Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Rosa, blau, gelb oder grün. Die vom Arzt ausgestellten Rezepte können vier verschiedene Farben tragen. Diese machen auf den ersten Blick auf die spezielle Bedeutung des Formulars aufmerksam. Was die einzelnen Farben aussagen, erklärt dieser Beitrag.

Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Wenn der Arzt ihnen Arzneimittel zu Lasten ihrer Krankenkasse verordnet, benutzt er dafür ein rosa Rezeptformular, das so genannte Kassenrezept. Die gesetzlichen Kassen erstatten die Kosten für Arzneimittel auf einem solchen Rezept bis zu vier Wochen lang nach dem Tag der Ausstellung. Danach kann das Rezept noch zwei Monate lang wie ein Privatrezept behandelt werden. Das heißt, man bekommt die verordneten Arzneimittel, muss sie aber selbst bezahlen.

Es gibt Angaben, die auf keinem Kassenrezept fehlen dürfen. Hierzu zählen die Krankenkasse sowie Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, für die das Rezept ausgestellt wurde. Hinzu kommen unter anderem Ausstellungsdatum, Name, Fachgebiet und Adresse des Kassenarztes und der eventuelle Hinweis auf eine Befreiung von den Rezeptgebühren. Die Angaben zum Medikament enthalten Wirkstoff beziehungsweise den Namen des Präparates sowie Dosierung und Darreichungsform. Grundsätzlich gilt: Pro Rezept darf der Arzt maximal drei Arzneimittel verordnen.

Rezepte für Lifestyle-Arzneimittel

Für ein Privatrezept ist kein spezielles Formular vorgeschrieben, nur bestimmte Angaben, die eine gültige Verordnung enthalten muss. Es setzen sich jedoch immer mehr bestimmte hellblaue Formulare durch, die in ihrem Aufbau den Kassenrezepten nachempfunden sind. Diese erleichtern den Kassen die Abrechnung. Ein Privatrezept lässt sich bis zu drei Monate, nachdem es der Arzt ausgestellt hat, in der Apotheke einlösen. Ein Privatrezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist, aber nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Dann müssen die Versicherten das Präparat in vollem Umfang selbst bezahlen. Hierzu zählen zum Beispiel die "Pille" oder auch sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, zum Beispiel Mittel zur Behandlung von Potenzstörungen oder Haarausfall.

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, meist starke Schmerzmittel, verordnet der Arzt auf einem gelben Rezept. Es heißt auch kurz BTM-Rezept. Es besteht aus drei Teilen, einem Original und zwei Durchschlägen, und unterliegt strengen Auflagen und Reglementierungen. Dies soll einen Missbrauch dieser Medikamente verhindern. Ein Durchschlag verbleibt beim Arzt, der zweite in der Apotheke und das Original dient zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Ein gelbes Rezept ist jedoch lediglich sieben Tage gültig. Danach darf es nicht mehr eingelöst werden. Apotheken müssen sich bei der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registrieren lassen, um Betäubungsmittel abgeben zu dürfen.

Merkhilfe für Patienten

Das Grüne Rezept ist eine Besonderheit. Bei ihm handelt es sich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfrei erhältliche Medikamente. Der Gesetzgeber hat mit der Gesundheitsreform 2004 bestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese apothekenpflichtigen Präparate nicht mehr erstatten. Diese Arzneimittel können seitdem also nicht mehr auf den rosa Rezepten verordnet werden. Der Patient muss die auf einem Grünen Rezept verordneten Medikamente komplett selbst bezahlen. Das Grüne Rezept gilt unbegrenzt und kann beliebig viele Arzneimittel enthalten. Es dient in erster Linie als Merkhilfe für den Patienten.

Die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel übernehmen die Krankenkassen nur noch unter bestimmten Umständen. Dies gilt für Kinder unter zwölf Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren, die unter Entwicklungsstörungen leiden, und bei schwer wiegenden Erkrankungen, wenn die Medikamente zum Therapiestandard gehören: beispielsweise für Acetylsalicylsäure zur Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall oder Jodid bei der Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen. Auch einzelne pflanzliche Präparate wie Johanniskraut oder Ginkgo fallen bei bestimmten Anwendungsgebieten unter diese Ausnahmeregelung. In solchen Fällen wird der Arzt statt des grünen ein rosa Rezept für Kassenpatienten ausstellen.

Übersicht RezeptARTEN

Neben dem Kassenrezept und dem Privatrezept existieren noch weitere Rezeptarten. Ärztinnen und Ärzte verwenden für die Verschreibung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Hilfsmitteln unterschiedliche Rezeptformulare. Diese haben eine begrenzte Gültigkeit und können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Apotheke eingelöst werden. Im Folgenden ein Überblick.

Das Kassenrezept (rosa)

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Auf dem rosa Rezept werden verschreibungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel verordnet, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

28 – 30 Tage gültig zur Erstattung (Abhängig von Krankenkasse und Bundesland)*
Beispiel: Rezept am 15.01. ausgestellt. Gültig bis zum 15.02.

Ausnahmen:
Retinoide zum Einnehmen bei Frauen im gebärfähigen Alter (z. B. Isotretinoin, Acitretin, Alitretinoin zur Aknetherapie):
Nur 6 Tage nach Ausstellungstag gültig
Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe, Lanzetten, Bandagen):
In der Regel nur 28 Tage gültig zur Erstattung

Das Privatrezept (blau)

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Das Rezept für Privatversicherte muss keine bestimmte Form haben, in vielen Fällen ist es aber ein blaues Rezept.

3 Monate gültig

Vorsicht: Im Basistarif ist das Rezept nur 30 Tage nach Ausstellung gültig, im Notlagentarif nur 10 Tage!

Das BtM-Rezept (gelb)

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Auf dem gelben Rezept werden stark wirksame Substanzen verordnet, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, z. B. Opioide zur Schmerztherapie.

7 Tage nach dem Ausstellungstag gültig

Beispiel: Rezept am 15.01. ausgestellt.
Gültig bis zum 22.01.

Das T-Rezept (weiß)

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Auf dem weißen T-Rezept werden die Substanzen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid verordnet.

Diese Arzneistoffe unterliegen strengen Auflagen, da sie fruchtschädigend sind.

6 Tage nach dem Ausstellungstag gültig

Beispiel: Rezept am 15.01. ausgestellt.
Gültig bis zum 21.01.

TIPP: Bringen Sie das T-Rezept so schnell wie möglich zu uns in die Apotheke, damit genügend Zeit für eine etwaige Bestellung des Arzneimittels bleibt.

Das Entlassrezept (rosa)

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Das Entlassrezept erhalten nur Patientinnen und Patienten, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden und bis zur weiteren ärztlichen Behandlung durch den Haus- oder Facharzt übergangsweise Arzneimittel, Medizinprodukte oder Hilfsmittel benötigen.

3 Werktage inklusive Ausstellungstag gültig*

Beispiel: Rezept am Freitag ausgestellt.
Gültig bis zum darauffolgenden Montag

Die Arztempfehlung (grün)

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Auf dem grünen Rezept verordnet der Arzt in der Regel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bzw. Präparate, die regulär nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden (z. B. bestimmte Vitaminpräparate, pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel). Ein solches Rezept können Patientinnen und Patienten aber bei vielen gesetzlichen Krankenkassen selbst zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen oder bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Unbegrenzt gültig**

Ausnahme: Hat der Arzt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet, ist das Rezept maximal 3 Monate gültig.

* Hinweis: Ist die Monatsfrist bei einem rosa Rezept abgelaufen, kann das Rezept bis zu drei Monate nach Ausstellung als Privatrezept eingelöst werden (Ausnahme: Retinoide).
** Hinweis: Die Gültigkeit zur Erstattung als Satzungsleistung bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss jeweils erfragt werden.

Dieser Inhalt wurde aus Informationen vom DAP DeutschesApothekenPortal erstellt. Angaben ohne Gewähr. Stand: November 2019

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Wann rotes und grünes Rezept?

Grüne Rezepte werden ähnlich wie rote Rezepte ausschließlich an gesetzlich Versicherte vergeben. Grüne Rezepte werden für Heil- und Arzneimittel ausgewählt, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden und dennoch eine Wichtigkeit für Gesundheit und Heilungsverlauf des Patienten haben.

Welche 4 RezeptARTEN gibt es?

Rosa: das Kassenrezept. ... .
Meist blau: das Privatrezept. ... .
Grün: Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. ... .
Gelb: Arzneimittel, für die die Betäubungsmittel-Verordnung gilt. ... .
Das T-Rezept für Arzneimittel mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen..

Welche Farben von Rezepten gibt es?

Rezept vom Arzt – Welche Farbe steht wofür?.
Rotes Kassenrezept. Das rote Kassenrezept wird an gesetzlich Versicherte ausgegeben. ... .
Das Privatrezept – unterschiedliche Farben möglich. Wer privat versichert ist, bekommt ein Privatrezept. ... .
Grünes Rezept. ... .
Das gelbe Betäubungsmittel-Rezept. ... .
Weißes, zweiteiliges T-Rezept..

Was ist der Unterschied zwischen blauen und roten Rezepten?

Für verschreibungspflichtige Medikamente stellt der Arzt dem gesetzlich Versicherten ein rosafarbenes (rotes) Rezept, das Kassenrezept aus. Es muss innerhalb von vier Wochen eingelöst werden. Das blaue Rezept ist ein Privatrezept und kann bei der (privaten) Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.