Klasse: B Show
Wie schnell darf ein Kraftfahrzeug mit Schneeketten höchstens fahren? << Zurück zur Fragenauswahl Testberichte
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Höchstgeschwindigkeit (© Frank Roeder - Fotolia.com)
Was bedeutet zulässige Höchstgeschwindigkeit?Alle Verkehrsteilnehmer unterliegen in Deutschland den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Höchstgeschwindigkeit wird auch als erlaubte bzw. zulässige Höchstgeschwindigkeit oder auch Geschwindigkeitsbeschränkung genannt. Hierbei handelt es sich um einen verbindlichen Grenzwert für die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, welcher nicht überschritten werden darf. Die Höchstgeschwindigkeit kann durch Verkehrszeichen geregelt oder aber durch eine Verordnung festgelegt sein. Man spricht in der Umgangssprache auch hierbei oft vom Tempolimit, vor allem wenn es um das Thema Autobahn geht. Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten?Als Grundsatz legt § 3 Abs. 1 Satz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) fest, dass „jemand der ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ Nach Satz 2 ist die „Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener OrtschaftenIn der Regel ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wesentlich höher als innerhalb geschlossener Ortschaften. Den meisten Verkehrsteilnehmern ist bekannt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt, welches in § 3 Abs. 3 StVO geregelt ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind für Pkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen 100 km/h erlaubt, mit Anhänger maximal 80 km/h. Landstraße und BundesstrasseAuf der Landstraße bzw. auch auf Bundesstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit in der Regel bei einem PKW oder einem anderen Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen 100 km/h. Für LKW bis zu 7,5 Tonnen gilt wieder 80km/h, LKW über 7,5 Tonnen dürfen maximal 60 km/h fahren. AutobahnIn vielen anderen Ländern gibt es auf Autobahnen ein sogenanntes „Tempolimit“, welches in der Regel bei 120 km/h liegt. In Deutschland gibt es auf Autobahnen noch kein Tempolimit. Für Pkw unter 3,5 t und Motorräder gilt somit keine Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. Es gibt lediglich eine sogenannte „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h. Lkw (Gewicht 3,5 bis 7,5 Tonnen) dürfen maximal 80 km/h fahren. Es darf auch nicht jeder auf die Autobahn; das Fahrzeug muss eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder mehr erreichen können. Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen auf AutobahnAuf der Autobahn ist das Abschleppen nur dann erlaubt, wenn der Unfall bzw. die Panne auch dort passiert ist. Auch wenn es viele denken; eine Höchstgeschwindigkeit gibt es beim Abschleppen offiziell nicht. Natürlich wird aber – vor allem vom ADAC – empfohlen, die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht zu überschreiten. KraftfahrtstrasseKraftfahrtstraße werden auch als Schnellstraße bezeichnet und meint eine Autostraße in Deutschland, die als öffentliche Straße ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Hier gelten die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 3 StVO, solange keine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet ist. Höchstgeschwindigkeit für LKWFür LKW´s gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf der Landstraße in aller Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auf Autobahnen ebenfalls 80 km/h mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und unter 7,5 t. Die zulässige Lkw-Geschwindigkeit auf der Autobahn bei schwereren Fahrzeugen ist geringer; wiegt der Lkw über 7,5 Tonnen gilt auf der Autobahn ein Limit von 60 km/h. Führerschein A1 und HöchstgeschwindigkeitWen man ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht man den Führerschein der Klasse A1. Dieser Führerschein ist quasi der Einstieg in die Motorradwelt und wird „kleine” Motorradfahrerlaubnis genannt. Die Höchstgeschwindigkeit betrug bei unter 18-Jährigen bis im Jahre 2013 lediglich 80 km/h. Diese Regelung wurde im Jahre 2103 aufgehoben, so dass seitdem eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h gilt. Die Klasse A1 ist nicht zu verwechseln mit der Klasse AM(Rollerführerschein). Bei der Klasse AM beträgt die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Juraforum.de-Tipp: Wenn man einen Führerschein A1 besitzt, braucht man lediglich noch eine Praxisprüfung, um mit schweren Motorrädern – also Fahrzeugen der Klasse A2 - fahren zu können. Wenn man den A1-Führerschein 2 Jahre schon besitzt, muss man nur noch eine praktische Prüfung absolvieren, um die Klasse A2 zu bekommen. Wiederum 2 Jahre später, kann man nach bestandener Praxisprüfung die Führerscheinklasse A erwerben. Höchstgeschwindigkeit mit Winterreifen und SchneekettenHöchstgeschwindigkeiten gelten sowohl für Winterreifen als auch für Sommerreifen, auch wenn man laut Straßenschilder schneller fahren dürfte. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss bei Sommerreifen mindestens so hoch sein wie die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Autos. Für Winterreifen sind diese Grenzwerte niedriger. Dort gibt es unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, die abhängig sind vom Reifen-Geschwindigkeitsindex, welcher sich an der Seitenwand des Reifens hinter der Reifengröße befindet. Der entsprechende Buchstabe am Ende des Index ist maßgeblich: Dabei gibt es folgende:
Mit aufgezogenen Schneeketten darf man 50 km/h nicht überschreiten. Wenn man dennoch schneller fährt, wird die Fahrstabilität extrem gefährdet. Auch wenn auf Autobahnen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h beträgt, wird – sobald es erforderlich ist mit Schneeketten zu fahren, diese Vorschrift aufgehoben. Dann darf also auch auf der Autobahn nicht schneller gefahren werden als die 50 km/h. Mit AnhängerFür PKW mit Anhänger gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h, sofern nichts anderes durch Verkehrszeichen geregelt wird. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Pkw mit Anhänger maximal 80 km/h fahren, wobei man aber eine sogenannte “Tempo-100-Zulassung” beantragen kann. Diese „Tempo-100-Plakette“ bekommt man, wenn:
Mit FahrradträgerAktuell gibt es keine Vorschrift in Deutschland, die die Höchstgeschwindigkeit vorgibt, wie schnell man mit einem Fahrradträger unterwegs sein darf. Von den meisten Herstellern wird die Maximalgeschwindigkeit mit 120 km/h beziffert, an die man sich stets halten sollte. Mit DachboxBeim Fahren mit einer Dachbox gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Empfohlen wird auch hier eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, egal ob die Dachbox leer oder voll ist. Wohnmobil und WohnanhängerBeim Wohnmobil und Autos mit Wohnanhänger gilt in Deutschland innerorts (auch nahezu flächendeckend in Europa) maximal 50 km/h. Außerorts – auch auf Autobahnen und Schnellstraßen – darf bei Autos mit Wohnanhänger höchstens 80 km/h gefahren werden. Gespanne mit Zugfahrzeugen bis 3,5 Tonnen bilden dabei eine Ausnahme und dürfen auf Schnellstraßen und Autobahnen unter Umständen 100 km/h fahren. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen schneller unterwegs sein als Autos mit Wohnanhänger. Außerorts dürfen bis 100 km/h und auf Schnellstraßen gar bis zu 120 km/h fahren und auf Autobahnen gibt es sogar keine Beschränkung. Allerdings wird auch hier eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Höchstgeschwindigkeit im FahrzeugscheinDer bisherige Fahrzeugschein wird seit dem 1.10.2005 durch die sogenannte „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ ersetzt und enthält diverse Angaben (Kennzeichen, Halter, TÜV-Fälligkeit, Datum der Erstzulassung etc.), auch zur Höchstgeschwindigkeit und zwar auf der rechten Seite unter der Rubrik T. Hierbei geht es um die sogenannte "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", also um die konstruktionsbedingte Beschaffenheit des Fahrzeugs und nicht um die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit. |