Was ist der unterschied zwischen verkehrswert und marktwert einer immobilie

Im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien fällt immer wieder der Begriff „Verkehrswert“. Doch was genau ist der Verkehrswert und wie unterscheidet er sich vom Kaufpreis einer Immobilie? Wir erklären kurz und knapp die wichtigsten Unterschiede zwischen Verkehrswert und Kaufpreis.

So unterscheiden sich Verkehrswert und Kaufpreis

Eigentlich ist es ganz einfach: Der Verkehrswert ist der von einem Gutachter objektiv ermittelte Wert eines Hauses, einer Wohnung oder einer Geschäftsimmobilie. Es handelt sich also um den aktuellen Wert einer Immobilie – und zwar unter Berücksichtigung des Alters, der Baumaterialien, der Lage und vieler weiterer Faktoren. Beim Kaufpreis hingegen handelt es sich um den reellen Preis, den Käufer am freien Markt bereit sind, für das Objekt zu zahlen. Der Verkehrswert wird oft auch als „wahrscheinlichster Kaufpreis“ bezeichnet. Er gibt also keinen Aufschluss über den tatsächlich zu erzielenden Verkaufspreis. Dieser kann sowohl positiv als auch negativ vom Verkehrswert abweichen.

Der Verkehrswert ist objektiv, der Verkaufspreis subjektiv

Der Verkehrswert wird von einem objektiven Gutachter ermittelt, der sich intensiv mit allen Details der zu bewertenden Immobilie auseinandersetzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verkäufer sich bei Verkaufsverhandlungen an diesen Wert halten muss. Bei einer hohen Nachfrage und wenn potenzielle Käufer bereit sind, mehr für das Objekt zu zahlen, kann der Verkäufer selbstverständlich einen höheren Preis für sein Eigentum verlangen, als ursprünglich im Verkehrswert prognostiziert. Die Gesetze der freien Marktwirtschaft sehen hier keine Einschränkungen vor.

Um es noch etwas konkreter zu machen: Wenn Sie als Käufer bzw. Verkäufer sich auf einen Verkaufspreis einigen konnten, der dem Verkehrswert nahekommt, können Sie davon ausgehen, dass ein für beide Seiten fairer Preis gezahlt wurde. Liegt der Verkaufspreis deutlich über oder unter dem Verkehrswert, bedeutet dies in der Regel einen finanziellen Verlust für Käufer oder Verkäufer.

Gehen Sie mit einem Verkehrswertgutachten auf Nummer sicher!

Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder auf der Suche nach neuem Eigentum sind, es ist in jedem Fall ratsam, ein professionelles Gutachten erstellen zu lassen. Der Verkehrswert dient Ihnen nicht nur als wichtigster Orientierungspunkt bei der Kaufpreisfindung, sondern vor allem auch bei der Kaufentscheidung.

Sie sind auf der Suche nach einem professionellen Gutachter, der den Verkehrswert Ihrer Immobilie schnell und zuverlässig für Sie ermittelt? Dann sind die Experten der PHI-Immobilienbewertung Ihr bester Partner! Gerne beraten wir Sie ausführlich und kompetent zu unserem breiten Serviceangebot rund um die fachkundige Bewertung von Immobilien aller Art. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und ein erstes unverbindliches Gespräch!

Der Marktwert wird vom Gutachter oder Fachmakler sachverständig festgestellt. Wenn alles richtig gemacht wurde, dann sollte der Marktwert auch dem Kaufpreis entsprechen. In der Praxis erkennen viele Marktteilnehmer z.T. erhebliche Abweichungen zwischen Marktwerten und Kaufpreisen. Was ist da schief gelaufen? Oder muss der Marktwert gar nicht dem Kaufpreis entsprechen? Aber für was soll dann der Marktwert überhaupt gut sein? Diese Fragen bekommen Sie in diesem Blogartikel beantwortet.

1. Die gesetzliche Grundlage des Marktwertes

Der Marktwert ist in § 194 BauGB juristisch definiert. Dort heißt es:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Damit ist schon einmal geklärt, dass der Marktwert dem Verkehrswert entspricht. Der Gesetzgeber hat bis 2004 nur den Begriff „Verkehrswert“ definiert. Mit dem Zusatz „Marktwert“ sollte klargestellt werden, dass der Verkehrswert ein marktkonformes Ergebnis liefern muss und keinen technokratisches Wert auf der Grundlage „staubiger“ Zahlentabellen.

2. Der Wert für „Jedermann“

Nach allgemeinem Verständnis hat die Verkehrswertermittlung zum Ziel, den (Kauf)Preis zu schätzen, der auf dem örtlichen Grundstücksmarkt bei freihändigem Angebot und zwangloser Nachfrage in einer den Marktgepflogenheiten angemessenen Verhandlungsdauer (Vermarktungsdauer) für ein Grundstück am wahrscheinlichsten zu erzielen ist. Bei der Ermittlung des Verkehrswerts ist demnach dem durchschnittlichen Verhalten von Anbietern und Nachfragern (Jedermanns (Preis)Verhalten) beim Aushandeln von Grundstückspreisen Rechnung zu tragen.

Die Bezeichnung „Jedermanns (Preis)Verhalten“ ist symbolisch zu verstehen. Sie gilt auch für die Bewertung eines Grundstücks mit einmaligen wertbedeutsamen Eigenschaften, die nur für wenige oder gar einen Einzelnen von Interesse sind. Dass im Rahmen der Verkehrswertermittlung das „durchschnittliche Verhalten“ von Anbietern und Nachfragern sowie das Jedermanns (Preis)Verhalten zu Grunde zu legen ist, entspricht auch dem Verständnis der einschlägigen Rechtsprechung: „Maßstab ist nicht der höchstmögliche Preis, sondern der bei einem Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach marktangemessenen Aushandeln eines offen – nicht notwendig durch offene Ausschreibung – angebotenen Objekts durchschnittlich erzielte Preis. …“ (KG Berlin, 26.08.2010 – 22 U 179/09 – 2. u. 3. Leitsatz; Nachfolgend BGH, 28.04.2011 – V ZR 192/10).

3. Werte sind objektiv, Preise sind subjektiv

Das Ziel der Verkehrswertermittlung ist es nicht, den mit (Sonder)Interessenten bestverhandelbaren, höchsten Kaufpreis für ein Wertermittlungsobjekt zu bestimmen, sondern den am Wertermittlungsstichtag auf dem örtlichen Grundstücksmarkt unter wirtschaftlich handelnden Marktteilnehmern am wahrscheinlichsten erzielbaren Kaufpreis. Das Synonym „wahrscheinlichster Kaufpreis“ für den Begriff Verkehrswert zeigt, dass ein in einem tatsächlichen Kauffall erzielter Kaufpreis von einem vorher ermittelten Verkehrswert sowohl positiv als auch negativ abweichen kann. Der Verkehrswert ist demnach nicht mit „100prozentiger Sicherheit oder Genauigkeit“ ermittelbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass der übliche Kaufpreis im nächsten üblichen Kauffall dem ermittelten Verkehrswert entspricht, ist jedoch am höchsten. Die Wahrscheinlichkeit für höhere oder niedrigere noch übliche Kaufpreise im Vergleich zum Verkehrswert nimmt stetig ab je größer die Abweichung ist. Diese Sichtweise entspricht auch der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008 - 5 U 50/08 oder BFH-Beschluss vom 22.5.2002 (II R 61/99)). Auch Abweichungen von z.B. +/- 10 % von möglichen tatsächlichen Kaufpreisen im Vergleich zu einem (vorher ermittelten) Verkehrswert sind demnach nicht außergewöhnlich bzw. lassen den Verkehrswert als unrichtig gelten.

Beim Vorliegen von Sonderinteressen (z.B. Verwandtschaftsverkäufe, Liebhaberpreise, Notverkäufe etc.) entspricht der Marktwert nur selten dem Kaufpreise. Der Verkehrswert bündelt eine Vielzahl an tatsächlich realisierten Kaufpreisen, während der Einzelkaufpreis auf der Basis von subjektiv geprägten Informationen und Interessen basiert. Der Marktwert muss also nicht zwingend dem Kaufpreis entsprechen. Jedoch bei Bewertung aller wertrelevanten Eigenschaften und unter Berücksichtigung der allgemeinen Angebots- und Nachfragesituation ist der Verkehrswert (Marktwert) mit großer Sicherheit das Verhandlungsergebnis zwischen Eigentümern und Käufern.

Ist Marktwert gleich Verkehrswert?

Damit ist schon einmal geklärt, dass der Marktwert dem Verkehrswert entspricht. Der Gesetzgeber hat bis 2004 nur den Begriff „Verkehrswert“ definiert.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Verkaufswert und einem Verkehrswert ist, dass ein Verkaufswert bei einem Verkauf tatsächlich gezahlt wird, der Verkehrswert hingegen ist erst nur eine Rechengröße.

Ist der Verkaufswert höher als der Verkehrswert?

Verkehrswert ist nicht dasselbe wie Kauf- oder Verkaufspreis. Das eine ist eine Schätzung, das andere das Ergebnis von Preisverhandlungen. Die Unterschiede – und was Sie wissen sollten, bevor Sie ein Haus oder eine Wohnung bewerten lassen.

Ist der Verkehrswert niedriger als der Verkehrswert?

Verhältnis zwischen Verkehrswert und Kaufpreis sowie deren Auswirkungen. Der Verkehrswert ist also eine objektive Bewertungsgrundlage für den Wert einer Immobilie. Das bedeutet aber nicht, dass der Verkäufer sich daran halten muss. Bestenfalls liegen der Verkehrswert und der Kaufpreis nah beieinander.