Welche Nationalität hat ein in Deutschland geborenes Kind?

Anmeldung einer Geburt

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland


Ein Kind, bei dem mindestens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger zum Zeitpunkt der Geburt ist, erhält nach § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.


Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erhält nach § 4 Abs. 3 StAG neben einer möglichen ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zur Zeit der Geburt mindestens ein Elternteil

 - rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 8 Jahren in Deutschland hat
und
  - ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
  - als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Angehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des 
    Freizügigkeitsabkommens besitzt.


Zur Prüfung dieser Voraussetzungen benötigt das Standesamt von allen ausländischen Staatsangehörigen den Reisepass oder Reiseausweis mit dem eingetragenen Aufenthaltstitel.
Besitzt ein Elternteil den erforderlichen Aufenthaltstitel, hat das Standesamt bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Auskunft darüber einzuholen, ob zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der gewöhnliche Aufenthalt des Elternteils seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland bestanden hat. Diese Anfrage nimmt ca. 5 bis 6 Wochen nach der Geburt in Anspruch.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, hat das Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Sie als Eltern werden schriftlich über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes informiert.


Haben Sie schon einmal vom Geburtsortprinzip gehört? Dieses besagt, dass in Deutschland geborene Kinder, die ausländische Eltern haben, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang einige Punkte zu beachten.


Was ist das Geburtsortprinzip?


Woher weiß ich, welche Staatsbürgerschaft mein Kind hat?

Ausländische Eltern erhalten durch das Standesamt der Stadt die Information darüber, ob die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde.


Können zwei Staatsangehörigkeiten durch Geburt erworben werden?

Es ist möglich, dass das Kind sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommt, wenn der Geburtsort Deutschland ist.


Bin ich automatisch Deutscher, wenn ich in Deutschland geboren bin?

Welche Nationalität hat ein in Deutschland geborenes Kind?
Ob eine Person automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, hängt von den Umständen ab.

Ganz so einfach ist es nicht. Ist der Geburtsort eines Kindes Deutschland, erfolgt normalerweise der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt. Dies ist ein Grundsatz, wenn

  • ein Elternteil oder
  • beide Elternteile

die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Hierbei handelt es sich um das Geburtsortprinzip, das häufig auch als “ius soli” bezeichnet wird. Dieses Prinzip gilt seit dem Jahr 2000.

Wird aber ein Asyl Kind in Deutschland geboren oder hat ein Kind ausländische Eltern, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, gibt es Vorgaben. In dem Fall muss beim Standesamt nachgewiesen werden, dass ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Es muss sich um einen rechtmäßigen Zuzug handeln, dem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zugrunde liegt.

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Ist man Deutscher, wenn man einen deutschen Pass hat?

Besonderheit: Schweizer Staatsangehörige

Eine Besonderheit sind die Schweizer Staatsangehörigen. Verfügen diese über eine Aufenthaltserlaubnis auf der Basis des im Juni 1999 festgelegten Abkommens, erfolgt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt ebenfalls.

Ganz so einfach ist die Definition, wann eine Person Deutscher ist, nicht. Ein deutscher Pass gibt lediglich den Hinweis darauf, dass die Person bei Ausstellung die deutsche Staatsbürgerschaft hat. In Deutschland geboren vor 2000 heißt zudem, dass hier das Geburtsortprinzip noch nicht galt. Das heißt, nur wer in Deutschland geboren wurde, hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten.

Es gibt in Deutschland auch Personen, die das Aufenthaltsrecht haben, aber keine deutschen Staatsangehörigen sind. Diese sehen sich dennoch oft als Deutsche, da sie vielleicht schon viele Jahre hier leben. In dem Fall kann eine Einbürgerung durchgeführt werden. Im Inland wird bei der zuständigen Stelle ein Antrag auf Einbürgerung gestellt. Für den Erwerb der Einbürgerung gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Zudem ist eine Entscheidung nach Ermessen ebenfalls möglich.

Was ist die doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt in Deutschland?

Deutscher durch Geburt in Deutschland? Wer in Deutschland geboren ist, ist Deutscher, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Haben Kinder Eltern, die eine weitere oder eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, gilt hier zudem das Abstammungsprinzip. Die doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt in Deutschland entsteht.

Wichtig: Bis zum Jahr 2014 gab es noch die Optionspflicht. Wenn ein Kind die Volljährigkeit erreicht hat, musste es sich zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheiden. Seit Dezember 2014 können Kinder von der Optionspflicht befreit werden, wenn sie nachweislich auch im Land aufgewachsen sind. Dies gilt dann, wenn:

  • das Kind wenigstens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder
  • das Kind wenigstens sechs Jahre in Deutschland zur Schule ging oder
  • das Kind einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung im Land erworben hat.

Welche Staatsangehörigkeit bekommt mein Kind?

Ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland bekommt, hängt davon ab, ob Sie als Eltern bereits einen deutschen Pass besitzen oder die Anforderungen an das Geburtsortsprinzip erfüllt werden. Sie müssten Ihren Aufenthalt daher nachweislich seit acht oder mehr Jahren in Deutschland haben und zudem über ein Aufenthaltsrecht ohne Befristung verfügen. Ist dies nicht der Fall, bekommt Ihr Kind lediglich die Staatsangehörigkeit der Eltern.

Welche Staatsbürgerschaft hat man bei Geburt im Ausland?

Deutscher durch Geburt in Deutschland ist gerade bei Kindern, die auch Eltern mit der deutschen Staatsangehörigkeit haben, ganz klar. Doch wie sieht es aus, wenn deutsche Eltern im Ausland ein Kind bekommen? Gilt hier die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung?

Wichtig: Abstammungsprinzip

Wurden die Eltern vor Januar 2000 geboren, gilt noch das Abstammungsprinzip. Bei einer nichtehelichen Geburt wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Mutter übertragen. Hat nur der Vater die deutsche Staatsbürgerschaft, muss er die Vaterschaft für das Kind anerkennen, bevor es die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Ausland dennoch bekommt.

Wenn ein Kind im Ausland geboren wird, kann die Beurkundung der Geburt beantragt werden. Diese erfolgt über das deutsche Personenstandsregister. Über den Antrag ist es auch möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Diese ist notwendig, um weitere Anträge bei deutschen Behörden stellen zu können.

Durchzuführen ist das Verfahren innerhalb eines Jahres, nachdem Ihr Kind geboren wurde. Dies gilt vor allem dann, wenn die deutschen Eltern – oder ein Elternteil – nach dem 1. Januar 2000 nicht in Deutschland geboren wurden. Sie stellen den Antrag als Auslandsdeutsche. Wenden Sie sich dafür an die deutsche Auslandsvertretung Ihres Landes.

Was ist das Abstammungsprinzip?

Das Abstammungsprinzip wird auch als “ius sanguinis” bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit dem Geburtsortprinzip. Deutschland hat die Grundlagen zum Abstammungsprinzip im Staatsbürgerschaftsrecht vermerkt. Ein Kind erhält die Staatsbürgerschaft von Vater und Mutter, egal wo es geboren wurde. Werden die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt eingehalten, kann das Baby zusätzlich einen deutschen Pass erhalten. Informationen dazu gibt es auch beim Standesamt. Das Prinzip gilt übrigens auch in anderen Ländern. Wer beispielsweise polnische Eltern hat und nicht in Polen geboren wird, erhält es dennoch die polnische Staatsbürgerschaft auch bei Geburt im Ausland.

Kann ein Kind die deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft durch Geburt haben?

Welche Nationalität hat ein in Deutschland geborenes Kind?
Kinder können durch die Geburt in einem anderen Land automatisch dessen Staatsangehörigkeit erhalten.

Wird ein Kind zweier deutscher Eltern in den USA geboren, bekommt es auch die amerikanische Staatsangehörigkeit. Es ist nicht notwendig, dass sich das Kind später zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheidet. Es kann also beide behalten.

Können Nachweise und Unterlagen online beantragt werden?

Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen anderweitigen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Auch Abschriften aus dem Geburtenregister können eine große Hilfe sein. Dafür müssen Sie nicht mehr vor Ort direkt beim Standesamt vorsprechen. Sie können sich auch online an die zuständige Behörde wenden. Unter anderem ist es heute möglich, die folgenden Unterlagen online zu beantragen:

Welche Nationalität bei Geburt in Deutschland?

Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt: Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig.

Welche Staatsangehörigkeit bei Geburt?

Grundsätzlich erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn Mutter und/ oder Vater im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Sie können für Ihr Kind direkt einen deutschen Kinderreisepass beantragen.

Welche Staatsangehörigkeit bekommt ein Neugeborenes im Ausland?

Für deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, gilt grundsätzlich, dass deren Kinder bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur erwerben, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.

Was ist die deutsche Nationalität?

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Sie können für Ihr Kind bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein deutsches Ausweisdokument beantragen.