Wieviel Benzin darf ich im Auto transportieren Luxemburg

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Die Spritpreise sind derzeit hoch. Woanders ist die flüssige Energie durchaus manchmal billiger – doch wie viel Sprit darf man im Auto eigentlich generell mitnehmen?

Aktuell klettern die Spritpreise nach oben. Wer eine günstige Tankgelegenheit gefunden hat, füllt den Tank bis an den Rand, gern auch den Ersatzkanister. Doch unbegrenzt dürfen Privatleute Sprit gar nicht mitnehmen, informiert der ADAC. Denn flüssige Kraftstoffe sind Gefahrgut, so der Tüv Süd.

Privatpersonen dürfen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport zwar maximal 240 Liter transportieren. Die Menge muss verteilt sein auf maximal 60 Liter fassende Reservebehälter – innerhalb Deutschlands.

Der entsprechende Kanister muss die sogenannte Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) erfüllen. Dann ist er dicht, fest verschließbar und bruchsicher.

Eine eigentliche Reserve sollte klein ausfallen

Doch ein eigentlicher Reservekanister sollte lediglich die Weiterfahrt bis zur nächsten Tankstelle sicherstellen. „In der Regel reichen damit fünf Liter“, so Vincenzo Lucà vom Tüv Süd.

Aus Sicherheitsgründen rät auch der ADAC, nicht mehr als zehn Liter als eigentliche Reserve mitzunehmen.

Um von der Fracht so wenig Gefahr wie möglich ausgehen zu lassen, platziert man Kanister bei einem Transport so weit wie möglich weg von den Insassen – also am besten im Kofferraum. Dort sollten sie so gut wie möglich gesichert werden, damit sie nicht beim Bremsen oder Ausweichen im Kofferraum umherfliegen.

Tanktourismus – lohnt sich das?

Aktuell ist der Sprit im benachbarten Ausland wie etwa in Polen, Tschechien, Österreich und Luxemburg teils erheblich billiger. Da können grenznahe Autofahrer beim Tanken durchaus sparen. Eine Faustformel, ab wann sich das lohnt, gibt es laut ADAC aber nicht. Man muss demnach aber bei Fahrten, die ausschließlich dem Tanken dienen, auch den Zeitaufwand und den Verschleiß am Auto mit einkalkulieren – Stichwort Kilometerkosten.


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Es lohne sich vor allem dann, wenn die Preisunterschiede hoch und die Entfernungen sehr kurz seien. Wer ohnehin etwa zur Arbeit über die Grenze fahren müsse, für den lohne sich bereits ein kleinerer Preisunterschied.

Doch Vorsicht, die Menge, die man im Ausland in Benzinkanistern mitnehmen darf, ist begrenzt. Für Österreich und Tschechien etwa nennt der ADAC 10, für Polen 20 Liter und Luxemburg verbietet die Mitnahme von Benzin im Kanister ganz.

Wer die Regeln ignoriert, müsse mit „empfindlichen Bußgeldern“ rechnen, die je nach Land unterschiedlich ausfallen können.

Und auch bei der Einfuhr nach Deutschland von Reservekraftstoff im Kanister muss bei mehr als 20 Litern Mineralölsteuer entrichtet werden.

Wohin mit dem Sprit?

Wie viel Sprit zuhause gelagert werden darf, regeln die Garagenverordnungen der Länder. So ist laut ADAC die Lagerung nur in Kleingaragen erlaubt.

Dann lassen sich bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern lagern. Der ADAC rät aus Sicherheitsgründen aber davon ab, da schnell entzündliche Dämpfe leicht aus den Reservebehältern entweichen können.

Energieerzeugnisse (Kraft- und Heizstoffe)

  • Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
  • Reisen innerhalb der EU durch Nicht-EU-Länder (z.B. Schweiz)
  • Kontakt und Hilfe

Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

Kraftstoffe

Als Privatperson können Sie Energieerzeugnisse, wie z.B. Benzin oder Dieselkraftstoff, in einem anderen Mitgliedstaat der EU für Ihren Eigenbedarf erwerben und grundsätzlich steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Der Kraftstoff muss dabei von Ihnen persönlich befördert werden.

Es ist erforderlich, dass der Kraftstoff in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits versteuert und auf üblichem Wege, z.B. an einer Tankstelle, käuflich erworben wurde.

Kraftstoff dürfen Sie nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat einführen, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeugs oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet. Es sind jedoch die einzelstaatlichen Bestimmungen über den Besitz und die Beförderung gefährlicher Stoffe einzuhalten.

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, gekennzeichnete Energieerzeugnisse als Kraftstoff bereitzuhalten, abzugeben, mitzuführen oder zu verwenden. Ein Energieerzeugnis, das Kennzeichnungsstoffe oder andere rot färbende Stoffe enthält, darf nur dann als Kraftstoff nach Deutschland verbracht und verwendet werden, wenn es sich ausschließlich im Hauptbehälter (Tank) Ihres Fahrzeugs befindet und wenn die Verwendung des Energieerzeugnisses als Kraftstoff

  • in einem Wasserfahrzeug der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt in dem Land der Betankung oder
  • in einem anderen Fahrzeug als Wasserfahrzeuge in dem Land der Fahrzeugzulassung

erlaubt ist.

Informationen zur Kennzeichnungspflicht

Zum Nachweis für eventuelle Kontrollen ist es erforderlich, dass Sie die Tankbelege gut aufbewahren.

Heizstoffe

Das Energiesteuerrecht räumt Privatpersonen die Möglichkeit ein, Flüssiggas in Flaschen für den Eigenbedarf, wie z.B. Propangas für Campingzwecke, aus dem "verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr" eines anderen EU-Mitgliedstaats zu erwerben und steuerfrei nach Deutschland mitzubringen. Voraussetzung ist, dass Sie die Ware selbst befördern. Für andere flüssige Heizstoffe gilt diese Steuerbefreiung jedoch nicht. Sofern Sie flüssige Heizstoffe aus einem anderen Mitgliedstaat mitbringen, entsteht die Steuer mit dem Verbringen, das bedeutet zum Zeitpunkt des Passierens der deutschen Grenze.

Einzelstaatliche Bestimmungen über den Besitz und die Beförderung gefährlicher Stoffe sind einzuhalten.

Für einige Gasöle, die zugelassene Kennzeichnungsstoffe oder andere rot färbende Stoffe enthalten, gelten besondere Bestimmungen, damit sie überhaupt nach Deutschland verbracht werden dürfen. Entscheidend ist hierbei insbesondere der Verwendungszweck, (z.B. Verheizen, § 1a Nr. 12 EnergieStG).

Holz-Pellets

Da Brennstoffpellets aus Holz keine Energieerzeugnisse im Sinne des Energiesteuerrechts sind und somit nicht der Energiesteuer unterliegen, dürfen Sie die Ware in einem anderen Mitgliedstaat kaufen und abgabenfrei nach Deutschland mitbringen.

Reisen innerhalb der EU durch Nicht-EU-Länder (z.B. Schweiz)

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land gegebenenfalls geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können.

Bei Ihrer Einreise nach Deutschland können Sie Energieerzeugnisse im Rahmen der oben genannten Richtmengen steuerfrei einführen, sofern Sie nachweisen können, dass die Waren aus dem freien Verkehr der EU stammen. Dieser Nachweis kann z.B. durch die Vorlage von Rechnungen/Kassenbelegen erleichtert werden.

Verbrauchsteuergebiet der EU
Informationen zu Reisen in einen Nicht-EU-Staat
Informationen zur Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Kontakt und Hilfe

Bei Fragen hilft Ihnen gern die Zentrale Auskunft des Zolls, welche telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Auskunft gibt.

Auskunftsstellen der Zollverwaltung

Wie viele Liter Benzin darf man aus Luxemburg mitnehmen?

Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Kraftstoff dürfen Sie nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat einführen, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeugs oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.

Wie viele Kanister darf man im Auto haben Luxemburg?

Was gilt im Ausland?.

Wie viel Liter Benzin darf man über die Grenze mitnehmen?

Kraftstoff, der sich in dem Hauptbehälter eines Fahrzeugs befindet, kann einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter in einem tragbaren Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird.

Wie viel Benzin darf man im Auto mitnehmen?

Benzin im Auto mitführen Hierzulande dürfen im Fahrzeug bis zu 60 Liter Benzin pro Kanister und maximal 240 Liter mitgeführt werden. Vorausgesetzt, die Kanister entsprechen der gültigen DIN-Norm und sind luftdicht, fest verschließbar und bruchsicher.