Kann ein Nachbar den Rückschnitt einer Hecke verlangen?

Aktualisiert: 12.01.2021 - 20:59

Nachbarschaftsstreit Ihr Nachbar schneidet die Hecke nicht? DANN dürfen Sie selbst zur Schere greifen!

Kann ein Nachbar den Rückschnitt einer Hecke verlangen?

Foto: imago-images.de/Panthermedia

Wenn die Hecke des Nachbarn in den eigenen Garten reicht, kann das schnell als störend empfunden werden. Wir erklären Ihnen, wann Sie selber ran dürfen.

Die Gründe für Nachbarschaftsstreit sind vielfältig, doch oft beginnen sie im Garten: Die Hecke wird nicht geschnitten, Wurzeln wachsen durch den Zaun oder ein Baum ragt auf das eigene Grundstück. Das sind Ihre Rechte.

Zwischen Nachbar*innen kann es häufig zu Streit kommen: Zu laute Musik, penetranter Grillgeruch oder eine unfaire Parksituation sind dabei häufige Auslöser. Doch der Klassiker unter den Gründen für Nachbarschaftsstreit ist immer noch die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze. Wenn Hecken, Bäume oder Sträucher auf das eigene Grundstück ragen und dabei womöglich noch an Mauern oder Fenstern scheuern, dann kann es schnell zur Eskalation kommen. Wann dürfen Sie selbst zur Heckenschere greifen? Das sagt die aktuelle Rechtslage.

Bäume und Hecken an der Grundstücksgrenze: Was ist erlaubt?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarschaftsrecht und auch je nach Kommune können sich die Vorgaben unterscheiden. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, ruft also am besten beim Rathaus an und informiert sich über die geltenden Rechte und Pflichten.

In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz werden Bäume und Sträucher in drei Kategorien eingeteilt: Von sehr stark wachsend bis hin zu klein. Dementsprechend müssen stark wachsende Bäume mindestens vier Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Bei etwas weniger ausladenden Bäumen reichen auch schon zwei Meter. Kleine Ziersträucher und Beerenobststräucher dürfen sogar zwischen einem Meter und 50 Zentimetern nah an der Grundstücksgrenze des benachbarten Gartens stehen.

Etwas einfacher gestaltet sich die Rechtslage in Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier gilt: Je höher die Hecke ist, desto weiter weg vom Zaun muss sie sein – Mindestens aber einen halben Meter.

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Um lästigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden und niemanden unnötig zu provozieren, empfiehlt es sich den Grenzabstand besser etwas großzügiger zu gestalten.

Was tun, wenn die Hecke des Nachbarn zu dicht steht?

Wenn ein*e Nachbar*in die geltenden Vorgaben nicht einhält, können Sie verlangen, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hecke zurückgeschnitten oder zurückgesetzt werden muss.

Lassen Sie sich bei Ihrer Beschwerde jedoch nicht zu viel Zeit: Der Anspruch auf Beseitigung verjährt in den meisten Bundesländern innerhalb von zwei bis sechs Jahren. Wann diese Frist beginnt, ist auch nicht einheitlich festgelegt. An manchen Orten gilt der Zeitpunkt der Pflanzung, an anderen Orten gilt der Zeitpunkt der ersten Störung.

Diese Frist bleibt auch bei Besitzwechsel bestehen: Wenn Sie also ein Haus kaufen, dann haben Sie möglicherweise keinen Anspruch mehr auf eine Umgestaltung des Nachbargartens.

Recht zur Selbsthilfe

Die Beschädigung des eigenen Hauses durch Hecken und Sträucher müssen Sie dennoch nicht einfach so hinnehmen. Wenn Zweige oder Wurzeln auf Ihr Grundstück ragen, können Sie Ihrem*Ihrer Nachbar*in eine angemessene Frist setzen, in welcher diese*r den Überhang abschneiden muss.

Aber auch dieser Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren, beginnend mit der erstmaligen Störung. Auf eigene Faust können Sie nur dann handeln, wenn der*die Nachbar*in die herüberragende Äste trotz angemessener Frist nicht abschneidet. Dieses sogenannte "Recht zur Selbsthilfe" verjährt nicht.

Sie müssen der angeschuldigten Partei jedoch ausreichend Möglichkeit geben, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen – denn wer vorschnell Wurzeln kappt oder zu viel von der Hecke abschneidet, muss für den entstandenen Schaden haften.

Laub und Schattenwurf müssen Sie hinnehmen

Das Laub des Nachbarbaumes aufzusammeln kann lästig sein, doch rechtlich können Sie nichts dagegen unternehmen. Und auch wer sich an Schattenwurf stört, wird mit einer Klage nicht weit kommen. Selbst Nadeln, Zapfen oder Blätter, die auf den Gartenteich fallen oder die Regenrinne verstopfen, müssen Sie in der Regel erdulden. Auch eine Allergie ist kein ausreichender Grund für die Fällung eines Baumes.

Wie ist das, wenn ein Baum nicht genau einem Grundstück zugeordnet werde kann? Solche "Grenzbäume" dürfen ebenfalls nicht einfach so gefällt werden. Eine Partei kann lediglich die Beseitigung des Grenzbaumes verlangen und auf die Einwilligung der anderen Partei hoffen.

Beschwerden sollte man auch hier nicht zu lange hinauszögern: Je nach Bundesland haben Bäume fünf Jahre nach der Anpflanzung Bestandsschutz. Nach Ablauf dieser Frist können Sie höchstens den Rückschnitt der überhängenden Äste veranlassen.

Schonfrist in der Wachstumsperiode

Nehmen Sie auch selbst Rücksicht auf Ihre Nachbar*innen und achten Sie stets darauf, dass die Zweige und Äste Ihrer Hecke nicht über das Grundstück hinausragen. Wenn auf die Straße ragender Wuchs nicht beseitigt wird, können Straßenbaubehörden nach Aufforderung und Fristsetzung den Bewuchs selbst beschneiden lassen und die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Der Betrag beläuft sich im Falle eines Eigentums auf etwa 500 Euro.

Doch Achtung beim Schneiden: Ab dem 1. März muss die Heckenschere im Schuppen verschwinden und darf bis zum 30. September nicht mehr hervorgeholt werden. In dieser Wachstumsperiode ist nämlich zum Schutz der im Grün lebenden Tiere kein Rückschnitt erlaubt.

Erfahren Sie hier, wann man Hecken schneiden darf und wie es richtig geht.

Das Gericht sollte der allerletzte Ausweg sein

In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland sowie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es Schlichtungsstellen, die eingeschaltet werden, bevor ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht geht. Dadurch spart man Zeit, Kosten und Nerven.

Wenn auch dort keine friedliche Einigung gefunden werden kann, ist eine Klage vorm Gericht der allerletzte Ausweg! Soweit sollte man es jedoch gar nicht erst kommen lassen. Sprechen Sie deshalb Probleme in der Nachbarschaft möglichst früh und offen an: Für ein friedliches Miteinander ist gewaltfreie Kommunikation unverzichtbar.

Die Berliner Psychologin Susanne Gastdorf erklärt, wie man mit lauten, chaotischen oder zu aufdringlichen Nachbarn richtig umgeht.

Damit es gar nicht erst zu Streiterein in der Nachbarschaft kommt, ist es sinnvoll, sich über Rechte und Verbote im Garten und auf Balkonien zu informieren.

Im eigenen Garten möchte man doch am liebsten seine Ruhe haben und nicht von neugierigen Blicken verfolgt werden. Diese tollen Sichtschutz-Ideen sind praktisch und überzeugen optisch!

Eine Hecke bringt Farbe in den Garten und ist dazu auch noch ein idealer Sichtschutz. Diese sieben immergrüne Heckenpflanzen bringen das ganze Jahr Farbe!

Alles zu Garten und Balkon sowie nützliche Tipps zum Thema Recht finden Sie auf unseren ausführlichen Themenseiten.

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Wie hoch darf eine Hecke Sein Schweiz?

Sie dürfen nicht höher sein als 1,2 Meter. – Dies hat der kantonale Gesetzgeber 1911 im Einführungsgesetz zum Zivilgesetz festgeschrieben – das gilt auch noch nach hundert Jahren.

Wie hoch darf eine Hecke in Österreich sein?

Über die Grenze ragende Pflanzenteile dürfen abgeschnitten werden, erläutert Klaus Suppan, wobei dieser Schnitt sachgerecht erfolgen muss. Sollte man diese Sachkenntnis nicht besitzen, muss zur Not ein Fachmann zu Hilfe geholt werden. „Ein massiver Sichtschutz darf nicht höher als 1,80 m errichtet werden.