Wie funktioniert die Rückabwicklung bei VW?

Soweit ein Autokäufer einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, kommt es zwingend zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dem Verkäufer steht hier kein Wahlrecht zu. Er muss den Kfz-Kaufvertrag rückabwickeln. Weigert er sich, kann er durch die Einschaltung eines Gerichts dazu gezwungen werden.

Die Rückabwicklung - auch Wandlung genannt - findet nur im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer statt. Der Verkäufer muss unabhängig davon, ob er für den zum Rücktritt berechtigenden Mangel verantwortlich ist, den Kaufpreis gegen Rückgabe des KFZ zurück zahlen. Dies ist auch dann der Fall, wenn beispielsweise das KFZ aufgrund des Mangels in einen Unfall verwickelt war und nunmehr nur im erheblich verschlechterten Zustand zurückgegeben werden kann.

Der Weg bis zur Rückabwicklung

Der Käufer sollte, sobald er die ersten Probleme an seinem KFZ festellt, darauf achten, dass diese möglichst genau dokumentiert werden und im Falle eines außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Streits mit dem Verkäufer beweisbar sind. Zwar gilt - wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist - die Vermutung, dass Mängel, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zeigen, bereits bei Übergabe des KFZ bestanden haben. Diese Vermutung gilt aber nicht ohne Einschränkungen. Zudem muss der Zurücktretende beweisen, dass ihm das Rücktrittsrecht tatsächlich zusteht. Daher sollten Mängel unbedingt durch sachverständige Personen, bspw. in einer Werkstatt überprüft und protokolliert werden. Besuche in der Werkstatt, Gespräche und Absprachen mit dem Verkäufer sollten zudem schriftlich dokumentiert werdenoder im Beisein von Zeugen statt finden.

Hat der Käufer einen Mangel festgestellt, muss dieser gegenüber dem Verkäufer angezeigt und ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Nacherfüllung gegeben werden. Der Verkäufer hat ein Recht darauf, Mängel zunächst selbst zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Lässt der Käufer selbst Mängel beseitigen, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit hierfür gegeben zu haben, bleibt er auf den hierbei entstandenen Kosten sitzen und risikiert sein Rücktrittsrecht.

Erst wenn der Verkäufer bei der Mangelbehebung scheitert oder diese trotz nachweislich bestehender Mängel verweigert, kann der Rücktritt erklärt werden.

Der Rücktritt muss vom Käufer gegenüber dem Verkäufer -idealerweise schriftlich- erklärt werden. Aus dieser Erklärung muss eindeutig und bedingungsfrei hervorgehen, dass der Käufer die Rückabwicklung - die Wandlung - des Kaufvertrages mit der Folge der Rückgabe der gegenseitig erbrachten Leistungen begehrt. Auch hier kann der Käufer im Hinblick auf einen möglichen Rechtsstreit auf Nummer sicher gehen, indem er sich den Zugang der Rücktrittserklärung bestätigen lässt.

Oft wird dem Verkäufer daran gelegen sein, den Kaufvertrag aufrecht zu erhalten. Er wird dann möglicherweise einwenden, es handele sich bei den angezeigten Mängeln entweder um bloße Verschleißerscheinungen oder um lediglich unerhebliche Mängel. Einige Verkäufer greifen auch zu"Hinhaltetaktiken" und versuchen die Verantwortlichkeit beispielsweise auf den Hersteller abzuwälzen. Manchmal wird sogar behauptet, die Rückabwicklung sei nur möglich, wenn der Hersteller dies "genehmige". In solchen Fällen kann ein rechtsanwaltliches Schreiben Druck auf den Verkäufer ausüben und ihn zur rechtmäßigen Rückabwicklung bewegen. Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage.

Zudem wird regelmäßig eine Nutzungsentschädigung für die Wertminderung des KFZ durch die Benutzung geltend gemacht werden. Ob und in wie weit der Käufer tatsächlich zu einer solchen Entschädigung verpflichtet ist, kann sich der Käufer in den meisten Fällen selbst ausrechnen. Einen Überblick über die Nutzungsentschädigung erhalten Sie hier.

In einigen Fällen kann hierfür aber die Beauftragung eines Sachverständigen erforderlich werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, helfen wir Ihnen gern weiter.

Nachdem das Vorliegen von erheblichen Mängeln am KFZ notfalls gutachterlich festgestellt wurde, erfolgt die praktische Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Käufer muss das KFZ normalerweise nicht zum Händler zurück bringen. Vielmehr muss sich der Verkäufer das Fahrzeug am Wohnort -oder dem Ort, an dem sich das KFZ vertragsgemäß befindet- des Käufers abholen. Natürlich können Käufer und Verkäufer auch einen anderen Rückgabeort vereinbaren. Die Kosten für die Rückabwicklung zahlt der Verkäufer. Üblicherweise wird ein Termin vereinbart, an welchem der Verkäufer das Fahrzeug abholen und den Kaufpreis (möglicherweise abzüglich der Nutzungsentschädigung) zurückzahlen wird. Auch hier sollten Gesprächsinhalte und Termine im besten Falle schriftlich festgehalten werden.

Die Rückgewähr erfolgt nur "Zug um Zug". D.h. übergibt der Käufer nicht das Fahrzeug an den Verkäufer, bekommt er auch den Kaufpreis nicht zurück erstattet.

Auch die Rückgabe sollte protolliert werden. In einem solchen Übergabeprotokoll kann die Übergabe selbst und auch der Zustand des KFZ festgehalten werden. So vermeidet der Käufer, dass der Verkäufer nachträglich angeblich durch ihn verursachte Schäden "feststellt" und einen Ersatz hierfür fordert.

Die Kosten für die rechtmäßige Rückabwicklung zahlt Verkäufer. Der Käufer kann die ihm bereits entstandenen Kosten im Wege des Schadenersatzes vom Verkäufer zurück verlangen, wenn sich durch das Gutachten die Berechtigung zum Rücktritt bestätigt. Soweit der Käufer eine Rechtschutzversicherung hat, trägt diese normalerweise zunächst alle für ihn entstehenden Kosten, inklusive Rechtsanwalts-, Fahrt-, Gutachter- und notwendigenfalls Gerichtskosten.

Wie wird die Entschädigung von VW berechnet?

Nach Ansicht der meisten Gerichte ist eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu zahlen. Diese berechnet sich nach der folgenden Formel: Gefahrene Kilometer / gewöhnliche Gesamtlaufleistung (im Mittel 250.000 km, bei kleineren Fahrzeugen etwa 200.000 km, bei großen 300.000 km) * Kaufpreis.

Was passiert mit den zurückgekauften VW?

Volkswagen hat Dutzende gigantische Parkplätze in den USA gemietet, um Hunderttausende im Dieselskandal zurückgekaufte Autos abzustellen. Das Blech glüht in der Hitze der Wüste: VW mietet in den USA gigantische Parkplätze, um Hunderttausende wegen der Abgasaffäre zurückgekaufte Wagen abzustellen.

Wie hoch ist die nutzungsentschädigung VW?

Lebensdauer des Wagens wurde auf 250.000 km festgelegt. Die Nutzungsentschädigung beläuft sich somit auf 800 Euro, wenn die Käuferin sich dazu entscheidet, nach zwei Jahren das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis dafür zu verlangen.

Wie hoch ist Schadensersatz bei Dieselskandal?

Bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ist laut Kanzlei als Schadenersatz wegen der Lieferung des Autos mit einer illegalen Motorsteuerung drin – ohne den Wagen zurückgeben zu müssen. Klar: Je mehr Kilometer die Wagen schon gefahren haben, desto weniger Schadenersatz ist noch möglich.