Wie lange geht die Probezeit 21 Jahre?

Wie lange geht die Probezeit 21 Jahre?

Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden, auch wenn später weitere Führerscheinklassen erworben werden.

Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Die Führerschein-Probezeit

Fahranfänger sind besonders häufig in Unfälle verwickelt. Das Risiko einen tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen, ist bei jungen Fahren zwischen 18 und 25 Jahren nach wie vor sehr viel höher als bei Autofahrern in allen anderen Altersgruppen. Experten gehen davon aus, dass junge Fahranfänger vermehrt ihre Grenzen austesten bzw. überschreiten sowie fehlende Erfahrung zu kaschieren versuchen. Die häufigste Unfallursache bei Fahranfängern ist das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und/oder zu geringem Sicherheitsabstand. In den vergangenen Jahren hat außerdem die Ablenkung durch die Nutzung von Smartphones stark als Unfallursache zugenommen. Um Fahranfänger stärker zu kontrollieren und die Zahl der Unfälle zu vermindern, gibt es die Probezeit. Wir erklären dir, was du darüber wissen solltest.

In Deutschland gibt es bereits seit 1986 die Probezeit fürs Autofahren. Jeder, der erstmalig eine Fahrerlaubnis erworben hat, besitzt während der ersten 2 Jahre den Führerschein nur auf Probe.

Die Probezeit beginnt sofort nach Erhalt der Fahrerlaubnis und gilt unabhängig davon, ob in dieser Zeit gefahren wird oder nicht. Wer innerhalb der Probezeit Regelverstöße im Straßenverkehr begeht, wird in den meisten Fällen härter bestraft. Außerdem kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden. Einige Regeln für den Führerschein auf Probe wurden im Laufe der Zeit verschärft, z. B. durch die Einführung der 0-Promille-Grenze im Jahr 2009. Hat man die Probezeit überstanden, ist der Führerschein unbegrenzt gültig. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, müssen jedoch nach 15 Jahren erneuert werden. Alle Führerscheine die davor ausgestellt wurden, sind noch bis 2033 unbegrenzt gültig. Danach müssen auch sie umgetauscht und fortan alle 15 Jahre erneuert werden. Andere Führerscheine, wie z. B. solche der Fahrerlaubnisklasse C, müssen sogar alle 5 Jahre erneuert werden. Genaueres zum Führerschein umschreiben erfährst du hier.

Gut zu wissen!

Wer die Probezeit einmal erfolgreich durchlaufen hat, muss sie auch bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnisklasse nicht wiederholen.

Verlängerung der Probezeit

Wer während der Probezeit einen Verkehrsverstoß begeht, dem droht die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Man unterscheidet zwischen einfachen Verkehrsverstößen sowie A- und B-Delikten. Welche Verstöße im Straßenverkehr in welche Kategorie fallen und was für weiteren Konsequenzen dafür drohen, haben wir unten für dich aufgelistet.

Grundsätzlich gilt:

Ein einmaliger A- oder ein zweifacher B-Verstoß zieht die Verlängerung nach sich!

Kann ich gegen die Verlängerung der Probezeit vorgehen?

Wenn du einen Verkehrsverstoß begangen hast, du also z. B. zu schnell gefahren bist, bekommst du zunächst einen Bußgeldbescheid per Post. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der darin erhobene Vorwurf nicht den Tatsachen entspricht oder dass die eingesetzte Technik fehlerhaft war.

Du hast daher nach Erhalt des Bescheids 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen die Vorwürfe zu erheben. Dann müssen diese neu überprüft werden. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn du dir wirklich sicher bist,

das dir vorgeworfene Vergehen so nicht begangen zu haben. Sonst kann das Verfahren schnell teuer für dich werden.

Normalerweise vergeht einige Zeit zwischen dem Erhalt des Bußgeldbescheids und der Benachrichtigung, ob die Probezeit verlängert wird. Wurde die Verlängerung sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar einmal festgesetzt, kannst du dagegen nicht mehr vorgehen.

Nachschulung während der Probezeit

Wenn du mit deinem Führerschein auf Probe einen A- oder 2 B-Verstöße begangen hast, wird deine Probezeit nicht nur verlängert, sondern du musst außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Hierfür wird von der jeweiligen Verwaltungsbehörde eine Frist festgelegt. Diese liegt meist bei 8 Wochen. Wer das Seminar innerhalb dieser Zeit nicht besucht, bekommt ein Fahrverbot. Dieses wird aufgehoben, sobald eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Aufbauseminar vorgelegt werden kann.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) kann in jeder Fahrschule gemacht werden, die dafür eine Lizenz besitzt.

Fahrschulen in deiner Umgebung, die ein Aufbauseminar anbieten, findest du hier. 
In den 4 Sitzungen à 135 Minuten werden die Fehler der Teilnehmer besprochen und künftige Lösungswege aufgezeigt. Außerdem ist eine Probefahrt von ca. 30 Minuten verpflichtend, die meist zwischen der 1. und 2. Sitzung stattfindet. Es dürfen allerdings nicht mehrere Sitzungen an einem Tag belegt werden. Daher erstreckt sich das Seminar in der Regel über einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen.

Aufbauseminar: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Diese Frage lässt sich leider nicht einheitlich beantworten, da jede Fahrschule die Kosten für das Aufbauseminar selbst festlegen kann. In der Regel liegen die Kosten allerdings zwischen 250 € und 500 €. Hinzu kommt natürlich das Bußgeld,

das du für den begangenen Verkehrsverstoß zahlen musst. Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr zwischen 25 € und 30 € fällig, die bei der entsprechenden Behörde gezahlt werden muss.

Verkehrsverstöße in der Probezeit Mit diesen Konsequenzen musst du rechnen

Es gibt verschiedene Arten von Verkehrsverstößen, die unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einfachen Verstößen, wie beispielsweise falschem Parken oder einer geringen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, wird ein Bußgeld auferlegt. Ansonsten drohen jedoch keine weiteren Folgen.

A- und B-Delikte

Schwerwiegendere Verstöße werden noch einmal unterteilt in A- und B-Delikte.

Die Anzahl sowie die Härte der Verstöße entscheidet darüber, ob eine Verlängerung droht oder sogar der Führerschein entzogen wird. Ein einfacher B-Verstoß hat zunächst keine Auswirkung auf die Probezeit. Es wird nur die reguläre Strafe für das entsprechende Vergehen auferlegt. Bei einem einmaligen A-oder einem zweifachen B-Verstoß hingegen, wird auf 4 Jahre verlängert und es wird zusätzlich ein Aufbauseminar verordnet.

Kommt es anschließend erneut zu einem A- oder zwei B-Delikten wird eine schriftliche Verwarnung erteilt. Außerdem bekommt man die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Sollte es anschließend ein 3. Mal zu einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zweien der Kategorie B kommen, wird der Führerschein entzogen.

Die jeweiligen Verkehrsverstöße zeigt dir diese Übersicht noch einmal vereinfacht.

Zu den Verkehrsverstößen der Kategorie B zählen u. a.:

  • Missachten eines Stopp-Schildes
  • Unzureichendes Reifenprofil
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
  • Ungesicherte Ladung
  • Fahren ohne Licht bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel, Schnee oder Regen)

Zu den Verkehrsverstößen der Kategorie A zählen u. a.:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Nötigung
  • Überholen im Überholverbot
  • Vorfahrt missachten
  • Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Missachten einer roten Ampel

Geblitzt während der Probezeit – Was jetzt?

Wenn du während deiner Probezeit geblitzt wirst, hängt die Höhe der Strafe davon ab, wie schnell du gefahren bist. Überschreitest du die zulässige Höchstgeschwindigkeit um weniger als 20 km/h, musst du lediglich ein Bußgeld zahlen. Solltest du allerdings mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sein, gilt das als A-Delikt, das entsprechende Konsequenzen hat. Du musst u. a. an einem Aufbauseminar teilnehmen, für dessen Kosten du selbst aufzukommen hast.

Alkohol beim Führerschein auf Probe

Trunkenheit am Steuer zählt als A-Delikt und führt demnach zu einer Verlängerung auf 4 Jahre. Außerdem wird ein Aufbauseminar verordnet. Beim Führerschein auf Probe gilt die 0-Promille-Grenze. Sobald diese überschritten wird, kommen die genannten Strafen auf einen zu.
Bei erfahrenen Autofahren ab 21 Jahren außerhalb der Probezeit wird hingegen eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille toleriert. Allerdings nur, wenn der Fahrer in diesem Zustand ansonsten nicht auffällig wird. Fährt die Person jedoch Schlangenlinien oder baut sogar einen Unfall, wird bereits ein Wert von 0,3 Promille als Trunkenheit am Steuer angesehen und entsprechend bestraft.

Unfall während der Probezeit

Immer wenn du in einen Unfall verwickelt bist, muss zunächst grundsätzlich unterschieden werden, ob du der Verursacher des Unfalls warst oder ob jemand anders den Unfall verschuldet hat. Wenn du z. B. jemandem die Vorfahrt genommen hast und es dadurch zu einem Unfall kommt, bist du der Unfallverursacher. In diesem Fall musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen, da das Nehmen der Vorfahrt mit der Gefährdung eines anderes Verkehrsteilnehmers ein A-Verstoß ist. Zusätzlich verlängert sich deine Probezeit von 2 auf 4 Jahre.

Punkte innerhalb der Probezeit

Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sind in den allermeisten Fällen mit einem Bußgeld verbunden. In der Regel werden einmalige Verkehrsverstöße der Kategorie A oder 2 der Kategorie B mit 1 Punkt in Flensburg und 60 € Bußgeld bestraft. Für Anfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, bedeutet 1 Punkt bereits zusätzlich die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. 

Probezeit beim Führerschein mit 17

Wer den BF17-Führerschein für begleitetes Fahren macht, darf bereits mit 17 Jahren Auto fahren. Die Probezeit dauert – genau wie bei jedem anderen Führerschein – 2 Jahre. Bis auf wenige Ausnahmen, gelten für die Probezeit beim Führerschein mit 17 die gleichen Regeln und Strafmaße wie bei den anderen Führerscheinklassen.

Eine Besonderheit beim BF17-Führerschein ist, dass die Begleitperson sich genauso an alle Verkehrsregeln halten muss, wie auch der Fahrer.

Sie darf z. B. ebenfalls nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Allerdings gilt für die Begleitperson die Grenze von 0,5 Promille, während der Fahrer in der Probezeit und bis er das 21. Lebensjahr abgeschlossen hat, die 0-Promille-Grenze nicht überschreiten darf. Das Fahren ohne Begleitperson gilt beim BF17-Führerschein als A-Delikt und kann zum Entzug des Führerscheins führen.

Was ändert sich nach der Probezeit beim Führerschein?

Wenn die Zeit des Führerscheins auf Probe erfolgreich überstanden ist, werden Verkehrsverstöße auch weiterhin mit Bußgeldern und/oder Punkten beim Verkehrszentralregister bestraft. Allerdings fallen die damit verbundenen Strafen geringer aus. Während der Probezeit ist bereits bei einem Punkt ein Aufbauseminar verpflichtend. Das ist nach Beendigung der Probezeit nicht mehr der Fall.

Außerdem droht der Entzug des Führerscheins erst bei schwereren Vergehen.

Durch das Besuchen spezieller Seminare kann das Punktekonto bei maximal 5 Punkten um einen Punkt reduziert werden. Ansonsten verfallen die Punkte nach einer festgelegten Zeit automatisch.

PunkteanzahlArt des VergehensBeispielDauer
1 Punkt Schwerer Verstoß Fehlerhafte oder defekte Beleuchtung 2,5 Jahre
2 Punkte Sehr schwerer Verstoß Alkohol und Drogen am Steuer Mindestens 5 Jahre
3 Punkte Straftat: der Führerschein wird entzogen Unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung 10 Jahre

Konsequenzen der Punkte

Je nachdem wie viele Punkte ein Autofahrer in Flensburg hat, ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • 1-3 Punkte: Man wird im Kraftfahrt-Bundesamt vorgemerkt.
  • 4-5 Punkte: Eine schriftliche Ermahnung wird erteilt. Um die Punkte zu minimieren, kann man an einem freiwilligen Punkteabbauseminar teilnehmen.
  • 6-7 Punkte: Man bekommt eine Verwarnung. Außerdem wird empfohlen, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dies ist allerdings nicht verpflichtend und führt auch nicht zu einem Abbau der Punkte.
  • 8 Punkte: Der Fahrerlaubnis wird entzogen. Um den Führerschein zurück zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Unter Umständen wird die Neuerteilung des Führerscheins allerdings nur mit gewissen Auflagen erteilt, wie z. B. einer MPU.

Das Wichtigste in Kürze

Fahranfänger sind statistisch gesehen am häufigsten in Verkehrsunfälle verwickelt. In der Probezeit gelten daher härtere Strafen für Verkehrsvergehen, um durch Abschreckung das Unfallrisiko zu minimieren. Die Probezeit dauert ab dem Zeitpunkt der bestandenen Führerscheinprüfung 2 Jahre und kann bei Verstößen auf 4 Jahre verlängert werden.

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Warum 2 Jahre Probezeit?

Erst 1986 wurde die Regelung vom Führerschein mit Probezeit im Straßenverkehrsgesetz (StVG § 2a Abs. 1) eingeführt, um die Unfallquote bei Fahranfängern zu verringern. Im Jahr 1999 kam die Anordnung hinzu, die Dauer der Probezeit vom Führerschein bei schwerwiegenden Verstößen von zwei auf vier Jahre zu verlängern.

Wie lange Probezeit 2022?

Zum anderen wird aber auch an der Dauer der Probezeit geschraubt und das leider nicht zum Vorteil für Fahranfänger. Ab dem Frühjahr 2022 wird nämlich die Probezeit für Verkehrsneulinge von zwei auf drei Jahre erhöht, da laut Statistik junge Fahrer immer noch ein zu hohes Unfallrisiko aufweisen.

Wie lange bin ich in der Probezeit?

Die Probezeit gilt in der Regel 2 Jahre. Durch schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verlängert sich die Probezeit jedoch. Schwerwiegende Delikte und Missachtungen der Verkehrsregeln haben Folgen für Ihre Probezeit.

Wie lange ist die Probezeit 2021?

Wie lange dauert die Probezeit? In der Regel dauert die Probezeit zwei Jahre und beginnt mit dem erfolgreichen Absolvieren der praktischen Fahrprüfung. Sie kann allerdings um zwei Jahre verlängert werden, wenn sich Fahranfänger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten leisten.