Jeder Fahrschüler in Deutschland, der einen Führerschein machen möchte, muss sogenannte „Pflichtstunden“ absolvieren. Dabei handelt es sich um eine verpflichtend vorgeschriebene Stundenzahl in der praktischen und theoretischen Fahrausbildung. Dabei handelt es sich um mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis. Bei Nichtbestehen der ersten Fahrprüfung sind es noch acht Doppelstunden und zwei Doppelstunden à 90 Minuten für
Zusatzstoff. Die Zahl und Dauer der Pflichtstunden ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 2012 (FahrschAusbO) geregelt. Dieser Regelung gemäß darf eine Fahrausbildung nur in der Fahrschule durchgeführt werden. Es ist nicht erlaubt, eigene Fahrübungen auf der Straße durchzuführen. Keine Reduzierung möglich Selbst mit praktischen und theoretischen Vorkenntnissen ist es nicht möglich, die Anzahl der Pflichtstunden beim Führerschein zu reduzieren. Sie müssen von
allen Fahrschülern absolviert werden. Über die Pflichtstunden hinaus können Fahrschüler weitere Fahrstunden leisten. Eine Mindestzahl ist hier nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Die Zahl dieser Stunden hängt vom jeweiligen Stand des Fahrschülers ab und wird mit dem Fahrlehrer individuell vereinbart. In der Praxis bedeutet dies, dass es in der Fahrschule sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung Pflichtstunden gibt, die jeder leisten muss. Wie viele
Fahrstunden ein Fahranfänger jedoch tatsächlich benötigt, hängt von den Fähigkeiten und der Fahrsicherheit des Einzelnen ab. Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis Praktische Fahrstunden sollten Sie nur in einer Fahrschule nehmen oder dafür gezielt einen Verkehrsübungsplatz aufsuchen. Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis auf der Straße fahren, riskieren Sie eine Strafanzeige. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, in der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt oder erworben werden kann. Was genau sind Pflichtstunden?Pflichtstunden gibt es bei der Führerscheinausbildung sowohl für die Theorie als auch für die Praxis. In der praktischen Fahrausbildung werden die Pflichtstunden Sonderfahrten genannt.
Abhängig vom Lernfortschritt Wie viele Fahrstunden für den Führerschein insgesamt benötigt werden, hängt letztlich von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Der Fahrlehrer macht die Zahl der Übungsstunden abhängig vom Lernfortschritt seiner Fahrschüler. Zwar lassen sich durch das Weglassen von Übungsstunden Kosten beim Führerschein sparen, doch sollten Sie nicht zögern, eine oder zwei Stunden mehr zu nehmen. So erhöhen Sie die Chance, die praktische Prüfung gleich beim ersten Versuch zu bestehen. Sonderfahrten als PflichtstundenBei einem Führerschein der Klasse B sind 12 Sonderfahrten zu absolvieren. Hierzu zählen fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. Die zwölf Stunden an Sonderfahrten beim Führerschein werden in folgende Kategorien aufgeteilt:
Pflichtstunden nach FührerscheinklasseJe nach Führerscheinklasse können die Anzahl und die Art der Sonderfahrten variieren.
Keine Pflichtstunden mit Führerschein aus Nicht-EU-LandIn Deutschland ist es möglich, mit einem EU-Führerschein ohne zusätzliche Prüfung Auto zu fahren. Dies gilt auch für Führerscheine, die in Ländern gemäß einer von der Regierung abgesegneten Liste gemacht wurden. Für alle anderen Führerscheine gilt, dass Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland diese Führerscheine sechs Monate lang nutzen dürfen. Ab dieser Frist ist eine theoretische und praktische Fahrprüfung notwendig. Es ist auch eine Fristverlängerung auf zwölf Monate möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie danach nicht dauerhaft in Deutschland leben werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrschülern entscheiden jedoch die Personen selbst darüber, wann sie die Prüfung ablegen wollen. Bei der Prüfung muss allerdings ein Fahrlehrer anwesend sein. Nachdem die Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden, kann der Führerschein umgeschrieben werden. Die Deutsche Fahrerlaubnisbehörde nimmt den ausländischen Führerschein in Verwahrung und händigt den neuen EU-Führerschein aus. Umschreibung des Führerscheins Haben Sie zum Beispiel im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes in den USA einen Führerschein gemacht, kann eine einfache Umschreibung ohne Pflichtstunden und Prüfung möglich sein. Sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass die Prüfung in den USA den hier geltenden Prüfungen gleichwertig war. Eine komplette Fahrausbildung ist jedoch auch dann nicht nötig, wenn der Bundesstaat nicht in Anlage 11 der FeV aufgeführt wird. Dann müssen Sie lediglich die Prüfungen absolvieren. Die Pflichtstunden sind meist teurer als reguläre Fahrstunden, die auch Übungsfahrten genannt werden. Eine pauschale Aussage zu den Preisen lässt sich nicht machen, da die Kosten für eine 45-minütige Pflichtstunde von Bundesland zu Bundesland, Stadt zu Stadt sowie Fahrschule zu Fahrschule variieren. Sie können jedoch mit Preisen zwischen 30 und 45 Euro pro Pflichtstunde rechnen. Die Übungsstunden kosten häufig zwischen 30 und 40 Euro. An den Pflichtstunden selbst können Sie nicht sparen, da ihre Zahl gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer beim Führerschein sparen möchte, kann zum Beispiel zum Üben zwischendurch auf den Verkehrsübungsplatz gehen. Dort kostet eine Stunde circa zehn Euro. Preisvergleich ist nicht allesEin Preisvergleich zwischen einzelnen Fahrschulen kann sich lohnen. Allerdings sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten, denn letztlich hängt der Erfolg Ihrer Fahrausbildung auch vom Vertrauen ab, das Sie dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin entgegenbringen können. Einen Führerschein haben Sie außerdem ein Leben lang. Wenn Sie zum Beispiel 200 Euro Mehrkosten beim Führerschein auf 50 Jahre verrechnen, bedeutet das weniger als 35 Cent Mehrkosten pro Monat. |