bereich der GesellschaftswissenschaftenWenn Philosophie als Religions-Ersatzfach gewählt wird und gleichzeitig Abiturfach sein soll, muss Geschichte oder SoWi durchgängig belegt werden. Klausuren und FacharbeitenEs werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. LK-Klausuren sind fünfstündig, GK-Klausuren dreistündig. Alle LKs sowie alle geplanten Abiturfächer sind schriftlich zu belegen. Deutsch, Mathematik, eine FS sowie auf jeden Fall die neu einsetzende FS sind schriftlich zu belegen. SchülerInnen mit zwei Naturwissenschaften als Pflichtfach müssen eine davon schriftlich belegen; SchülerInnen mit zwei Fremdsprachen als Pflichtfach belegen beide schriftlich. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird in den modernen Fremdsprachen eine Klausur der Qualifikationsphase durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Zum Halbjahr können Klausuren, die nicht Pflicht sind, abgewählt werden. Das entsprechende Fach ist dann nicht mehr als Abiturfach wählbar. Es gibt keine Klausuren in Projektkursen und im Fach Sport. Durch die Belegung eines Projektkurses entfällt die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit. Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende der Jahrgangsstufe 12Beim Verlassen der gymnasialen Oberstufe kann eine Fachhochschulreife (schulischer Teil) bescheinigt werden, wenn folgende Bedingungen in der Jahrgangsstufe 12 erfüllt sind:
Die Gesamtpunktzahl – mindestens 95, höchstens 285 Punkte – die sich aus der Bewertung der 4 Leistungskurse und 11 Grundkurse ergibt, wird in eine Durchschnittsnote umgerechnet. Hat eine Schülerin oder ein Schüler im ersten Durchgang die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) erfüllt und verlässt die gymnasiale Oberstufe nach einem Wiederholungsjahr mit dem Abgangszeugnis, so können diese Voraussetzungen auch nach einem gegebenenfalls nicht erfolgreichen Wiederholungsjahr auf dem Abgangszeugnis bescheinigt werden. Für abgehende Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 13.1 oder 13.2 die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben wollen, gelten die genannten Bedingungen mit der Maßgabe, dass die Gesamtqualifikation insgesamt in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht wurde. Kurse in Jahrgang 13In Jahrgang 13 werden die o.g. Kurse aus 12 fortgesetzt. Das Fach Religion fällt weg. SchülerInnen, die keinen durchgängigen Kurs in Geschichte belegt haben, belegen einen dreistündigen Zusatzkurs Geschichte in 13/I und 13/II. SchülerInnen, die keinen durchgängigen Kurs in SoWi belegt haben, belegen einen dreistündigen Zusatzkurs SoWi in 13/I und 13/II. In 13/I belegen die SchülerInnen je einen Vertiefungskurs in zweien der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik (Näheres dazu siehe Wahl der Abiturfächer). Wahl der AbiturfächerZu Beginn von 13/I wählen die SchülerInnen ihre Abiturfächer. Drei Bereiche müssen abgedeckt werden: das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden), das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld, sowie das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische. Zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache müssen unter den Abiturfächern sein. Jede/r SchülerIn belegt in den beiden Fächern ihrer / seiner Wahl jeweils ein Halbjahr (13.I und 13.II) einen Vertiefungskurs zur Aufarbeitung von fachmethodischen Inhalten im Hinblick auf die Abiturprüfung. SchülerInnen, die die Abiturprüfung in Französisch oder Spanisch ablegen wollen, nehmen am Vertiefungskurs Englisch teil oder belegen (je nach Schullaufbahn) keinen zweiten Vertiefungskurs. Klausuren in Jg. 13Die Pflichtbedingungen aus 12 bleiben in 13/I bestehen. Klausuren, die nicht zum Pflichtbereich gehören, können abgewählt werden (siehe 12/II). In 13/II werden Klausuren nur noch im 1. bis 3. Abiturfach geschrieben (Abitur-Vorklausuren) sowie in der in Jahrgang 11 neu einsetzenden Fremdsprache. Der Weg zum AbiturDer Erwerb des Abiturs ist an eine Gesamtqualifikation gebunden, die aus zwei Bereichen besteht: Block I enthält die Leistungen aus der Qualifikationsphase, das heißt der vier Halbjahre 12/I, 12/II, 13/I, 13/II. Grundsätzlich werden alle Pflichtkurse in die Qualifikation eingebracht, wobei je nach Laufbahn die Möglichkeit besteht, Kurse zu streichen. Insgesamt sind 35 bis 40 Kurse einbringungspflichtig (8 Leistungskurse, 27 bis 32 Grundkurse), darunter alle vier Halbjahreskurse in den Abiturfächern. Projektkurse können eingebracht werden, Vertiefungskurse nicht. Grundkurse werden mit einfacher, Leistungskurse mit zweifacher Wertung eingebracht. Zur Qualifikation dürfen bei einer Einbringung von 35 bis 37 Kursen nicht mehr als sieben, bei einer Einbringung von 38 bis 40 Kursen nicht mehr als acht Kurse im Defizitbereich (d.h. 4 oder weniger Punkte) liegen – in beiden Fällen dürfen darunter nicht mehr als drei Leistungskurse sein. Zur Qualifikation müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein – maximal sind 600 Punkte erreichbar. Block II enthält die Leistungen in der Abiturprüfung, d.h. die Prüfungsergebnisse des ersten bis vierten Abiturfachs. Im ersten bis dritten Fach wird schriftlich mit zentral gestellten Aufgaben geprüft, im vierten Fach mündlich. Je nach Ergebnis der schriftlichen Prüfung kann sich zusätzlich die Notwendigkeit von mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach ergeben. Im Block II sind maximal 300 Punkte erreichbar; insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein. Die Punkte ergeben sich aus den Prüfungsergebnissen in fünffacher Wertung. Zwei der vier Fächer, darunter mindestens ein Leistungskurs, müssen mit mindestens 25 Punkten abgeschlossen sein. Bei Nichtbestehen oder Rücktritt von der Prüfung kann die Abiturprüfung einmal wiederholt werden, auch wenn sich daraus eine Überschreitung der maximalen Verweildauer von vier Jahren ergibt. Für weitere Informationen siehe http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO_GOSt_Oberstufe2011.pdf Wie nennt man den Abschluss nach der 12 Klasse Gymnasium?Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (das "Voll"-Abitur) ist das Zeugnis, das man nach dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe am Gymnasium erhält.
Was hat man nach der 12 Klasse?Die Fachoberschule (FOS) ist eine Schulform, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach der 12. Klasse mit der Fachhochschulreife und bei Einrichtung einer 13. Klasse mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt.
Wie nennt man den Abschluss nach der 12?Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife schon geschafft. Den schulischen Teil können Sie aber auch nachholen.
Wann hat man das Fachabitur in Niedersachsen?Für das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen folgende Bestimmungen: Der Abschluss kann frühestens nach zwei Halbjahren in der Qualifikationsphase erlangt werden, also frühestens nach Jahrgang 11 (G8) bzw. nach Jahrgang 12 (G9).
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