Wo finde ich das Legedatum von Eiern?

Wie werden Eier gekennzeichnet?

Von: Dr. Johannes Griffig - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Eier gehören zu unserer täglichen Ernährung. Doch das Einkaufen kann verwirrend sein.

Unzählige Aufschriften, Nummern, Siegel etc. sind auf dem Eierkarton und den Eiern gedruckt.

Was bedeuten sie und worauf ist zu achten, wenn ich den Eiercode entschlüsseln will?

Wir haben die ausführlichen Antworten.

Wo finde ich das Legedatum von Eiern?

In diesem Beitrag finden Sie

  • Gesetzliche Vorgaben
  • Kennzeichnung verpackter Eier
  • Vorgeschriebene Packungsangaben
  • Freiwillige Packungsangaben
  • Kennzeichnung von unverpackten Eiern

Gesetzliche Vorgaben

Unter Eiern versteht der Gesetzgeber Hühnereier in der Schale, die zum Direktverzehr oder zur Verarbeitung durch die Nahrungsmittelindustrie geeignet sind, ausgenommen angeschlagene Eier, bebrütete Eier und gekochte Eier.

Die EU-weit bestehenden Normen für die Vermarktung von Eiern sind in Verordnungen gefasst und damit in jedem Mitgliedsland unmittelbar geltendes Recht. In diesen Verordnungen sind unter anderem Vorschriften für die Kennzeichnung von Eiern festgelegt. Zusätzliche Vorschriften sind in Deutschland in nationalen Lebensmittelhygieneverordnungen formuliert.

Kennzeichnung verpackter Eier

Bei der Kennzeichnung von verpackten Eiern wird zwischen vorgeschriebenen und freiwilligen Angaben unterschieden.

Vorgeschriebene Packungsangaben

Eier in Verpackungen müssen mit den folgenden Pflichtangaben gekennzeichnet sein

Angaben auf der Verpackung

  • Güteklasse
  • Gewichtsklasse
  • Anzahl der Eier
  • Name und Anschrift
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Verbraucherhinweis
  • Haltungsform
  • Packstellennummer
  • Erläuterung des Erzeugercodes in oder auf der Verpackung

Angaben auf dem Ei

  • Erzeugercode

Güteklasse

Eier werden in die Güteklassen A und B eingeteilt.
Für Eier der Güteklasse A gelten folgende Mindestanforderungen:

AngabeAnforderungen
"Güteklasse A" oder "A" - auch in Verbindung mit "frisch" Schale normale Form, sauber, unbeschädigt
Luftkammer höchstens 6 mm hoch, unbeweglich
Eiklar: klar, durchsichtig
Dotter beim Durchleuchten nur schattenhaft und ohne deutliche Umrisse sichtbar; beim Drehen des Eis nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend
fremde Ein- oder Auflagerungen: nicht zulässig
Keim: nicht sichtbar entwickelt
Fremdgeruch: nicht zulässig
"Güteklasse A" oder "A" mit Zusatzbezeichnung "EXTRA" - auch in Verbindung mit "frisch" Anforderungen wie oben, aber
Luftkammer weniger als 4 mm hoch
Bezeichnung "EXTRA" bzw. „EXTRA frisch“ zulässig bis zum 9. Tag nach dem Legedatum
Das Legedatum und die Frist von 9 Tages sind auf der Verpackung anzubringen

Da der Einzelhandel nur Eier der Güteklasse A anbietet, wird an dieser Stelle auf eine genauere Beschreibung der Güteklasse B verzichtet. Eier dieser Güteklasse sind Eier, die die Anforderungen der Güteklasse A nicht erfüllen. Sie dürfen nur an die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie geliefert werden.

Gewichtsklasse

Eier der Güteklasse A werden nach folgenden Gewichtsklassen sortiert:

XL: Sehr groß (73 g und mehr)

L: Groß (63 g bis unter 73 g)

M: Mittel (53 g bis unter 63 g)

S: Klein (unter 53 g)

Auf den Verpackungen wird die Gewichtsklasse durch die genannten Buchstaben oder Begriffe oder durch eine Kombination von beiden gekennzeichnet. Die entsprechenden Gewichtsspannen können zusätzlich angegeben werden. 

Anzahl der verpackten Eier

Bei allen Fertigpackungen ist eine Füllmenge anzugeben. Bei Eiern ist dies in der Regel die Anzahl der Eier, z.B. "10 frische Eier".

Name und Anschrift

Bei allen Fertigpackungen ist der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Verkäufers anzugeben.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit dem Hinweis "mindestens haltbar bis", gefolgt von Tag und Monat, anzugeben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten, kann aber auch kürzer ausfallen.

Daher kann ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum das Legedatum bzw. bei einer Mindesthaltbarkeit unter 28 Tagen das frühstmögliche Legedatum errechnet werden: Mindesthaltbarkeit minus 28 Tage.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das einzige Datum, das auf der Verpackung angegeben werden muss. Jedoch gibt es weitere Fristen, die einzuhalten sind. Die entsprechenden Daten können ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum berechnet werden:

Verkaufsfrist: Eier dürfen nur bis zum 21. Tag nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden. Der 21. Tag nach dem Legen kann ebenfalls ausgehend vom Mindesthaltbarkeitsdatum wie folgt berechnet werden: Mindesthaltbarkeitsdatum minus 7 Tage. Ist ein Legedatum freiwillig angegeben, so kann das Alter der Eier und damit die Verkaufsfrist natürlich auch vom Legedatum aus berechnet werden: Legedatum plus 21 Tage.

Verbraucherhinweis

Der Verbraucherhinweis: "Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren" ist in diesem oder einem gleichbedeutenden Wortlaut als Aufbewahrungshinweis auf der Verpackung anzugeben.

Haltungsform

Die Haltungsform wird in Worten auf der Verpackung angegeben:

  • aus Käfighaltung
  • aus Bodenhaltung
  • aus Freilandhaltung
  • aus ökologischer Erzeugung

Die Mindestanforderungen für die angegebenen Haltungsformen wurden von der EU in der Verordnung Nr. 1651/2001 vom 14. 08.2001 neu geregelt. Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 1999/74/EG vom 19.07.1999 (siehe Quellen), in der die Haltungsbedingungen zum Schutz von Legehennen festgelegt werden.

Eine EG-Richtlinie muss von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland legt die „Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" vom 22.08.2006 (siehe Quellen) Übergangsfristen fest, die zum Teil kürzer sind als die von der EU angegebenen Zeiträume.

Tabelle 1: Haltungsformen

HaltungsanlageBedingungenFrist in der EUFrist in Deutschland
herkömmliche, nicht ausgestaltete Käfige mind. 550 cm2 je Henne in bestehenden Käfigen (neue Käfige werden nicht mehr zugelassen) abgelaufen abgelaufen
ausgestaltete Käfige mind. 750 cm2 Käfigfläche je Henne; ein Nest, Sitzstange, Einstreu und Scharrvorrichtung unbeschränkt bis 31.12.2025
Kleingruppenhaltung* 800 bzw. bei schweren Tieren 900 cm2 Käfigfläche je Henne in Gruppen von 20-60 Hennen; ein Nest, Sitzstange, Einstreu und Scharrvorrichtung unbeschränkt*
Alternativsysteme ohne Käfig (Bodenhaltung, Freilandhaltung, ökologische Erzeugung) besondere Anforderungen für die jeweilige Haltungsform unbeschränkt unbeschränkt
* diese Regelung ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 wegen eines Verfahrensfehlers zum 01.04.12 ausgelaufen. Für Kleingruppenhaltung gibt es durch die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltung Bestandsschutz. In diesem Zusammenhang wurde eine Befristung der Kleingruppenhaltung diskutiert, aber bisher nicht umgesetzt.

Die Haltungsformen "ausgestaltete Käfige" und "Kleingruppenhaltung" sind der "Käfighaltung" zuzuordnen. Diese Eier sind als „Eier aus Käfighaltung“ zu kennzeichnen. Die zusätzliche Angabe „ausgestalteter Käfig“ bzw. „aus Kleingruppenhaltung“ ist möglich, wenn die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts, insbesondere das Verbot der Irreführung und Täuschung beachtet werden.

Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen alle Haltungseinrichtungen in Deutschland den Anforderungen entsprechen, die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt sind. Ziel ist, dass alle Legehennen artgemäß fressen, trinken, ruhen, staubbaden, sich bewegen und ihre Eier in ein Nest legen können.

Die Angabe der Haltungsform auf der Verpackung muss der Angabe auf dem Ei entsprechen (siehe Erzeugercode).

Packstellennummer

Eier dürfen nur von dafür zugelassenen Packstellen verpackt werden. Packstellen erhalten eine Kenn-Nummer, die Packstellennummer Diese Nummer steht außen auf der Packung. Die ersten beiden Stellen beschreiben in einem Buchstabencode das Land, in dem die Eier verpackt wurden (z. B. DE für Deutschland).

Vorsicht: Die Packstellennummer ist nicht identisch mit dem Erzeugercode auf dem Ei!

Erzeugercode

Seit dem 1. Juli 2005 müssen Eier der Güteklasse A mit einem Erzeugercode versehen werden, der die Kennnummer des Erzeugerbetriebs enthält und aus dem die Art der Legehennenhaltung abgelesen werden kann.

Nur Eier, die der Erzeuger auf der Hofstelle oder an der Haustür verkauft, müssen nicht gestempelt sein.

Alle Eier, die auf einem öffentlichen Markt (z. B. Wochenmarkt) angeboten werden, müssen gekennzeichnet sein, auch wenn sie von Direktvermarktern stammen. Jedes einzelne Ei muss gestempelt sein; mindestens 80 % der Eistempel müssen lesbar sein.

Der zwölfstellige Erzeugercode muss in oder auf der Verpackung erläutert werden.

Tabelle 2: Die erste Ziffer des Erzeugercodes beschreibt die Haltungsform

CodeHaltungsform
0 ökologische Erzeugung
1 Freilandhaltung
2 Bodenhaltung
3 Käfighaltung

Tabelle 3: Eine zweistellige Buchstabenkombination gibt das Herkunftsland an (das Land der Erzeugung), z. B:

AbkürzungMitgliedsstaat
AT Österreich
BE Belgien
DE Deutschland
DK Dänemark
ES Spanien
FI Finnland
FR Frankreich
GR Griechenland
IR Irland
IE Italien
LU Luxemburg
NL Niederlande
PT Portugal
SE Schweden
UK Vereinigtes Königreich
HU Ungarn

Tabelle 4: Es folgt die sechsstellige Betriebsnummer. Bei deutschen Eiern ist aus den ersten beiden Ziffern das Bundesland erkennbar, in dem der Betrieb liegt.

ZiffernBundesland
01 Schleswig-Holstein
02 Hamburg
03 Niedersachsen
04 Bremen
05 Nordrhein-Westfalen
06 Hessen
07 Rheinland-Pfalz
08 Baden-Württemberg
09 Bayern
10 Saarland
11 Berlin
12 Brandenburg
13 Mecklenburg-Vorpommern
14 Sachsen
15 Sachsen-Anhalt
16 Thüringen

Tabelle 5: In Bayern kann man an der dritten Ziffer der Betriebsnummer erkennen, aus welchem Regierungsbezirk das Ei stammt:

ZiffernRegierungsbezirk
091 Oberbayern
092 Niederbayern
093 Oberpfalz
094 Oberfranken
095 Mittelfranken
096 Unterfranken
097 Schwaben

Die letzte Stelle des Erzeugercodes ist die Stallnummer.

Beispiel:

Wo finde ich das Legedatum von Eiern?

Das Ei stammt aus Bodenhaltung (2), wurde in Deutschland (DE) gelegt, genauer gesagt in Bayern (09) und zwar in dem Betrieb mit der Registriernummer 1234 und dort im Stall Nr. 1.

Unterschied zwischen Erzeugercode und Packstellennummer

  • Die Nummer auf dem Ei ist der Erzeugercode (Legehennenbetriebs-Registriernummer). Er gibt Auskunft darüber, wo das Ei gelegt wurde und wie die Hühner gehalten wurden. Der Erzeugercode ist eine Information für den Verbraucher über die Herkunft der Eier, daher muss er in oder auf der Verpackung erläutert werden.
  • Die Nummer auf der Verpackung ist die Packstellennummer und gibt Auskunft darüber, wo die Eier verpackt wurden.

Eier können also z. B. auf der Verpackung eine Packstellennummer aus Deutschland tragen, auf dem Ei aber einen Eistempel aus den Niederlanden haben, wenn Sie in den Niederlanden erzeugt und in einer deutschen Packstelle verpackt wurden.

Kennzeichnung verpackter Eier: Freiwillige Packungsangaben

Folgende freiwillige Packungsangaben müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Weitere freiwillige Packungsangaben wie Angaben zur regionalen Herkunft dürfen gemacht werden, wenn sie zutreffen.

Legedatum, Kühldatum, Verkaufsfrist

Das Legedatum kann auf der Verpackung angegeben werden. Nur bei „Extra“-Eiern ist die Angabe Pflicht. Besondere Vorgaben gibt es für die Angabe des Legedatums nicht mehr. Auch die Angabe von Kühldatum oder Verkaufsfrist ist freiwillig.

Fütterung der Legehennen

Auf die Verwendung von Getreide in Legehennenfutter darf hingewiesen werden, wenn die eingesetzten Futtermittel den vorgeschriebenen Mindestanteil Getreide enthalten:

Hinweis aufVorgeschriebener Mindestanteil in der verwendeten Futterzusammensetzung
Getreide allgemein (z. B. „Getreidefütterung“) 60 % Getreide (Gew%) mit höchstens 15 % Getreidenebenerzeugnissen
eine Getreideart („z. B. Fütterung mit Weizen“) 30 % der genannten Getreideart (insgesamt 60 % Getreide)
mehrere Getreidearten („z. B. Fütterung mit Weizen und Hafer“) Je Art 5 % (insgesamt 60 % Getreide)

Gütezeichen und Qualitätssiegel

Wo finde ich das Legedatum von Eiern?

Wo finde ich das Legedatum von Eiern?

Qualitätssiegel der Gütegemeinschaft Eier

Dieses Qualitätssiegel wird von der Gütegemeinschaft Eier GmbH für Eier aus Käfighaltung europaweit an Mitgliedsbetriebe vergeben.

Kennzeichnung von unverpackten Eiern

Auch beim Lose-Verkauf müssen Eier deutlich sichtbar mit folgenden Pflichtangaben gekennzeichnet werden:

Auf einem Schild an der Ware:

  • Güteklasse
  • Gewichtsklasse
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Haltungsart
  • Erläuterung des Erzeugercodes

Auf dem Ei:

  • Erzeugercode

Für Eier, die der Erzeuger unsortiert unmittelbar an den Endverbraucher abgibt (also ab Hof oder im Verkauf an der Tür), gelten Kennzeichnungserleichterungen. Angaben zu Güte- und Gewichtsklasse dürfen nicht gemacht werden, wenn die Kennzeichnungserleichterungen in Anspruch genommen werden.

Alle Eier, die auf einem örtlichen öffentlichen Markt (Wochenmarkt) abgegeben werden, also auch Eier vom Direktvermarkter, müssen mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden.

Gibt ein Direktvermarkter sortierte Eier ab, so sind diese vollständig zu kennzeichnen (siehe oben).

Quellen

  • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
  • Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygieneverordnung - LMHV) vom 8. August 2007 (BGBl. I Nr. 39/2007, S. 1817)
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV) vom 8. August 2007 (BGBl. I Nr. 39/2007, S. 1828)
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABI. Nr. L139/55 bzw. L226/22, in der aktuellen Fassung)
  • Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates (ABl. Nr. L 30/44)
  • Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG) vom 12.09.2003 (BGBl. I Nr. 48/2003, S. 1894)
  • Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV) vom 06.10.2003 (BGBl. I Nr. 50/2003, S. 1969)
  • Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. Nr. L 203/53)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Legehennen-Verordnung) v. 28.02.2002 (BGBl. I Nr. 16/2002, S. 1026)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 01.08.2006 (BGBl. I Nr. 37/2006, S. 1804)
  • Bekanntmachung der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 22.08.2006 (BGBl. I Nr. 41/2006, S. 2043)

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Wo steht das Datum bei Eiern?

Auf jedem Eierkarton findest du einen Aufkleber mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum der Eier. In der Regel haben auch die Eier selbst noch einen Stempel mit dem Datum auf der Schale. Die Mindesthaltbarkeit beträgt 28 Tage ab dem Legetag.

Was bedeutet die 1 auf dem Eierstempel?

Sie dient den Kontrollbehörden zur Rückverfolgbarkeit der Eier. Mit dieser Nummer ist jeder Betrieb, in dem Eier sortiert und verpackt werden, in der Europäischen Union eindeutig zu identifizieren. Sie beginnt mit einem Länderkürzel, zum Beispiel DE für Deutschland, FR für Frankreich und NL für Niederlande.

Was bedeutet die Nummer bei Eiern?

Wer Eier mit der Ziffer 1 und 0 kauft, kauft am ehesten Eier von glücklichen Hühnern. Sie werden in Freilandhaltung gehalten und bei der Ziffer 0 sogar mit Biofutter gefüttert. An zweiter Stelle steht eine Ziffernfolge. Sie steht für das Herstellerland, im Beispiel also Deutschland (DE).

Was sagt der Stempel auf den Eiern aus?

Stempel auf Eiern: Das bedeutet der Erzeugercode Die Stempel auf Eiern sind Erzeugercodes. Die müssen in der gesamten EU auf jedem Ei abgedruckt werden. Dadurch kann man ersehen, aus welcher Haltungsform die Eier stammen, also unter welchen Bedingungen die Hennen gelebt haben.