Wie kann ich Fahrtkosten steuerlich absetzen?

Folgende Fahrten können Arbeitnehmer noch neben ihren täglichen Pendelfahrten zur Arbeit steuerlich absetzen:

  • Außergewöhnliche Belastungen: Fahrtkosten zum Arzt sind mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar.
  • Doppelte Haushaltsführung: Für die erste und letzte Fahrt zu Beginn und zum Ende einer doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzen. Familienheimfahrten lässt das Finanzamt nur einmal pro Woche mit der Entfernungspauschale zum Abzug zu. Auf Antrag kann der Arbeitnehmer auch mehr Fahrten pro Woche geltend machen, wenn er dafür auf den Abzug der Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort als Werbungskosten verzichtet (sogenannte Vielpendleroption).
  • Fortbildung: Fahrtkosten zu einer beruflichen Fortbildung sind mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar.
  • Arbeitsmittel: Fahrten des Arbeitnehmers, um etwa einen beruflich genutzten Schreibtisch oder Fachliteratur zu kaufen, können mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Arbeitszimmerbeschränkung gilt hierbei nicht.
  • Reisekosten: Bei beruflich veranlassten Reisen sind entweder die tatsächlichen Kfz-Kosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar. Zusätzlich zählen Parkgebühren und Unfallkosten.
  • Bewerbung: Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch kann mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
  • Umzug: Abzugsfähig sind die Fahrtkosten für einen beruflich veranlassten Umzug mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Auch die Fahrten für Suche und Besichtigung der neuen Wohnung dürfen angesetzt werden.

Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Steuerrechner


Pendlerpauschale: Geben Sie die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz an und tragen Sie ein, wie oft Sie den Arbeitsplatz im Jahr aufgesucht haben. Bei einer normalen Fünf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Sie Fahrtkosten abziehen können.

Weitere Informationen zum Thema Fahrtkosten absetzen

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Als Arbeitnehmer können Sie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Fahrtkosten absetzen. Es gilt ein pauschaler Ansatz von 0,30 € je Kilometer. Dabei ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.

Fahren Sie mit Ihrem eigenen Pkw, kann statt der kürzesten auch die verkehrsgünstigste Straßenverbindung zu Grunde gelegt werden. Diese Strecke muss dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein, d.h. der Verkehrsfluss ist schneller als auf der kürzesten Strecke – aufgrund der Streckenführung, Schaltung von Ampeln, Entstehen von Staus und ähnlichem.

Alternativ kann Ihnen der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstatten. Dies bleibt für Sie abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten pauschal versteuert. Sie können auch Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die erstatteten Fahrtkosten zahlen. Dann lassen sich die Fahrtkosten noch in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei einer abgabefreien Erstattung können Sie die Fahrtkosten nicht mehr in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Letztendlich lohnt der Ansatz erst richtig, wenn Sie mit den gesamten Werbungskosten über den Betrag der Arbeitnehmerpauschale von 1.000 € kommen.

Sind Sie nicht mit Ihrem eigenen Pkw zur Arbeit gefahren, wird die Kilometerpauschale auf 4.500 € gedeckelt. Die Begrenzung auf diesen Höchstbetrag gilt bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrten mit Motorrad, Moped, Mofa, Motorroller, Fahrrad, Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sowie für Fußgänger.

Bei einer Fahrgemeinschaft können Fahrer und Beifahrer Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Für alle Teilnehmer der Fahrgemeinschaft ist der kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Weg anzusetzen.

Sie können auch die tatsächlichen Kosten angeben, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln ganz oder teilweise zur Arbeit gefahren sind. Die Kosten der BahnCard der DB sind Werbungskosten. Sie müssen die BahnCard jedoch zumindest auch für in Betracht kommende Werbungskosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit oder Dienstreisen einsetzen. Voraussetzung für den Abzug der Kosten einer BahnCard 50 oder BahnCard 100 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist, dass die Kosten der BahnCard durch die Ersparnis kompensiert werden.

Fahrtkosten auf Dienstreisen

Wird für Dienstreisen ein Pkw gestellt, können weder Unternehmer noch Arbeitnehmer Fahrtkosten geltend machen. Denn diese Fahrtkosten mindern bereits den Gewinn des Betriebs. Muss der Unternehmer oder auch Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug für die Dienstreisen nutzen, kann er für die gefahrenen Kilometer je Kilometer 0,30 € geltend machen. Daher ist es in diesen Fällen wichtig die dienstlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren.

Fahren Sie mit dem privaten Fahrzeug Morgens immer zu anderen Kunden (z.B. Außendienstmitarbeiter), handelt es sich dabei um Reisekosten, nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In diesem Fall können Sie die tatsächlichen Kilometer (Entfernungskilometer) ansetzen. Nur wenn der Kunde immer gleich bleibt, wird dessen Unternehmen (nach drei Monaten) als Arbeitsstätte angesehen und die Kosten somit wieder gedeckelt.

Werden Fahrtkosten hin und Rückfahrt absetzbar?

Wer mit dem Auto fährt, kann die Kilometerpauschale nutzen. Sie gilt für Hin- und Rückfahrt und beträgt 30 Cent pro Kilometer. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen kannst Du die Entfernungspauschale für jeden Weg zur jeweils ersten Tätigkeitsstätte ansetzen, wenn Du am selben Tag zwischendurch nach Hause fährst.

Wann lohnt es sich Fahrtkosten absetzen?

Die Pendlerpauschale anzugeben lohnt sich also nur, wenn Ihr errechneter Betrag die 1.000 Euro übersteigt. Das ist erst ab einem Arbeitsweg von rund 15 Kilometern der Fall (bei mehr als 222 Arbeitstagen im Jahr). Es sei denn natürlich, Sie haben weitere Werbungskosten, die Sie absetzen können.

Wie kann ich Fahrtkosten nachweisen?

Wie kann man Fahrtkosten nachweisen? Wer pro Jahr mehr als 15.000 Kilometer zurücklegt, sollte darüber Belege sammeln, um beim Finanzamt die Fahrtkosten nachweisen zu können. Als Nachweis eignen sich Rechnungen einer Werkstatt mit Kilometerstand, Belege vom TÜV bzw. Dekra und auch Tankbelege.

Kann man Fahrtkosten komplett absetzen?

Der Staat erlaubt jedem Arbeitnehmer, pauschal 1.000 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend zu machen (ab Steuerjahr 2022 sind es 1.200 Euro im Jahr). Das bedeutet, dass das Finanzamt automatisch für Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro ganz ohne Nachweise berücksichtigt.