Kann ich nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzüge in Rente gehen?

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Renteneintrittsalter Tabelle Mein Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?

  • Tabellen zum Renteneintritt
  • Regelungen zum Alter für Frührente
  • Ausblick: Rente mit 73?

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Jenny Gebel - Redakteurin bei Comfortplan (Finanzen Group)

Direkt ins Thema Renteneintrittsalter einsteigen – Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Renteneintrittsalter zusammengefasst

Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt für alle, die ab 1964 geboren sind. Für frühere Jahrgänge ist die Regelaltersgrenze vom Geburtsjahr abhängig. Je nach Jahrgang liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre betrifft auch Altersrenten für Versicherte mit mindestens 45 oder 35 Beitragsjahren sowie die Rente für Schwerbehinderte.

Expert:innen gehen davon aus, dass das Rentenalter weiter steigen wird, wenn das System stabil bleiben soll. Sie raten außerdem, die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge attraktiver zu machen, damit zukünftige Rentner-Generationen besser im Alter abgesichert sind.

Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Die Anhebung des Rentenalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen sorgen nicht selten für Verunsicherung. In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Renteneintrittsalter sowie Tabellen, mit deren Hilfe Sie Ihre Regelaltersgrenze ermitteln können.

Regulär in Rente gehen – Die Rente mit 67 Jahren

67 gilt allgemein als die magische Grenze zwischen Berufsleben und Ruhestand. Laut Gesetz sind 67 Jahre die aktuelle Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie in den Ruhestand gehen können und Ihre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge (Abzüge) ausgezahlt bekommen.

Diese Regelung gilt erstmals für alle, die ab 1964 geboren wurden. Wenn Sie jetzt oder in den kommenden Jahren Rentner:in werden, haben Sie schon früher den Anspruch auf Ihre abschlagsfreie Altersrente.

Ihr Geburtsjahr entscheidet also darüber, wann Sie gesetzlich in Rente gehen können. Der Grund für die Unterscheidung ist die Rentenreform von 2007. Damals beschloss die Regierung, das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Umgesetzt wird die Reform seit 2012, denn die Anhebung geschieht stufenweise.

Gründe für diese Anpassung sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenzahlen. Sie führen dazu, dass immer weniger Personen in die Rentenkasse einzahlen, die Rentenbezieher aber gleichzeitig immer länger Rente erhalten. Das setzt das System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell ordentlich unter Druck.

Tipp: Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Wenn Sie genau wissen wollen, wann Sie frühestmöglich und wann regulär in Rente gehen können sowie mit welcher Rente Sie rechnen können, dann hilft Ihnen der Online-Rechner der DRV weiter. Mit Geburtsdatum und Angaben zu Schwerbehinderung und Tätigkeit ermitteln Sie mit wenigen Klicks alle Daten. Für die Ermittlung der Rentenhöhe sollten Sie ihre Renteninformation griffbereit halten.

Welche Voraussetzungen brauchen Sie, um in Rente zu gehen?

Um eine Altersrente zu erhalten, die Ihnen abschlagsfrei ausgezahlt wird, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Regelaltersgrenze erreicht haben (siehe Tabelle oben)
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Übrigens: Diese sogenannten Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Ein weiterer Unterschied zu anderen Altersrenten: Sie können unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

Neben der regulären Altersrente gibt es noch weitere Rentenformen, für die es wiederum spezielle Regelungen zu den Voraussetzungen und den Rentenstart gibt.

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In der Rubrik „Wissen“ finden Sie InfosTipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen.

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Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich weniger als 45 Jahre Beiträge gezahlt habe?

Ja, auch dann ist ein früherer Ruhestand möglich. Allerdings müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie eher gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Maximal 14,4 Prozent Abzüge sind erlaubt. Das entspricht vier Jahren. Gerechnet ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren können Sie frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln.

Renten mit höherem Einstiegsalter

Bei folgenden Rentenarten steigt die Altersgrenze ebenfalls allmählich um zwei Jahre an:

Ausblick zum Renteneintrittsalter – Kommt die Rente mit 73?

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine Reaktion auf die Verhältnisse in der Gesellschaft. Dabei dreht es sich um diese drei Faktoren:

  1. Die Deutschen werden älter und beziehen daher immer länger Rente.
  2. Die geburtenstarke Generation der „Baby Boomer“ wechselt in den Ruhestand.
  3. Die Geburtenrate bleibt hingegen anhaltend niedrig.

Das heißt: Die Zahl der Rentner nimmt zu, aber die Zahl der jungen Leute, die die Renten finanzieren, wird kleiner.

Mit verschiedenen Mitteln versucht die Politik das Rentensystem zu retten und das Rentenniveau stabil zu halten.

Bereits 2016 überraschten Wissenschaftler:innen vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) mit dem Vorschlag vor, das Rentenalter weiter anzuheben. 2030 sollte es bei 69 Jahren, 2035 bei 71 Jahren und bis 2041 bei 73 Jahren liegen. So könne das Rentensystem finanzierbar und die Beitragssätze stabil gehalten werden.

Auch jetzige Berater der Regierung schlagen vor, dass das Renteneintrittsalter nach 2031 weiter steigen sollte. Einigkeit herrscht unter Expert:innen darüber, die Rente an die Lebenserwartung anzupassen. Offen ist allerdings die Frage nach einem festgelegten Renteneintrittsalter. Im Gespräch sind auch Ideen, das Rentenalter flexibler zu gestalten.

Neben der Anpassung der Rentenbedingungen sehen Expert:innen in der privaten Altersvorsorge eine wichtige Stellschraube, um den Lebensabend von Senior:innen finanziell abzusichern. Sowohl betriebliche Altersvorsorge als auch fondsgebundene Rentenversicherungen mit ihren langfristigen Geldanlagen können vor allem den Generationen helfen, die erst um 2040 oder 2050 in den Ruhestand gehen.

Sie sind an einer sicheren Altersvorsorge interessiert, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Beginnen Sie am besten mit einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch mit unseren Versicherungs-Expert:innen. Informieren Sie sich dabei zu Ihren Altersvorsorge-Optionen und ist für Sie etwas Passendes dabei, kümmern wir uns um alles Weitere.

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Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Kann ich mit 62 und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen.

Kann ich mit 63 und 47 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Abschlagsfreie Rente mit 63 erst ab 45 Beitragsjahren möglich. Wer nach 45 Beitragsjahren seine Rente ab 63 beantragt, kann ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. In der Praxis können aber nur Menschen, die vor 1953 geboren sind, diese seit 2014 geltende Leistung in Anspruch nehmen.

Wie kann ich ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen?

Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen. Abschläge werden in diesen Fällen nicht vorgenommen. Diese Regelung betrifft alle, die 1952 oder früher geboren wurden.