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Hinweise für Kiel: Bei Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden beträgt die Gebühr 15 Euro je Urkunde und 7,50 Euro für jede weitere derselben Art. Die Auskunft aus dem Personenstandsregister zur Geburtszeit kostet 7,00 Euro. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung erfolgt per Nachnahme. Die Porto/Nachnahmegebühr beträgt im diesem Fall 4,95 Euro zuzüglich zur Urkundengebühr. Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Standesamt des Geburtsortes Worum geht es?Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung. Hinweise für Kiel: Im Geburtenregister wird neben Vor- und Familiennamen des Kindes, Geschlecht des Kindes, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch die Religionszugehörigkeit, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet. Die Geburtszeit kann auch ohne Erstellung einer Urkunde im Standesamt Kiel erfragt werden. Und zwar wollte ich wissen ob in dieser Abschrift auch was von meinen Eltern drinne steht wie sie heißen. Zudem waren meine Eltern nicht verheiratet steht dann trotzdem was von meinem Vater drinne? Oder nur meine Mutter? 3 Antworten
Die Eltern sind im Geburtenregister verzeichnet, einerlei, ob sie miteinander verheiratet sind/waren oder nicht.
Topnutzer im Thema Hochzeit Da steht das gleiche wie auch auf deiner Geburtsurkunde
Kann so sein oder auch so. Wenn Deine Mutter keinen Vater angegeben hat bei der Geburt, dann steht da auch keiner. Deine Mutter ist auf alle Fälle eingetragen. Du hast doch eine Geburtsurkunde, da steht alles drin, was auch im Geburtenregister steht.
Was möchtest Du wissen?Es gibt eine Reihe von Urkunden, die als sogenannte Personenstandsurkunden für bestimmte Zwecke gebraucht werden. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde, die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die Eheurkunde oder die Sterbeurkunde. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine
Geburtsurkunde wird als Personenstandsurkunde bezeichnet. Diese erhält man aus dem Personenstandsbuch beim Standesamt entweder als beglaubigte Originalkopie oder einen beglaubigten Auszug. Eine beglaubigte Geburtsurkunde zu beantragen ist relativ einfach und dank Internet mittlerweile … Den Auszug aus dem Geburtsregister (kostet mindestens 10 Euro) erhält man bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Im Standesamt des Geburtsortes erhält man bei persönlicher Antragstellung die Urkunde sofort. Die Abschrift kann auch online oder schriftlich angefordert werden. Das Dokument aus dem Geburtenregister erwerben
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Was bedeutet Abschrift aus dem Geburtenregister?Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.
Was ist ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister?Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Was muss alles in einer Geburtsurkunde stehen?In der Geburtsurkunde werden im Regelfall die Namen des Kindes, die Namen der Eltern, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort Ihres Kindes festgehalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer abstammungsurkunde?Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.
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