Wie schnell muss eine Krankmeldung bei der Krankenkasse sein?

Zum 01.01.2023 wird bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige „gelbe Schein“ für die Krankmeldung digital. Arztpraxen melden dann die Krankmeldung direkt digital an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Wie schnell muss eine Krankmeldung bei der Krankenkasse sein?

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Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 digital. Von der Arztpraxis wird bei Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
  • Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden. 
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.

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Die Krankschreibung wird digital

Wurden Sie bisher krankgeschrieben, haben Sie in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 3 gelbe Scheine erhalten:

  1. eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse
  2. eine Bescheinigung für den Arbeitgeber
  3. eine Bescheinigung für sich selbst als Versicherter

Zum 1. Januar 2023 wird nun komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Arbeitgeber rufen ab dann nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Arbeitnehmer:innen und gesetzliche Krankenkassen entlasten. Durch die eAU wird die Arbeitsunfähigkeit künftig lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert. Das ist besonders wichtig, wenn es um die Auszahlung von Krankengeld geht.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet am 1. Januar 2023

Geplant war, dass Arztpraxen bereits ab dem 01.01.2022 an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht. 

Viele Arztpraxen haben im Rahmen der Pilotphase, die noch bis zum Jahresende 2022 gilt, auf das elektronische Meldeverfahren umgestellt und übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung inzwischen bereits elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Patientinnen und Patienten.

Papierausdrucke könnten vorerst weiterhin nötig sein

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar 2023 technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihren Arbeitnehmer:innen fordern werden. 

Praxen sollten daher selbst entscheiden, ob sie ab Januar 2022 vorerst weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken, um nachträgliche Anfragen der Patienten nach einer Papierbescheinigung zu vermeiden. Möglich wäre der Abruf bei den Krankenkassen, da nach Mitteilung der KBV, mittlerweile fast alle Arztpraxen die eAU nutzen. Über 80 Prozent der AU-Bescheinigungen werden bereits aktuell elektronisch an die Kassen übermittelt. 

Bei technischen Problemen mit der digitalen Übermittlung wenden Arztpraxen das Ersatzverfahren mit Papierausdrucken an. In einem solchen Fall schicken gesetzlich Versicherte den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten können dann durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden. 

Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die eAU gilt für gesetzlich Krankenversicherte. 

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.

Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es keine Möglichkeit der eAU. Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer:innen erfolgt auch weiterhin in Papierform.

Wie läuft die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt?

Werden Sie von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin krankgeschrieben, erhalten Sie lediglich den Papierausdruck für ihre Unterlagen. Im Laufe des nächsten Jahres soll es möglich sein, dass Sie ihre Ausfertigung auch in die elektronische Patientenakte einspeichern lassen können.

Ab dem 01.01.2023 müssen Sie die Krankmeldung weder bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, noch bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arztpraxis übermittelt den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenkasse und macht Angaben, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt.

Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. 

Nicht beteiligt sind derzeit

  • Privatärzte in Deutschland
  • Ärzte, Zahnärzte und Rehabilitationseinrichtungen im Ausland 

Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank? 

Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen, dass sie wegen einer Erkrankung ausfallen.

Beachten Sie hier auch weiterhin die Regelungen, die in ihrem Betrieb für die Krankmeldung vorgesehen sind. 

Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf aber sogar am 1. Tag ein Attest fordern.

Auch mit der eAU haben Arbeitnehmer:innen weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese, wenn erforderlich, ärztlich feststellen zu lassen. Teilen Sie ihrem Arbeitgeber daher rechtzeitig mit, dass Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben worden sind.

Sind Sie ärztlich krankgeschrieben wurden, ruft Ihr Arbeitgeber dann die Krankmeldung elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab.

Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber folgende Informationen:

  • den Namen der versicherten Person
  • den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
     

Der Arbeitgeber erfährt nicht, welche Ärztin oder welcher Arzt krankgeschrieben hat und welche Diagnosen gestellt wurden. 

Die Daten sind generell immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung verfügbar. Sie werden über abgesicherte Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Auf Seiten der Arbeitgeber sind auch bestimmte technische Voraussetzungen für einen Abruf bei der Krankenkasse erforderlich.

Ist die Datenübertragung sicher? 

Die Übermittlung erfolgt über die hochabgesicherte Telematik-Infrastruktur. Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen. 

Geht eine Abfrage eines Arbeitgebers bei der Krankenkasse ein, prüft diese zunächst, ob eine Abrufungsberechtigung besteht: Ist der oder die Mitarbeiter:in zu dem Zeitpunkt tatsächlich Versicherte:r und auch Angestellte:r des abfragenden Betriebes? Es erfolgt vor Datenweitergabe ein Abgleich mit dem Datenstand der Krankenkasse.

Was passiert, wenn die Übertragung wegen Internet-Problemen scheitert? 

Die Daten werden durch die Praxis-Software gespeichert und der Versand der Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. 

Bei einer länger andauernden Störung druckt die Arztpraxis Ihnen Ersatz-Bescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus, die Sie dann selbst einreichen müssen.

Podcast: Wie kriege ich Krankengeld?

Das Wichtigste zum Nachhören: Wer mehr als 6 Wochen krank ist, erhält Geld von der Krankenkasse. Doch das passiert nicht von alleine.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Was passiert wenn man die Krankmeldung zu spät an die Krankenkasse schickt?

Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt.

Wann muss die Krankmeldung spätestens bei der Krankenkasse sein?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte so schnell wie möglich, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Diese Frist ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 55 SGB V).

Bin ich verpflichtet meine Krankmeldung an die Krankenkasse zu schicken?

Ab dem 01.01.2023 müssen Sie die Krankmeldung weder bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, noch bei ihrem Arbeitgeber einreichen.