Wie lange dauert in der Regel eine Kur?

Gut zu wissen FAQ

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unseren Fachleuten in der Beratung immer wieder gestellt werden. Klicken Sie auf den Pfeil hinter der Frage, um die Antwort zu lesen.

Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren, Väterkuren, Vater-Kind-Kuren

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten. Die Maßnahme dauert in der Regel 3 Wochen. für den Zeitraum von 3 Wochen.

Zum therapeutischen Programm gehören:

  • medizinische und ärztliche Behandlung
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ernährungsberatung
  • kreative und musische Angebote

Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen schulunterstützenden Unterricht.

Was ist eine Vater-Kind-Kur?

Die Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Väter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten. Die Maßnahme dauert in der Regel 3 Wochen.

Zum therapeutischen Programm gehören:

  • medizinische und ärztliche Behandlung
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ernährungsberatung
  • kreative und musische Angebote

Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen schulunterstützenden Unterricht. 

Was ist eine Mütterkur?

Eine Vorsorge und Rehabilitation für Mütter (Mütterkur) ist dann das Richtige, wenn Sie als Frau und Mutter alleine, ohne Mitnahme des Kindes/der Kinder, an einer solchen Maßnahme teilnehmen möchten, um Ihre Gesundheit zu stärken. Die  Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten. Die Maßnahme dauert in der Regel 3 Wochen. Um diese zu beantragen, dürfen die Kinder in der Regel nicht älter als 17 Jahre sein.

Zum therapeutischen Programm gehören:

  • medizinische und ärztliche Behandlung
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ernährungsberatung
  • kreative und musische Angebote

Was ist eine Väterkur?

Eine Vorsorge und Rehabilitation für Väter (Väterkur) ist dann das Richtige, wenn Sie als Mann und Vater alleine, ohne Mitnahme des Kindes/der Kinder, an einer solchen Maßnahme teilnehmen möchten, um Ihre Gesundheit zu stärken. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung die Kosten. Die Maßnahme dauert in der Regel 3 Wochen. Um diese zu beantragen dürfen die Kinder in der Regel nicht älter als 17 Jahre sein.

Zum therapeutischen Programm gehören:

  • medizinische und ärztliche Behandlung
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • Gruppen- und Einzelgespräche
  • psychologische Beratung
  • Entspannungsverfahren
  • Ernährungsberatung
  • kreative und musische Angebote 

Wer ist die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG-Müttergenesung)?

Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. ist ein Verband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes, dem 21 Kliniken und 350 Beratungsstellen angeschlossen sind. Sie ist der größte gemeinnützige Anbieter von Mutter- / Mutter-Kind- / Vater-/ Vater-Kind-Maßnahmen. In den uns angeschlossenen Kliniken führen jährlich rund 14.000 Mütter/Väter und 19.000 Kinder eine Maßnahme durch. Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. ist Mitglied im Deutschen Müttergenesungswerk / Elly-Heuss-Knapp-Stiftung.

Was macht die Beratungsstelle?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie zu allen Fragen von Mutter- /Mutter-Kind / Vater-/ Vater-Kind-Maßnahmen. Sie klären mit Ihnen ob die Maßnahme für die vorliegenden Probleme die passende Hilfe sein kann. Sie helfen Ihnen bei der Antragstellung, informieren über den Antragsweg, beraten Sie bei den Fragen zur Betreuung oder Mitnahme von Kindern. Sie helfen bei Bedarf bei der Finanzierung, beraten bei der Auswahl der passenden Klinik und stehen Ihnen nach der Maßnahme für weiterführende Beratung zur Verfügung.

Was kostet eine 3-wöchige Kur?

Die Kosten für die Maßnahme werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10,- € pro Tag (in der Regel 220,- €) für Erwachsene, sofern Sie nicht aufgrund der Überschreitung der Eigenanteilsgrenze von 2 % ihres Jahreseinkommens (1 % bei chronisch Kranken) befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei Finanzierungsproblemen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.

Was ist Vorsorge und Rehabilitation?

Vorsorgemaßnahmen dienen der Behandlung und Beeinflussung von Risikofaktoren, Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigungen. Damit dienen sie der Förderung und dem Erhalt der Gesundheit und sollen einem Fortschreiten einer drohenden Krankheit entgegenwirken.

Rehabilitation kommt in Betracht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur eine vorübergehende im Alltag bedeutende Funktionsstörung vorliegt oder eine Beeinträchtigung der Teilhabe im Alltag droht.

Was ist das Deutsche Müttergenesungswerk?

Das Deutsche Müttergenesungswerk ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Ihre Aufgabe ist es, über die Idee der Müttergenesung in der Öffentlichkeit zu informieren, Beihilfe zu den Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für bedürftige Mütter und Zuschüsse zur Erhaltung und Errichtung von Einrichtungen zu gewähren sowie die Trägergruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Darüber hinaus setzt sich das Müttergenesungswerk auch als Interessensvertreterin in Gesellschaft und Politik für die Gesundheit von Müttern ein.  

www.muettergenesungswerk.de

Wann habe ich Anspruch auf eine Kur?

Voraussetzung ist, dass Gesundheitsstörungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einer ärztlichen Verordnung bestätigt wird. Antrag und Verordnung gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Eine erneute Antragstellung ist in der Regel nicht vor Ablauf von 4 Jahren möglich.

Häufig tragen Frauen neben ihrer beruflichen Tätigkeit die Hauptlast in der Familie. Insbesondere wenn Probleme mit den Kindern, in der Ehe, mit dem Geld, den Wohnverhältnissen oder durch Pflege von Angehörigen auftreten, kann dies zu körperlichen Erkrankungen, Erschöpfungszuständen oder psychischen Erkrankungen führen. Dann bietet die Kur die Möglichkeit zur Behandlung der Störungen und Erkrankungen. 

Können wir als Familie zur Kur fahren?

Mutter-, Mutter-Kind- und Vater-/ Vater-Kind-Maßnahmen werden in unseren Mitgliedskliniken als geschlechtsspezifische Vorsorge- und Rehamaßnahmen durchgeführt. Aus diesem Grunde gibt es Kliniken für Frauen, Kliniken für Frauen mit ihren Kindern oder spezielle Gruppen nur für Väter mit ihren Kindern oder spezielle Vätermaßnahmen. Familienmaßnahmen (Mutter, Vater, Kinder) werden in der Regel nur bei Vorliegen besonderer Erkrankungen, z.B. Krebserkrankungen, in dafür spezialisierten Kliniken von den Krankenkassen genehmigt.

Muss die Maßnahme in den Schulferien sein?

Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter/Väter und ihre Kinder finden ganzjährig statt. In unseren Kliniken erhalten Schüler(innen) einen schulunterstützenden Unterricht, der mit der Schule am Heimatort abgestimmt wird. Die Kinder werden durch Fachpersonal unterrichtet. Einige Kliniken betreiben eine Klinikschule. So ist eine Mutter- oder Vater-Kind Maßnahme zu jeder Zeit des Jahres möglich und es besteht kein Grund die Terminwahl nur auf die Ferienzeiten zu begrenzen.

Gibt es diese Maßnahmen auch für privat Versicherte?

In der Regel können Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse nur dann eine Mutter- / Mutter- Kind- / Väter- / Vater-Kind-Maßnahme beantragen, wenn Sie dies in Ihrem Versicherungsvertrag mit abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, ob diese eine Vorsorge- / Rehabilitations- oder Sanatoriumsbehandlung enthält. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie die Kosten selber tragen.

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe für medizinische Behandlung, können Sie für diese Maßnahmen Beihilfe beantragen. Ihre private Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung während des Aufenthaltes. 

Wie krank muss mein Kind / müssen meine Kinder sein damit Sie mitfahren können?

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Mitnahme von Kindern zu einer Vorsorge und Reha-Massnahme. Kinder können selbst unter gesundheitlichen Störungen und Erkrankungen leiden und in der Klinik mit behandelt werden, zum Beispiel aufgrund von Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen oder Allergien.

Gründe für die Mitnahme der Kinder können aber auch Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung sein, oder dass eine Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Störungen des Kindes führen kann. Auch die familiäre Situation, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten während der Abwesenheit der Mutter sind Gründe, damit Kinder mitfahren können.

Ist das Kind behandlungsbedürftig, muss ein Attest des Arztes vorliegen.

Wie ist der Erfolg der Maßnahmen?

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Müttergenesung verbessern deutlich die Stressbewältigungskompetenz und Lebenszufriedenheit der Teilnehmerinnen und senken gleichzeitig langfristig die Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen. Dies belegen langjährige wissenschaftliche Studien des Forschungsverbundes „Familiengesundheit“ an der Medizinischen Hochschule Hannover und anderer Forschungsinstitute.

Wie kann ich meine Kinder versorgen, wenn ich alleine zur Kur fahren will?

Wenn Sie alleine fahren, ist es wichtig, dass vor Beginn der Maßnahme die Versorgung der Kinder während Ihrer Abwesenheit geklärt ist. Die Versorgung können Angehörige übernehmen, oder Sie können ergänzend eine Familienhilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen, soweit eines der  Kinder unter 12 Jahre alt ist. Hierzu beraten Sie auch unsere Mitarbeiter in den Beratungsstellen.

Wie finde ich die passende Klinik?

Unsere Kliniken haben einen Auftrag für die Behandlung von Erschöpfungszuständen bei körperlicher und seelischer Überlastung, bei depressiven und psychosomatischen Störungen. Darüber hinaus hat jede Klinik einen besonderen Schwerpunkt für die Behandlung körperlicher (somatischer) Erkrankungen. Eine Übersicht finden Sie unter Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. In den meisten Fällen ist dafür eine Behandlung in einer Klinik an der Nord- und Ostsee nicht zwingend erforderlich.

Wird mir die Zeit der Kur auf den Urlaub angerechnet?

Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre medizinische Vorsorge oder Rehabilitation keinen Urlaub beantragen.

Wer trägt die Fahrtkosten zur Klinik?

Die Fahrtkosten trägt Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist kein Eigenanteil zu entrichten.

Wie lange sollte eine Kur gehen?

Nach jahrzehntelangen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um einen möglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erbringen.

Wie lange geht eine Kur maximal?

Wie lange dauert eine Reha? Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von drei Wochen, eine ganztägig ambulante Reha mit bis zu höchstens 20 Behandlungstagen angedacht. Ausnahmen finden sich in Maßnahmen für Kinder, deren Reha Dauer zwischen vier und sechs Wochen beträgt.

Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Generell haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur und bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre. Falls es medizinisch notwendig ist, können diese Zeitvorgaben unter Umständen sogar noch unterschritten werden. In diesem Sinne: Viel Spaß in der Kur! Es wird Ihnen gefallen!

Wie oft kann man auf Kur fahren?

Wie oft kann eine Kur, Erholung oder Genesung in Anspruch genommen werden? Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, können diese Leistungen innerhalb von fünf Jahren zweimal in Anspruch genommen werden. Zwischen zwei Aufenthalten muss mindestens ein Jahr liegen.