Bei knapp 60 % der in Österreich für Säuglinge und Kleinkinder vermarkteten Nahrungsmittel und Getränke stammen mehr als 30 % der enthaltenen Kalorien aus Zucker. Das zeigt eine europaweite Studie der Weltgesundheitsorganisation, bei der rund 8.000 Produkte in vier Städten in der Europäischen Region der WHO (Budapest, Haifa, Sofia und Wien) auf den Zuckergehalt getestet wurden. Show In drei der untersuchten Länder (Österreich, Bulgarien und Ungarn) entfielen bei mindestens der Hälfte der Produkte mehr als 30 % der enthaltenen Kalorien auf den Gesamtzuckergehalt. Bei 4 von 10 Produkten waren mehr als 40 % der enthaltenen Kalorien auf Zucker zurückzuführen. Nur in Israel waren die Zuckergehalte niedriger, allerdings stammen auch hier bei 18 Prozent der Produkte 30 % der Gesamtkalorien aus Zucker. In vielen Lebensmitteln wie beispielsweise in pürierten Breien aus Obst, Gemüse oder Milch ist von Natur aus Zucker enthalten. Bei rund einem Drittel der Produkte (30 %) war jedoch Zucker oder eine andere süßende Zutat wie Fruchtsaftkonzentrat zugesetzt. Besonders zuckerhaltig waren Getränke wie Säfte und Tees, Desserts sowie pürierte Breie aus Obst. Für Österreich wurden im Zeitraum November 2017 bis Jänner 2018 in 22 Geschäften in Wien (Supermärkte, Biomärkte, Drogeriemärkte, etc.) Produkte wie Frucht- und/oder Gemüsebreie, Milch-Getreide-Breie, Menüs mit Fleisch oder Fisch, Suppen, Joghurts, Desserts, Kekse, Waffeln, Säfte, Tees und andere Getränke gesammelt, die für Kinder im Alter von 0 bis 36 Monate vermarktet wurden, und auf den Zuckergehalt untersucht. Unsere Datenerfassung erfolgte auch für das Projekt „Lebensmittel unter der Lupe“. Vom Gesundheitsförderungsprogramm „Richtig essen von Anfang an!“ werden bereits seit 2010 die am österreichischen Markt erhältlichen Beikostprodukte hinsichtlich ihrer Kennzeichnung (Nährwerte, Zutaten etc.) evaluiert, insbesondere in Bezug auf den Gehalt an Zucker und Salz. Auf Basis der Ergebnisse wurden im Jahr 2016 „Qualitätskriterien für Beikost Starterprodukte“ erarbeitet, die von der Arbeitsgruppe „Kleinkinder, Stillende und Schwangere“ (AG KISS) und der Nationalen Ernährungskommission abgestimmt wurden. Die Kriterien gelten für Breie im Gläschen sowie Getreidebreie zum Anrühren, die ab Beginn des 5. Monats und 6. Monats geeignet sind. Sie geben Vorgaben im Bereich der „Alterseignung“, „Zutatenliste“, insbesondere Zucker und süßende Zutaten bzw. Zutaten, die zum Zuckergehalt beitragen, und „Verwendungsempfehlung“. Um Eltern und nahe Bezugspersonen bei der Auswahl von Beikostprodukten im ersten Lebensjahr zu unterstützen, wenn nicht selbst gekocht wird, wurde von „Richtig essen von Anfang an!“ der Folder "Checkliste Beikostprodukte" erstellt. Für die Beikosteinführung wird empfohlen Produkte mit Zuckerzusatz zu meiden und auch nicht nachzusüßen. VersandkostenDeine Bestellung wird unverzüglich bearbeitet und schnellstmöglich mit DHL ausgeliefert. Hinweise zum Versand innerhalb DeutschlandsLieferanschrift ist unabhängig der Rechnungsstellung wählbar. Die Verfügbarkeit des Artikels kannst Du der jeweiligen Produkt-Detailseite entnehmen. Innerhalb Deutschlands ist auch der Versand an Packstationen möglich.
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