Wie sage ich Ihr dass ich mich scheiden lassen will

Manche Ehepaare zerstreiten sich heftig und trennen sich dann. Andere ringen jahrelang miteinander, ehe sie die Scheidung wagen. Erste Schritte hin zur Scheidung fallen den meisten jedoch nicht leicht. Außerdem sind viele überfordert: Was muss beachtet werden, wenn eine Trennung ansteht?

Das Wichtigste in Kürze: Erste Schritte zur Scheidung

  • Erste Schritte bei einer Scheidung fallen vielen schwer. Sichern Sie vor allem wichtige Scheidungsdokumente.
  • Daneben sollte ein eigenes Konto bestehen oder eröffnet werden, auf das die eigenen Zahlungen geleitet werden.
  • Erste Schritte und Maßnahmen für die Scheidung beinhalten auch die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt.
  • Außerdem sollte das Trennungsdatum dokumentiert und eine neue Wohnung gesucht werden.

Ausführliche Informationen zu den ersten Schritten bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Trennung und Scheidung: Erste Schritte in ein neues Leben

Erste Schritte bei Trennung und Scheidung: So gehen Sie vor!

Wie sage ich Ihr dass ich mich scheiden lassen will
Wenn Trennung oder Scheidung bevorstehen, sind erste Schritte gut zu durchdenken.

Manche Trennungen benötigen mehrere Jahre, andere keine 24 Stunden. Gemein ist jedoch vor allem längeren Beziehungen: Die Leben sind eng miteinander verflochten, wenn die Scheidung ansteht. Erste Schritte hin zur Entwirrung beider Leben sollten daher bedacht und planvoll eingeleitet werden.

Schritt 1: Sicherung aller relevanten Unterlagen

Ohne wichtige Dokumente keine Scheidung. Beginnen Sie erste Schritte einzuleiten, sollten daher im Idealfall alle relevanten Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Geburtsurkunde (auch die der Kinder)
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise über Versicherungen wie Kranken- und Lebensversicherung
  • Gehaltsbescheinigungen
  • Rentenbescheinigungen
  • Kontoauszüge
  • Stammbuch
  • Grundbuchauszüge und Mietverträge
  • Nachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Unternehmensbeteiligungen, Aktienfonds etc.

Die Dokumente bzw. deren Kopie dienen zuvorderst dazu, einen umfassenden Überblick sowohl über die eigene Einkommens- und Vermögenssituation als auch die des Partners zu erlangen.

Vor allem sind auch die gemeinsamen Verhältnisse wichtig: Gibt es gemeinsame Konten, Versicherungen und Verträge? Welche Immobilien gehören Ihnen zusammen? Gibt es Schulden? Bringen Sie allgemein Ordnung in Ihre Unterlagen.

Schritt 2: Eröffnung eines eigenen Kontos

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Erste Schritte bei einer Scheidung betreffen u. a. Unterlagen und Konten.

Vor einer Scheidung führen erste Schritte unbedingt zur Bank, um ein eigenes Konto zu eröffnen. Besteht ein solches noch nicht, sollte schnellstmöglich eines eröffnet werden, auf das alle eigenen Zahlungen wie Lohn oder Gehalt geleitet werden.

Falls Sie ein eigenes Konto besitzen, sollten Partnerkarten, die möglicherweise existieren, gesperrt und etwaige Vollmachten des Ex-Partners widerrufen werden. Nicht nur ist damit die Gefahr gebannt, dass der Ex weiterhin Zugriff auf Ihr Vermögen hat, getrennte Finanzen können auch für eine Bedeutung für den rechtlichen Beginn des Trennungsjahres haben.

Es existieren Darlehensraten für Gegenstände, die Ihr Partner fortan alleine nutzt? Dann sollten Sie sich dahingehend anwaltlich beraten lassen, ob es sinnvoll ist, die Überweisung Ihres Anteils zu stoppen.

Schritt 3: Beauftragung eines Rechtsanwalts

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Erste Schritte hin zur Scheidung sollten auch eine Rechtsberatung beinhalten.

Im deutschen Scheidungsrecht besteht Anwaltszwang. Daher ist keine Scheidung möglich, sofern sich nicht mindestens einer der Eheleute einen Rechtsanwalt nimmt, im Idealfall einen Rechtsanwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt in der Regel ausreichend.

Bestehen dagegen voraussichtlich strittige Punkte wie zu Unterhaltszahlungen oder zur Aufteilung des Hausrats, so ist dringend anzuraten, dass sich jeder der Eheleute einen eigenen Rechtsanwalt nimmt, um das Risiko einer Benachteiligung zu minimieren.

Der Anwalt sollte auf Ihrer Liste weit oben stehen. Bevor Sie die Scheidung einreichen, sind erste Schritte dieser Art sowieso nötig – je nach Situation kann es jedoch auch ratsam sein, eine Rechtsberatung einzuholen, ehe Sie Ihre Trennungsabsichten gegenüber Ihrem Partner äußern oder Kostenvorschläge einholen!

Schritt 4: Dokumentation des Trennungsdatums

Um später das exakte Trennungsdatum belegen zu können, sollte dieses dokumentiert werden, beispielsweise für die Einreichung der Scheidung. Eine gute erste Maßnahme sind Schritte zur Nachweisung des Eingangs bei Ihrem baldigen Ex-Mann oder Ihrer baldigen Ex-Frau.

Daher sollte der Trennungswunsch auch schriftlich mitgeteilt werden und deren Eingang bewiesen werden können: bspw. durch Belege eines Einschreibens oder Faxes oder durch die Übergabe unter Zeugen.

Auszug aus der Wohnung

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Die Scheidung einreichen: Dann führen erste Schritte oft zum Makler.

Falls Sie mit Ihrem Partner übereingekommen sind, dass Sie derjenige sind, der ausziehen wird, sollten Sie sich nun nach einer neuen Wohnung umsehen. Ist eine Einigung nicht möglich, auch nicht durch bspw. eine Mediation, sollten Sie beim Gericht die Wohnungszuweisung beantragen.

Auch möglich: die Trennung in der gemeinsamen Wohnung. Dazu sollten allerdings gesonderte Schlafzimmer bestehen und alle haushälterischen und wirtschaftlichen Aktivitäten getrennt stattfinden.

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Wie sage ich dass ich mich scheiden lassen will?

Sagen Sie Ihrem Partner frühzeitig, dass Sie die Trennung herbeiführen werden. Versuchen Sie dabei möglichst sachlich zu bleiben. Vermeiden Sie, den Partner emotional zu provozieren. Vorwürfe jeder Art führen nur dazu, dass sich der Partner verteidigt und Sie sich in gegenseitigen Vorwürfen verfangen.

Was muss ich als Erstes tun wenn ich mich scheiden lassen will?

Jede Scheidung setzt den Vollzug des Trennungsjahres voraus. Erst danach und allenfalls kurz vor Ablauf des Trennungsjahres können Sie über Ihren Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.

Wie fängt man an sich zu scheiden?

Die Scheidung beginnt mit Einreichung des Scheidungsantrags. Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu. Der Ehegatte kann zustimmen oder ablehnen. Wenn er ablehnt, kann die Scheidung dennoch nach drei Jahren Trennungszeit durchgeführt werden.

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