Betriebliche altersvorsorge steuererklärung 2022 wo eintragen

Immer mehr Arbeitnehmer verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge. Diese wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und ist somit nicht direkt steuerlich absetzbar.

Diese Form der Vorsorge für das Alter in der Steuererklärung zu vermerken, verursacht kaum Arbeit.

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Betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung vermerken

Eine betriebliche Altersvorsorge reduziert das Bruttogehalt automatisch. Es müssen aus diesem Grund überhaupt keine Angaben in der Einkommensteuererklärung vorgenommen werden.

Der Arbeitnehmer muss auch keine Belege beim Finanzamt einreichen. Dies erledigt der Arbeitgeber.

Anlagen AV und Vorsorgeaufwand bei der Steuererklärung

Allerdings stolpert jeder Steuerpflichtige über die Anlagen AV und Vorsorgeaufwand. Diese machen es schwer zu glauben, dass die betriebliche Vorsorge für das Alter tatsächlich überhaupt nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen muss. Es gibt jedoch keinen Grund zu zweifeln.

Die Anlage AV ist für einen Steuerpflichtigen nur dann von Bedeutung, wenn er im Rahmen einer Riester-Rente bei dem für ihn zuständigen Finanzamt den Sonderausgabenabzug für die Beiträge einer Altersvorsorge erhalten möchte - zu deutsch: Wenn er die staatliche Förderung für die Riester-Rente bekommen will.

Riestern bedeutet, einen privaten Rentenvertrag zu haben, der staatlich gefördert wird. Hier direkt ausrechnen, wie viel dabei herauskommen kann.

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Riester-Rente berechnen

Die Anlage Vorsorgeaufwand dreht sich um die Kranken- und Pflegeversicherung, die der Basisabsicherung dienen. Zudem können hier weitere Vorsorgeaufwendungen vermerkt werden, wie sie beispielsweise im Rahmen einer Rürup-Rente (Basisrente) geleistet werden.

Ebenfalls hier werden Beiträge für eine freiwillige Erwerbs- und/ oder Berufsunfähigkeitsversicherung eingetragen.

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Sonderzahlungen für die betriebliche Altersvorsorge vermerken

Allerdings gilt auch bei der betrieblichen Vorsorge für das Alter und der Einkommensteuererklärung der alte Satz, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt:

Wird eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer für diese Form der Vorsorge geleistet, was zum Beispiel häufig am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses passiert, so kann es sein, dass diese doch vermerkt werden muss.

Entscheidend ist, ob jetzt der jährliche Steuerfreibetrag (6.768 Euro) überschritten wird. Der Gesetzgeber betrachtet die Sonderzahlung so, als käme sie direkt vom Arbeitnehmer.

Wird dieser überschritten, taucht die Summe in der Anlage N (nicht R) auf. Hier ist nur die Differenz zwischen Steuerfreibetrag und dem tatsächlich eingezahlten Betrag zu vermerken.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) →

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Welche Vorsorgeaufwendungen kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben, mit denen Sie für Ihre Zukunft vorsorgen. Die Vorsorgeaufwendungen gliedern sich in Kranken- und PflegeversicherungAltersvorsorge und sonstige Versicherungen.

Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer Riester-Rente oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge). Weiterhin zählen auch Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen dazu, wenn sie der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen. Dies gilt vor allem für Beschäftigte und selbstständig tätige Angehörige der kammerfähigen freien Berufe, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten, Ingenieure.

Für Einzahlungen in einen Riester-Vertrag gibt es einen separaten Höchstbetrag. Deshalb können Sie Beiträge zur besonders geförderten Riester-Rente gesondert geltend machen. Dafür gibt es die "Anlage AV", in welcher die Riester-Beiträge anzugeben sind.  Diese muss dann zusammen mit der Bescheinigung des Anbieters beim Finanzamt eingereicht werden.

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung (d.h. zur sozialen Pflegeversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung) sind in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar.

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören vor allem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu Risikolebensversicherungen, zu den privaten Krankenversicherungen (die über die Basisabsicherung hinausgehen) und zu privaten Pflegeversicherungen. Außerdem werden hier noch Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (berücksichtigt zu 88 %) sowie Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht erfasst, die vor 2005 abgeschlossen worden sind.

Nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind Versicherungen, die nicht der Vorsorge für die Zukunft dienen. Hierzu gehören beispielsweise Sachversicherungen, wie eine Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung oder die Kfz-Kaskoversicherung.

Ebenfalls nicht als Vorsorgeaufwendungen abzusetzen sind Beiträge für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, wenn sie steuerlich gefördert werden. Versicherungsbeträge und andere Vorsorgeaufwendungen fallen nicht unter den Punkt „Sonderausgaben-Pauschbetrag“, weil sie nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben gehören.

Berufliche Versicherungen

In der Regel wird der Vorsorgehöchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorgeaufwendungen ausgeschöpft. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (siehe oben) haben daher in vielen Fällen keine steuerliche Auswirkung.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, berufliche Versicherungen, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, als Werbungskosten geltend zu machen. In der Praxis ist ein Abzug in der Anlage N (Bereich "Arbeitnehmer > Werbungskosten") vor allem für die Berufs-Haftpflichtversicherung und Berufs-Rechtsschutzversicherung möglich.

Da eine Unfallversicherung meist sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt, sind die Beiträge zum Teil als Werbungskosten und zum Teil als Sonderausgaben absetzbar. Machen Sie die Beiträge pauschal zu 50 % als Werbungskosten und zu 50 % als Sonderausgaben ("andere Versicherungen") geltend. Falls Sie jedoch eine gefahrgeneigte Tätigkeit ausüben und der berufliche Risikoanteil größer als 50 % ist, sollten Sie sich dies von der Versicherungsgesellschaft bescheinigen lassen. Den bescheinigten Anteil machen Sie als Werbungskosten geltend und legen die Bescheinigung Ihrer Steuererklärung bei.

Rechner

  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.

Kann die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben werden?

Während der Ansparphase der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel keine Angabe in der Steuererklärung nötig. Ausnahme: Sonderzahlungen des Arbeitgebers. In der Auszahlphase ist die Betriebsrente meist einkommensteuerpflichtig und muss deshalb in der Anlage R der Steuererklärung angegeben werden.

Wo trage ich bei Elster die betriebliche Altersvorsorge ein?

Beiträge zur Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand (beachten Sie bitte die Erläuterungen zur Anlage Vorsorgeaufwand), weitere Altersvorsorgebeiträge (zu sog. Riester-Verträgen) mit der Abgabe der Anlage AV geltend machen.

Wo trage ich die Beiträge zur Direktversicherung in der Steuererklärung ein?

Seit 2018 sind Beitragszahlungen für Direktversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei – und daher auch in der Steuererklärung nicht absetzbar.

Was ist die Anlage R AV bAV?

Wenn Sie Einkünfte aus privaten oder gesetzlichen Renten beziehen, müssen Sie die Anlage R einreichen. In der Anlage R-AV/bAV werden Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung eingetragen.