Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

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  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 10,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 5,00 Euro
  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

Hinweise für Kiel:

Bei Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden beträgt die Gebühr 15 Euro je Urkunde und 7,50 Euro für jede weitere derselben Art.

Die Auskunft aus dem Personenstandsregister zur Geburtszeit kostet 7,00 Euro. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung erfolgt per Nachnahme. Die Porto/Nachnahmegebühr beträgt im diesem Fall 4,95 Euro zuzüglich zur Urkundengebühr.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

Standesamt des Geburtsortes

Worum geht es?

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

Hinweise für Kiel:

Im Geburtenregister wird neben Vor- und Familiennamen des Kindes, Geschlecht des Kindes, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch die Religionszugehörigkeit, Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet. Die Geburtszeit kann auch ohne Erstellung einer Urkunde im Standesamt Kiel erfragt werden. 

Und zwar wollte ich wissen ob in dieser Abschrift auch was von meinen Eltern drinne steht wie sie heißen. Zudem waren meine Eltern nicht verheiratet steht dann trotzdem was von meinem Vater drinne? Oder nur meine Mutter?

3 Antworten

Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Eltern sind im Geburtenregister verzeichnet, einerlei, ob sie miteinander verheiratet sind/waren oder nicht.

Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

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Da steht das gleiche wie auch auf deiner Geburtsurkunde

Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

Kann so sein oder auch so.

Wenn Deine Mutter keinen Vater angegeben hat bei der Geburt, dann steht da auch keiner. Deine Mutter ist auf alle Fälle eingetragen.

Du hast doch eine Geburtsurkunde, da steht alles drin, was auch im Geburtenregister steht.

Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

Was möchtest Du wissen?

Es gibt eine Reihe von Urkunden, die als sogenannte Personenstandsurkunden für bestimmte Zwecke gebraucht werden. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde, die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die Eheurkunde oder die Sterbeurkunde.

Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?
Bei schriftlicher Antragstellung Personaldaten genau aufführen

Eine Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde wird als Personenstandsurkunde bezeichnet. Diese erhält man aus dem Personenstandsbuch beim Standesamt entweder als beglaubigte Originalkopie oder einen beglaubigten Auszug. 

Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 

  • Die Geburtsurkunde beinhaltet Angaben zum Geburtsnamen, Geburtsdatum und Geburtsort und zu den Eltern (im Falle einer Adoption nur die Adoptiveltern). In der Urkunde ist der aktuelle Stand aufgeführt, einschließlich aller nach der Geburt erfolgten, beurkundeten Änderungen. Die Geburtsurkunde wird teilweise notwendig bei Bewerbungen. Auch beim Arbeitgeber, Versicherungen oder Banken kann die Vorlage notwendig werden. 
  • In einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister werden alle Daten aufgeführt, die im vom Standesamt geführten Geburtenregister dokumentiert sind. Dazu zählen alle Veränderungen, die seit der Erstbeurkundung entstanden sind. So sind auch beispielsweise Namensänderungen als Folgebeurkundungen genau aufgeführt. Diese Urkunde kann der Antragsteller mit weiteren speziellen Hinweisen (Geburt/Eheschließung der Eltern) erhalten. 
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, einschließlich Hinweisteil, benötigt man im Allgemeinen für die Anmeldung der Eheschließung oder für die Regelung von Erbangelegenheiten.

Wichtige Personenstandsurkunde bei einer Eheschließung

  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird unter anderem bei Anmeldung der Eheschließung und bei Anmeldung der Lebenspartnerschaft benötigt.
  • Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

    Eine beglaubigte Geburtsurkunde zu beantragen ist relativ einfach und dank Internet mittlerweile …

  • Die Vorlage dieser Urkunde kann zur Beantragung einer Ausbildungszulage und zur Beantragung von Sozialhilfe notwendig werden.
  • Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister fordert die Behörde auch bei Einschulung eines Kindes.
  • Weitere Verwendungsmöglichkeiten können die Vorlage bei einer Versicherung sowie Studium, Bundeswehr oder Rente betreffen.
  • Schließlich dient eine beglaubigte Abschrift auch als Nachweis der Geburt für die Vorlage im Ausland. 

Den Auszug aus dem Geburtsregister (kostet mindestens 10 Euro) erhält man bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Im Standesamt des Geburtsortes erhält man bei persönlicher Antragstellung die Urkunde sofort. Die Abschrift kann auch online oder schriftlich angefordert werden. 

Das Dokument aus dem Geburtenregister erwerben

  1. Suchen Sie nach der Website Ihrer Stadt. Finden lässt sich diese in der Regel über den Stadtnamen selbst sowie ein ".de" als Endung (z.B. Berlin). Suchen Sie dort nach Einträgen wie "Bürger" oder ähnliche oder nutzen Sie die Suchleiste, um "Standesamt" zu finden.
  2. Finden können Sie meist bereits in der Seitenleiste die Kontaktdaten für das Standesamt, welcher Sie per E-Mail oder Telefon kontaktieren können. Sollte dies nicht der Fall sein, so suchen Sie über die Navigation nach dem Eintrag "Kontakt" und öffnen Sie diesen.
  3. Rufen Sie bei dem Standesamt an bzw. schreiben Sie eine E-Mail und erklären Sie hier Ihr Anliegen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Namen, den Geburtsort, den Namen der Eltern sowie Ihr eigenes Geburtsdatum bereithalten. Wichtig ist auch Ihre aktuelle Adresse, an welche die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gesendet wird.
  4. Sobald die Informationen eingegangen sind, wird das Dokument auch schon zu Ihnen gesendet, wo Sie es von der Post zu Ihrer eigenen Eheschließung bringen können.

Weiterer Autor: Viktor Peters

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  • Beglaubigte Geburtsurkunde beantragen - so geht's Schritt für Schritt
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Was steht in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister?

Was bedeutet Abschrift aus dem Geburtenregister?

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder. Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.

Was ist ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister?

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Was muss alles in einer Geburtsurkunde stehen?

In der Geburtsurkunde werden im Regelfall die Namen des Kindes, die Namen der Eltern, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort Ihres Kindes festgehalten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer abstammungsurkunde?

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.