Wie viel kostet ein Schnelltest im Testzentrum

Testen ist ein wichtiger Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Neben der individuellen Diagnose für Einzelpersonen geht es in der Pandemie beim Einsatz von PCR-Nachweis und Schnelltests vor allem darum, Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, Ausbrüche und die Weiterverbreitung in der Bevölkerung zu verhindern und Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf zu schützen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Corona Newsletter "Die Pandemie und wir" vom RND.

Die Pandemie und wir

Der neue Alltag mit Corona: In unserem Newsletter ordnen wir die Nachrichten der Woche, erklären die Wissenschaft und geben Tipps für das Leben in der Krise – jeden Donnerstag.

Die aktuelle nationale Teststrategie der Bundesregierung

Am 8. März 2021 ist die ursprüngliche Version der aktuellen Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Seitdem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich täglich auf Covid-19 testen zu lassen. Bestandteil der nationalen Teststrategie sind auch Antigen-Schnelltests als Ergänzung zu den PCR-Tests. Pflege-, Seniorenheime, Krankenhäuser, Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste nutzen regelmäßig Antigenschnelltests, um Personal, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher auf das Coronavirus zu testen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Künftig sollen nicht geimpfte oder nicht genesene Bürgerinnen und Bürger bei Inzidenzen von über 35 in Deutschland einen negativen Test vorlegen, um Zugang zu Gottesdiensten, Krankenhäusern, Sport- und Kulturveranstaltungen oder Hotels und Gaststätten zu erhalten. Das beschlossen Bund und Länder bei ihrem Treffen am Dienstag. Gültig sollen entweder ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein nicht mehr als 48 Stunden alter PCR-Test sein.

Wer wird in Deutschland auf Sars-Cov-2 getestet?

Das RKI warnt davor, dass Testen ohne Anlass zu einem „falschen Sicherheitsgefühl“ führe. Bei der Anwendung von Tests sei ein zielgerichtetes und effektives Vorgehen essenziell. Die nationale Teststrategie sieht laut Robert-Koch-Institut (RKI) vor, dass folgende Gruppen prioritär getestet werden, wenn die Kapazitäten knapp sind:

  • Menschen mit schweren respiratorischen Symptomen wie akute Bronchitis, Atemnot und Fieber sowie einem gestörten Geschmacks- und Geruchssinn. In diesem Fall sollte man sich telefonisch beim Hausarzt, unter der Telefonnummer 116 117 oder beim Gesundheitsamt melden.
  • Menschen mit leichten Symptomen werden getestet, wenn sie zu einer Risikogruppe zählen, in der Pflege, einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus arbeiten oder sich mit mehr als zehn Personen in einem geschlossenen und schlecht gelüfteten Raum aufgehalten haben. Das Bundesgesundheitsministerium rät Menschen mit leichten Symptomen, sich zu Hause zu isolieren und Kontakte zu meiden. Die Dauer der Isolation sollte fünf Tage, plus zwei Tage ohne Symptome, betragen.
  • Kontaktpersonen bestätigter Covid-19-Fälle. Das gilt für Fälle, die ungeklärte Erkrankungssymptome aufweisen und deren Erkrankung asymptomatisch oder symptomatisch verläuft. Als Kontaktpersonen gelten all diejenigen, die mehr als 15 Minuten engen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten oder sich über einen längeren Zeitraum in einem Raum mit schlechter Lüftung und hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten haben. Getestet werden darf auch bei einer rot dargestellten, erhöhten Risikowarnung über die Corona-Warn-App. Melden können sich Kontaktpersonen ebenfalls telefonisch beim Hausarzt, unter der Telefonnummer 116 117 oder beim Gesundheitsamt.
  • Menschen mit anhaltenden respiratorischen Symptomen, deren Krankheitsbild sich mit der Zeit immer mehr verschlechtert.
  • Risikopatienten, die akute respiratorische Symptome wie Husten oder Atemnot haben. Das gilt bei Symptomen wie leichtem Husten. Ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben nach Angaben des RKI ältere Personen ab 50 Jahren, Raucher sowie Menschen mit Übergewicht, Diabetes oder Vorerkrankungen wie chronische Lungen-, Nieren-, Leber- und Herzerkrankungen. Auch Krebspatienten und Personen mit einem geschwächten Immunsystem zählen zur Covid-19-Risikogruppe.
  • Personal, Patienten, Bewohner und Betreute in Krankenhäusern, Arztpraxen und stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, die akute respiratorische Symptome wie Husten oder Atemnot haben oder wenn es zu einem Ausbruch des Virus in der Einrichtung gekommen ist. Dies gilt beispielsweise auch für Tageskliniken, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Eingliederungshilfe, der Rehabilitation, ambulante Operationen oder ambulante Dialyse sowie für Arzt- und Zahnpraxen und Praxen humanmedizinischer Heilberufe, ambulante Hospizdienste und Palliativersorgung und den Rettungsdienst. Auch Menschen, die sich bei einem Ausbruch in Schulen, Kindertagesstätten, Asylbewerberheimen, Notunterkünften und Justizvollzugsanstalten aufgehalten haben, werden im Zweifelsfall prioritär getestet.
  • Personal, Patienten, Bewohner und Betreute in Krankenhäusern, Arztpraxen und stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, Tageskliniken, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Eingliederungshilfe, der Rehabilitation und Einrichtungen für ambulante Operationen oder ambulante Dialysezentren sollen regelmäßig getestet werden – auch ohne Covid-19-Fall.
  • Besucher von Personen in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden auch ohne Covid-19-Fall in den betroffenen Einrichtungen vor dem Besuch getestet. Hierfür wird ein Antigenschnelltest empfohlen.
  • Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen anderer medizinischer Heilberufe und Rettungsdiensten sollen ohne Covid-19-Fall in den Einrichtungen regelmäßig getestet werden. Dadurch soll eine Verbreitung des Coronavirus durch asymptomatische Träger verhindert werden. Hierfür wird ein Antigenschnelltest empfohlen.
  • Kontaktpersonen von akut respiratorisch Erkrankten, die ebenfalls Symptome wie Husten oder Atemnot haben. Dabei ist es egal, ob die Erkrankung auf einen Kontakt im eigenen Haushalt oder ein Cluster von mehreren Personen zurückzuführen ist.
  • Menschen, die Kontakt zu vielen anderen Personen hatten und akute sowie leichte respiratorische Symptome wie Husten oder Atemnot aufweisen.
  • Schulen: Zu der Frage, welche Schüler und Lehrkräfte bei aufgetretenen Fällen auf Corona getestet werden sollen, hat das RKI ein Dokument erstellt: „Sars-CoV-2-Testkriterien für Schulen während der Covid-19-Pandemie“. Für Schüler oder Lehrkräfte mit schweren Symptomen wie Atemnot sowie hohem Fieber oder einem gestörtem Geruchs- und Geschmackssinn empfiehlt die Behörde für Infektionsschutz in jedem Fall einen Test. „Testkapazitäten sollen effizient eingesetzt werden“, schreibt die Behörde. Weitere Kriterien für einen optionalen Test kann enger Kontakt zu jemandem aus der Risikogruppe sein.

R-Biopharm präsentiert Antigen-Schnelltest

Er ist mit wenig Geld und in kurzer Zeit durchführbar und soll langfristig ein gängiger Alltagstest werden.

© Quelle: Reuters

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Wer bezahlt die PCR-Tests?

Anfangs wurden die Kosten für Corona-Tests nur von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn ein Patient Symptome hatte, die auf eine Sars-CoV-2-Infektion hindeuteten. Mit Inkrafttreten der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2“ am 14. Mai ist es auch asymptomatischen Personen ermöglicht worden, sich auf das Virus testen zu lassen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass der PCR-Test im Rahmen einer Einweisung ins Krankenhaus stattfindet, vom zuständigen Gesundheitsamt oder vom Haus- beziehungsweise Facharzt oder Fachärztin veranlasst wird. „Die Entscheidung, ob der Test durchgeführt wird, trifft allein der behandelnde Arzt – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des RKI“, betont etwa die Techniker Krankenkasse (TK). Führt der Arzt einen Test durch, übernehme die Krankenversicherung neben den Behandlungskosten auch die Laborkosten pro Analyse. Für Versicherte entstehen dann keine zusätzlichen Kosten, der Test wird über die Versichertenkarte abgerechnet.

Will sich eine Person freiwillig mittels PCR auf das Virus testen lassen, müssen die Kosten selbst übernommen werden. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit gilt: Ärzte und Ärztinnen erhalten für einen Abstrich pauschal 15 Euro. Labordiagnostiker erhalten für den Nachweis einschließlich der allgemeinen ärztlichen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten 50,50 Euro. Abgerechnet wird über die Kassenärztliche Vereinigung.

Der Verband deutscher Laborärzte weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass weiterhin ärztliche Expertise darüber entscheiden sollte, wer getestet wird und wer nicht. „Die Kräfte der Mitarbeiter in Praxen, Kliniken und öffentlichem Gesundheitsdienst müssten geschont werden, statt sie mit Massentests zu erschöpfen“, heißt es.

Was kostet ein Corona-Schnelltest?

Noch bis zum 10. Oktober haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Der kostenlose Check auf Covid-19 kann in Gesundheitsämtern, Testzentren und in Arztpraxen und Apotheken durchgeführt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Ab dem 11. Oktober sollen alle Corona-Tests und somit auch die Antigen-Schnelltests kostenpflichtig werden. Nur Menschen, die nicht geimpft werden können und für die auch keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen weiterhin Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests haben, wie Bund und Länder am 10. August beschlossen haben. Das betrifft unter anderem Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Wie viel ein Antigen-Schnelltest etwa in Testzentren oder Apotheken nach Abschaffung der kostenlosen Tests künftig kosten wird, ist derzeit noch unklar – und könnte auch abhängig vom Ort variieren. Der Staat vergütete die Schnelltests bislang mit 11,50 Euro. Laut Regierung sollen Bürgerinnen und Bürger in Zukunft einen „angemessenen Preis” für die Schnelltests zahlen.

Wo sich die nächste Möglichkeit zum Testen befinden, erfahren Interessierte auch beim ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117. Die Antigen-Schnelltests gibt es auch für Zuhause – im Einzelhandel oder Internet sind sie etwa für einen Euro pro Stück zu bekommen.

Wie oft wird getestet?

Wie oft getestet wird, entscheidet der Arzt, erläutert das Gesundheitsministerium. Unter anderem für Kontaktpersonen sieht die Verordnung einen möglichen weiteren Test vor, der nach Ende der Inkubationszeit sinnvoll sein könnte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Wie lange ist ein negatives Ergebnis eines Corona-Schnelltests gültig?

Wie lange ein negatives Testergebnis gültig ist, lässt sich nicht hundertprozentig sagen. Klar ist nach RKI-Angaben aber vor allem, dass die Aussagekraft von Selbsttests zeitlich begrenzt ist. Daher sei es möglich, dass eine Person an einem Tag ein negatives und am nächsten ein positives Testergebnis erhält, sofern sie mit Covid-19 infiziert und die Viruslast im Nasen-Rachenraum angestiegen ist.

Seitens der Bundesregierung heißt es zu den Schnelltests, die Wahrscheinlichkeit, in den nächsten Stunden jemanden mit Sars-CoV-2 anzustecken, falle äußerst gering aus. Es empfehle sich jedoch, den Zeitraum als solchen zu verstehen. Heißt: Im Idealfall führen alle, die sich mit anderen Menschen treffen, vor jeder Zusammenkunft einen neuen Antigen-Schnelltest durch, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Bund und Länder verständigten sich in Ihrem Treffen am 10. August darauf, dass ein negatives Schnelltest-Ergebnis nur 24 Stunden lang gültig ist. Wenn Ungeimpfte oder nicht genesene Menschen es bei einer Inzidenz von über 35 etwa beim Kinobesuch vorlegen, darf das Ergebnis also nicht älter als 24 Stunden sein.

Wie lange ist das negative Ergebnis eines PCR-Tests gültig?

PCR-Tests werden professionell und unter Beobachtung durchgeführt: Das Erbmaterial der Viren wird im Labor so stark vervielfältigt, dass das Coronavirus schon bei einer geringen Viruslast nachgewiesen werden kann. Daher sind PCR-Tests grundsätzlich aussagekräftiger als Antigen-Schnelltests und deshalb in der Regel 72 Stunden gültig.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Wie wird auf eine Sars-CoV-2-Infektion getestet?

Der Nachweis einer akuten Sars-CoV-2-Infektion erfolgt derzeit durch PCR-Tests. Bei einem Verdacht entnehmen Ärzte und Ärztinnen beziehungsweise Klinikmitarbeitende einen Abstrich aus den oberen Atemwegen. Das Robert Koch-Institut, Deutschlands oberste Gesundheitsbehörde, empfiehlt bei einem konkreten Corona-Verdacht, möglichst Proben aus dem Rachenraum, aber auch aus den tiefen Atemwegen, etwa Schleim aus der Lunge oder Bronchialsekret, zu entnehmen. Diese werden in speziellen Laboren untersucht.

Grundlage ist das genetische Material des Virus, die RNA-Moleküle werden in einem chemischen Verfahren in rund vier Stunden isoliert. Das Ergebnis liegt beim Patienten, wenn alles glatt läuft, spätestens nach 48 Stunden vor. Die eigentliche Auswertung der entnommenen Probe selbst dauert maximal fünf Stunden.

Das Testergebnis könne laut RKI aber lediglich eine Momentaufnahme sein. Zudem schließe ein negatives PCR-Ergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit Sars-CoV-2 nicht vollständig aus.

Was ist der Unterschied zwischen Antigenschnelltest und PCR?

Anders als die üblicherweise durchgeführten PCR-Tests suchen Antigentests in Abstrichproben nicht nach dem Erbgut des Virus, sondern nach Molekülen, die charakteristisch für die Viren sind. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest wird auf einem Teststreifen angezeigt, ob das gesuchte Molekül gefunden wurde und die Person positiv ist oder nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Der große Vorteil: Das Ergebnis liegt wenige Minuten später vor. Der PCR-Test ist weitaus aufwendiger im Verfahren, teurer – und das Ergebnis meistens frühestens nach einem Tag verfügbar. Der große Nachteil: Die PCR gilt weiterhin als Goldstandard, weil das Verfahren um einiges genauer ist und zuverlässigere Ergebnisse liefert. Zudem muss medizinisches Personal ausgebildet werden, um den Abstrich durchführen zu können.

Was prüfen Antikörpertests?

Mithilfe eines Antikörpertests kann man – im Gegensatz zu den PCR-Tests – überprüfen, ob sich jemand in der Vergangenheit mit Sars-CoV-2 infiziert und gegen das Coronavirus Antikörper gebildet hat. Antikörpertests sind Kassenleistung – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Nur wenn der Arzt entscheidet, dass der Antikörpertest medizinisch notwendig ist, könne die Behandlung über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, erklärt etwa die Techniker Krankenkasse (TK) auf der eigenen Homepage. Der Test müsse in direktem zeitlichen Bezug zu einer Covid-19-Symptomatik stehen. „Privatrechnungen können von der TK nicht erstattet werden.“ Von Heimtests raten Virologen ab.

Wir haben diesen Artikel am 11. August zuletzt aktualisiert.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

RND/sbu/asu/lb/bk/jo/dpa