Wie lange muss ich arbeiten um auf die gleiche Krankheit Krankengeld zu bekommen?

Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nicht ohne ihre Einwilligung von ihrer Krankenkasse angerufen werden. Die Kassen dürfen jedoch den Medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) zur Prüfung einschalten, wenn sie Zweifel an der Arbeits­unfähigkeit ihres Versicherten haben.

Tipp: Wenn die Kasse Ihnen aufgrund eines Gutachtens des MDK das Krankengeld streicht, können Sie Wider­spruch einlegen. Wenn Ihr Arzt Sie weiterhin für arbeits­unfähig hält, bitten Sie ihn, dass er bei der Kasse ein Zweit­gut­achten beantragt. Wie ein Wider­spruch zum Erfolg führen kann, zeigt unser Special Widerspruch einlegen.

Krankengeld trotz Urlaubs­reise?

Wie lange muss ich arbeiten um auf die gleiche Krankheit Krankengeld zu bekommen?

Auslands­reisen muss die Kasse genehmigen, wenn der Patient eine Krank­schreibung vorlegt und aus ärzt­licher Sicht nichts gegen die Reise spricht. © Adobe Stock / stevanzz

Grund­sätzlich muss die Krankenkasse nur Krankengeld zahlen, wenn der Versicherte sich in Deutsch­land aufhält. Doch in Ausnahme­fällen ist es auch möglich, ins Ausland zu verreisen. Während eines Urlaubs im Ausland gibt es aber nur Krankengeld, wenn die Krankenkasse zustimmt. Bei Reisen im Inland ist das unnötig.

Bei Auslands­reisen muss die Kasse die Reise dagegen genehmigen, wenn der Patient eine Krank­schreibung vorlegt und aus ärzt­licher Sicht nichts gegen die Reise spricht, so das Sozialge­richt Karls­ruhe (Az. S 4 KR 2398/17). Die Vorschrift, dass es im Ausland kein Krankengeld gibt, solle lediglich den ­Bezug der Leistung ohne Grund verhindern. Denn es sei schwer, im Ausland fest­zustellen, ob wirk­lich eine Krankheit vorliege. Wenn aber ein Arzt daheim die Arbeits­unfähigkeit bescheinigt, darf die Kasse nicht ablehnen.

Andere Gerichte entscheiden ähnlich. Das Landes­sozial­gericht Nord­rhein-West­falen erlaubte einem Patienten mit Angina Pectoris einen Urlaub in Spanien. Der Arzt hatte wegen der psychischen Belastung dazu geraten. In solchen Fällen sei das Ermessen der Kasse auf null reduziert (Az. L 5 KR 292/14).

Tipp: Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Arzt bestätigen, dass Sie zwar weiterhin arbeits­unfähig sind, aus medizi­nischer Sicht jedoch nichts gegen einen Orts­wechsel spricht. Sinn­voll ist es außerdem, Unter­suchungs- und Behand­lungs­termine so zu legen, dass Sie während Ihres Urlaubs nichts versäumen. Außerdem sollten Sie auch im Ausland zumindest per Mail für Rück­fragen erreich­bar sein.

Wichtig: Sobald Sie die schriftliche Einwilligung Ihrer Krankenkasse haben, informieren Sie auch Ihren Arbeit­geber über den Auslands­auf­enthalt.

Zu krank fürs Krankengeld

Wer gesund ist, dem streichen die Kassen das Krankengeld. Das ist plausibel. Doch Krankengeld kann auch verweigert werden, wenn jemand zu krank ist – auch wenn das paradox klingt. Bei Schwerst­kranken machen Kassen Druck mit der Begründung, dass jemand, der so krank ist, dass er möglicher­weise dauer­haft nicht wieder arbeiten kann, voraus­sicht­lich eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Die zahlt die Renten­versicherung, nicht die Krankenkasse. So spart die Kasse Geld.

Erst Reha, dann Rente

Die Kassen können Versicherte dann auffordern, inner­halb einer Frist von zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitations­maßnahmen zu stellen. Weigert sich der Kranke, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Das Problem: Wenn eine Reha zum gegen­wärtigen Zeit­punkt die Erwerbs­fähig­keit eines Kranken nicht wieder­herstellen kann, wird sein Antrag auf Reha als Renten­antrag gewertet. Eine Erwerbs­minderungs­rente aber bedeutet meist erhebliche finanzielle Einbußen.

Wer länger als sechs Wochen krank ist, verliert als Angestellter seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss also kein Gehalt mehr zahlen und kann sich um eine Ersatzkraft bemühen. Für den erkrankten Mitarbeiter muss nun die Krankenversicherung aufkommen, maximal 78 Wochen lang zahlt sie nun Krankengeld. Allerdings zählen in dieser Rechnung die bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung bereits mit. Effektiv gibt es also in der Regel nur längstens 72 Wochen Krankengeld.

Wie lange muss ich arbeiten um auf die gleiche Krankheit Krankengeld zu bekommen?

Doch selbst wenn eine Krankheit so lange anhält – der Bezug von Krankengeld ist für die Betroffenen in vielen Fällen mit erheblichem Stress verbunden. Angefangen von ungewollten Kontaktaufnahmen seitens der Krankenkasse bis zu einseitigen Kündigungen des Krankengeldes nach Aktenlage, immer wieder hören wir in unserer Sozialberatung solche dramatischen Geschichten.

Doch wie ist das eigentlich, wenn eine Erkrankung tatsächlich länger als 78 Wochen anhält. Von wem bekommen Betroffene dann Geld, um die Miete zu zahlen und den Kühlschrank zu füllen? Die wichtigsten Fragen und Antworten stellen wir für Sie an dieser Stelle zusammen.

„Ich bin auch nach nach 78 Wochen immer noch krank. Muss mein Arbeitgeber jetzt wieder zahlen?“

Nein, Ihr Arbeitgeber ist nach spätestens sechs Wochen raus aus der Nummer. Wenn Sie anschließend lückenlos krankgeschrieben sind, ist ab diesem Zeitpunkt nur noch Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.

„Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr. An wen wende ich mich jetzt?“

Nach 78 Wochen muss Ihre Krankenversicherung in der Tat kein Krankengeld mehr bezahlen. Viele sprechen in dieser Situation von der „Aussteuerung“. Jetzt sollten Sie vor allem Ruhe bewahren. Je nachdem wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Erkrankung gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie gehen also zur Arbeitsagentur – aber bitte erst nachdem Sie diesen Beitrag über die Aussteuerung gelesen haben.

„Meine Krankenkasse hat etwas von Blockfrist geschrieben, was genau ist das?“

Die Bockfristen stehen im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankengeld. Wenn Sie das erste Mal wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, führt dies automatisch zum Beginn einer Blockfrist. Diese läuft nun drei Jahre. In diesem Zeitraum kann Ihnen maximal 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt werden. Sind die 78 Wochen um, die Blockfrist aber noch nicht, gibt es auch erstmal kein Krankengeld.

Krankengeld: Höhe und wie lange? | Antrag und Probleme mit der Krankenkasse | Minijob und Kurzarbeit

„Was ist, wenn man Krankengeld bezieht und dann eine weitere Krankheit dazukommt?“

Kommt eine zweite Krankheit während des Bezugs von Krankengeld hinzu, beginnt auch für diese Erkrankung eine individuelle Blockfrist. In diesem Fall existieren also zwei Blockfristen nebeneinander, die unterschiedlich lang laufen.

„Verlängert die zweite Blockfrist auch den Bezug von Krankengeld?“

Nein. Wenn Sie Krankengeld bekommen und dann eine weitere Erkrankung auftritt, führt dies nicht zu einem neuen oder verlängerten Anspruch auf Krankengeld. Es gibt aber Situationen, in denen ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen kann: Läuft die Blockfrist der ersten Krankheit noch, die betroffene Person lässt sich aber – warum auch immer – nicht mehr krankschreiben (zum Beispiel im Urlaub), erlischt normalerweise der Anspruch auf Krankengeld. Wenn nun aber in der Phase, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine neue Krankheit hinzutritt, beginnt eine weitere Blockfrist mit neuem Krankengeld-Anspruch. Die zweite Erkrankung darf jedoch in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit stehen.

Wie lange muss ich arbeiten um auf die gleiche Krankheit Krankengeld zu bekommen?

Wenn das Krankengeld auszulaufen droht, wird häufig kompliziert. Die bevorstehende "Aussteuerung" und die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor große Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie praxisnahe Informationen zum großen Thema Krankengeld. Beispielsweise ob die Krankenkasse Sie ständig anrufen darf. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Wie lange muss man zwischen 2 krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird?

Die Sechs-Monats-Frist ist eine rückwärtslaufende Frist. Sie beginnt mit dem Tag vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Sie endet sechs Monate vorher. ¹ Der Arbeitnehmer hat am 19.8.2022 und am 5.5.2023 nicht gearbeitet.

Wie lange kann man wegen der gleichen Krankheit krank sein?

Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der sechs Wochen erneut, aufgrund derselben Krankheit, arbeitsunfähig wird, so hat man nur unter Umständen erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung.