Ein blinder Passagier ist ein Passagier, der illegal mit einem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus reist und sich, im Gegensatz zum Schwarzfahrer, versteckt hält. Show Begriffsherkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff ist mindestens seit 1907 belegt. In diesem Jahr veröffentlichte Jack London seinen Roman Abenteurer des Schienenstranges, in dem er den Begriff verwendet und so erklärt: Anfangs des 20. Jahrhunderts gab es bei den Bahnen Wagenmodelle, bei denen man während der Fahrt nicht vom Wageninneren auf die stirnseitigen Plattformen gelangen konnte, die auch nicht einsehbar waren. Diese Wagen werden im Roman "Blinde Wagen" genannt und Personen, welche – so wie der Protagonist des Romans – unentdeckt mitfahren wollten, konnten versuchen, unmittelbar vor der Abfahrt unentdeckt auf diese Plattform zu gelangen. Der Begriff stammt sehr wahrscheinlich aber aus dem Postkutschenverkehr und bezeichnet auch dort den Reisenden, der nicht gesehen wird, weil er sich wegen nicht gezahlten Beförderungsentgeltes versteckt hält. Motive und Risiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gründe, als blinde Passagiere zu reisen, können ökonomisch und politisch sein. Blinde Passagiere reisen mit hohem Risiko. Da sie unerlaubt an Bord sind, müssen sie zuweilen tagelang ohne Wasser oder Nahrung auskommen und riskieren so den Tod. Lebensgefährlich ist die Reise als blinder Passagier auch in Fahrwerkschächten oder Frachträumen von Flugzeugen wegen ungesicherten Druckverhältnissen, Sauerstoffmangel und niedrigen Temperaturen in großen Höhen. Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA wurde die Möglichkeit, blinder Passagier zu werden, weiter erschwert, indem Kontrollen an Flughäfen verschärft wurden. Auf Schiffen ist wegen der längeren Reisedauer die Gefahr zu verhungern oder zu verdursten größer, auch kommen Erstickungen durch Treibstoffdämpfe vor, oder es kann zu tödlichen Verletzungen durch mechanische Kräfte, zum Beispiel beim Aufrollen der Ankerkette kommen. Auch sind Fälle von Schiffsbesatzungen aus den letzten Jahren dokumentiert, die aus Angst vor Bestrafung im Zielhafen und vor Zusatzkosten blinde Passagiere über Bord warfen oder sie auf hoher See aussetzten.[1] Blinde Passagiere unterliegen juristischer Verfolgung; ihr Eindringen in Häfen, Flughäfen und Verkehrsmittel ist illegal und wird bestraft. Außerdem begehen sie Beförderungserschleichung. Blinde Passagiere, die beim Überschreiten von Grenzen entdeckt werden und kein Aufenthaltsrecht besitzen, werden aus den meisten Ländern der Erde auf Kosten des Reeders bzw. der Luftfahrtgesellschaft zurückgebracht. Solche Rückführungskosten können nach Recherchen der New York Times von 2015 bis zu 50.000 US-Dollar pro illegal Eingereisten betragen, im Fall von Verzögerungen im Terminplan von Schiffen können sich diese Kosten noch deutlich erhöhen.[1] Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Wasserfahrzeugen als Transportmittel:
Mit Luftfahrzeugen als Transportmittel:
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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