Wo kann ich in Hamburg meinen Führerschein umtauschen?

Ich wünsche eine Übersetzung in:

Ich wünsche eine Übersetzung in:

15. Februar 2022 13:30 Uhr

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Erfahren Sie hier, wann Sie tauschen müssen!

Sie sind Jahrgang 1953-1958 und haben noch einen grauen oder rosa Papierführerschein? Dann müssen Sie diesen bis 19.07.2022 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen!

Buchen Sie hierfür bitte unbedingt einen Termin.

Alle Fristen

Beachten Sie: Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Buchen Sie daher rechtzeitig Ihren Termin beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder im Kundenzentrum!

  • Papierführerschein

Beim Papierführerschein (ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998) richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber.

Ihr Geburtsjahr Stichtag zum Umtausch
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

Gebühr: 30,40 EUR (bei Expressversand +26,40 EUR)

Bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden, entsteht zusätzlich eine Gebühr von 12 EUR.

  • Unbefristeter Kartenführerschein

Beim alten Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013) richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr Stichtag zum Umtausch
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 19.01.2013 19.01.2033

Gebühr: 43,20 EUR (bei Expressversand +26,40 EUR)

Führerscheindokumente die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, haben bereits das aktuellste Format und sind 15 Jahre befristet. Diese sind daher von den genannten Fristen nicht betroffen. Richten Sie sich hier nach dem Gültigkeitszeitraum auf Ihrem Führerschein.

Wie geht's weiter?

Für den Termin im LBV wählen Sie in der Termingruppe Führerschein bitte „Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein“. Im Anschluss werden Sie weitergeleitet zur Standort- und Terminauswahl. Termine sind an allen LBV-Standorten buchbar (Bergedorf, Harburg, Mitte, Nord, West).

Papierführerscheine können auch in den Kundenzentren der Bezirksämter getauscht werden. Buchen Sie auch hier bitte vorab unbedingt einen Termin. Der Antrag wird dann vor Ort gemeinsam mit einem der Mitarbeitenden ausgefüllt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie in den drei Monaten nach dem Tausch ins Ausland fahren möchten buchen Sie bitte den Termin direkt beim LBV und nicht im Kundenzentrum.

Was müssen Sie mitbringen?

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, lesen Sie hier.

Weitere Hinweise

Ihr neuer Führerschein wird Ihnen nach der Herstellung durch die Bundesdruckerei innerhalb von ca. 3 Wochen direkt nach Hause zugesandt. Ein erneuter Besuch im LBV oder im Kundenzentrum ist nicht notwendig.

Durch den Tausch wird lediglich ein neues Führerscheindokument ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine erneute Prüfung abgelegt werden muss oder die Fahreignung in anderer Form (z.B. durch ärztliche Untersuchungen) nachgewiesen werden muss.

Das neue Dokument ist 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf der Gültigkeit erneut getauscht werden.

Besonderheit bei Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3

Bitte beachten Sie, dass bei einer Verlängerung des LKW-Führerscheins der alten Führerscheinklassen 2 und 3 ggf. zusätzliche Gutachten vorgelegt werden müssen und eventuell eine erneute Prüfung auf Sie zukommen kann.

Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren, wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschreitet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beantragung Karteikartenabschrift

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. Sie können die Karteikartenabschrift über ein Formular beantragen oder die notwendigen Informationen per Mail versenden. Alle Infos zu: Beantragung Karteikartenabschrift

Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen? Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Wer stellt in Hamburg Führerscheine aus?

Beschreibung. In Hamburg wird der Internationale Führerschein vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ausgestellt.

Wie tausche ich den grauen Führerschein um?

Nach Ablauf beantragen Sie einen neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt bzw. bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Dazu benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein neues Passbild. Der Führerscheinumtausch kostet rund 25 €.

Wie lange darf man mit abgelaufenen Führerschein fahren?

Die Gültigkeit beträgt drei Jahre und kann nicht verlängert werden. Das heißt, nach Ablauf dieser 3-Jahres-Frist müssen Sie sich einen neuen internationalen Führerschein ausstellen lassen.