Wie hoch ist die grundrente in deutschland

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Die Grund­rente wird anhand bestimmter Entgelt­punkte auf dem Renten­konto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbs­lebens gesammelt haben. Für ein Jahr Rentenbeiträge mit Durch­schnitts­verdienst (2022: 38 901 Euro) bekommen Versicherte in den alten Bundes­ländern einen Entgelt­punkt, in den neuen Bundes­ländern etwas mehr. Die erworbenen Entgelt­punkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgelt­punkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die einen höheren Beitrag gezahlt haben, auch eine höhere Gesamt­rente bekommen.

Wer zwischen 33 und 35 Jahren Grund­renten­zeiten vorweisen kann, bekommt einen kleineren Zuschlag. Bei 33 Jahren werden die Entgelt­punkte auf maximal 0,4 Entgelt­punkte hoch­gewertet. Für jeden zusätzlichen Monat erhöht sich die Aufwertung – bis auf maximal 0,8 Entgelt­punkte bei 35 Jahren.

Allzu viel sollten Rentne­rinnen und Rentner nicht erwarten. Im Durch­schnitt wird der Zuschlag laut Renten­versicherung bei rund 75 Euro im Monat liegen. Im Optimalfall sind jedoch knapp 420 Euro möglich.

Einkommensan­rechnung bei der Grund­rente

Wie hoch ist die grundrente in deutschland

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Ist das Einkommen im Ruhe­stand trotz nied­riger gesetzlicher Rente ordentlich, etwa durch einen Job oder Miet­einkünfte, zahlt die Rentenkasse den Zuschlag nicht oder nur teil­weise. Die volle Grund­rente wird nur an Rentne­rinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Frei­betrag von 1 250 Euro für Allein­stehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt. Dieser Frei­betrag soll jähr­lich angepasst werden.

Der Einkommens­frei­betrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (Gehalt, Renten, Betriebsrenten, Miet­einkünfte und ähnliches) inklusive zu versteuernder Kapital­erträge. Der steuerfreie Anteil der Rente wird hinzugerechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Brutto­einkommen. Das Finanz­amt berück­sichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel Werbungskosten und Sonderausgaben.

Liegt das berück­sichtigte Einkommen ober­halb des Frei­betrags, wird das darüber­liegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grund­rente ange­rechnet. Das soll durch einen auto­matischen Daten­abgleich mit dem Finanz­amt passieren.

Über­steigt das Einkommen bei Allein­stehenden 1 600 Euro und bei Ehepaaren 2 300 Euro, wird das Einkommen darüber zu 100 Prozent ange­rechnet.

Einkommen zwei Jahre später ange­rechnet

Ein Aspekt der Einkommensan­rechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird: Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres. Für 2022 wird also das Einkommen von 2020 ange­rechnet. Das liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für Neurentner 2022 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2020 vorliegt. Wer also 2022 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.

Es muss jedoch laut Arbeits­ministerium keine Rentnerin und kein Rentner eine Steuererklärung abgeben, um eine Grund­rente zu erhalten, wenn sie oder er nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist. Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, würden nur die Renten­einkommen und Versorgungs­bezüge mit pauschalen Abzügen berück­sichtigt.

Heirat kann Grund­rente verhindern

Bei Paaren, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, wird das Einkommen einzeln betrachtet. Ein Partner könnte also hohe Einkommen haben, ohne dass die Grund­rente des anderen Part­ners davon betroffen ist. Heiraten die beiden, würde der Grund­renten­zuschlag entfallen, da nun das Einkommen des Paares ­betrachtet würde – unabhängig davon, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen.

Beispiel­rechnung für die Grund­rente alte Bundes­länder

Das System der Grund­rente ist kompliziert. Deshalb hier einige Beispiele zur Verdeutlichung:

Ein Rentner aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet, er hat also halb so viel wie der Durch­schnitt verdient. Das entspricht aktuell einem Jahres­gehalt von 19 451 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt damit 720 Euro. Durch die Grund­rente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgelt­punkte zusätzlich (378 Euro). Damit kommt er insgesamt auf die Maximal­erhöhung von 0,8 Entgelt­punkten. Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 331 Euro betragen. Als neue Rente bekäme er 1 051 Euro.

Angenommen, der allein­lebende Kölner Beispiel-Rentner arbeitet nebenbei und kommt so zusammen mit seiner Rente auf ein monatliches anrechen­bares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro. Nach Abzug des Frei­betrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent – 90 Euro – von seiner ursprüng­lichen Grund­rente von 331 Euro abge­zogen. Der Zuschlag durch die Grund­rente würde dann nur noch 241 Euro betragen (331 Euro – 90 Euro).

Beispiel­rechnung: Grund­rente für die neuen Bundes­länder

Eine Rentnerin aus Chemnitz hat 40 Jahre lang 0,75 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet. Ihre gesetzliche Rente beträgt damit etwa 1 061 Euro. Durch die Grund­rente bekäme sie für 35 Jahre 0,05 Entgelt­punkte zusätzlich. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent wären das 54 Euro.

Angenommen, sie würde nebenbei arbeiten und wie der Rentner im Beispiel oben auf 1 400 Euro monatlich anrechen­bares Einkommen kommen, würden ihr theoretisch ebenfalls 90 Euro abge­zogen. Ihre Grund­rente von 54 Euro entfällt damit.

Beispiel­rechnung: Fehlende „Grund­rentenbe­wertungs­zeiten“

Eine Rentnerin in Braun­schweig hat 35 Jahre gearbeitet und 5 Jahre Kinder erzogen. Während ihres Arbeits­lebens hat sie die ersten 20 Jahre 0,6 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet und danach 15 Jahre nur noch 0,25 Prozent (monatlich 25 Prozent des Durch­schnitts­entgelts). Ihre Rente beträgt damit inklusive Kinder­erziehungs­zeiten 855 Euro.

Sie hat Anspruch auf eine Grund­rente, allerdings werden nur die 20 Jahre mit 0,6 Entgelt­punkten für die Berechnung heran­gezogen. Die 15 Jahre mit dem geringeren Gehalt entfallen für die Berechnung. Sie bekommt also für 20 Jahre 0,2 Entgelt­punkte hinzu. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent sind das 126 Euro Grund­renten­zuschlag.

Keine Vermögens­prüfung bei Grund­rente

Anders als beim Einkommen spielt die Höhe des Vermögens bei der Grund­rente keine Rolle. Eine Vermögens­prüfung findet nicht statt. Versicherte können also Grund­rente erhalten, auch wenn sie Haus, Land, Goldbarren oder andere größere Vermögens­werte haben.

Frei­betrag beim Wohn­geld

Damit die Grund­rente keine negative Auswirkung auf einen eventuellen Bezug von Wohngeld hat und damit wirkungs­los würde, gibt es hier einen Frei­betrag. Wohn­geld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutztem Wohn­eigentums für Menschen mit nied­rigen Einkünften. Gerade in Groß­städten sind viele Rentne­rinnen und Rentner auf Wohn­geld angewiesen. Durch den Frei­betrag wird die gesetzliche Rente, einschließ­lich der Grund­rente, beim Wohn­geld nicht voll als Einkommen ange­rechnet.

Der Frei­betrag wird je nach Einkommen individuell berechnet und beträgt mindestens 100 Euro und maximal 224 Euro. Frei­beträge soll es auch bei der Grund­sicherung für Arbeits­suchende, in der Hilfe zum Lebens­unterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geben. Die Frei­beträge gelten, wenn mindestens 33 Jahre Grund­renten­zeiten vorhanden sind.

Ist die Grundrente von 1250 € Brutto oder Netto?

Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2022 monatlich rund 973 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.

Wie hoch ist Grundrente 2022?

Für alleinstehende Person beträgt dieser Freibetrag 1.317 Euro (ab Juli 2022) – das entspricht dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Ehepaar muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen. Das entspricht dem 57,03fachen des aktuellen Rentenwerts.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?

Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben. Rentnerinnen und Rentner, die sehr wenig Rente erhalten, haben aber gegebenenfalls Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Wer bekommt 418 Euro Grundrente?

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? Den vollen Aufschlag von 418 Euro pro Monat erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.