Wie viel ml darf man mit ins flugzeug nehmen

Warum bestehen Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck?

Im August 2006 verhinderten die britischen Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Flugs zur Explosion gebracht werden sollte. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union im Jahr 2006 beschlossen, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Luftfahrzeugen zu beschränken.

Was ändert sich ab dem 31. Januar 2014?

Gemäß der Rechtslage der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission und Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission) müssen bestimmte Flüssigkeiten ab dem 31. Januar 2014 mit besonderer Detektionstechnik kontrolliert werden. Hierzu gehören flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrung (z. B. Säuglingsnahrung) sowie Flüssigkeiten, die Duty-free an einem Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs erworben wurden und besonders verpackt sind.

Was ändert sich nicht ab dem 31. Januar 2014?

Eine Verhaltensänderung der Fluggäste hinsichtlich des bisherigen Mitführverhaltens von Flüssigkeiten ist nicht erforderlich.
Fluggäste dürfen nach wie vor Flüssigkeiten in geringen Mengen in dem bekannten 1-Liter-Beutel mitnehmen. Hierbei dürfen das Einzelbehältnis ein Volumen von bis zu 100 ml und der Beutel ein Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter haben. Zudem muss der Beutel durchsichtig und wieder verschließbar sein.

Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht an Bord eines Luftfahrtzeuges oder an einem Flughafen erworben wurden, dürfen - wie bisher - nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Was ist unter "Flüssigkeit", was unter "flüssig" zu verstehen?

Die Verordnung spricht von "Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen". Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum). In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme.

Welche "Kategorien" Flüssigkeiten im Sinne der Europäischen Verordnung gibt es und wie werden sie behandelt?

Nach der Verordnung können vier Kategorien Flüssigkeiten unterschieden werden:

  • Flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht werden
  • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen in versiegelten Sicherheitsbeuteln
  • Flüssigkeiten bis zu 100 ml, verpackt in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen bis zu 1 Liter
  • Andere Flüssigkeiten

Flüssige Medikamente und flüssige diätetische Nahrungsmittel sowie Flüssigkeiten, die an Flughäfen oder an Bord von Flugzeugen Duty-free gekauft wurden und sich in speziellen, nicht beschädigten und nicht geöffneten versiegelten Sicherheitsbeuteln (genannt „STEB“, Security Tamper Evident Bag) befinden, werden ab dem 31. Januar 2014 mit besonderer Detektionstechnik kontrolliert. Kann die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden.

Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen unter 100 ml dürfen - wie bisher nur innerhalb des bekannten 1-Liter-Beutels mitgenommen werden. Der Beutel muss durchsichtig und wieder verschließbar sein und ein Fassungsvermögen von bis zu einem Liter haben. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.

"Andere Flüssigkeiten" sind entweder Flüssigkeiten in Behältnissen unter 100 ml, die nicht mehr in den 1-Liter-Beutel passen, oder Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Duty free an Bord eines Luftfahrzeuges oder an einem Flughafen gekauft wurden. Diese Flüssigkeiten dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Soweit dies nicht durch andere Bestimmungen ausgeschlossen ist (z. B. Gefahrengutvorschriften), können diese Flüssigkeiten im aufzugebenden Gepäck verstaut werden.

Gibt es Mengenbeschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck?

Eine Mengenbeschränkung aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Bestimmungen besteht für die Mitnahme von Flüssigkeiten in Duty-free-Beuteln sowie von Medikamenten und Spezialnahrungsmitteln im Handgepäck nicht. Medikamente (z.B. Insulin) und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung) müssen für die Dauer der Reise benötigt werden. Der Bedarf der Medikamente muss glaubhaft nachgewiesen werden; ausreichend dafür ist z.B. ein Rezept oder ein Attest.

Gegebenenfalls können sich aber Mengenbeschränkungen aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Gefahrengutvorschriften, zollrechtliche Bestimmungen) ergeben.

Die Mitnahme des 1-Liter-Beutels ist aus Sicherheitsgründen auf einen Beutel pro Fluggast beschränkt.

Andere Flüssigkeiten (über 100 ml, die nicht Duty free an einem Flughafen oder an Bord eines Luftfahrzeuges erworben wurden oder unter 100 ml außerhalb des 1-Liter-Beutels) dürfen im Handgepäck nicht mitgeführt werden.

Was ist bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen zu beachten?

Wie bisher müssen alle Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Werden Flüssigkeiten im Handgepäck belassen oder vergessen, müssen diese Flüssigkeiten gesondert kontrolliert werden.. Dies bedeutet für alle Fluggäste Verzögerungen während der Kontrolle und kann durch die vorherige Herausnahme und getrennte Vorlage vermieden werden. Kontrolliert werden Duty-free-Einkäufe, Medikamente und Spezialnahrungsmittel. Alle anderen Flüssigkeiten (mit Ausnahme des 1-Liter-Beutels) sind zur Mitnahme im Handgepäck nicht zugelassen und werden an der Kontrollstelle zurückgewiesen.

Was passiert, wenn an der Ungefährlichkeit der Flüssigkeiten Zweifel bestehen?

Kann die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit an der Kontrollstelle nicht zweifelsfrei festgestellt werden, darf der Fluggast sie nicht im Handgepäck mitnehmen.

Warum sind diese Änderungen für die Flüssigkeiten eingeführt worden? Welches sind die Nachteile, welches die Vorteile?

Die Einführung der Beschränkung für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck im Jahr 2006 war eine befristete Maßnahme der Europäischen Union. Die Aufhebung der Beschränkung setzt die Möglichkeit von besonderer Kontrolltechnik voraus, die Flüssigkeiten überprüfen kann. Diese spezielle Kontrolltechnik steht nunmehr zur Verfügung und wird ab 31. Januar 2014 an den Flughäfen der Europäischen Union eingesetzt.

Da die Dauer des Kontrollprozesses derzeit jedoch noch nicht die Behandlung größerer Mengen von Flüssigkeiten erlaubt, ohne dass sich dies negativ auf die Wartezeiten an der Kontrollstelle auswirken würde, sind ab dem 31. Januar 2014 nur bestimmte Flüssigkeiten zugelassen. Die Kontrolle dieser Flüssigkeiten bedeutet einen Gewinn an Sicherheit.

Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, dass die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. In diesem Fall darf der Fluggast die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen. Ein Datum, zu dem alle Flüssigkeiten wieder im Handgepäck zugelassen sein werden, steht bisher nicht fest. Die nächsten Schritte in Bezug auf eine Lockerung der Beschränkungen, werden aufgrund der ab dem 31. Januar 2014 gewonnenen Erfahrungen, zu beurteilen sein.

Wer trägt die Kosten für das geänderte Kontrollverfahren?

Die Kosten für das geänderte Kontrollverfahren, insbesondere für die Geräte, fließen in die Luftsicherheitsgebühr ein und werden vom Fluggast durch das erworbene Flugticket gezahlt.

Warum darf man nur 100 ml mit ins Flugzeug nehmen?

Derzeit dürfen Reisende im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit maximal 100 Millilitern ins Flugzeug mitnehmen. Diese müssen in durchsichtigen Plastikbeuteln stecken. Damit will die EU verhindern, dass Terroristen Explosivstoffe in Flugzeuge schmuggeln.

Was darf ins Handgepäck 2022?

Nahrungsmittel wie belegtes Brot, Brötchen, Kekse oder Süßigkeiten dürfen Sie beispielsweise mit an Bord nehmen. Flüssige Lebensmittel wie Marmelade, Honig oder Nuss-Nougat-Creme dürfen Sie in Behältern bis 100 ml ebenfalls mit an Bord nehmen. Allerdings müssen Sie diese im 1-Liter-Flüssigkeitsbeutel verstauen.

Ist Creme eine Flüssigkeit?

Als Flüssigkeiten gelten Wasser, Getränke, Suppen, Sirup, Cremes, Duschgel, Shampoo, Lotionen, Öle, Parfums, Sprays, Haargel, Rasierschaum, Deodorant, Zahnpasta, Wimperntusche so wie alle ähnlichen Produkte.

Ist Deo im Handgepäck erlaubt?

Sie dürfen Deodorant und Parfum in einem Behälter mit maximal 100 ml Fassungsvermögen im Handgepäck transportieren.