Wie viel muss man spenden wenn man nicht fastet

    Islam

    Islam

    Was haben Spenden mit dem Ramadan zu tun?

    Teilen

    Teilen

    Tweet

    Senden

    Empfehlen

    15.06.2015 - 02:47

    Ein Gebot im Ramadan ist es, Gutes zu tun. Dazu gehört es auch, hilfsbedürftigen Menschen beizustehen. Viele Muslime spenden daher im Ramadan die Zakat ul-fitr. Das ist eine Spende, die jeder Muslim in den letzten Ramadan-Tagen vor dem Fest des Fastenbrechens abgeben sollte. Sie wird an Bedürftige weitergegeben, damit auch sie das Fest genießen können. Die Zakat ul-fitr hat aber nichts mit dem Gebot der Zakat zu tun, die in der dritten Säule des Islam beschrieben ist.

    Die Spende sollte so hoch sein, dass mit dem Geld mindestens eine einfache Mahlzeit bezahlt werden kann. In Deutschland rechnet man dafür mit 8,- Euro pro Person. Natürlich darf jeder auch mehr spenden, wenn er das möchte und kann.

    Auch manche Kinder möchten etwas beitragen. Sie basteln sich dafür eine kleine Spendendose.

    Die Fidya ist speziell für Ramadan und wurde im Koran unter folgender Sure eingeführt : (Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst! (2:184)

    Die Personen, die hier erwähnt werden, sind solche, die an einer chronischen Krankheit oder in fortgeschrittenen Alter sind und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fasten können. Dies wäre gefährlich für sie und ist deshalb verboten.

    Damit sie trotzdem vom Verdienst des Ramadan profitieren, haben sie die Möglichkeit die nicht gefasteten Tage durch Almosen zu ersetzen. Dies mit dem Preis einer Mahlzeit.  In der Schweiz wird dieser Betrag auf CHF 10 geschätzt. Es gibt jedoch Erleichterung für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, die Summe der Fidya eines ganzen Monats zu bezahlen.

    Schwangere und stillende Mütter können auch Fidya zahlen, je nach Situation und Meinungen der Gelehrten. Die Fouqahas befürworten, dass die Frauen die fehlenden Fastentage später nachholen und für andere, dass sie die Fidya bezahlen und das Fasten nachholen.  

    Frage: Wie ist das Urteil, wenn eine Person im Ramadan aus gesundheitlichen Gründen nicht fasten kann?

    Antwort: Ihre Frage dreht sich um die Zahlung von der Fidyah/Sühneleistung für die verpassten Tage im Ramadan.

    Wir möchten hier für das bessere Verständnis einige wichtige Punkte diesbezüglich festhalten. Eine Person kann das Fasten aus Krankheitsgründen aussetzen, wenn das Fasten seine Gesundheit weiter schwächt und den Heilungsprozess bremst. Ist der Gesundheitszustand der betroffenen Person in der Regel gut, so muss diese die verpassten Fastentage vor dem Eintritt des nächsten Monat Ramadan nachfasten ohne dabei eine Kompensation zu zahlen (Fidya).

    Die Fidya ist eigentlich nur für Person vorgesehen, welche wegen Altersschwäche oder permanenter Krankheit nicht fasten können.

    Sollte die betroffene Person jedoch in der Lage sein, die verpassten Tage nachzuholen, so wird sie angehalten dies zu tun.

    Allah (t) sagt: „und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine gleiche Anzahl (wie die verpassten Tage) anderer Tage nachfasten“. [HQ, 2;185]

    Zu der Fidya sagt Allah (t) : „und jenen, denen das Fasten unerträglich wird, sollen einen Armen pro Tag als Sühneleistung speisen (…) das Fasten wäre jedoch gewiss besser für euch, wenn ihr nur wüsstet.“ [HQ, 2;184]

    Dies als kurze Grundlage.
    Sollten Sie sich nun in der Kategorie der Personen einstufen, die eigentlich nicht permanent krank sind und auch nicht an Altersschwäche leiden, dann müssen Sie Ihre verpasste Fastentage laut allen Rechtsschulen nachholen, selbst wenn Sie dies erst nach dem aktuell bevorstehenden Ramadan tun können.

    Zusätzlich müssen Sie laut der Mehrheit der Gelehrten der malikitischen, shafi’itischen und hanbalitischen Rechtsschule eine Sühneleistung für jeden verpassten Tag des letzten Ramadans. Laut diesen Rechtsschulen stellt das verspätete Nachholen des Fastens aufgrund eines Hadith von Aishah (raa) eine Sünde dar. Sobald also der nächste Ramadan eintritt, muss für jeden noch nicht nachgeholten Tag eine Sühneleistung in Form einer Armenspeisung geleistet werden.

    Die Meinung der hanafitischen Rechtsschule begrenzt sich auf das simple Nachholen des Fastens ohne Sühneleistung. Ihre Meinung stellt wissenschaftlich gesehen in diesem Fall jedoch die der Minderheit dar.

    Sollten Sie sich in der Kategorie der permanent Kranken oder Alterschwachen einstufen, dann haben Sie für jeden Tag einen Armen zu speisen.

    Dies kann nachträglich für jeden Tag geschehen und an einen Armen oder verschiedene Arme verteilt werden. Die Sühneleistung darf nicht per Vorauszahlung geschehen. Entweder wird sie jeden Abend im Ramadan oder Ende des Monats Ramadan geleistet.

    Die Menge

    Die Menge ist unter Gelehrten nicht per Konsens definiert manche Texte sprechen von einem Mudd, andere von einem Sa’a. Es ist zu empfehlen hiesige Vergleiche für die Speisung als Berechnungsgrundlage zu nehmen.

    Falls mit Geld bezahlt wird, sollte dieses in Form von Nahrung an den Armen gelangen.

    Wir empfehlen pro Tag eine Betrag von 10 CHF (ohne Abzüge)

    Wohin zahlen?

    Sie können die Sühneleistung direkt an einen Armen (in Form von Nahrung) oder einer Hilfsorganisation abgeben, welche einen entsprechenden Service anbietet und die Nahrung an Bedürftige im Ausland weiterleitet.

    Was passiert wenn man einen Tag nicht fastet?

    Muskelkrämpfe, Herzrhythmus- und Kreislaufstörungen mit Schwindelanfällen können beim mehrtägigen Fasten auftreten. Auch die Nieren werden unter einer Nulldiät stark belastet. Nierensteine und Gichtanfälle können die Folge sein.

    Wie viel muss man an Ramadan Spenden?

    Sie ist eine religiöse Pflichtabgabe für erwachsene und vermögende Muslime und ist, wie auch das Gebet, eine der Säulen des Islams. Dabei wird ein bestimmter Anteil des Vermögens – 2,5 Prozent – an Bedürftige entrichtet.

    Wie viel Prozent muss man spenden Islam?

    Als Zakat wird ein Anteil von 2,5 Prozent des Vermögens abgegeben, sobald der Nisab erreicht ist. Wann wird Zakat gespendet? Einmal im Mondjahr spenden vermögende Muslime Zakat. Die Pflicht zur Zakat tritt ein, sobald das Vermögen den Nisab erreicht hat und ein Mondjahr, also 354 Tage, verstrichen ist.

    Wie hoch ist die Kaffara?

    Die Höhe der Kaffāra entspricht daher dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit (in Deutschland sind dies derzeit 10 Euro pro Person), so dass pro Tag, an dem nicht absichtlich gefastet wurde, 600 Euro Kaffāra zu entrichten sind.