0 Danke für Ihre Bewertung! Kategorie: Karriere & Ratgeber 18.03.2013 Wenn Sie mindestens vier Wochen ununterbrochen in einem Betrieb gearbeitet haben und arbeitsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ob Sie krank sind oder einen Unfall hatten spielt hier keine Rolle, jedoch muss die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet sein. Sind Sie bis zu 6 Wochen krank, erhalten Sie den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Ab der siebenten Woche springt Ihre Krankenkasse ein und zahlt meist 70 % des Arbeitslohnes an Sie. Dies geschieht über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei einer Erkrankung. Werden Sie in dieser Zeit noch einmal lange krank, jedoch mit anderem Befund, beginnt diese Zeit für die neue Erkrankung von vorne. Wenn Sie innerhalb dieser 78 Wochen nicht wieder arbeitsfähig werden, beginnt eine Berentung. Sind Sie weniger als 6 Wochen krank, etwa auf Grund einer Erkältung, erhalten Sie den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Diese Frist beginnt bei jeder Erkrankung von vorne, das bedeutet, dass Sie nicht im ganzen Jahr nur 6 Wochen krank sein dürfen, um Ihren vollen Lohn zu bekommen. Was muss der Arbeitgeber wissen?Wenn Sie zum Beispiel an einer chronischen Erkrankung leiden, die mit Ausfallzeiten verbunden sein kann, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Hier kann eine sogenannte Feststellung des Erwerbsminderungsgrades für Sie sinnvoll sein. Ein Beispiel: Sie leiden an Migräne mit heftigen Attacken. Wenn es Sie trifft, fallen Sie drei Tage aus. Ihre Anfallshäufigkeit liegt bei einem Anfall pro Monat. In diesem Fall kann es strittig werden, wenn Sie auf Grund Ihrer Migräne länger als 6 Wochen krank sind und der Lohn weiter gezahlt werden soll. Eventuelle Einbußen werden hier vom Versorgungsamt aufgefangen. Es zahlt Ihrem Chef Zuschüsse, die vom Grad Ihrer Erwerbsminderung abhängen. Auch kann Ihnen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen, zum Beispiel wenn eine geringere Belastungsfähigkeit bei Ihnen festgestellt wird und Sie nicht mehr Vollzeit arbeiten können. Kein Unterschied zwischen Privat- oder ArbeitsunfallDer Kündigungsschutz bei Krankheit des Arbeitnehmers wurde vom Gesetzgeber gelockert. Nach wie vor gilt jedoch die gesetzliche Regelung, dass Sie Ihren vollen Lohn bekommen, wenn Sie bis zu 6 Wochen krank sind. Auch bei Krankenhausaufenthalt oder Kur gilt diese Regelung. Ebenso wird bei der Ursache für die Arbeitsunfähigkeit nicht zwischen einem privaten Unfall oder einem Arbeitsunfall unterschieden. Hier gilt nur, wie oben bereits angesprochen, dass der Unfall unverschuldet gewesen sein muss. Wenn Sie also grob fahrlässig gehandelt haben, zum Beispiel alkoholisiert waren oder Sicherheitsvorschriften bewusst missachtet haben, gilt die Lohnfortzahlungsregelung nicht. In diesem Fall kann Ihr Chef den Lohn weiter zahlen während der ersten 6 Wochen, die Sie krank sind, muss dies jedoch nicht. Natürlich muss in einem solchen Fall Ihr Mitverschulden eindeutig belegt sein. Wenn es für Sie ersichtlich wird, dass Sie für 6 Wochen krank sein werden oder länger, also zum Beispiel, wenn ein operativer Eingriff geplant ist, muss Ihr Chef ebenfalls während der ersten 42 Tage den Lohn weiter zahlen. Hier kann es hilfreich sein, diese Ausfallzeit mit dem Chef abzusprechen, soweit das Ihre Gesundheit zulässt. 0 Danke für Ihre Bewertung! Zur NewsübersichtAchtung: Für Privatversicherte bleibt hingegen alles wie gehabt. Neue Krankschreibung per VideoÄrzte können ihre Patienten seit Oktober 2020 auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Die entsprechende Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsprechend angepasst. Voraussetzungen der AU‐Bescheinigung per Video:
Patienten haben keinen Anspruch auf Krankschreibung in einer Videosprechstunde: Der Arzt entscheidet, ob er in bestimmten Fälle eine AU-Bescheinigung auch nach einer Online‐Visite ausstellt. Generell gilt: Ist keine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde möglich, muss eine persönliche Untersuchung in der Praxis erfolgen. Außerdem darf die Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich auf Grundlage etwa eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ausgestellt werden. Haben Selbstständige auch einen Anspruch auf Krankengeld?Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber drei verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:
Wie viel Krankengeld wird gezahlt?Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens:
Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie Krankengeld bekommen. Für die meisten bedeutet das, dass Sie mit Krankengeld etwas weniger Geld zur Verfügung haben als während sie arbeiten. Zieht sich eine Arbeitsunfähigkeit sogar über Monate und müssen Sie für Medikamente und Hilfsmittel selbst größere Anteile zahlen oder wegen der Krankheit die Wohnung umbauen, kann es finanziell eng werden. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses Risiko bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umsehen, können Sie auf diese Klausel achten. Die Versicherung springt dann in der Regel nach sechs Monaten Krankheit ein und zahlt über einen längeren Zeitraum eine Rente. Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet. Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausläuft, wieder zu Ihrem Arzt! Endet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag, reicht es, wenn die weitere Krankschreibung am anschließenden Montag erfolgt. Was passiert, wenn ich ein Attest nicht rechtzeitig einreiche?Wenn Sie über eine längere Zeit krank sind, müssen Sie regelmäßig neue Atteste vom Arzt besorgen und der Krankenkasse sowie Ihrem Arbeitgeber zuschicken. Tun Sie das nicht, kann es beim Krankengeld zu Lücken kommen. Die Versicherungen zahlen nicht, sobald kein gültiges Attest mehr vorliegt. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung endet, hat man inzwischen einen Monat ab dem Ende der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, um eine Folgebescheinigung nachzureichen. Auch hier ruht der Krankengeldanspruch, bis ein entsprechendes Attest nachgereicht wird. Kommen Sie mit einem Folgeattest ein paar Tage zu spät, verlieren Sie auf diese Weise etwas Geld. Der Krankengeldanspruch ruht für diesen Zeitraum. Kommt dann wieder ein Attest bei der Krankenversicherung an, wird sie die Zahlungen fortsetzen. Schlimmer kann es dagegen sein, wenn die Lücke wegen derselben Erkrankung länger als einen Monat dauert. Lassen Sie sich mehr Zeit, ein neues Attest bei der Krankenversicherung vorzulegen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz! Sie sollten daher unbedingt erst gar keine Lücken entstehen lassen und die Folgebescheinigung umgehend nach dem Ende der letzten AU-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten. Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse müssen Sie auch nicht über eine solche Reise informieren. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Ist während der Zeit der Reise keine Behandlung geplant, können Sie im Inland also problemlos fahren. Anders sieht es bei Auslandsreisen aus. Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld im Ausland. Das können Sie in der Regel verhindern, indem Sie sich vor einer Auslandsreise die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Mehr dazu haben wir in einem separaten Beitrag zusammengestellt. Wie viel Geld zahlt die Krankenkasse nach 6 Wochen?Dementsprechend lautet die Antwort auf die Frage: „Wie viel Prozent Krankengeld bekommt man nach 6 Wochen? “ – Zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des individuellen Nettoeinkommens.
Kann Hausarzt länger als 6 Wochen krankschreiben?Wie lange eine Krankschreibung dauert, entscheidet grundsätzlich der behandelnde Arzt. Den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) zufolge gelten jedoch normalerweise zwei Wochen (bzw. in Ausnahmefällen ein Monat) bei einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit als Maximum.
Was muss ich tun wenn ich länger als 6 Wochen krank bin?Wenn Sie über eine längere Zeit krank sind, müssen Sie regelmäßig neue Atteste vom Arzt besorgen und der Krankenkasse sowie Ihrem Arbeitgeber zuschicken. Tun Sie das nicht, kann es beim Krankengeld zu Lücken kommen. Die Versicherungen zahlen nicht, sobald kein gültiges Attest mehr vorliegt.
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2000 € Brutto?
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