gast.1767968 27. Mai 2015 13:54 Show zweites Kind nach Elternzeit Hallo zusammen, Jetzt zu meinen Fragen. Wenn es doch noch dauert bis es klappt aber ich noch während der Elternzeit schwanger werde, wie überbrücke ich am besten die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Et? Ich arbeite eigentlich als Assistentin im medizinischen Bereich. Da aber das gesetzlich während einer Ss nicht erlaubt ist würde Empfang als Einsatzort für mich in Frage kommen. Allerdings bin ich darin ungelernt müsste eingearbeitet werden und ich bin mir nicht sicher ob das "lohnen" würde wenn ich danndoch auch wieder nnach ein paar Wochen in MuSchu gehen würde. Außerdemsind die stellStellen ja auch voll besetzt und soviel Arbeit fällt da auch nicht an dass da jetzt noch jemand mit mischen müsste. Allerdings brauchen wir ja auch Geld denn das Elterngeld bekomme ich ab Januar nicht mehr. Zwei drei Monate ohne können wir wohl überbrücken aber wenn ich nicht in den ersten Zyklen schwanger werde sind das ja ein paar Monate mehr. Wäre ein Beschäftigungsverbot von meiner fa evtl. möglich? Das sollte ich wegen des Stress und Drucks auf der Arbeit schon in der ersten Ss bekommen dass ich jedoch immer wieder abgelehnt hatte. Oder kann mein Arbeitgeber mich freistellen wegen "Nichtbedarf" ? Aber wer bezahlt mich dann und vor allem wie viel? Ich habe vor der Ss Vollzeit gearbeitet und kann auch nicht die Stunden reduzieren. Mein Chef stellt wegen schichtdienst nur Vollzeit ein. So ein Langer Text, so viele Fragen ich hoffe auf zahlreiche kommis Dank euch Zitat KSchwester 29. Mai 2015 21:59 Re: zweites Kind nach Elternzeit Hallo, Zitat gast.1767968 1. Jun 2015 13:18 Re: zweites Kind nach Elternzeit Hallo zusammen! Vielen Dank für die zahlreichen kommis. Ich hatte jetzt auch mal mit einer Dame in der familienberatung vom Jugendamt gesprochen die bei uns auch für Elterngeld Elternzeit etc zuständig sind. Mir wurde auch erklärt dass solange ich in Elternzeit bin die Monate für die Berechnung des Elterngeldes "wegfallen". Zitat Auch beim zweiten Kind ist das durchschnittliche Erwerbseinkommen des antragstellenden Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt ausschlaggebend für die Berechnung des Elterngeldes. Für viele Paare, die nach der Geburt ihres ersten Kindes beruflich zurückgetreten sind und Einkommensausfälle hatten, heißt das möglicherweise, dass das Elterngeld dieses Mal geringer ausfällt. Eine gute Nachricht gibt es jedoch: Falls Sie im 12-monatigen Bemessungszeitraum für das ältere Kind Elterngeld bezogen haben, gilt dieses nicht als Erwerbseinkommen und die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen. Festgelegt ist dieser Sachverhalt in § 2b Abs. 1 Nr. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich in diesem Fall weiter in die Vergangenheit und so kann unter Umständen das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes in die Berechnung des Elterngeldes für das nächste Kind einfließen. Für manche Paare, die ihre Kinder sehr kurz nacheinander bekommen, kann das heißen, dass das Elterngeld bei beiden Kindern gleich oder ähnlich hoch ausfällt. Sollten Sie nach Ihrem ersten Kind in Teilzeit gearbeitet haben, dann fließt natürlich auch dieses Einkommen in die Berechnung ein. In jedem Fall steht Ihnen ein Mindestsatz von 300 € zu. Der Höchstsatz beträgt 1800 €. Lebt ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren) während der Elternzeit im Haushalt, gibt es zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € beim Basis-Elterngeld oder 37,50 € beim ElterngeldPlus.3 Wie viel Geld bekommt man wenn man in der Elternzeit schwanger wird?Denn wenn zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes maximal zwölf Monate Elternzeit (mit Elterngeldbezug) liegen, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld in derselben Höhe wie beim ersten Kind.
Was passiert wenn ich in der Elternzeit nochmal schwanger werde?Wenn Sie als Mutter in der Elternzeit wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen nutzen zu können.
Wie viel Elterngeld bei zweitem Kind in Elternzeit?Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.
Wie lange muss man zwischen 2 Kindern arbeiten?mindestens 7 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes arbeiten wollen, und. mindestens 13 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit, die Sie im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8.
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