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Seit dem 01.01.2018 müssen Anträge für eine MAP Förderung vor Erwerb der Heizungsanlage und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung gestellt werden; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Inbetriebnahme der Anlage. Bis zum 30.09.2018 gilt noch eine Übergangsregelung für Antragsteller, die ihre Heizungsanlage noch im Jahr 2017 in Betrieb genommen haben: Diese können die MAP-Förderung für ihre Anlage auch im Jahr 2018 noch nachträglich online beantragen, wenn sie die Frist von neun Monaten nach der Inbetriebnahme einhalten. Sollten Sie also Ihre Heizungsanlage noch 2017 in Betrieb genommen haben und die neun Monatsfrist einhalten, vergessen Sie nicht noch vor dem 30.09.2018 Ihren Antrag über das Online-Portal zu stellen! Achtung: Die Übergangsfrist gilt nicht für:
Ab dem 01.10.2018 gilt dann für alle: Die Antragstellung muss vor Erwerb und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung online erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier. Nach oben Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet. Quelle: BAFA FördergegenstandGefördert werden:
Nicht gefördert werden:
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen. Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de. Investitionsvolumen und Höhe der FörderungDas förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und NachtspeicherheizungenZusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Nach oben Welche Heizung wird 2022 gefördert?Gefördert werden wasserführende Pelletöfen, Kombikessel für Pellets und Hackschnitzel/Scheitholz oder emissionsarme Holzvergaser. Auch diese Heizsysteme müssen auf der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen.
Wie stelle ich einen BAFA Antrag Heizung?Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal easy-online. Wählen Sie hierzu aus der Seite www.bafa.de/mfz unter dem Reiter Formulare > das Antragsformular aus. Sie gelangen direkt auf das Antragsportal. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise und Informationen direkt in den Eingabemasken in easy online.
Welche Heizung wird BAFA gefördert?Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wann muss BAFA Antrag gestellt werden Heizung?Wann muss der Antrag beim BAFA gestellt werden? Anträge auf das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Dabei gilt der Vertragsabschluss bereits als Beginn der Baumaßnahme.
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