Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

Zum Waschen, Duschen oder Baden oder zum Arbeiten in der Küche wird warmes Wasser benötigt. Die Versorgung mit Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer jeden Wohnung. Im Mietvertrag vereinbart der Vermieter fast immer, dass der Mieter die Kosten für die Warmwasserversorgung bezahlen muss (§ 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung).

Dazu gehören der Kostenaufwand, den der Vermieter für die Bereithaltung der Warmwasserversorgungsanlage aufwenden muss sowie der durch den Energieverbrauch des Mieters bedingte Kostenaufwand. Gibt es im Bad oder in der Küche kein Warmwasser, liegt regelmäßig ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Vermieter hat Betriebspflicht für die Warmwasserversorgung

Der Vermieter ist verpflichtet, die technische Anlage zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten (AG München WuM 1987, 382). Dazu muss er auch ständig ausreichend warmes Wasser liefern. Wird das Warmwasser über einen Wasserboiler erhitzt, muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Boiler ordnungsgemäß funktioniert.

Gibt es nach 22 bis 7 Uhr kein Warmwasser mehr, begründet dies 7,5 % Mietminderung (AG Köln WuM 1996, 701);

Kein Warmwasser in Bad oder Küche ist unzumutbar

Außerdem darf der Mieter erwarten, dass ihm fließendes Warmwasser in der Küche und im Badezimmer nach spätestens 10 Sekunden und höchstens 5 Liter Wasserablauf mit einer Temperatur von 45° Celsius zur Verfügung steht.

Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40° warm ist, soll er die Miete nach einem Urteil des AG Schöneberg (MM 1996, 401) um 10 % mindern dürfen.

Wird die Warmwassertemperatur von 55° C erst nach dem Durchfluss von 15 Litern Kaltwasser erreicht, gestand das LG Berlin (MM 2008, 298) 3,5 % Mietminderung zu.

36,5° warmes Wasser sei immerhin zum Putzen geeignet, liege aber unter der durchschnittlichen Körpertemperatur des Menschen. Es eigne sich daher nicht zum Duschen oder Baden. Dementsprechend fordert das LG Berlin (NZM 1999, 1039) eine Warmwassertemperatur von 40° Celsius ohne großen zeitlichen Vorlauf. Auch das LG Hamburg (WuM 1978, 242) hielt 40° –  50° für angemessen. Sinkt hingegen die Wassertemperatur unter 40° C, liege ein Mangel vor, ohne dass es darauf ankomme, ob dies tagsüber oder nachts passiert (AG Köln WuM 1996, 701).

Außerhalb dieser Umstände ist es faktisch so, dass die Warmwasserversorgung unzureichend und damit unzumutbar ist. Auch kommt es nicht darauf an, zu welchem Zweck oder zu welchem Zeitpunkt der Mieter Warmwasser benötigt. Maßgebend ist, dass er allein bereits für die Bereithaltung von Warmwasser Kosten zahlt.

Bemessung der Mietminderung  – diese Kriterien muss man kennen

Die Umstände des Einzelfalles und das dadurch bedingte Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bestimmen die Minderungsquote. Gerichtsurteile dürfen diese nicht ohne Weiteres in pauschalierter Form auf die eigene Situation übertragen werden. Vielmehr bedarf es dazu der Einbeziehung der individuellen Gegebenheiten.

Habt ihr einen Durchlauferhitzer? Falls ja, ist es des Vermieters Pflicht das dieser beim Umziehen funktionsfähig ist. Wende dich in diesem Fall einfach an deinen Vermieter.

Bedenke das dein Stromanbieter damit nichts zu tun hat, denn das Wasser was in dein haus fließt ist kalt und wird erst im Haus selber erhitzt.

Kalt duschen kann gesund sein, aber niemand freut sich, wenn er dies unfreiwillig tun muss. Deswegen ist ein schneller Check angesagt, wenn aus der Leitung kein warmes Wasser kommt. Bei Durchlauferhitzern entstehen die Probleme meist durch einen gestörten Wasserdurchfluss.

Die GAG Immobilien AG bittet ihre Mieterinnen und Mieter, niemals ein Gerät selbst zu öffnen und zu versuchen, es zu reparieren! Unter Umständen entsteht dadurch erst recht ein Schaden, oder bestehende Probleme werden vergrößert.

Soweit äußere Bereiche betroffen sind, ist eine Kontrolle jedoch sinnvoll. Ist die Wasserzuführung in Ordnung, oder wird sie durch irgendetwas gestört? Mitunter hilft es, wenn alle Armaturen, Duschköpfe, Perlatoren usw. entkalkt werden. Sollte dann immer noch kein warmes Wasser aus dem Durchlauferhitzer kommen, bittet die GAG ihre Mieterinnen und Mieter darum, das jeweilige Kundencenter zu kontaktieren.

Hallo. Seit gestern haben wir kein warmes Wasser. Ich habe 2 Kinder 4 Monate und 18 Monate. Das ist eine Katastrophe. Ist das ein Mangel der SOFORT behoben werden MUSS? Ja oder? Wir erreichen den Vermieter nicht. Können wir jemanden kommen lassen und er muss die Kosten übernehmen wenn wir ihn nicht erreichen oder er nicht sofort was unternimmt?

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9 Antworten

Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

Severina59

29.07.2015, 12:22

Ich hatte das letztes Jahr und mein Vermieter ist sofort gesprungen und hat es am nächsten Tag repariert. Also ich finde durchaus, dass es ein Mangel ist, der sofort behoben werden muss. Gerade in deiner Situation mit den kleinen Kindern. Allerdings wäre ich an deiner Stelle vorsichtig damit, eine Firma kommen zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Da hätte ich schon arge Bedenken, dass du am Ende nicht auf den Kosten selbst sitzen bleibst, da ja nichts mit dem Vermieter abgesprochen ist (was ja leider auch nicht geht, ich weiß).

Hm, schwierige Situation :(

1 Kommentar 1

Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

Jackii1991 

Fragesteller

 29.07.2015, 12:24

Ja total blöd 😩 wir wissen ja auch nicht wodran es liegt.

Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

schelm1

Topnutzer im Thema Recht

29.07.2015, 12:31

Es bezahlt stets der, der bestellt. Die Kosten können Sie aber später vom Vermieter zurückfordern.

Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

Joergi666

29.07.2015, 12:21

nach meiner Einschätzung besser noch ein paar Tage warten - auch wenn es lästig ist kann man zumindest geringe Mengen Wasser ja auch auf dem Herd oder im Wasserkocher erwärmen, von daher rein rechtlich wohl kein dringender Notfall. Mehrere Wochen müsst ihr aber sicherlich nicht warten.


Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

TreudoofeTomate

29.07.2015, 12:18

Nein, ist es nicht. Du kannst Wasser mit dem Wasserkocher oder dem Herd erwärmen. Man kann notfalls auswärts duschen.

Früher wurde im Sommer regelmäßig das warme Wasser für 14 Tage abgestellt. Zu Wartungszwecken.

Wo melden wenn kein warmes Wasser kommt?

himako333

29.07.2015, 12:30

Wie beziehst Du Dein heißes Wasser .elektronische Durchlauferhitzer?. hast Du ggf. schon im Sicherungskasten nachgeschaut ? .. 

ist eine Mischbatterie kaputt? .. hast im Vertrag stehen kl. Rep. mußt Du selber ausführen? 

wenn nicht schreibe den Vermieter an .. mit genauer Angabe was vorliegt .

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