Kann man ein deutsches Auto in der Schweiz fahren?

Aktualisiert15. Juni 2014, 12:39

Urs (24) ist Schweizer. Nun kann er während seinen Ferien das Auto eines Freundes aus Süddeutschland gebrauchen. Ist das erlaubt?

Kann man ein deutsches Auto in der Schweiz fahren?

Das Gesetz erlaubt in der Schweiz wohnhaften Personen nicht, mit einem Fahrzeug, das im Ausland angemeldet ist, in der Schweiz zu fahren

Lieber Phil Geld,

Ich bin Schweizer und lebe nahe der Grenze. Mein deutscher Freund Heiko, der in Süddeutschland lebt, leiht mir während seiner Ferienabwesenheit sein in der EU zugelassenes Auto. Darf ich das Auto über die Grenze nehmen und damit in der Schweiz herumfahren?

Lieber Urs

Das in Deutschland zugelassene Auto deines Freundes in der Schweiz zu benutzen, ist verboten. Das Gesetz erlaubt in der Schweiz wohnhaften Personen nicht, mit einem Fahrzeug, das im Ausland angemeldet ist, in der Schweiz zu fahren (Art. 115 VZV). Der Grund dafür ist einfach: Ohne diese Bestimmung könnte man das Fahrzeug in dem Land anmelden, wo Zulassung und Versicherung am günstigsten sind. So könnte man Steuern sowie Versicherungskosten sparen und allenfalls sogar die Strassensicherheit gefährden. Dasselbe gilt übrigens umgekehrt auch in den EU-Ländern: Wer in der EU wohnt, darf kein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug fahren.

Das Verbot gilt auch, wenn das Auto einem Verwandten gehört oder der Eigentümer des Autos eine schriftliche Einwilligung zur Benutzung des Autos abgegeben hat. Für die Behörden ist einzig der Wohnsitz der Person massgeblich, die das Auto fährt. Es sei denn, der Besitzer des Autos sitzt auch im Auto. Dein Freund Heiko müsste also immer mit dir mitfahren.

Wer sich länger in der Schweiz aufhält, weil er hier arbeitet oder studiert, darf mit einem im Ausland zugelassenen Auto in der Schweiz herumfahren, solange er seinen Wohnsitz im Ausland hat. Er braucht dazu aber eine Bewilligung. Diese muss er bei der ersten Einfuhr des Autos beantragen. Wer vom Ausland in die Schweiz zieht, muss sein Auto in die Schweiz importieren und verzollen (Art. 7 ZG). Fällig werden Zollabgaben, Automobilsteuern und die Mehrwertsteuer, was insgesamt mehr als zwölf Prozent des Autowertes beträgt. Diese Fahrzeuge dürfen noch während eines Jahres mit ausländischen Kontrollschildern verkehren.

Ausnahmen für die vorübergehende Verwendung von ausländischen Fahrzeugen gibt es auch für Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in der Schweiz. Die erste Regelung betrifft die Geschäftsautos: Stellt der Arbeitgeber im Ausland dem in der Schweiz lebenden Mitarbeiter ein Geschäftsauto zur Verfügung, darf dieser das Fahrzeug für den Arbeitsweg und für grenzüberschreitende Fahrten im dienstlichen Auftrag verwenden. Privatfahrten sind aber verboten.

Erlaubt ist es zweitens auch, mit einem Mietauto in die Schweiz zu fahren. Voraussetzung ist, dass es von einem Autovermieter im Ausland gemietet wurde. Innerhalb von acht Tagen muss dieses Auto aber wieder ausgeführt oder der entsprechenden Niederlassung in der Schweiz abgegeben werden.

Möglich ist es drittens, mit einer Bewilligung höchstens zwölf grenzüberschreitende Fahrten pro Jahr zu machen. Weitere Fahrten in der Schweiz sind aber nicht gestattet. Zudem ist eine Sicherheit in Form von Geld oder einer Bürgschaft zu leisten.

Da du für dich keine der Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen kannst, bleibt dir nichts anderes übrig, als auch während der Ferien deines Freundes auf ein Auto zu verzichten.

Freundlich grüsst

Phil Geld

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Wie lange darf ich ein deutsches Auto in der Schweiz fahren?

Im Zollausland wohnhafte Personen Personen mit Wohnsitz im Zollausland ist die Verwendung von ausländischen Motorfahrzeugen in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Sie dürfen ihre Fahrzeuge so lange im Zollinland, d.h. in der Schweiz, verwenden, wie sie ihren Wohnsitz im Zollausland beibehalten.

Kann man ein deutsches Auto in der Schweiz anmelden?

Fazit: KFZ-Anmeldung in der Schweiz ist ähnlich wie in Deutschland oder Österreich. Die Anmeldung von KFZ in der Schweiz unterscheidet sich nicht stark von der Anmeldung in anderen Ländern. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug die technische Prüfung beim Strassenverkehrsamt besteht.

Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto in die Schweiz fahre?

Um in der Schweiz Auto oder Motorrad zu fahren, benötigen Sie einen gültigen nationalen Führerausweis und gültige Fahrzeugpapiere. Ein Warndreieck muss in jedem Fahrzeug vorhanden und zu jeder Zeit erreichbar sein. Es sollte also am besten nicht im Kofferraum aufbewahrt werden.

Wann muss ich mein Auto in der Schweiz verzollen?

Wann gilt das Auto als Übersiedlungsgut? War das Auto vor deinem Umzug in die Schweiz länger als 6 Monaten in Deutschland auf deinen Namen zugelassen, gilt es für den Schweizer Zoll als Übersiedlungsgut. Somit entfällt die Zahlung der teuren Automobil- und Mehrwertsteuer an der Grenze.