Alg 1 verlängerung nach neuer regelung möglich

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Das Arbeitslosengeld 1 ab dem 50. Lebensjahr folgt bei der Bezugsdauer anderen Vorschriften als der Regelfall. Wegen der sinkenden Aussichten auf einen Arbeitsplatz ist eine verlängerte Dauer des Arbeitslosengeld 1 mit 50 möglich. Das Arbeitslosengeld kann ab dem 58. Lebensjahr bis zu 24 Monate lang gewährt werden.

Arbeitslosengeld 1 mit 50 beziehen

Das Arbeitslosengeld 1 kann ab 50 länger gezahlt werden.Das Arbeitslosengeld 1 kann ab 50 länger gezahlt werden.

Im Alter noch einmal in die Arbeitslosigkeit zu geraten ist für viele eine äußerst schwere Situation. Alternde Arbeitskräfte werden in manchen Fällen nach vielen Jahren gekündigt, da das hohe Alter zwangsläufig mit einer Verringerung der Leistungsfähigkeit verbunden scheint. Auch die Chancen, schnell einen neuen Job zu finden scheinen eher gering.

Um diesem Fakt gerecht zu werden, sieht das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, die Bewilligungsdauer für das Arbeitslosengeld 1 ab 50 zu erhöhen. Wie lang die Dauer sein kann, hängt in erster Linie vom Alter und den gesamten vergangenen Beiträgen ab. Anhand dieser Werte wird dann von der Agentur für Arbeit die maximale Bezugsdauer ermittelt.

Die Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) sind im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) festgehalten

Dabei ändert sich die Dauer der Bewilligung vom Arbeitslosengeld 1 mit 50 das erste Mal. Nach der regulären maximalen Dauer von 12 Monaten wird das Arbeitslosengeld mit 50 für bis zu 15 Monate gezahlt. Das Arbeitslosengeld kann mit 55 Jahren für bis zu 18 Monate und das Arbeitslosengeld mit 58 kann bis maximal 24 Monate gezahlt werden.

Gibt es ein verlängertes Arbeitslosengeld 1 ab 60?

Das Arbeitslosengeld 1 ab 50 ist im dritten Sozialgesetzbuch verankert.

Zwar wird das Arbeitslosengeld ab 50 stufenweise immer länger gewährt, trotzdem endet die Erweiterung der Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld mit 58 und wird dann bis zum Eintrittsalter in die Rente nicht weiter erhöht. Auch Senioren, die Arbeitslosengeld ab 50 beziehen, rutschen nach dem Auslaufen der Bewilligungszeit in Arbeitslosengeld 2.

So ist auch das Arbeitslosengeld ab 50 keine durchgängige Sicherung bis zum Rentenalter. Der Empfänger von ALG1 über 50 muss sich immer noch dem Arbeitsmarkt anbieten und versuchen in Arbeit zu kommen. Dabei ist er denselben Regeln der Zumutbarkeit unterworfen, wie alle Anderen auch. Besonders im hohen Alter kann die Arbeitssuche eine Tortur werden, da der Arbeitsmarkt auf junge flexible Arbeiter ausgerichtet ist.

Durch dieses Auseinanderklaffen der Ansprüche des Arbeitsmarktes und der Sozialversorgung ist das Arbeitslosengeld ab 50 trotz verlängerter Dauer der Bewilligung kein rettendes Netz. Es handelt sich beim Arbeitslosengeld 1 ab 50 wie beim regulären Arbeitslosengeld nur um eine vorübergehende Leistung, da eine Wiederaufnahme einer Arbeit angenommen wird. Danach folgt Sozialhilfe und der Anspruch auf Hartz 4.

Übersicht zum Arbeitslosengeld ab 50 Jahren

Da das Arbeitslosengeld ab 50 sowohl vom Alter als auch von den geleisteten Beträgen abhängt, können Sie in den folgenden Tabellen die mögliche Bezugsdauer ablesen.

Arbeitslosengeld ab 50

Insgesamt geleistete Beiträge zur Sozialversicherung in MonatenMaximale Bezugsdauer in Monaten
3015

Arbeitslosengeld ab 55

Insgesamt geleistete Beiträge zur Sozialversicherung in MonatenMaximale Bezugsdauer in Monaten30153618

Arbeitslosengeld ab 58

Insgesamt geleistete Beiträge zur Sozialversicherung in MonatenMaximale Bezugsdauer in Monaten301536184824

Kritik an der Regelung

Da das Arbeitslosengeld in einem hohen Alter auf längere Zeit bewilligt wird, sehen Kritiker hier zwar die Anerkennung, dass der Arbeitsmarkt mit zunehmendem Alter schwerer zu betreten ist. Trotzdem wird das Scheitern am Arbeitsmarkt auch für die älteren Menschen in unserer Gesellschaft nicht entschärft, sondern nur vertagt.

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und sich bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hat, kann unter Umständen den Bezug von Arbeitslosengeld nach hinten verschieben und/oder unterbrechen und den Restanspruch später in Anspruch nehmen (z.B. wegen einer geplanten Auszeit, Reise oder Selbstständigkeit oder um die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern). Der Anspruch entfällt jedoch vollständig, wenn bei der Arbeitslosmeldung die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt wird oder wenn ein Restanspruch nicht innerhalb von 4 Jahren nach der Arbeitslosmeldung in Anspruch genommen wird.

2. Erfüllen der Anwartschaftszeit

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt komplett, wenn die arbeitslose Person sich nicht arbeitslos meldet, solange sie die sog. Anwartschaftszeit erfüllt. Diese Arbeitslosmeldung muss:

  • persönlich bei der Agentur für Arbeit oder
  • elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit mit elektronischem Identitätsnachweis erfolgen.

Die Arbeitslosmeldung darf nicht mit der Arbeitssuchendmeldung verwechselt werden, die z.B. auch schriftlich oder online ohne besondere Form möglich ist und die zusätzlich gemacht werden muss. Näheres zum Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitssuchendmeldung unter Arbeitslosengeld.

Die Anwartschaftszeit ist in der Regel so lange erfüllt, wie die arbeitslose Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war. Sie kann durch Sonderregelungen verkürzt sein. Näheres unter Arbeitslosengeld.

2.1. Praxistipp

Wenn Sie die Inanspruchnahme des Arbeitslosengelds aufschieben möchten und sich erst später arbeitslos melden möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Anwartschaftszeit dann immer noch erfüllen. Zur Sicherheit sollten Sie das vorab mit der Agentur für Arbeit absprechen. Im Zweifel hilft die Beratung bei einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Sozialversicherungsrecht tätig ist.

3. Verfallsfrist des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach der Arbeitslosmeldung. Wer seine Unterbrechung nach dem Ablauf dieser 4 Jahre beendet, erhält kein Arbeitslosengeld mehr.

4. Kranken- und Pflegeversicherung

Wer den Anspruch auf Arbeitslosengeld verschiebt oder unterbricht, ist in der Zeit nicht über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Wenn Arbeitslose dann nicht anderweitig versichert sind, z.B. über die Familienversicherung, müssen sie sich selbst versichern.

In Betracht kommt dafür eine private Krankenversicherung (z.B. Private Krankenversicherung > Basistarif) oder die freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

5. Wie funktionieren Verschiebung und Unterbrechung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?

5.1. Verschiebung

Für eine Verschiebung melden sich Arbeitslose erst später zu einem selbst gewählten Zeitpunkt arbeitslos. Sie suchen sich dafür eine Zeit aus, in der sie arbeitslos sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeit suchen und Arbeitslosengeld beziehen wollen. Möglich ist das nur, solange die Anwartschaftszeit (siehe oben) noch erfüllt ist.

In der Zeit zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung müssen Arbeitslose nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten dafür aber auch kein Arbeitslosengeld. Sie haben während dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich Hartz IV genannt).

Wer später Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich aber grundsätzlich fristgerecht arbeitssuchend melden (3 Monate vor dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder, wenn dies erst kurzfristiger bekannt wird, unverzüglich). Näheres unter Arbeitslosengeld.

5.2. Unterbrechung

Eine Unterbrechung des Bezugs von Arbeitslosengeld ist sinnvoll, wenn Arbeitslose über längere Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und das Arbeitslosengeld deshalb erst später beziehen wollen. Eine Verschiebung der Arbeitslosmeldung hilft dann nicht mehr weiter, weil die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt wäre. Für eine Unterbrechung müssen Betroffene zunächst Folgendes tun:

  • Sich fristgerecht arbeitssuchend melden
    und
  • sich arbeitslos melden, solange sie die Anwartschaftszeit noch erfüllen,
    und
  • Arbeitslosengeld beantragen.

Nach mindestens 1 Tag Arbeitslosigkeit, für den die Arbeitslosen dann Arbeitslosengeld erhalten, können sie sich dann vom Bezug des Arbeitslosengelds wieder abmelden. Dafür müssen sie erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Zu einem späteren Zeitpunkt können sie sich erneut arbeitslos melden und mitteilen, dass sie nun ihren Restanspruch in Anspruch nehmen möchten.

6. Fallbeispiele

6.1. Frau Müller meldet sich später arbeitslos und bekommt länger Arbeitslosengeld

Frau Müller verliert ihren Job zum 1.1.2022 und meldet sich fristgerecht zum 1.10.2021 arbeitssuchend.

  • Sie wird am 1.7.2023 50 Jahre alt.
  • Sie war über 20 Jahre lang durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt.

Meldet sie sich gleich am 1.1.2022 arbeitslos, so gilt:

  • Sie war innerhalb der letzten 30 Monate mehr als 360 Tage lang versicherungspflichtig beschäftigt und erfüllt damit die Anwartschaftszeit.
  • Sie war vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mehr als 24 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt. Ihrem Alter (49 Jahre) entsprechend erwirbt sie deshalb einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld.

Meldet sie sich erst am 1.7.2023 arbeitslos, so gilt:

  • Sie war innerhalb der letzten 30 Monate vor der Meldung (= von 1.1.2021 bis 1.7.2023) 1 Jahr lang versicherungspflichtig beschäftigt, also mehr als 360 Tage und erfüllt damit immer noch die Anwartschaftszeit.
  • Sie war vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mehr als 30 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt. Ihrem Alter (nun 50 Jahre) entsprechend, erwirbt sie deshalb einen Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld.

Für Frau Müller lohnt es sich, sich erst später arbeitslos zu melden, denn in den eineinhalb Jahren Arbeitslosigkeit bis zum 50. Geburtstag kann sie vom Einkommen ihres Ehemanns leben und ist über ihn in der Familienversicherung krankenversichert. Sie bekommt so 3 Monate mehr Arbeitslosengeld.

6.2. Herr Mayer meldet sich später arbeitslos und bekommt kein Arbeitslosengeld

Herr Mayer verliert seinen Job ebenfalls zum 1.1.2022 und meldet sich fristgerecht zum 1.10.2021 arbeitssuchend.

  • Herr Mayer wird am 1.8.2023 50 Jahre alt.
  • Er war über 20 Jahre lang durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt.

Er hat von Frau Müller gehört, dass es sich für sie lohnt, sich erst am 50. Geburtstag arbeitslos zu melden, und macht das auch. Er meldet sich am 1.8.2023 arbeitslos.

  • Er war innerhalb der letzten 30 Monate vor der Meldung (= von 1.2.2021 bis 31.8.2023) 11 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt, also weniger als 360 Tage. Damit erfüllt er die Anwartschaftszeit an seinem 50. Geburtstag nicht mehr.
  • Er war zwar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit über 20 Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt, doch sein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist verfallen, weil er sich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat.

6.3. Frau Yilmaz unterbricht den Bezug von Arbeitslosengeld für ein Studium

Frau Yilmaz verliert ihren Job ebenfalls zum 1.1.2022 und meldet sich fristgerecht zum 1.10.2021 arbeitssuchend.

  • Sie ist am 1.1.2022 30 Jahre alt.
  • Sie war davor 2 Jahre lang durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt.

Frau Yilmaz möchte nun, da sie ihre Arbeit verloren hat, erst einmal studieren und danach auf ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückgreifen. Das Studium dauert voraussichtlich bis Herbst 2025.

Wie kann man den Anspruch auf ALG I verlängern?

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. Falls Sie nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten Sie ein Weiterbewilligungsschreiben.

Wie lange bleibt Anspruch auf ALG

Wenn Sie krank sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, haben Sie vorerst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Wer bekommt 3 Monate länger Arbeitslosengeld?

Die Anspruchsdauer für ALG I kann sich für unter 50-Jährige auf bis zu zwölf Monate verlängern, wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann noch länger Arbeitslosengeld beziehen.

Wann bekommt man 24 Monate ALG

Anspruchsdauer für Arbeitslose ab 50 Jahre Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Anspruchsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.