Warum gibt es die GEZ noch?

Jeden Monat zahlt jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag. Aber warum eigentlich? Und was wird mit dem Geld gemacht? "Der Rundfunkbeitrag einfach erklärt" - eine Unterrichtseinheit mit einem Video, Stundenablauf, Arbeitsblatt, vertiefenden Informationen und einem Quiz.

Stand: 06.07.2019

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Über 20 Fernsehsender, mehr als 60 Radiosender und jede Menge digitale Angebote: Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat in Deutschland ein großes Angebot und darin auch Platz für besondere Nischenprogramme. Finanziert wird das von allen Haushalten - und das finden manche nicht fair. Ihnen würde der private Rundfunk, der durch Werbung finanziert wird, genügen, sagen sie. Trotzdem gibt es gute Argumente, warum die privaten Sender nicht alleine die Mediengesellschaft bestimmen sollten.

Darum gibt es ARD, ZDF & Co.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (also ARD, ZDF und Deutschlandradio) hat einen besonderen Auftrag: Er soll die Bevölkerung umfassend und vielfältig informieren, bilden und unterhalten. So dass sich zum Beispiel jeder selbst seine Meinung zu politischen Fragen bilden kann. Deshalb hat er eine große Bedeutung für die Demokratie in unserem Land.

Dafür müssen ARD und ZDF unabhängig von Geldgebern und Werbeeinnahmen sein, die sie vielleicht beeinflussen könnten. Deshalb kommen alle in Deutschland gemeinsam für den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk auf.

Laut Rundfunk­beitragsstaatsvertrag muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Warum gibt es die GEZ noch?

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Das Wichtigste in Kürze

  1. Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Für Zweitwohnungen gibt es eine Ausnahme.
  2. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.
  3. Nicht entscheidend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, ob Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht.

Stand: 22.10.2022

Mit dem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Welche Ausnahmen es gibt und wann Sie nicht zahlen müssen, erklären wir in diesem Beitrag. Das sind die häufigsten Fragen aus der Beratung und unsere Antworten darauf:

„Wer muss denn Rundfunkbeitrag zahlen?“

Wen der Beitragsservice von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Hauses oder einer Wohnung anschreibt, ist oft zufällig.

Wichtig ist, dass sich alle Personen beim Beitragsservice melden, damit dieser einzelne Bewohnerinnen oder Bewohner abmelden kann, wenn bereits jemand anderes in der Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt. Hierfür müssen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer derjenigen Person mitteilen, die die Rundfunkgebühr bereits zahlt, und klarstellen, dass Sie mit dem- oder derjenigen gemeinsam in einer Wohnung leben. Grundsätzlich gilt: Alle Personen in einer Wohnung müssen sich den Rundfunkbeitrag  teilen – nur eine Person aus der Wohnung ist dem Beitragsservice gegenüber für die vollständige, rechtzeitige Zahlung verantwortlich ist.

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen?“

Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das passiert jedoch nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung muss nachgewiesen werden.

„Und wenn Personen mit Befreiung und Vollzahler zusammenleben?“

Wohnen sogenannte Vollzahler und von der Zahlung des Rundfunkbeitrags Befreite in einer Wohnung zusammen, dann müssen diejenigen, die nicht befreit sind, den Beitrag unter sich aufteilen. Man kann die Wohnung nicht auf die befreite Person anmelden, solange auch nur ein Person in der Wohnung übrigbleibt, die nicht befreit werden kann, muss für die Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

„Muss ich zahlen, wenn ich gar kein Radio oder Fernseher habe?“ oder auch „Ich gucke nie die öffentlich-rechtlichen Programme!“

Für die Zahlung des Rundfunkbeitrag ist vollkommen unerheblich, ob jemand Geräte hat und diese oder überhaupt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt (oder schätzt). Im derzeitigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werden Rundfunkgeräte mit keinem Wort mehr erwähnt. Inzwischen haben bundesweit sehr viele Gerichte und sogar das Bundesverwaltungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Wohnungsabgabe im Speziellen und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags im Allgemeinen bestätigt. Sie müssen also zahlen, wenn Sie sich nicht vom Beitrag befreien lassen können.

„Und was ist mit meiner Zweitwohnung?“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass man für Zweitwohnungen nicht zahlen muss. Da der Beitragsservice aber nicht unbedingt weiß, ob eine Wohnung eine Zweitwohnung ist, muss man mit ihm Kontakt aufnehmen. Sie sollten daher, wenn Sie dafür nicht zahlen wollen, die Adresse und die Beitragsnummer der Zweitwohnung mitteilen, und unter Hinweis darauf, dass Sie für die erste Wohnung bereits zahlen, um Befreiung von der Zahlung für die zweite Wohnung bitten. Teilen Sie auch Ihre Beitragsnummer der ersten Wohnung mit und übersenden Sie eine sogenannte erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt. ⇒ mehr Infos zur Befreiung von der Beitragspflicht für Besitzer einer Zweit- bzw. Nebenwohnung.

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Unser Angebot

Sie haben noch Fragen zum Rundfunkbeitrag oder zur Befreiung von den Gebühren? Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch.

Wer profitiert von der GEZ?

Wie es ihrem gesetzlichen Auftrag entspricht, produzierten die ARD-Anstalten mit den 12,78 Euro jeweils regionale Programmangebote für Hörfunk und Fernsehen sowie das nationale Erste Deutsche Fernsehen, tagesschau24, EinsPlus, One, anteilig PHOENIX, KiKA, ARTE und 3sat sowie die Onlineangebote.

Kann man GEZ vermeiden?

Der Rundfunkbeitrag (GEZ) ist grundsätzlich für alle verpflichtend. Er beruht auf dem Rundfunkstaatsvertrag. Dieser wurde zwischen den einzelnen Ländern geschlossen. Für Sie als Bürger gilt der Vertrag somit als Gesetz, dem nicht widersprochen werden kann.

Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?

Müssen auch Menschen zahlen, die weder Radio, Fernseher noch Computer besitzen? Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle.

Wie lange gibt es noch GEZ?

Seit Januar 2013 zahlen die Bundesbürger zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß.